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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:49:55 *
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Autor Thema: Unterhalt Volljährige bei mehrfachem Verlust der Ausbildungsstelle  (Gelesen 7824 mal)
Ingo30
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« Antwort #75 am: 09. Dezember 2011, 08:38:29 »

Hi Holley,

gerne :-) Deshalb auch schon mein Posting vom 01.12. zur zeitnahen Dokumentation mit Zeugen. Deine Exe und auch ihr RA werden auch nicht doof sein. Vielleicht liest sie hier ja sogar mit. Wissen tut man es nicht. Gruß Ingo
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elwu
Gast
« Antwort #76 am: 09. Dezember 2011, 08:43:44 »

Auf jeden Fall hat die Anwältin meiner Tochter wohl was zu den Aussagen im Netz gesagt, denn meine Tochter hat alles von den Seiten gelöscht und mich überall gesperrt.

Hallo,

warum, denkst du, hat man dir geraten, zu dem Thema die Füße absolut still zu halten? Zitat:

Es reicht derzeit, wenn du die für deinen Anwalt dokumentierst, für eine eventuelle spätere Verwendung vor Gericht. Bis zu einer solchen sollte niemand eine Silbe zur Gegenseite durchdringen lassen, dass aufmerksam dokumentiert wird, was Töchterchen da so schreibt. Klar?

Manchmal habe ich den Eindruck, dass man besser nen Euro in eine Parkuhr wirft und der was erzählt als zu versuchen,  Leuten hier zu helfen...

/elwu
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Holley92
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« Antwort #77 am: 09. Dezember 2011, 13:25:58 »

Hallo zusammen..

@ elwu: Warum fährst Du mich denn jetzt so an?? Ich habe mich doch auch an das gehalten was mir geraten wurde! Von mir gab es auf diese Posts keinerlei Regung in Richtung meiner Tochter, nicht eine mickerige Zeile.
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MfG, Holley
sternchen 06
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« Antwort #78 am: 09. Dezember 2011, 15:30:35 »

hallo Holley92,
ich gebe Dir wirklich den Tipp, diese Angaben, Anwaltliche sowie Gerichtliche Schreiben nicht so öffendlich hier wieder zu geben. Die Gegenseite
ist genauso firm  oder sogar noch besser im Internet, wie Du.
Durch Deine Angaben kanst Du Deine Chancen vor Gericht vermindern !!!
Ich möchte Dir wirklich nur einen sehr guten Rat geben, denn wir haben etwar ähnliches momentan und ich weiss, wie schwer es ist die Beine still zu halten.
Man möchte sich informieren, genaue Sachverhalte wissen, oder einfach, wie stehen meine Chancen, Recht zu Erhalten.

vielleicht kannst Du mich auch direkt anschreiben.

LG
sternchen
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Holley92
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« Antwort #79 am: 09. Dezember 2011, 18:14:13 »

Hallo sternchen06..

Hab mir gedacht der damalige Hinweis etwas zu veröffentlichen von den Schreiben war generell gemeint, ok damit bin ich übers Ziel hinaus geschossen. Werde die Schreiben dann erstmal entfernen, sind ja zur Not hier alle immer schnell zur Hand.
Aber stimmt ist sauschwer die Füße still zu halten. Vielleicht können wir uns weiter per PM oder Email austauschen, find hier aber leider keine Adresse von Dir.

Und nun erstmal Posts ändern
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MfG, Holley
Beppo
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Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #80 am: 09. Dezember 2011, 18:21:30 »

Naja, es ist ja gar nicht klar, dass die RAin durch Vatersein oder durch sonstige Ausplaudereien darauf gekommen ist.

Klingt für mich eher so, als wenn Töchting der RAin selbst davon erzählt hat und die ihr deswegen den Kopf gewaschen hat.

Diese Geschichte ist jetzt jedenfalls deutlich weniger wert. Auch wenn du immer noch Belege dafür hast, wird der Richter jetzt vermutlich sagen, das es ja jetzt aus der Welt sei.

Auf jede Fall hältst du darüber die Klappe, bringst das auch nicht in deinen schriftlichen Antrag, sondern legst das erst in der Verhandlung vor.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Holley92
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« Antwort #81 am: 09. Dezember 2011, 18:24:17 »

Ok Beppo, danke Dir

Posts ändern klappt nicht, werd mich zukünftig bedeckter halten achtung
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MfG, Holley
brille007
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« Antwort #82 am: 09. Dezember 2011, 18:30:47 »

Moin holley,

wenn Deine Tochter nicht zu doof ist, die Begriffe "ausbildung tochter pferd unterhalt" in den Gockel einzugeben, ist gleich der sechste Treffer >>>DIESER<<<. Dafür muss sie Dir gar nicht hinterherspionieren; allein die Frage, ob man ihr aus dem Reithobby unterhaltstechnisch einen Strick drehen kann, reicht schon für eine solche Suche.

Auch wenn sie das jetzt alles gelöscht oder verriegelt hat, sind Deine Kopien deshalb nicht wertlos: Sie zeigen, wie lässig mit dem Thema in der Vergangenheit umgegangen wurde. Und dass Du künftig bereit bist, Unterhalt für eine zielgerichtete, sinnvolle Ausbildung zu bezahlen, steht ja gar nicht zur Debatte; sie muss eine solche nur in Angriff nehmen bzw. Dich über deren Verlauf regelmässig informieren. Und natürlich auch Muddis Einkünfte genauer beziffern als mit einem lapidaren"hat nix, zahlt nix".

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
dantes_79
Nicht wegzudenken
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« Antwort #83 am: 09. Dezember 2011, 20:13:14 »

Wie dem auch sei, wird Dir ja geradezu die Antwort in den Mund gelegt:
- Der Prozess wäre nicht notwendig gewesen, wenn entsprechende Nachweise für Bedürftigkeit, den Unterhaltsanspruch sowie Unterlagen zur Berechnung der Höhe des Unterhalts eingereicht worden wären. Ein Lebenslauf, der zudem die fehlende Zielstrebigkeit ohne weitere Nachweise darlegt ist hierfür nicht ausreichend.
- Es wird nicht die finanzielle Bedürftigkeit nachgewiesen.
- Es wurden Auskünfte zu den finanziellen Verhältnissen und der Leistungsfähigkeit der Mutter verweigert, wodurch die Höhe des möglicherweise geschuldeten Unterhalts nicht berechenbar ist, wie schon aus dem Antrag hervorgeht.
- Es wurde nicht in Form eines ärztlichen Attests dargelegt, inwiefern der dritte (!) Ausbildungsabbruch zum Berufsbild der Floristin notwendig war, um dann die körperlich belastendere Arbeit als Druckerin anzustreben, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gleichzeitig weiterhin ein gefährlicher und körperlich belastender Leistungssport ausgeübt werden kann.
- es bleibt unbeantwortet, inwieweit die Ausübung eines dieses Sportes zu körperlichen Schäden führen kann.
- Es werden Auskünfte zur Leistung in der Ausbildung verweigert.
- Von die Ausbildungsabbrüche nach Vollendung des 18 Lebensjahres erfolgt sind, sind diese sehr wohl zu berücksichtigen, da von einer erwachsenen Person eine zielstrebige Ausbildung erwartet werden kann.
Aufgrund der Verweigerung jeglichen Kontaktes,  jeglicher Nachweise und jeglicher geforderter Unterlagen blieb nichts anderes übrig, als die Unterhaltszahlungen einzustellen. Ohne diese Verweigerungshaltung wäre der Prozess vermutlich unnötig.
« Letzte Änderung: 09. Dezember 2011, 20:19:59 von dantes_79 » Gespeichert
Holley92
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« Antwort #84 am: 10. Dezember 2011, 15:32:49 »

Hallo zusammen..

@ brille007: Ja stimmt, solche Informationen hätten sich die Damen natürlich auch schon im Vorfeld recht einfach einholen können. Und ich habe auch niemals Unterhalt verweigert, nur die Art und Weise wie die Damen vorgehen find ich so nicht ok.

@ dantes_79:  thumbup

Da der gute Friese sich in seinem Thread auch schon Gedanken über seine Posts gemacht hat, ging mir das den ganzen Abend auch nicht mehr aus dem Kopf. Am Ende bin ich aber doch der Meinung, hier nichts unrechtes gepostet zu haben, Namen ect. (auch Dank der Mithilfe der Mods mad3 ) sind alle raus aus den Schreiben, und ich habe auch keinen beleidigt oä., da können sie mir nix. Und linke Dinger versuch ich hier ja auch nicht abzuziehen, es soll nur fair und so ablaufen wie es vorgesehen ist.

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MfG, Holley
sternchen 06
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« Antwort #85 am: 11. Dezember 2011, 15:49:34 »

hallo Holley,
habe kurzfristig mein Mailfenster für Dich geöffnet, melde Dich, wenn Du magst

LG
sternchen
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Holley92
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« Antwort #86 am: 12. Dezember 2011, 00:37:19 »

Hallo sternchen06..

Der 3.Advent ist etwas ausgeartet, ich war zu spät, hast alle Türchen schon wieder zu. Ich versuchs mal bei mir im Profil zu ändern das ich da was empfangen kann
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MfG, Holley
sternchen 06
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« Antwort #87 am: 12. Dezember 2011, 17:23:23 »

hallo Holley,
habe Dir eine PN geschickt, wenn Du magst, melde Dich

Gruß

sternchen
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Holley92
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« Antwort #88 am: 19. Dezember 2011, 19:22:41 »

Hallo zusammen..

War heute mal wieder beim RA, wir haben die Stellungnahme fürs AG fertig gemacht. Dort gibts nur schon bekanntes zu lesen.
Ansonsten gibts nix Neues, hätt ja mal vermutet das die Damen sich nun mal dran begeben und Unterlagen vorlegen wenn sie schon so derbe auf den Putz klopfen. Aber nix, naja spätestens vor Gericht wird das Spielchen dann wohl ein vorläufiges Ende nehmen.
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MfG, Holley
brille007
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« Antwort #89 am: 19. Dezember 2011, 21:09:29 »

Moin Holley,

ich bin jetzt nicht so der Prozessordnungs-Crack - aber zumindest in bestimmten Verfahren müssen Belege zusammen mit dem Schriftsatz innerhalb der vorgegebenen Fristen vorgelegt werden und nicht erst während der Verhandlung. Auch Du musst schliesslich die Gelegenheit haben, sie zu prüfen und ggf. passend zu erwidern; das geht ohne Vorbereitung möglicherweise gar nicht.

Vielleicht solltest Du Deinen Anwalt vor der Verhandlung noch fragen, ob es rechtlich möglich ist, zu beantragen, dass am Verhandlungstag vorgelegte "Beweismittel" oder "Belege" gar nicht zugelassen werden. Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, ärzliche Atteste oder Einkommensunterlagen der ebenfalls unterhaltspflichtigen Mutter kann man innerhalb von ein paar Wochen und Monaten ja durchaus rechtzeitig beschaffen und nicht erst am letzten Tag. Vor allem, wenn man sonst nicht viel zu tun hat.

Ein solcher Antrag könnte auf der Gegenseite für lange Gesichter sorgen und die Freude an gerichtlicher Klärung Deiner UH-Pflicht schlagartig schrumpfen lassen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #90 am: 20. Dezember 2011, 12:45:11 »

Hallo Martin..

Das ist angesichts des Zeitraums in denen die Damen rein gar nichts getan haben ein guter Vorschlag. Da bin ich auch mal gespannt was mein RA dazu sagt. Danke Dir für den Tip!!

Irgentwie sprühts in mir trotz der insgesamt sehr unschönen Situation vor Sarkasmus:
Vor allem, wenn man sonst nicht viel zu tun hat.
Was bitte soll das denn heißen?? Weißt Du denn überhaupt wieviel Zeit/Geld in ein Pferd fliessen?? Wo soll denn bitte da auch noch Zeit bleiben für Bewerbungen, eine Ausbildung und solch unwichtiges Zeugs?? Alle keine Ahnung hier rofl2

Nur Spaß natürlich, bitte verzeiht den Ausbruch
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MfG, Holley
brille007
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« Antwort #91 am: 20. Dezember 2011, 14:10:21 »

Moin Holley,

Irgentwie sprühts in mir trotz der insgesamt sehr unschönen Situation vor Sarkasmus:Was bitte soll das denn heißen?? Weißt Du denn überhaupt wieviel Zeit/Geld in ein Pferd fliessen?? Wo soll denn bitte da auch noch Zeit bleiben für Bewerbungen, eine Ausbildung und solch unwichtiges Zeugs?? Alle keine Ahnung hier rofl2
um den Sarkasmus fortzuschreiben: Wenn ein Pferd schon (mindestens) so viel Arbeit macht wie ein Ehemann: Kann man es auch heiraten? Davon kriegt man zwar auch keinen Unterhalt - aber zumindest kann man sich die Scheidung sparen, wenn man es irgendwann leid ist: Man bringt es einfach zum Metzger und lässt leckere Würstchen draus machen - und für die gips dann auch noch Kohle

Grüssles
Martin
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« Antwort #92 am: 20. Dezember 2011, 14:50:00 »

Oh ja ein interessanter Ansatz, wo mir bei der Weiterverarbeitung auch noch äußerst hochwertige Schuhe aus Pferdehinternleder einfallen, Cordoba Schuhe oder so rofl2

Spaaas muss saaain thumbup
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MfG, Holley
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« Antwort #93 am: 12. Januar 2012, 16:46:45 »

Hallo zusammen..

Hatte heute einen weiteren RA-Termin, die Stellungnahme fürs Gericht ist raus und die Kopie liegt mir vor. So wie der RA mir das erklärt hat müssen wir in diesem Vorverfahren alles offenlegen, mit hinterm-Berg-halten könnte das ein Eigentor werden was nicht sinnvoll wäre.
Die Stellungnahme fürs Gericht ließt sich imo gut, der RA meinte das wir schon gute Argumente vorlegen, aber die zuständige Richterin ist ihm bekannt, jung taff und klar-pro-Kind. Hörte sich beinahe so an als will er mich auf ein Widerspruch-Verfahren vorbereiten, au mannnn....
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MfG, Holley
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« Antwort #94 am: 20. Januar 2012, 12:21:11 »

Und weiter gehts..

PKH hat meine Tochter wohl bekommen, imo etwas komisch weil der ganze Driss nachvollziehbar absolut mutwillig aufgezogen wird, Unterlagen haben sie immer noch keine eingereicht (seit über einem Jahr!), aber dicke Hose machen, und als Dank PKH bewilligt *pfff*

Hab nächste Woche neuer RA-Termin weils AG wohl noch ne Stellungsnahme will, und halt Euch auf dem Laufenden...

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MfG, Holley
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« Antwort #95 am: 25. Januar 2012, 12:56:44 »

Hallo zusammen..

Gestern also der nächste RA-Termin, noch eine weitere Stellungnahme fürs Gericht fertig machen, Ausrichtung wie beim Friese auf Verwirkung. Mehr gibts da nicht zu berichten im Moment.

Wenn sich was Neues ergeben sollte meld ich mich
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MfG, Holley
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« Antwort #96 am: 26. Januar 2012, 13:32:48 »

Ok das ist nun schneller als gedacht, aber es gibt Neuigkeiten:

Töchterchen hat ihre letzte AB-Stelle ja wegen eines Reitunfalls verloren, Verletzung ist bis dato nicht ausgeheilt und kann ja auch gar nicht weil sie meint weiter reiten zu müssen. Also war die AB (mal wieder) weg und nun Schule.
Mein Argument: angestrebter Abschluss fraglich weil weitere Fehlzeiten unter dieser Lebensgestaltung vorprogrammiert sind.

Und genauso siehts aus wie ich erfahren habe, ein auswärtiger Facharzt wurde konsultiert damit nochmals operiert werden kann. Im Sinne der Gesundheit natürlich absolut wichtig und ok.
Aber meine Theorie zum Schulabschluss scheint leider zu stimmen, die Geschichte wird doch so nie ein Ende finden!

Das kann doch so nicht im Sinne des Erfinders sein, oder? *kopfschütttel*
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MfG, Holley
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« Antwort #97 am: 23. Februar 2012, 11:53:09 »

Hallo zusammen..

Na längerer Pause hat mich heute eine weitere Stellungnahme der Gegenseite zum Gericht ereilt, 3,5Seiten voll gepinnt mit sehr eigenartigen Darstellungen. Hierzu bitte ich Euch um Hilfe.

- meine Einkommen wird angezweifelt (trotz detailierter Jahresabrechnung anhand Bescheinigung der Bundeskasse)
- das ich seit Berufsbeginn 1985 eine private KV habe (zur Beihilfe) wird nun auch bestritten, entsprechend wäre das nicht anrechenbar
- alles was ich zur Anrechenbarkeit aufgeführt habe bzw mein RA soll ich aus meinen SB von 770€ bezahlen, sprich KV, private Haftpflicht, Eigenanteil Zahnarztrechnungen usw.
- ich wäre nur in Rente weil ich mich dazu entschieden hätte niedrigere Einkünfte als möglich zu erzielen (durch die Rente hat meine Tochter nie weniger Unterhalt gekriegt, lediglich ich hatte~1000€ netto weniger ohne das sich das auf den UH ausgewirkt hat)
- KM sucht angeblich in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt, dies würde sogar teilweise in Bewerbungsgesprächen münden (naja mehr aber auch nicht)
- KM wäre gesundheitlich sehr eingeschränkt (stimmt hat seit Jahren Beinprobleme / künstliches Kniegelenk, hat sie aber bis vor 3Jahren auch nie davon abgehalten arbeiten zu gehen oder Reitsport auszuüben)
- und überhaupt wäre die KM nur eingeschränkt arbeitsfähig, Einkünfte wären unter SB
- diese Unterhaltsfragen wären hier im Prozess unerheblich und ich solle das in einem seperaten verfahren klären
- die Behauptung (wieso? steht doch so in der Auflistung der Gegenseite!) es wurde NICHT in diversen Betrieben gearbeitet, das wären keine AB sondern bewrufsbegleitende Praktika gewesen (klar, fast 4Jahre Praktika oder wie?)
- mit solchen Falschbehauptungen würde ich negative Stimmung machen wollen (Mumpitz, wer hat den mit den Stress hier angefangen??)
- die Äußerungen in den öffentlichen Netzwerken wären Gefühlaausbrüche die zu entschuldigen wären, man fragt sich auch wie ich ich an diese Sachen gekommen bin
- es wird schwer auf die Tränendrüse gedrückt und dramatisiert, sie wäre enttäuscht verletzt usw. (ja erst auf die Brause kloppen das es raucht und dann kommt der liebe Augenaufschlag)
- lustige Begründungen warum das Pferd zu alt ist, nicht reitfähig wäre usw, es würde nur so ne Art Gnadenbrot kriegen (stimmt nicht, war selbst dabei wie sie auf Turnieren angetreten ist, Reitabzeichen gemacht hat), vorsichtige Schätzung der Gegeseite zum Wert (800€)
- alles Kosten würden von dem LG der KM getragen (der arme Mann)
- Tochter ist aber wohl 2.Besitzerin des Pferdes

Mir sträuben sich schon wieder sämtliche Nackenhaare, es wird verdreht verbogen und gelogen, das arme arme Mädchen ist mit mir ja derart bestraft *pfff* Sie hat sich NIE für mich interessiert, die KM hat den Kontakt auch nie unterstützt oder versucht zu fördern auf der Elternebene, ich habe meiner Tochter immer alle Türen aufgehalten und ihr das auch immer gesagt wenn wir uns mal gesehen haben, in den letzten Jahren hat sie mir auch nicht eine einzige Frage zur Vergangenheit gestellt, Treffen gabs nur wenn wir Essen gegangen sind oä also wenn Geld geflossen ist, die Kleine ist leider total verkorkst worden.

Wie sollte ich weiter vorgehen? Strategie beibehalten und auf sich zukommen lasen? Oder hart gegensteuern? Bitte steht mir bei, ich schieb schon wieder übelstes Kopfkino exclamation_smile
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MfG, Holley
elwu
Gast
« Antwort #98 am: 23. Februar 2012, 13:13:33 »

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Den Anwalt den Unfug pauschal zurückweisen lassen. Und dazu die Anregung ans Gericht, dass trotz des schier unerschöpflichen Erfindungsreichtums der Gegenseite in Sachen Fabeln und Legenden zum behufe der Ablenkung vom Kernpunkt (hier: Unterhaltsanspruch ja oder nein) die Sache ausgeschrieben ist, Fakten und Belege kommen ja nicht, und man nunmehr zur Verhandlung schreiten möge.

/elwu
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Ingo30
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« Antwort #99 am: 23. Februar 2012, 13:28:57 »

Hi Holley,

sehe es wie elwu. Und einen Teil der "Vorwürfe" kannst Du ja wahrscheinlich allein durch das Abfassen ein paar Briefe und/ oder Telefonanrufen bei den entsprechenden Stellen klären.

Zitat
das ich seit Berufsbeginn 1985 eine private KV habe (zur Beihilfe) wird nun auch bestritten, entsprechend wäre das nicht anrechenbar
Hier wird Dir sicher Deine KV unbürokratisch eine Bescheinigung ausstellen. Erledigt.


Zitat
die Äußerungen in den öffentlichen Netzwerken wären Gefühlaausbrüche die zu entschuldigen wären, man fragt sich auch wie ich ich an diese Sachen gekommen bin
Genau aus diesem Grunde mein Posting vom Dezember 2011 zur Sicherung dieser (wie man sieht sehr wichtigen) Beweise durch Deinen Anwalt), da diese nun kleingeredet werden.

Zitat
lustige Begründungen warum das Pferd zu alt ist, nicht reitfähig wäre usw, es würde nur so ne Art Gnadenbrot kriegen (stimmt nicht, war selbst dabei wie sie auf Turnieren angetreten ist, Reitabzeichen gemacht hat),

Cool - fordere doch mal über Deinen Anwalt das tierärztliche Kaufgutachten an. Im Regelfall wird dieser "Pferde-TÜV" bei jedem Kauf / Verkauf gemacht. Ansonsten sollen sie mal eins beibringen ;) Gruß Ingo

« Letzte Änderung: 23. Februar 2012, 13:30:31 von Ingo30 » Gespeichert
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