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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:48:15 *
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Autor Thema: Hilfe...ich verliere meine Tochter  (Gelesen 1004 mal)
Michaelhockenheim
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« am: 11. Oktober 2011, 19:05:43 »

Ich bin vor 3 Jahren nach Thailand zum arbeiten und leben gegangen...ich habe eine Frau kennengelernt und ohne zu heiraten habe ich mit ihr ein Kind bekommen. Ich habe die Vaterschaft anerkannt und sie ist mit mir und meiner Tochter nach Deutschland gegangen. Sie war in mehr oder weniger sehr schlechten Verhältnissen gelebt. Ich hab mich um Sie, um Ihre andere Tochter, um Schulgebühren für Ihre andere Tochter usw. halt um alles gekümmert und ihr ein normales Leben ermöglicht. Nun angekommen in Deutschland will sie sich von mir trennen und mit meiner Tochter wieder nach Thailand zurück. Meine Tochter hat keinen außer den deutschen Pass und sie hat meinen Namen. Aber durch die Vaterschaftsanerkennung habe ich kein Sorgerecht, aber ich kann auch nicht meine Tochter in das Leben auf 8qm zu viert, was passieren würde, gehen lassen. Meine Tochter soll so nicht leben....

Ich brauche eine schnelle Lösung damit ich meine Tochter behalten kann. Weiß jemand was ich schnell machen kann und wie gut meine Aussichten sind ...hat jemand Erfahrungen.  Meine Tochter ist 14 Monate alt.
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bagger1975
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« Antwort #1 am: 11. Oktober 2011, 19:18:40 »

Hallo MH,

erst einmal willkommen. Klingt ein wenig wirr alles.

Grds., weil dies für Deine allenfallsigen Handlungsoptionen definitiv entscheidend ist: 

Warum bist Du Dir so sicher, kein GSR zu haben? Hat die Mutter bei der damaligen Vaterschaftsanerkennung die Zustimmung verweigert?

Wenn ja, dann schaut`s angesicht`s des Kindesalters leider ganz schlecht für Dich aus und wirst Du den Wegzug wohl kaum verhindern können. Dies übrigens vermutlich auch im Falle des GSR, denn dt. Familiengerichte weisen gerade Kleinkinder eigtl. immer der Mutter zu.

Viele Grüsse 
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Ingo30
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« Antwort #2 am: 11. Oktober 2011, 20:12:43 »

Hi,

wenns wirklich so dringend ist, sollte Dich spätestens jetzt Dein Weg zum guten Anwalt für FamRecht führen. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst Du u.U. einen Beratungsschein bei Deinem Amtsgericht erhalten (Kosten 10 Euro). Gruß Ingo
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Michaelhockenheim
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« Antwort #3 am: 11. Oktober 2011, 21:20:04 »

es gab bei der Vaterschaftsanerkennung gar keine Frage nach dem Sorgerecht nur nach der Namensführung, deshalb hat Sie auch meinen Nachnamen. Und Entschuldigung das ich mich wirr anhöre es ist eine schwierige Situation für mich und am liebsten würde ich sterben......Ich vermutete schon das ich kaum eine Chance habe, weil meine Tochter so jung ist.....aber sie zu verlieren ist wie das Herz rausgerissen zu bekommen....**tsts - ID 1** was auf diese Frau...die trage ich sogar zu Fuß und auf Händen zum Flughafen... Ich habe mir wegen meiner Tochter bei ihr die ganze Zeit den Axxx aufgerissen und ihr Zucker in den selbigen geblasen und sie mit Samthandschuhe angefasst, damit sie mir nicht das Kind wegnimmt...und der Dank ist sie nimmt mir doch das Kind weg...und es scheint so das ihr Recht habt und ich keine Chance habe...morgen gehe ich zum Familiengericht und werde sehen was und ob ich was erreichen kann....und wenn ich sie wirklich verliere...oh mein Gott...das wars...
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Michaelhockenheim
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« Antwort #4 am: 11. Oktober 2011, 21:38:50 »

Ich habe mir mal einige Beiträge hier durchgelesen und gespürt wieviel Verzweiflung und Entäuschungen hier vorhanden sind. Es enttäuscht mich schwer das viele liebende Väter nicht mal eine Chance bekommen. Wenn Kinder da sind sollten Eltern Ihre eigenen Wünsche zurückstellen und im Vordergrund sollten die Kinder und deren Bedürfnisse stehen. Ich habe mir immer Kinder gewünscht und nun verliert ein Vater seine Tochter und ein Mädchen Ihren Vater nur weil die Mutter auf einem Egotrip ist..... Vielleicht ist mein Einsatzwillen für ein Kind zu groß und vielleicht ist es normal was meine Ex-Freundin macht....ich weiß es wirklich nicht.
Ich wünsche allen Vätern viel Glück aber vorallem wenig Unglück. Strengt Euch an gute Väter zu sein...es lohnt sich
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bagger1975
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« Antwort #5 am: 12. Oktober 2011, 01:56:14 »

Hallo MH,

hier gibt's eigtl. nur Väter, die sich anstrengen u. kümmern oder das zumindest wollen! Insofern sind Deine Wünsche nicht fehl am Platz! Wie kann Dir eigtl. geholfen werden? Floskeln helfen grds. nicht weiter,

Viele Grüße
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Michaelhockenheim
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« Antwort #6 am: 12. Oktober 2011, 02:15:13 »

Ich sitze seit 2 Tagen und Nächten wach hier, suche nach einem Weg meine Tochter nicht zu verlieren und wollte hören welche Aussichten ich in oben geschilderter Situation habe. Bzw. wollte ich vielleicht ein bißchen Hoffnung haben oder bekommen. Die Mutter meines Kindes bat mir an..unter Aufsicht ..mein Kind in Thailand sehen zu können....ich überlege darauf einzugehen, da ich Angst habe das Sie es natürlich mitbekommt, wenn ich morgen zum Familiengericht gehe um Ihre geplante Ausreise zu verhindern und wenn ich dann, wegen geringer Chancen verliere...selbst das bißchen verliere und ich dann meine Tochter gar nicht mehr sehe.    Ich überlebe das nicht....ich verstehe nicht wie Sie oder jemand anderes das einem Menschen antun kann. Was mache ich jetzt bloß......es besteht die Gefahr...das ich in 2 Tagen meine Tochter nicht mehr sehe....
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« Antwort #7 am: 12. Oktober 2011, 05:16:30 »

Hallo
 du sagst dein Kind würde auf 8qm aufwachsen in Thailand????ich  hoffe du warst gestern beim Anwalt???
veruche hier viell. eine Kideswohlgefährdung zu erreichen, wann will Lg ausreisen???diese Woche??
es gibt keine ausreiseuntersagung ohne Richterlichenbeschl. also schnell handeln viell. gleichzeiteig einfach zum JA KIndeswohlgefährdung unterstellen und schauen was JA macht.

viel Glück Guru
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Michaelhockenheim
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« Antwort #8 am: 12. Oktober 2011, 05:25:19 »

gestern war zu spät und ich glaube sie will morgen gehen...aber ich hab den pass von der kleinen. Aber ich hab angst das wenn ich was unternehme...das ich dann ganz verliere und sie selbst wenn Sie hier bleiben muß ich die kleine nicht mehr sehen kann.
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« Antwort #9 am: 12. Oktober 2011, 05:37:36 »

es ist nie zu spät, was willst du machen du hast Angst wenn du was machst ist sie weg???
will sie mit Kind gehen oder nicht ??das kannst nur du wissen ,glaubst du du kannst RP von der kleinen dauerhaft verstecken??
sie kann mit der Geburtsurkunde als Mutter des Kindes jederzeit am Flughafen einen Notpass erstellen lassen.
Da die Mutter des Kindes wahrsch. Tahil. Staatsangehöriger ist braucht das Kind nicht einmal ein Visum für Thai.
was hindert dich verdammt??? komm jetzt endlich hoch sonst ist fertig du brauchst Zeit und hast keine lass dir etwas einfallen und gehe heute Morgen um 9 zum JA
Sozialer Notfalldienst müßte es bei dir auch geben das KIndeswohl ist hier gefährdet...
lass dir ein Geschichte einfallen Zeit hast du nicht
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« Antwort #10 am: 12. Oktober 2011, 10:05:37 »

BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09
a) Beabsichtigt bei gemeinsamer elterlicher Sorge der das Kind betreuende Elternteil, mit dem Kind in ein entferntes Land (hier: Mexiko) auszuwandern, so ist Maßstab der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vornehmlich das Kindeswohl.
b) Für die Entscheidung sind zudem die beiderseitigen Elternrechte einzubeziehen. Die allgemeine Handlungsfreiheit des auswanderungswilligen Elternteils schließt es aus, dass auch die Möglichkeit des Verbleibs des betreuenden Elternteils im Inland als tatsächliche Alternative in Betracht kommt, selbst wenn diese dem Kindeswohl am besten entspräche. Die Gründe des Elternteils für seinen Auswanderungswunsch sind nur insoweit bedeutsam, als sie sich nachteilig auf das Kindeswohl auswirken (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/ 88 - FamRZ 1990, 392).

c) Das Familiengericht hat dem für das Kind bestellten Verfahrenspfleger (nunmehr: Verfahrensbeistand) regelmäßig die Möglichkeit zu geben, an der Kindesanhörung teilzunehmen, damit dieser seine Aufgabe, die Kindesinteressen zu vertreten, sinnvoll erfüllen kann. Anders kann nur verfahren werden, wenn konkrete Gründe dafür sprechen, dass die Sachaufklärung durch die Teilnahme des Verfahrenspflegers beeinträchtigt wird.

d) Wenn es für die Entscheidung auf den persönlichen Eindruck von dem Kind und dessen Willen ankommt, ist die Anhörung in der Beschwerdeinstanz vom gesamten Senat durchzuführen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/ 83 - FamRZ 1985, 169).

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« Antwort #11 am: 12. Oktober 2011, 10:21:29 »

Moin,

ich will nicht schwarzmalen - aber die Mutter hat das ASR und damit auch das ABR und kann mit dem Kind hinreisen, wohin sie will, ganz unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit.

Auch die "beengten Wohnverhältnisse" in Thailand ändern daran nichts, zumindest nicht in Bezug auf eine behauptete Kindeswohlgefährdung. Zum einen ist diese Aussage von hier aus gar nicht überprüfbar; zum anderen leben Millionen von Menschen unter solchen Verhältnissen, ohne dass daraus die Verpflichtung erwächst, sie alle in 3-Zimmer-Wohnungen nach deutschem Standard unterzubringen. Hinzu kommt: Offenbar hat das Kind den grössten Teil seines bisherigen Lebens in Thailand verbracht - und es ist gerade mal 14 Monate alt. Ein Gericht kann weder die Mutter zum Verbleib in Deutschland verurteilen noch wird es ihr ein Kleinkind wegnehmen.

Ich denke nicht, dass die Gerichtskeule das Mittel der Wahl ist; sie führt höchstens dazu, dass die Mutter künftig einen grossen Bogen um den Vater macht.

Grüssles
Martin
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« Antwort #12 am: 12. Oktober 2011, 10:36:01 »

Hallo Martin
Dauerhaft wird er sicher nicht mit einer Kindeswohlgef. durchkommen  evtl. ein paar Tage und diese Zeit braucht er auch für RA usw.
Sie kann Morgen gehen und fertig ist.
Hier wurde gleich am Anfang gesagt  seine LG würde in Thail. in sehr schlechten Verhältnissen leben!!!diese müßte er natürlich auch begründen, aber ich glaube nicht das ein Richter oder JA zustimmt wenn ich mit KInd in die Favelas nach Sao Paulo ziehen möchte (natürlich liegt er hier in der Beweispflicht) nicht einfach die Situation.
Sie selber kann sicher Aus-Einreisen wohin sie will.
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« Antwort #13 am: 12. Oktober 2011, 10:58:26 »

Moin,

Dauerhaft wird er sicher nicht mit einer Kindeswohlgef. durchkommen  evtl. ein paar Tage und diese Zeit braucht er auch für RA usw.
Sie kann Morgen gehen und fertig ist.
Die Mutter kann sich samt Kind (!) jederzeit - notfalls mit einem Reise-Ersatzdokument - in ein Flugzeug setzen und in ihre Heimat fliegen. Daran wird ein deutsches Familiengericht sie so wenig hindern wie es einer deutschen Mutter mit alleinigem Sorgerecht verbietet, samt Kind von Hamburg nach München oder auch nach Timbuktu umzuziehen. Und eine ausländische Mutter kann es auch nicht zum Verbleib in Deutschland verurteilen; dagegen steht zum einen die Personenfreizügigkeit; zum anderen die durch die Allgemeinheit zu tragenden Kosten.

ich glaube nicht das ein Richter oder JA zustimmt wenn ich mit KInd in die Favelas nach Sao Paulo ziehen möchte
wenn Du das ABR für dieses Kind hast, wird kein Gericht etwas dagegen haben, dass Du mit dem Kind dort hinziehst (und was das JA dazu sagt, ist sowieso egal; die haben nichts zu melden).

Man muss sich schon mit den rechtlichen Rahmenbedingungen befassen und nicht nur mit Wunschdenken. "Interkulturelle Kinder" sind nun einmal nicht unproblematisch, wenn die Eltern sich trennen. Argumente wie "in Deutschland aufwachsen ist besser für's Kind" sind juristisch ohne Belang. Ggf. muss der (nicht sorgeberechtigte) Vater eben seinen Wohnsitz (wieder) nach Thailand verlegen oder eine entsprechende Umgangsregelung auf den Weg bringen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #14 am: 12. Oktober 2011, 11:44:03 »

Die Mutter kann sich samt Kind (!) jederzeit - notfalls mit einem Reise-Ersatzdokument - in ein Flugzeug setzen und in ihre Heimat fliegen. Daran wird ein deutsches Familiengericht sie so wenig hindern wie es einer deutschen Mutter mit alleinigem Sorgerecht verbietet, samt Kind von Hamburg nach München oder auch nach Timbuktu umzuziehen.



Bei alleiniger elterlicher Sorge eines Elternteils kann dieser ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland umziehen, wohin er will, auch wenn damit Entscheidungen verbunden sind, die für das weitere Leben des Kindes von erheblicher Bedeutung sind. Einschränkungen gelten nur dann, sofern hier das Kindeswohl durch den Umzug erheblich beeinträchtigt wird.

würde hier das Kindeswohl also nicht erheblich beeinträchtigt???ich glaube in diesem Fall könnte man Streiten oder???

Es müssen beachtenswerte Gründe vorgetragen werden, die es rechtfertigen, dass der antragstellende Elternteil ins Ausland verzieht, wie z.B. der Umzug eines Ausländers in seine Heimat. Bestehen dort soziale Bindungen, in die die Kinder mit einbezogen werden ist dies bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen (OLG Köln, FamRZ 2006, 1625 1626).

Ein solch triftiger Grund kann dann vorliegen, wenn der aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehende, die Kinder bisher allein betreuende und versorgende Elternteil die Entscheidung des Umzugs deswegen trifft, um seine berufliche Zukunft und seine und der Kinder wirtschaftliche Existenz zu sichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bindungen der Kinder an diesen Elternteil eng sind und auch im Ausland die seelisch-geistige Entwicklung der Kinder gesichert erscheint, andererseits die wirtschaftliche und soziale Situation des anderen Elternteils in Deutschland fraglich ist.

Hier liegen schon einige Hürden vor, es handelt sich zwar um einen Umzug eine Ausländers in seine Heimat jedoch nicht ganz ohne Begründung.
In diesem Fall handelte es sich auch um die gleiche Situation w.o. kein GSR usw.
Ich sollte hier sagen der Vater hat dieses Verfahren verloren , jedoch einige Punkte halte ich für nicht unwichtig!!
Die Mutter konnte Berufliche Perspektiven für sie geltend machen wie Studium usw.
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midnightwish
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« Antwort #15 am: 12. Oktober 2011, 11:52:02 »

Hi Guru,

es ist völlig sinnfrei sich nur die Teile eines Urteils rauszusuchen, die einen grad in den Kram passen.

Der Opener hat kein GSR. Sie leben anscheindend erst kurz wieder in der BRD. Es ist daher anzunehmen, das das Kind, schon allein duch das Geschwisterkind, soziale Bindungen in Thailand hat.

Was dein letzt zitiertes Urteil angeht:

Zitat
Es müssen beachtenswerte Gründe vorgetragen werden, die es rechtfertigen, dass der antragstellende Elternteil ins Ausland verzieht, wie z.B. der Umzug eines Ausländers in seine Heimat. Bestehen dort soziale Bindungen, in die die Kinder mit einbezogen werden ist dies bei der Kindeswohlprüfung zu berücksichtigen

Die KM muß hier aber gar keinen Antrag stellen, sie kann einfach ausreisen. Selbst ohne Pass. Mit dem Nachweis des ASR hat sie schneller neue Dokumente, als der Opener gucken kann.

Zitat
Ich sollte hier sagen der Vater hat dieses Verfahren verloren , jedoch einige Punkte halte ich für nicht unwichtig!!

Klar könnten durchaus Punkte wichtig sein. Nur wie du selsbt sagt, der Vater hat ohne GSR auch hier verloren. Von daher hilft dem Opener das kein Stück weiter.

Ich sehe hier weder Hürden, noch sonstwas.

Gruß Tina
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2011, 12:05:02 von 82Marco » Gespeichert

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« Antwort #16 am: 12. Oktober 2011, 12:14:48 »

Hi Tina
ich sage ja nicht das ich hier die Lösung habe sicher nicht, ihr liegt hier Grundsätzlich natürlich richtig und er wird mit sehr hoher wahrscheinlichkeit diese Sache auch nicht mehr Retten können, aber der Pass des Kindes zu verstecken und zu warten bringt ihm sicher auch nix???wie die genauen Verhältnisse in Thail. für sein Kind sind werden wir hier auch nicht klären und er vermutlich auch nicht beweisen.
Dieses Urteil ziegt jedoch das sich ein Gericht  zumindest um ein Prüfung der Umstände bemüht hat und sich nicht allein auf ASR oder ABR berufen hat.

Wie schrecklich das Leben in Thail. ist oder nicht kann ich nicht beurteilen ich hoffe jedoch für sein Kind das Michaelhockenheim  falsch liegt....mit seiner Einschätzung und hier auch keine Kindeswohlgefärdung vorliegt ich hoffe es!!!!
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« Antwort #17 am: 12. Oktober 2011, 12:30:00 »

Moin Guru,

nochmal: Wunschdenken und "es kann doch nicht sein, dass..." bringt den Opener nicht weiter. Rein juristisch ist eine allein sorgeberechtigte Frau mit ihrem (!) Kind nach Deutschland gereist und kann mit diesem Kind auch jederzeit problemlos wieder ausreisen (wenn sie mit einem Touristenvisum hier ist, muss sie das Land nach 90 Tagen sogar wieder verlassen). Das ist kein Fall für deutsche Gerichte; es liegt auch keine Kindesentziehung nach >>>§ 235 StGB<<< vor.

Die Diskussion über Lebensverhältnisse im Ausland ist ebenfalls nicht zielführend; es ist nicht die Aufgabe deutscher Behörden und Gerichte, die Lebensverhältnisse im Ausland zu überprüfen und jedem Kind ein Aufwachsen unter "deutschen Standards" zu ermöglichen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #18 am: 14. Oktober 2011, 22:20:59 »

Euch allen vielen Dank. Ich war beim Familiengericht und der Richter hat auch entschieden das Thailand bzw. diese Verhältnisse gar nicht möglich sind und hat mir, den nicht verheirateten, aber eigentlich fast rechtelosen Vater ohne Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hat.....und zwar am gleichen Tag noch....

der Krieg ist noch nicht gewonnen, aber eine wichtige Schlacht

Das alles tut mir nur sehr leid, weil mich die Mutter zwingt, eine Entscheidung zu treffen ob ich meiner 14 Monate alten Tochter die Mutter oder den Vater nehmen soll.....

Hauptsache meiner Tochter geht es gut....

Ich hoffe auf ein guten Ausgang und ich werde weiter schreiben was passiert.
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« Antwort #19 am: 14. Oktober 2011, 22:36:46 »

Ich weiß, das ich jetzt erstmal bis zur Hauptverhandlung ein wenig Ruhe habe...aber ich wollte Euch noch sagen....
meine Freundin ist Vietnamesin und lebt zwar mit Visa, aber rechtelos in Thailand, d.h. Sie bekommt 100 % keine Arbeitsgenehmigung für Thailand und will mit fragwürdigen Methoden für das Kind sorgen, was ihr auch "vor mir" nicht für Ihr anderen Kind gelungen ist. Wie soll es denn dann jetzt für 2 Kinder gehen. Das Kind kann nicht zur Schule gehen, ärztliche Versorgung kann sie sich nur im kleinen Leisten, ernste Probleme würden unbehandelt bleiben müssen, da keine Krankenversicherung bezahlt werden könnte.

Sie hat zwar Ihre Halbschwester und Oma da aber die Verhältnisse sind , sofern ich mich nicht mehr kümmere, so wie sie vor mir waren und die waren nicht gut.

Natürlich habe ich nicht gewonnen, aber ich kann hier auch gar nicht gewinnen, ich kann im Namen meiner Tochter nur verlieren und versuchen wenigstens das normale zu sichern.

Da ich mich auch für die andere Tochter verpflichtet fühle hoffe ich da auch noch helfen zu können, weil ich auch Sie als meine Tochter ansehe, nur da kann ich gar nichts machen, weil ich da gar Verwandtschaft zu habe.... alles ist schlecht und ich hoffe nur den wenig schlimmsten Weg zu gehen.
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Bonnie 2


« Antwort #20 am: 14. Oktober 2011, 22:55:50 »

Moin

Ich war beim Familiengericht und der Richter hat auch entschieden das Thailand bzw. diese Verhältnisse gar nicht möglich sind und hat mir, den nicht verheirateten, aber eigentlich fast rechtelosen Vater ohne Sorgerecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hat.....und zwar am gleichen Tag noch....
Könntest Du den Beschluss vom Gericht im Wortlaut, aber anonymisiert, hier einstellen?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #21 am: 14. Oktober 2011, 23:03:27 »

Ja, kann ich er wird mir vermutlich Morgen, spätestens Montag zugestellt. und dann stelle ich ihn hier ein und hoffe so auch Hoffnung für Andere geben zu können.
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« Antwort #22 am: 14. Oktober 2011, 23:21:24 »

Servus MH,

der Beschluss würde mich auch interessieren.

By the way: Sollte die KM nach Stande vom 12.10. nicht bereits heute schon abgereist sein?

Viele Grüsse
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« Antwort #23 am: 14. Oktober 2011, 23:28:00 »

Ja wollte Sie auch, aber das Fehlen des Passes und mein Flehen hat Sie zögern lassen, was mich erst hoffen ließ das Sie wenigsten für die Töchter ( denn eigentlich war es so geplant auch die andere Tochter zu holen ) in Deutschland bleibt. Mittlerweile aber ist es wieder schlimm. Es ändert sich jeden Tag und mach hier Spießrutenlaufen.....ich hoffe aber, wenn auch durch Gericht kommt für meine Tochter Ruhe rein   ob mit mir oder mit der Mutter oder im Weitesten Sinne mit uns Beiden ....hauptsache ihr geht es gut.
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