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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:39:09 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: HELP
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Autor Thema: HELP  (Gelesen 865 mal)
Guru
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 264


« am: 07. Oktober 2011, 18:15:11 »

Hallo
ich melde mich auch mal wieder mit meinem immer noch Problem meiner EX.
heute spitzte sich die Lage noch mehr zu als ich eigentlich dachte , wollte KInd von der EX abholen wie immer am WE
jedoch ohne Erfolg.
kurzer Anruf bei EXe kurze Antwort das KInd würde sie mir nicht geben meinte sie durch mich bestehe eine Gefahr.....für unser KInd.
Ich fragte welche Gefahr bestehen würde ,keine Antwort und aufgelegt.
Erneut kurzer Anruf bei Exe und jetzt ging es ab beschimpfungen am Telefon (ok war auch nicht freundlich) sie mahnte mir wieder wegen BU usw.KU usw usw.
Ich kann jetzt langsam wirklich nicht mehr was ich mache wir schlecht gemacht mein neue Freundin wird runter gemacht es ist alls **tsts - ID 35** was ich mache.
mein RA meinte schon vor 2 Monaten wir können alles einklagen ,nur mit welchem Erfolg!!!!
Exe meinte gemeinsames SR wir sie mir nie geben niemals , was meinen hier die Experten ich weiß nicht mehr weiter!!!
langsam geht mir echt die Kraft aus um zu Kämpfen ich will ja, aber jetzt habe ich das Gefühl jetzt ist fertig.was meint ihr Ja RA gemeinsames SR einklagen....usw.


Danke euch.
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82Marco
Globaler Moderator
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Beiträge: 2.769



« Antwort #1 am: 07. Oktober 2011, 18:37:21 »

Servus Guru!
Ich würde erst mal eine Umgangsklage einreichen, parallel dazu Antrag auf Übertragung des GSR.
Umgangsklage dürfte relativ erfolgreich sein, GSR wissen derzeit nur die Sterne...

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Guru
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Beiträge: 264


« Antwort #2 am: 07. Oktober 2011, 18:41:10 »

Hallo Marco
brauche ich für eine Umgansklage einen RA und würde dieser so ausgelegt wie der Umgang der letzten 4 Jahre auch war???
sie will jetzt ein Gutachten erstellen lassen über KInd ob es überhaupt noch zu mir kommen darf!!!!ich weiß nicht was ich gemacht habe habe auch keine Antwort von ihr.
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82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #3 am: 07. Oktober 2011, 19:11:11 »

Servus Guru!
Euer Kind (und Du) hat Recht auf Umgang nach §1684 BGB, BEIDE Elternteile die Pflicht, diesen zu ermöglichen und zu fördern.
Wie lief se die letzetn Jahre umgangstechnisch ab?

Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Beiträge: 264


« Antwort #4 am: 07. Oktober 2011, 19:25:40 »

meine ex Freundin wir waren nicht verheiratet, hat die letzten 4 Jahre 80% gearbeitet und ich habe KInd jedes 2 WE sowie jeden Di bis Mitt. Morgen  bringe KInd in Kiga jetzt Schule und jeden Fr.Mittag bis 18 Uhr.
Sie hat Anfang 2009 mit BU Forderungen angefangen ging über RA usw. bis jetzt ohne Erfolg für sie.
Ich bezahle KU +50 Euro für Kleidung usw. und Kaufe die Kleidung eigentlich selbst  mad
so war es 2008 nach der Trenung ausgemacht ,sie will mehr viel mehr sprich BU
will bis jetzt aber nicht vor Gericht immer nur Drohungen von ihrem RA.
Und jetzt kommt diese Sache ......
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oldie
Administrator
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Bonnie 2


« Antwort #5 am: 07. Oktober 2011, 21:59:24 »

Moin

Wenn sie 4 Jahre lang keinen BU erhalten hat, diese Zeit über aber zu 80% einer Vollerwerbstätigkeit nachgegangen ist - was in Teufels Namen hat sich geändert, dass plötzlich eine BU-Forderung möglich sein soll? Zumal, das Kind ist älter als 3 Jahre. Da ist die KM in der Pflicht, Gründe darzulegen. Kann es sein, im persönlichen Umfeld der KM hat sich etwas einschneidendes verändert? Das könnte erklären, woher die Zickerei stammt. Zumal zeitgleich der Umgang betroffen ist. Da deutet vieles darauf hin, dass die KM persönlich "Probleme" hat bzw. Ohrflüsterer.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guru
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Beiträge: 264


« Antwort #6 am: 08. Oktober 2011, 09:20:48 »

Hi Oldie
sie meint BU ist ihr Recht und es würde ihr zustehen , was sie alles macht für unser Kind.
Ich habe immer nachgegeben Kiga bezahlt Kleider bezaht eine Teil von ihrem Urlaub KU (nicht bereingtes Eink.)
Mein Verdienst ist nicht die Welt und ich versuchte bis jetzt alles mit so wenig Ärger wie möglich zu machen , war ja erst 11x beim RA exclamation_smile
Aber das mein Kind nicht kommen soll ist eine total neue Kriegsführung von ihr.
Wenn ich jetzt wieder zum RA muß um mein UMgansrecht einzuklagen bin ich echt langsam PLEITE. .....es kann doch nicht sein das diese ........xxxx
machen kannn was sie will??Was ist aus dem gemeinsamen SR geworden nix oder???wenn sie nicht will will sie halt nicht.
ihr Wotlaut :das bekommst du im Leben nicht   gun
was für ein Urteil vom EuGH dachte ich letztes Jahr und was hat Frau Justiz gemacht nix....sie wissen genau keiner von uns kann eine Klage bis zum BGH oder EuGH durchsetzen .
Und für die wenigen die durchkommen haben sie schon wieder eine kann Bestimmung.Dieses Dreckland geht mir langsam so auf die... in andern Ländern werden solche Leute verurteilt bei uns sitzen sie im Bundestag.Sorry für meine Ausdrucksweise Die Grünen SPD wie Sozial sind diese Parteien eigentlich noch???
CDU CSU will ich gar nicht nachdenken und schon gar nicht an die braunen helfer.
Wir haben 100Th Scheidungen im Jahr warum sieht die Politik keinen Handlungsbedarf für die Väter warum Huch

Ich habe fertig
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Ingo30
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« Antwort #7 am: 08. Oktober 2011, 17:20:54 »

HI Guru,

Zitat
Ich habe immer nachgegeben

Na, klingelt da was? Bei Deiner Ex auf jeden Fall - denn wo Kohle herkommt, wird noch mehr sein. Kann es sein dass ihr Next Schluss gemacht hat oder ähnliches? Dieser BU-Quatsch ist ja schon ziemlich abwägig.

Fordere Deine Ex nochmal schriftlich per Einschreiben(das heisst keine E-Mail, keine SMS, kein Facebook-Eintrag) auf, den Umgang ab nächster Woche wieder aufzunehmen.

Falls das nicht bringt, mach JA Termin. Wenn das nicht hilft, wieder den Anwalt ran.

Wie schauts mit Prozesskostenhilfe für Dich oder Beratungsschein durchs Amtsgericht? Sprich einfach mal mit dem Rechtspfleger in der Antragsstelle und nimm Unterlagen zu Deinen Kosten (Miete etc.) und Gehalt mit. Gruß Ingo
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Guru
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« Antwort #8 am: 10. Oktober 2011, 09:20:45 »

Hallo Ingo
Prozesskostenhilfe bekomme ich nicht 2000 Euro Netto  ;(ich werde sehen was mein RA sagt werde aber sicher zu JA gehen.
Ich will auch mit ihr nicht mehr reden es bringt nix.
Morgen werde ich mein KInd von der Schule abholen wie die letzten 3 Jahre auch, sollte dies wie angedroht nicht gehen geht es ohne ein Wort zum JA bezw. RA....ich will nicht mehr.
Und ihre BU gehabe kann sie sich in ..... xxx schieben.
gute Idee oder???so schnell bekommt die kein BU (hoffe ich)ab jetzt läuft der Hase in die andere Richtung gun

GURU

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Guru
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« Antwort #9 am: 14. Oktober 2011, 11:39:05 »

Hallo
ich habe meine EX am Montag noch einmal  aufgefordert mir zu sagen wann ich mein Kind sehen kann, Brief ,SMS
keine Antwort !!!was sollte ich als nächsten Schritt unternehmen JA habe ich schon am Mo Informiert----
Antwort JA warten sie WE ab!!!!Super oder???
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Fischkopf
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« Antwort #10 am: 14. Oktober 2011, 12:24:53 »

Moin Guru,

mal ein ganz anderer Aspekt:
Überlege dir gut, ob du dich auf dieses Niveau runterziehen lässt.
Immer ist das Kind betroffen, wenn die Eltern hochkochen und die Zuflüsterer alles besser wissen.

Du bietest mit Einstellung von bisherigen Zahlungen eine neue Baustelle für den Gegner-RA an.
Schnell verhindert sie dann den Umgang mit dem Kind - so engagiert du als Papa gerne sein möchtest - ihr Hebel ist leider länger.
Komm über das WE erstmal wieder runter - ich drücke euch die Daumen, vor allem dem Kind.
Gruss Fischkopf
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« Antwort #11 am: 14. Oktober 2011, 12:45:58 »

Hallo Fischkopf
werde am MO wieder zum RA müßen wieder 180 Euro weg cry_smile
das JA konnte mir am Mo nicht sagen ob sie das Umgansrecht einklagen können.....
ich werde noch wahnsinnig ,hier wird vermutlich versucht das Kind so lange zu entziehen bis sie sich selbst wieder um Kindesbetruung alleine kümmern kann(muß)....und somit die Arbeitszeit zu reduzieren oder liege ich falsch !!!!
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staengler
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« Antwort #12 am: 14. Oktober 2011, 13:00:43 »

Servus Guru,

jetzt mal langsam. Du lässt Dich ständig von Deiner Ex verrückt machen.
So ganz verstehe ich Dich dabei nicht.

Was hält Dich denn davon ab, den Umgang einzuklagen?
Deine Ex gibt Euer Kind nicht raus, JA warst Du auch schon ohne Erfolg, also ab zu Gericht. Dieses WE macht dabei das Kraut auch nicht mehr fett.

Und alle anderen Themen wie SR und BU stelle erst mal hinten an. Am Sorgerecht hängt nicht Alles, und für BU fehlt ihr eigentlich jede Voraussetzung. Da ist momentan nichts Eiliges zu tun.

Bevor Du Dir jetzt noch mehr den Kopf über irgendwas zerbrichtst, würde ich an Deiner Stelle jetzt mal zu Handeln beginnen und Umgänge einfordern.

Gruß, Michael

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« Antwort #13 am: 14. Oktober 2011, 13:04:11 »

Hallo michael
ja da hst du Recht aber kannst du mir viell. sagen brauche ich einen RA um dies bei meinem Gericht vorzulegen???
oder kann ich mir das Geld sparen und das JA stellt für mich einen Antrag bei EXe oder Gericht?Huch
und hat das JA überhaupt rechtlich einen Handhabe das Umgansrecht von ihr zu fordern?Huch
3 Fragen ich weiß viell. hast du eine Antwort

vielen Dank!!!!
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« Antwort #14 am: 14. Oktober 2011, 13:10:59 »

Servus Guru,

lass das JA außen vor.
Such Dir einen guten Anwalt und zieh die Sache durch. Vorgeschrieben ist ein Anwalt bei Umgangsklagenzwar nicht. Aber ohne Erfahrung wirst Du über den Tish gezogen, und das darf Dir keinesfalls passieren.
Nicht dass Du am Ende gleich wegen Formfehler scheiterst...

Probiere es trotzdem mal mit VKH. Wenn Deinen Einnhamen entsprechende Ausgaben gegenüberstehen, dann kann es auch bei Netto 2000.- € was damit werden. Halt evtl. gleich mit Ratenzahlung verbunden, aber immerhin.

Gruß, Michael
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« Antwort #15 am: 14. Oktober 2011, 13:15:12 »

ok alles klar jetzt bin ich entschieden weiter danke!!!!
werde halt mal wieder zu meine RA laufen versuche  auch VKH zu erfragen....
vielen dank nochmal 
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« Antwort #16 am: 14. Oktober 2011, 13:18:29 »

Und denke daran, bei den Umgängen immer mehr zu fordern als Du eigentlich willst. Du brauchst Verhandlungsmasse zum streichen!

Außerdem darfst Du Dich nicht auf einen Vergleich einlassen sondern musst auf einem Beschluss bestehen. Sogar dann, wenn Dein RA was anderes sagt.
Und in diesem Beschluss müssen Sanktionen stehen für den Fall, dass ein ET dagegen verstößt.

Dann könntest Du nämlich beim nächsten Boykott Deiner Ex Zwangsmittel gegen sie beantragen.

Und wenn Du zum Anwalt gehst, nimm gleich ein paar Daten wegen der VKH mit: KU-Zahlungen, Versicherungsbeiträge, Altersvorsorge, Arbeitsweg, Miete, Darlehen usw.

Gruß, Michael
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MalteW
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« Antwort #17 am: 14. Oktober 2011, 14:31:38 »

Außerdem darfst Du Dich nicht auf einen Vergleich einlassen sondern musst auf einem Beschluss bestehen. Sogar dann, wenn Dein RA was anderes sagt.
Und in diesem Beschluss müssen Sanktionen stehen für den Fall, dass ein ET dagegen verstößt.
Naja, er könnte auch bei einer gerichtlich gebilligten Vereinbarung das Gericht darauf hinweisen, dass eine Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG vorgenommen werden müsste.

1 BvR 752/10 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110309_1bvr075210.html siehe Randziffer 9

Das dürfte nix mit der Frage Beschluss oder Vergleich zu tun haben.

Ich hatte mir vor Gericht die Frage nach der Belehrung nach § 89 Abs. 2 FamFG erlaubt. Gegnerische Anwältin lacht, was das denn sei. Problem: Meine Nachfrage an die Anwältin, ob sie denn das Gesetz nicht kenne, fand die Richterin nicht besonders lustig.

Viele Grüße,

MalteW
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« Antwort #18 am: 14. Oktober 2011, 14:38:13 »

Hallo Guru,

komm mal raus aus deiner Betroffenheits- und Ungerechtigkeits-Käseglocke.
Es ist abzusehen, das du sonst nicht mehr klar denken kannst, an Nachtschlaf ganz zu denken.
Wenn dann so einer mit dicken Augen beim JA vorbeikommt, denken die sich schon ihren Teil, und dieser ist gegen dich gerichtet.
Hattest du schon einen Termin beim JA, bei dem du dich ganz einfach nach den Trennungsfolgen für ein Kind erkundigst, bei dem du immer nett auftrittst, die EX mit Namen nennst und das Wohlergehen des Kindes und deine Rolle darin schilderst?
Deine Probleme damit , das dir das Umgangsrecht verweigert wird?

Halt' die Ohren steif, und nur ein toter Fisch schwimmt mit dem Strom...
Gruss Fischkopf
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