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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:39:41 *
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Autor Thema: Berechnung Kindesunterhalt - aber wie?  (Gelesen 606 mal)
tobirobi
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8



« am: 08. Oktober 2011, 19:04:02 »

Guten Abend die Herren und natürlich auch Damen,

Auf der Suche nach Informationen zur Berechnung des Kindesunterhalts bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

Folgende Situation: 1 Kind aus einer Beziehung (nicht verheiratet) 18 Jahre alt, schulische Ausbildung, keine Unterhaltspflicht für die Mutter,
Bin selbst verheiratet und wir bekommen im nächsten April unser erstes Kind.

Wie verändert sich denn jetzt der Unterhalt für meinen 18 Jährigen Sohn? Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich ja nach 2 Unterhaltspflichtigen Kindern, bei einem Kind muss man dann ja wohl 2 Stufen höher ran gehen. Aber wie verändert sich dennd as jetzt wieder, wenn man in der neuen Beziehung/Ehe ein weiteres Kind hat, dann verringert es sich doch, soweit mit bekannt ist.
Nur leider kann ich dazu nichts finden, oder vielleicht ist meine Suchmethode auch falsch.

Sicher hat der Eine oder Andere selbst diese Situation und kann mir da eine Indikation nennen, womit ich grob rechnen kann.

Danke & Grüße
Tobi

Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 08. Oktober 2011, 19:09:37 »

Hi,

Die DDT geht von 2 Berechtigten aus. Du hast akteulle 1 berechtigtes Kind, also mögliche Hochstufung um 1 Stufe. Mit Geburt des weiteren Kidnes kommen 2 dazu. Das bedeutet, das die Stufe, die deinem Einkmommen entspricht um 1 Stufe abgesenkt werden kann.

Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, der Bedarf recxhent sich dann nach dem Gesamteinkommen bedier Elternteile, die einzelen Zahlung ist aber nicht höher als die alleingie Verpflichtung. Zahlst du alleine darfst du auch das volle KG und nicht nur das halbe abziehen.

Gruß Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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