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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:42:10 *
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Autor Thema: RA-Brief:Ex beantragt Ehescheidung-Anwaltschinesisch  (Gelesen 554 mal)
suppe
Schon was gesagt
*
Beiträge: 13


« am: 11. Oktober 2011, 10:10:16 »

Im Forum Unterhaltsrecht  http://www.vatersein.de/Forum-topic-23476.html
schrieb Nadda
Zitat
Und ja, er sollte gucken das er die Scheidung durchkriegt, vernünftig über die Bühne bringt und sich finanziell da nicht auch noch in die Nesseln setzt.

Daraufhin habe ich mir dann vorsichtshalber noch mal das letzte Schreiben des RA vorgeknöpft und da ist mir dann doch noch so einiges unklar. Vielleicht weiss ja einer von Euch wie das zu verstehen ist...?
Es geht also um ein Schreiben des RA der (Noch)-Frau meines LG. Er schreibt, dass "die Ex" die Scheidung beantragt, und das Gericht zunächst nur über Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für sie zu entscheiden hat, soweit komme ich mit.
Aber "Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Verfahrenskostenhilfeverfahren Ihre außergerichtlichen Kosten, insb. Anwaltskosten, nicht erstattet werden."
Bedeutet das nur, wenn wir uns auch einen Anwalt nehmen, dass wir den dann selber bezahlen müssen?
Oder bedeutet das auch, dass wir ggf. keinen Beratungsschein/Verfahrenskostenhilfe beantragen können, weil die Gegenseite das ja schon tut?

Beigefügt ist die Kopie des Antrags auf Ehescheidung. Darin heißt es zwar, dass das Sorgerecht bei beiden Eltern verbleiben soll, aber darunter steht
"Eine Einigung wurde im Übrigen herbeigeführt über das Besuchsrecht des Antragsgegners sowie über den gesamten ehelichen Hausrat"

Da schrillen bei mir inzwischen die Alarmglocken (ich hoffe unberechtigt?), denn eine wirklich langfristig ausgelegte Einigung hat es nie gegeben. Wir haben mit Mühe und Not erreicht, dass wir die Zwerge alle 2 Wochen und hin und wieder in den Ferien holen dürfen. Aber das klappt nur sehr bedingt, und es soll die Möglichkeit bestehen bleiben diese Regelung zu ändern, ohne einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.
Ist das mit der o.g. Formulierung immer noch machbar, oder gilt das dann als verbindliche Regelung für die Zukunft?
Den ehelichen Hausrat soll sie im Grunde ruhig behalten, aber da ständig noch Forderungen für andere Sachen kommen, (die er teilweise letztendlich doppelt bezahlen soll)  wüssten wir gerne ob man das nicht irgendwie verrechnen kann?

Weiter steht da "Beweis für alles: Parteivernehmung des Antragsgegners". Es hat zwar Schriftwechsel gegeben, aber als Parteivernehmung sind diese m.E. nicht zu bezeichnen...

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82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #1 am: 11. Oktober 2011, 10:27:16 »

Servus Suppe!
Zitat
Bedeutet das nur, wenn wir uns auch einen Anwalt nehmen, dass wir den dann selber bezahlen müssen?
Ihr könnt genau so VKH beantragen, ob diese gewährt wird, hängt vom Einkommen und den Ausgaben deines LG ab.
Zitat
"Eine Einigung wurde im Übrigen herbeigeführt über das Besuchsrecht des Antragsgegners sowie über den gesamten ehelichen Hausrat"
Wenn über Umgang nichts vereinbart wurde, steht es deinem LG frei, eine gerichliche Regelung im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu beantragen.
Würde ich aber nicht machen, sondern getrennt davon eine Umgangsklage anstreben, sollten einvernehmliche Lösungsversuche zwischen den Eltern UND nach "Vermittlung" des JA gescheitert sein.

Zitat
Den ehelichen Hausrat soll sie im Grunde ruhig behalten, aber da ständig noch Forderungen für andere Sachen kommen, (die er teilweise letztendlich doppelt bezahlen soll)  wüssten wir gerne ob man das nicht irgendwie verrechnen kann?
Ich gehe davon aus, dass auch nach einer Scheidung weitere Forderungen kommen könnten. Ich würde mit einem "der Hausrat gilt als auseinander gesetzt" weitere Forderungen ignorieren.

Grüßung
Marco
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nadda
_nadda
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 573


« Antwort #2 am: 11. Oktober 2011, 10:43:30 »

Hallo Suppe,

in eurer Situation würde ich raten einen Anwalt einzuschalten. Klar, der kostet auch Geld, aber ihr könnt einen Antrag auf VKH stellen und damit sieht die Gerichtskostenseite schon nicht mehr ganz so schlimm aus.

Wenn ich höre, dass die Ex euch alle möglichen Kosten "abgeben" möchte wäre ich vorsichtig, am Ende  zahlt ihr mehr als sein müsste. Also ab zu einem Anwalt für Familienrecht und sich beraten lassen.

LG
Nadda
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suppe
Schon was gesagt
*
Beiträge: 13


« Antwort #3 am: 13. Oktober 2011, 10:52:57 »

gebongt, haben nächste Woche  einen Termin. Ist Anwalt für Familienrecht und Insolvenzgeschichten. Zwei Fliegen eine Klappe, hoffe ich.

Danke, suppe
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