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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:33:45 *
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Autor Thema: Trennung durch die Ex mit 1-jähriger Tochter  (Gelesen 2324 mal)
Joerg_1978
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Beiträge: 19


« am: 07. Oktober 2011, 16:39:06 »

Hallo liebe Forumgemeinde,

was nach einner Trennung so alles passieren kann, habe ich mir nie vorstellen können, doch hier im Forum bin ich dann wohl von der Realität eingeholt worden. Darum habe ich mich auch dazu entschlossen, über meine Trennung hier im Forum zu sprechen und meine Geschichte zu erzählen.

Ich selber bin 33 Jahre alt und habe mit meiner Ex-Freundin eine jetzt 13 Monate alte Tochter.

Wir haben uns im Oktober 2009 kennengelernt. Im September 2010 kam dann unsere Tochter zur Welt.

In der zwischenzeit haben wir in meine (im November 2009) gekauften Eigentumswohnung gelebt, die ich im April/ Mai 2011 wieder verkauft habe.
Grund hierfür war, dass wir gemeinsam in das Haus ihrer Mutter ziehen wollten (als Mieter). Die Renovierungsarbeiten sollten bis zur Wohnungsübergabe (Mitte September) abgeschlossen sein.
Da Sie jedoch im Mai 2011 mit unserer Tochter ausgezogen ist (zu Ihrer Mutter in die Einliegerwohnung) haben wir uns erst mal auf eine Pause geeinigt. Zumindest haben wir das so besprochen, es gab zu viele Streiterreien zwischen uns, dass sie es nicht mehr ausgehalten hat. Weiterhin fühlte sie sich in meinem Wohnort (ca. 70 km von der Wohnung ihrer Mutter entfernt) nicht glücklich, und hatte auch Streit mit unseren Nachbarn.

Sie ist dann sofort zum JA, um auch Unterhalt für die Kleine zu erhalten. Damit war ich einverstanden, denn Sie musste in dieser Zeit ja auch leben können. Mit dem Arbeiten ist Sie dann im Juni wieder angefangen, allerdings auch 400,- EUR-Basis.
Während dieser Zeit war ich jedes Wochenende bei meiner Ex und unserer Tochter.  Zwischenzeitlich wurde auch schon ein Teil des Hauses renoviert (die Einliegerwohnung, in der ihre Mutter wohnen sollte, in dieser wohnt sie seit August).
Auch im Urlaub (Nordsee) waren wir noch Mitte Juli.
Natürlich ging es mir in dieser Zeit schon nicht gut, immer nur am Wochenende die beiden zu sehen. Allerdings ging ich davon aus, dass es ja nur für kurze Zeit ist, und sich alles wieder gibt.
Leider tat es das nicht.
Nach dem 1. Geburtstag unserer Tochter, kam dann eine Mail, in der Sie zum Ausdruck brachte, dass es mit uns nicht mehr klappen würde, dass sie nicht mit jemanden so oft streiten kann. Außerdem habe sie vor kurzem einen neuen kennengelernt. Sie wollte mir das nicht vor dem Geburtstag mitteilen, damit dieser noch vernünftig gefeiert werden konnte.

Das ich nach dieser Mail ersteinmal den Halt verloren habe, brauche ich euch ja nicht zu schreiben.

3 Tage später stand mein Umzug in eine Übergangswohnung (3-4 Monate waren geplant), weil ich meine ETW ja verkauft hatte.

Seitdem habe ich meine Tochter erst einen Sonntag lang gesehen, da Sie an diesem Tag arbeiten musste.
Natürlich habe ich auch das Gespräch mit ihr gesucht, aber dieses hat wohl nicht viel gebracht.
Das Ganze ist jetzt fast 4 Wochen her. Wir haben uns in der Zeit einmal gesehen und kaum miteinander gesprochen. Heute habe ich sie in einer sms gefragt, ob ich meine Tochter am WE sehen dürfte und ob wir über einige Dinge noch sprechen könnten. Bisher habe ich noch keine Antwort erhalten

Mir liegt sehr viel an meiner Ex und an meiner Tochter. Habe ihr schon einen Brief geschrieben und bin gerade dabei einen zweiten zu verfassen. Möchte die Hoffnung natürlich nicht aufgeben, dass vielleicht noch ein Neuanfang probiert werden kann.

Allerdings weiß ich auch nicht, wie ich zur Zeit mit der Situation umgehen soll. Versuche schon eine Kontaktsperre einzhalten. Einmal die Woche versuche ich sie anzurufen, sie geht aber nicht ans Handy...

Auch wenn es mit uns nicht mehr klappt, möchte ich zumindest meine Tochter öfters sehen dürfen, nicht nur alle zwei WE, nachdem ich gefragt habe, oder zum aufpassen, weil Sie arbeiten geht! Möchte sie auch mal in der Woche für ein paar Stunden besuchen können!

Das ist meine Geschichte, bzw. Situation.


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Mamastudentin
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« Antwort #1 am: 07. Oktober 2011, 21:19:23 »

Hallo Jörg,

Erstmal herzlich  wilkommen hier!

Trennung ist leider selten schmerzlos, aber irgendwann sieht die Welt etwas besser aus.

Jetzt zur deiner Situation:

-Hast du ein SR( Sorgerecht?)
-Hast du versucht deine Ex anzurufen um deine Umgangszeiten zu besprechen?
-Warst du schon beim JA?

Du sollst nicht sich mit ein Paar Briefe bzw sms zufrieden geben. Das ist zu wenig, meiner Meinung nach.

Ich glaube, viele Väter hier würden dir zu etwas mehr Aktion raten. Ansonsten kann dann später KM(Kindesmutter) dir den Umgang verweigern, weil "das Kind dich nicht mehr kennt". Man weiß ja nie ,was die andere Seite sich so denkt.

Bis dahin viel Erfolg,
LG,
MS
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #2 am: 07. Oktober 2011, 22:41:35 »

Moin Joerg_1978

Vermutlich hat die Entfremdung Deiner Freundin bereits lange Zeit vor dem Umzug im Mai stattgefunden. Langsam, schleichend, undefiniert und wahrscheinlich auch erstmal unbewusst. Aber sie hat stattgefunden. So sieht es heute aus und noch mehr - sie orientiert sich neu und hat sich für diese Umsetzung einen neuen Partner gesucht. Das ist Fakt. Du hingegen musst genau diesen Umstand nicht nur wahrnehmen, sondern sogar akzeptieren und damit dulden - ohne jeglichen Hinweis auf vergangene Zeiten, schon gar nicht in Bezug auf die gemeinsame Tochter. Das ist im Moment so ziemlich das dümmste, was Du tun solltest. Denn vermutlich daher benimmt sich die KM bei Deinen Umgangsbemühungen mit dem Kind so wie Du es beschreibst, da Du immer wieder latent versuchst, sie zurück zu gewinnen. Das funktioniert nicht, das erzeugt Ablehnung bis hin zu Hass, da Du sie dadurch nicht als selbstständigen und bewussten Menschen wahrnimmst.

Nimm einen Hammer, Pressluftwerzeug oder sonstwas und hämmer Dir ein, diese Frau ist weg. Und zwar für immer. Alles andere ist Wunschdenken und Träumerei, und Du kannst sowas nicht erzwingen. Treibe Sport, unternimm was mit Freunden, lenke Dich ab - und konzentriere Dich ausschliesslich auf einen guten Umgang mit dem Kind. Alles andere verbanne. Du musst Dich entscheiden: Den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach. Wobei den Spatz zu erhaschen schon schwer genug werden kann.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Joerg_1978
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« Antwort #3 am: 08. Oktober 2011, 18:48:14 »

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe damals mit ihr (vor der Geburt) beim JA die Vaterschaft anerkannt und damit doch auch das gemeinsame Sorgerecht oder?!

Wir wollen das mit den Besuchszeiten nächstes Wochenende in einem Gespräch klären. Evtl. soll sie alle 2 Wochen übers Wochenende zu mir.
Aber das ist noch nicht ganz sicher, weil ja auch nicht genau klar ist, wie unsere Tochter damit zurecht kommt.
Das Wohl des Kindes soll natürlich auch an erster Stelle stehen.

Beim JA war ich letzte Woche, da ich noch die Unterhaltszahlung für meine Tochter beurkunden lassen musste.
In diesem Zusammenhang habe ich das Thema Besuchszeiten auch angesprochen.
Er meint, dass sich Vater und Mutter zuerst zusammensetzten müssen, um dies zu regeln. Klappt das nicht, setzt man sich gemeinsam mit dem JA an einen Tisch. Der nächste, und seiner Meinung nach wirklich letzte und schlechteste Schritt, wäre dann einen Anwalt einzuschalten und das ganze vor Gericht zu klären.

Das möchte ich natürlich auch nicht.
Immerhin muss und möchte ich mit der KM die nächsten Jahrzehnte gut auskommen.

Wann die Entfremdung angefangen hat, kann ich nicht sagen, dass wird sie mir auch sicher nicht beantworten. Natürlich wird sie sich vorher Ihre Gedanken gemacht haben, sonst wäre Sie ja nicht ausgezogen. Allerdings hatten wir nach ihren Auszug weiterhin guten Kontakt, im Juli waren wir auch noch gemeinsam im Urlaub.
Das Sie auf einmal kaum noch angerufen hat, begann so Mitte/ Ende August. Dort wird Sie wohl ihren neuen kennengelernt haben!
Mehr weiß ich bisher nicht, wie gesagt, ein Gespräch soll nächstes WE stattfinden!
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Ingo30
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« Antwort #4 am: 08. Oktober 2011, 19:03:17 »

Hi Jörg,

und willkommen hier. Nein, das GSR hast Du NICHT durch Beurkundung der Vaterschaft, dass ist ein weitverbreiteter Irrtum. Ihr hättet dazu beim Jugendamt das GSR extra beurkunden müssen.

Bitte pass auf, dass Du nicht in größeren Schlamassel reinrennst. Du schreibst, dass Du schon beim JA warst und dort der Unterhalt tituliert wurde. Warum? Es ist normalerweise nicht nötig dies zu tun, wenn der Unterhalt läuft. Was steht in dieser Urkunde? Ist der Unterhalt befristet? Wahrscheinlich nicht. Deshalb frag bitte vorher hier nach, wenn Dir irgendjemand erzählt Du MUSST etwas tun.

Dazu kommt, dass Dein JA wohl zum Typ mütterfreundlich gehört. Ein Anwalt kann sehr wohl die richtige Wahl, wenn die KM querschießt.

Du musst schleunigst davon runter kommen, noch etwas von Deiner Ex zu wollen. Vergiss es. Ganz, ganz schnell. Deine Ex hat Dich längst abgeschrieben und sich einen neuen geangelt. Frauen werden diese Entscheidung fast niemals rückgänig machen. Und selbst wenn, solltet Du dich fragen, ob Du dir soetwas antun möchtest. Ein Teller der runtergefallen ist, hat immer einen Riß. Der wird immer sichtbar bleiben.

Wichtig ist, dass ihr Euch erstmal über einen geregelten Umgang klar werdet. Alle zwei Wochen das komplette We von Fr bis So sollte das Minimum sein. Tage unter der Woche können eingefügt werden.

Und lass nicht zu, dass jetzt lange kinderfreie Zeiten entstehen. Deine Ex könnte versuchen, Dich ganz aus ihrem Leben zu drängen und mit ihrem Next "jetzt endlich eine Familie" zu sein. In diesem Weltbild störst Du nur - deshalb lass es nicht zu.

Dein Brief beinhaltet also die Aufforderung ab nächste Woche mit dem geregelten Umgang im Wechsel zu beginnen. Gruß Ingo
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lucky man
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« Antwort #5 am: 08. Oktober 2011, 19:09:30 »

Hallo Jörg,

ein andere Name, eine andere Situation aber vieles klingt vertraut.

Ich sage nur Kopf hoch... Mir (32 Jahre) erging es nicht anderes, obwohl noch eine längere Beziehung zu Ende ging.
 
Versuche mit den Schmerz zu leben, der geht von alleine weg. Ist zwar ein blöder Spruch, aber die Zeit tut ihr bestes....
Du musst für Dich nur eins ganz klar "wissen". Was möchtest Du haben? Den ursprünglichen Zustand den bekommst Du niemals zurück, selbst
wenn Deine Ex zurkommen solltest. Dafür ist einfach schon zu viel passiert. Daher kann ich mich den Vorrednern nur anschließen. Die Frau ist weg.
Wenn es beruflich geht und die KM nichts verärgert ist, versuche die Kleine auch unter der Woche zu nehmen, so oft es geht. Gerade mit 13 /14 Monaten
fangen die Kinder an, Ihre Umwelt richtig bewusst zu erleben und zu "bequatschen". Meine Tochter ist inzwiwchen 2 Jahre alt und die letzten Monate, trotz vielem Stress,
waren einfach nur genial, was die Entwicklung des Kindes angeht. Daher versuch Dich zu einigen, auch wenn es schwer fällt und es Angebot zu verkaufen, dass Du als
guter Vater Ihr die Erziehung / Arbeit abnehmen kannst. Es ist eben nur eine Frage wie es sich beruflich vereinbaren lässt. Als Selbstständiger wäre es deutlich schwieriger,
aber auch nicht unmöglich.

Drücke Dir die Daumen, dass es positiv für Euch verläuft. Du solltest nur versuchen, nicht zum Unterhaltszahler zu motieren, der seine Tochter nicht sehen darf und nicht sehen wird.
Davon gibt es anscheinend leider mehr als genug...

VG
Tom
      
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Ingo30
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« Antwort #6 am: 08. Oktober 2011, 19:14:09 »

P.S.: Falls Du jetzt denkst, "die spinnen hier doch alle" hier eine kleine Prüfliste für Euer Gespräch nächste Woche. Schau doch mal, ob folgende (absolut sinnfreien) "Argumente"Deiner Ex gegen einen regelmäßigen Umgang gebracht werden und Du kannst recht schnell sehen woran Du bist:

1. "Das Kind kann das Ganze nicht verarbeiten, wir sollten erstmal den Umgang für 2-3 Monate sein lassen"

2. "Das Kind kann nur bei mir Mittagsschlaf machen, Du kannst das Kind also höchstens von 14 - 16 Uhr mal sehen, am besten hier in der Wohnung"

3. "Ich glaube Du bist eine Gefahr für das Kind. Du hast doch schon in unserer Beziehung immer gestritten und auch getrunken."

4. "Ich möchte endlich eine neue Familie haben - Sorry, bitte halte Dich aus unserem Leben raus und akzeptiere das."

Es kommt keins dieser "Argumente"? Dann schaut es doch ganz gut aus - also bereite Dich vor. Gruß Ingo
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Joerg_1978
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« Antwort #7 am: 09. Oktober 2011, 09:21:17 »

Noch mal Danke für die Antworten.

Das ich jetzt nicht das gemeinsame Sorgerecht habe, wundert mich schon. Leider kann ich das gerade nicht überprüfen, da ich die Unterlagen von damals in einen Umzugskarton habe und nicht wiederfinde. Werde aber mal am Montag das zuständige Jugendamt (die Sachbearbeiterin ist die gleiche, die jetzt auch die Beistandschaft für meine Tochter übernommen hat) anrufen.
Dann müssen wir das nachholen oder? Denn sonst kann Sie ja mit dem Kind machen was sie will?!

Von dieser Dame kam jetzt auch der Brief, dass bis zum 18.10.2011 die Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung übersenden soll, sonst würde das Verfahren beim Amtsgericht Arnsberg durchgeführt werden!
Bisher zahle ich immer pünktlich, habe die auch sofort im Mai gemacht. Da kamen wir ja auch noch gut klar! Sollte ich allerdings mal nicht zahlen, hat dies wohl weitere Konsequenzen, dass sogar mein Arbeitgeber eingeschaltet werden könnte. Zumindest habe ich so den Herrn vom Jugendamt in meinem Ort verstanden.
Sollte ich jetzt also die Beurkundung wieder zurückziehen?!?

Weiter werde ich in den nächsten Tagen auch noch Post vom Jobcenter erhalten, da ich ja auch für meine EX unterhaltpflichtig bin. Hier wurden jetzt, also nach dem Wohnungsverkauf, die letzten Unterlagen eingereicht. Ich hoffe mal, dass mir dann noch Geld zum Leben bleibt, bzw. hier keine Forderungen Rückwirkend bis Mai an mich gestellt werden!

Danke Ingo, für deine Liste. Bisher sind mir diese Punkte allerdings nicht aufgefallen. Aber wer weiß, was sie mir nächstes WE sagt.
In ihrer Mail vom 12.09. (also in der sie die Trennung bekannt gibt), schreibt sie davon, dass die Kleine mich sehr liebt und ihren Papa braucht! Sie selber hat ihren Vater nie richtig kennengelernt und jetzt auch keinen Kontakt mit ihm, darum denke ich mal, dass sie das ihrer eigenen Tochter ersparen möchte!

Nur spielen nach einer Trennung die Gefühle eine große Rolle! Darum ist die ganze Kommunikation so schlecht. Und das Warten ist auch nicht so einfach für mich!

Entfernung zur KM sind zur Zeit übrigens ca. 60 Minuten Fahrzeit, dass wird sich auch demnächst nicht ändern, sie wird zwar in eine andere Stadt ziehen, aber von der Entfernung bleibt es gleich.
Den Vorschlag, dass ich sie z.b. alle 2 Wochen für das WE nehmen soll, hat sie auch gemacht, allerdings mit dem Hinweis, dass sie nicht weiß, ob es die Kleine mitmachen wird.

Ich wäre mit einer Regelung einverstanden, sie für einen ganzen Tag am WE zu sehen und dann noch einmal unter der Woche! Zumindest jetzt, wo sie ja erst 13 Monate alt ist!
Viel schlimmer ist der Gedanke, dass sie mich nächste Woche kaum noch erkennt, da ich sie dann in den letzten 7 Wochen 3x gesehen habe!

Irgendwie bin ich nur entäuscht! Selbst glaubt man ja nicht, dass einem sowas passieren kann und wenn doch, dann wollen beide Parteien doch nur das Beste. Aber so einfach ist das alles wohl nicht!
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Malachit
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« Antwort #8 am: 09. Oktober 2011, 12:04:06 »

Hallo Jörg,

Dann müssen wir das nachholen oder?

Das wäre zwar sehr sinnvoll, aber da gibt es kein "müssen" im juristischen Sinne - wenn deine Ex nicht will, dann will sie nicht, und wenn du's trotzdem willlst, dann musst du in ein Gerichtsverfahren mit zweifelhaften Erfolgsaussichten. Ist zwar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte längst als das erkannt worden, was es ist, nämlich eine Menschenrechtsverletzung gegenüber Kind und Vater - aber solche "Kleinigkeiten" wie die Menschenrechte bringen weder die deutsche Politik noch die deutsche Justiz aus ihrer Ruhe.

Denn sonst kann Sie ja mit dem Kind machen was sie will?!

Ja, genau das ist auch der Sinn der Sache, und genau darum weisen die Jugendämter im Normalfall nicht von sich aus darauf hin, dass das gemeinsame Sorgerecht etwas anderes ist als die Vaterschaftsanerkennung - und im Gegenteil, wenn jemand sich auskennt, dass die Jugendämter häufig mit allen Mitteln versuchen, die Mutter davon abzubringen, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen.

Willkommen im väterfeindlichsten Land auf diesem Planeten! Falls du's nicht schon gefunden hast, lies dir mal die Zusammenfassung bei unseren Nachbarn durch: http://www.trennungsfaq.de/

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Malachit
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« Antwort #9 am: 09. Oktober 2011, 12:26:37 »

Hallo Jörg,

Nachtrag:

Sollte ich jetzt also die Beurkundung wieder zurückziehen?!?

Ums kurz zu sagen: Keine Chance! Genau das ist ja der Sinn eines Titels, dass man ihn eben nicht mal eben einseitig aufkündigen kann.

Dessen ungeachtet hat dieses stinkende Jugendamt hier natürlich mal wieder eine völlig unnütze Drohkulisse aufgebaut. Fakt ist: Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Titel, der notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Hier allerdings, bei bislang pünktlicher und vollständiger Zahlung, gleich damit zu drohen, man würde beim Arbeitgeber petzen - diese nichtsnutzigen Jugendamtsfuzzis sind sich aber auch für keine Sauerei zu schade. Tatsache ist auch hier: Wenn ein Titel besteht und dieser Titel nicht bedient wird, dann kann beim Arbeitgeber gepfändet werden. Mit jeder anderen Aktion beim Arbeitgeber würde das Jugendamt sich im Grunde genommen strafbar machen, was aber völlig egal ist, weil diesen Verbrechern grundsätzlich nichts passiert in diesem unserem Lande.

Und da das Gelump bei deinem Jugendamt offenbar zur extrem väterfeindlichen Sorte gehört: Mach am besten mal ein neues Thema auf, und zwar im Unterforum "Unterhaltsrecht", und stelle dort mal die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes ein (anonymisiert, versteht sich). Ehrlich gesagt - es würde mich wundern, wenn sie korrekt wäre.

Gleiches übrigens auch, wenn du demnächst Post von der ARGE / Jobcenter bekommst. Auch die sind berüchtigt dafür, sich gerne mal zu Ungunsten des Zahlvaters zu verrechnen.

Irgendwie bin ich nur entäuscht! Selbst glaubt man ja nicht, dass einem sowas passieren kann und wenn doch, dann wollen beide Parteien doch nur das Beste. Aber so einfach ist das alles wohl nicht!

Die Frau, die du mal geliebt hast, existiert nicht mehr. Es gibt da nur noch ein Lebewesen, das ihr verblüffend ähnlich sieht - wer sie wirklich ist, und was sie wirklich ist, darüber weißt du nichts, gar nichts.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Joerg_1978
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« Antwort #10 am: 09. Oktober 2011, 14:48:18 »

Habe mir mal den Trennungsfaq durchgelsen.
Da wird auch kein gutes Haar am JA gelassen.
Hier wird nur die Mutter vertreten, Vater und Kind sind denen wohl wirklich egal.

Habe die Titulierung für den Kindesunterhalt am Dienstag bei meinem JA vorgenommen. Der SA wollte diesen dann direkt per Post an das zuständige JA der KM senden.

Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass ich dies auch beim JA beurkunden lassen muss. Aber wie es aussieht ist dies nicht nötig gewesen, da ich ja auch seit Mai pünktlich und den vollen Betrag bezahle.

Kann ich deswegen den Titel zurückfordern? Bzw. macht es überhaupt Sinn. Mit dem JA sollte man sich als Vater wohl auch nicht anlegen!

Die Berechnung werde ich gerne in einen anderen Unterforum einstellen. Bin auch auf das Schreiben vom Jobcenter gespannt. Wie hoch hier der Betrag sein wird!
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« Antwort #11 am: 09. Oktober 2011, 15:37:19 »

Hi Jörg,

deshalb wäre es am besten gewesen, schon VOR der Tituliierung hier zu fragen - jetzt ist der Zug abgefahren. Was Du halt mal prüfen solltest, ob eine Befristung des Unterhalts in der Urkunde steht. Denn man kann hier im Regelfall den 18. Geburtstag des Kindes eintragen lassen - darauf hat das JA sicherlich nicht aufmerksam gemacht. Oder ob der Titel dynamisch gestaltet ist - dann liegt es nämlich auch an Dir, auf Änderungen in den Düsseldorfer Tabellen zu reagieren. Tust Du das nicht, fordert das JA wieder bei Dir den ausstehenden Betrag ein - dieses Problem sieht man hier im Forum recht häufig.

Gegen den Titel könntest Du nur im Rahmen einer Abänderungsklage vor Gericht vorgehen. Dafür besteht aber ja erstmal kein Grund. Du wirst den Unterhalt ja ordentlich und regelmäßig zahlen.


Zitat
In ihrer Mail vom 12.09. (also in der sie die Trennung bekannt gibt), schreibt sie davon, dass die Kleine mich sehr liebt und ihren Papa braucht! Sie selber hat ihren Vater nie richtig kennengelernt und jetzt auch keinen Kontakt mit ihm, darum denke ich mal, dass sie das ihrer eigenen Tochter ersparen möchte!

und

Zitat
Den Vorschlag, dass ich sie z.b. alle 2 Wochen für das WE nehmen soll, hat sie auch gemacht, allerdings mit dem Hinweis, dass sie nicht weiß, ob es die Kleine mitmachen wird.

lassen aufhorchen, weil sie widerprüchlich sind und genau auf das hindeuten, was eine Vielzahl von Vätern hier durchmachen muss. Die Logik der Frage, ob das Kind das mitmacht zielt auf etwas anderes. Es könnte sein, dass damit das Spiel "Och, ich frage mal das Kind ob es zum Papa will" anfängt". Das ist eine beliebt KM-Masche, die Du sofort zu unterbinden hast. Beide Elternteile haben den Umgang zu fördern und alles zu unterlassen, was diesen behindert.

Natürlich geht es Deinem Kind bei Dir gut- Du bist der Papa der es kennt und es ist für die Kinder im Regelfall überhautpt kein Problem.

Deshalb: Sofort mit dem Umgang wieder anfangen: Freitag ca. 14-15 Uhr durchgehend bis Sonntag 18:00 Uhr. Das ist absoluter Standart und wichtig für die gute Bindung zwischen Dir und Kind. Gruß Ingo 
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« Antwort #12 am: 09. Oktober 2011, 17:44:32 »

Hi,

zu allererst kümmer dich um den Umgang. Und ich muss hier etwas widersprechen, bei so kleinen Kindern ist jedes zweite Wochenende eine besch.... Regelung.

Kleine Kinder brauchen deutlich häufiger Kontakt zum nicht bei ihnen lebenden Elternteil. Da würde ich versuchen jede Woche mindestens einen oder zwei Nachmittage, am besten plus Übernachtung und dann zusätzlich jedes zweite Wochenende zu bekommen.

Das liegt einfach daran, dass diese kleinen Zwerge in ihrer Entwicklung noch nicht so weit sind solche Zeiträume überschauen zu können. Da muss mit Entfremdung gerechnet werden wenn dein Kind dich nur alle zwei Wochenenden sieht.

LG
Nadda
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Joerg_1978
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« Antwort #13 am: 09. Oktober 2011, 19:36:22 »

Danke für die Antworten.

Hoffentlich erkennt sie mich auch nächstes WE wieder, dann sind es 3 Wochen her, dass sie mich das letzte mal gesehen hat.

Ich habe ja versucht, vorher mit Ihr zu sprechen und die Kleine zu besuchen, aber ohne Erfolg. Dieses WE ist sie schon bei ihrem neuen und unter der Woche wollte, bzw. will sie wohl nicht.

Ich würde den Vorschlag unterbreiten, jedes 2 WE von Freitag - Sonntag Abend und mind. einmal in der Woche! Das würde ich schon fahrtechnisch hinbekommen!
Bin gespannt was sie dazu sagt!
In der Woche dort zu übernachten, wird sicherlich nicht möglich sein! Außerdem zieht sie ja bald in eine andere Stadt, Wohnungssuche läuft ja schon!

Gott sei Dank bleibt es dann von der Fahrzeit ungefähr gleich, also max. 60 Minuten!

Zur Titulierung des KU:
Ist ein dynamischer Titel ohne irgendeine Zeitangabe. Es sind die 3 Zeiträume für die Zahlungen genannt, der letzte lautet "ab dem 01.09.2022..."
Dann wird noch §1612 aBGB genannt und die Zwangsvollstreckung nach §239 FamFG.
Da kann ich dann wohl keine Begrenzung bis 18 einfügen lassen oder?

Was ist, wenn sich die KM und ich evtl. einigen, den Beistand zurückzunehmen und ich ihr die fälligen Beträge nach der DT überweise. So hatte ich es eigentlich von Anfang an vorgehabt, da ich ja nur von einer Pause ausgegangen bin!

Morgen werde ich übrigens einen Termin beim RA für Familienrecht machen, um schon mal ein paar Dinge vorweg zu klären!
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Malachit
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« Antwort #14 am: 09. Oktober 2011, 19:53:27 »

Hallo Jörg,

Ist ein dynamischer Titel ohne irgendeine Zeitangabe.

Ich sag's ja: eine väterfeindliche Verbrecherbande.

Da kann ich dann wohl keine Begrenzung bis 18 einfügen lassen oder?

Du kannst höflich darum bitten, mehr nicht. Wenn die Gegenseite nicht will, könntest du versuchen, den Titel gerichtlich ändern zu lassen, aber die Erfolgsaussichten sind m.E. praktisch Null. Im Moment ist der Titel ja korrekt, und was interessiert es das Gericht, dass man dich damit in achtzehn Jahren über den Löffel rasieren kann?

Sinnvoller ist es aus meiner Sicht: Halte das Thema für dich selbst auf deinem Radar, und sobald aus anderen Gründen eine Änderung des Titels nötig wird, muss die Befristung halt ebenfalls in den neuen Titel mit rein. Also sinngemäß: "In Abänderung des Titels XYZ vom Oktober 2011 gilt: ..." und da gehört dann nicht nur die eigentlich angestrebte Änderung rein, sondern auch die Befristung.

Falls der Titel tatsächlich bis zum 18. Geburtstag durchläuft, musst du halt rechtzeitig daran denken, und um eine Herausgabe oder "freiwillige" Änderung des Titels bitten - oder eben zu diesem Zeitpunkt den gerichtlichen Weg gehen. Bis dahin fließt aber noch viel Wasser das Reintal hinab, d.h. so ärgerlich die fehlende Befristung auch ist - im Moment tut sie dir nicht wirklich weh, du musst halt nur später aufpassen wie ein Schießhund, dass man dir keinen Strick daraus dreht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #15 am: 09. Oktober 2011, 20:10:51 »

HI Jörg,

Zitat
Ich habe ja versucht, vorher mit Ihr zu sprechen und die Kleine zu besuchen, aber ohne Erfolg. Dieses WE ist sie schon bei ihrem neuen und unter der Woche wollte, bzw. will sie wohl nicht.

Merkste was? Erzählt wird immer viel, wie wichtig der Umgang wäre und bla bla. Faktisch ist nur der Next wichtig und mit ihm die "neue heile Familie, idie ch immer schon haben wollte".

Was ich hier schon öfter gelesen habe und auch von den Reaktionen der Exen her extrem klasse fand: Kündige doch für die nächsten Wochen ebenfalls Deinen Umzug in die neue Stadt der Ex an. Wieder ein hervorragender Indikator, ob irgendetwas ihrer Aussagen auch nur halbwegs die Wahrheit trifft. Gruß Ingo
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« Antwort #16 am: 10. Oktober 2011, 08:52:10 »

Mir ist jetzt noch etwas zum gemeinsamen Sorgerecht eingefallen.

Unsere gemeinsame Tochter hat meinen Nachnamen.

Damit haben wir doch zusammen das gemeinsame Sorgerecht oder? Sonst würde Sie doch ihren Nachnamen tragen!
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« Antwort #17 am: 10. Oktober 2011, 09:18:40 »

Hallo Jörg,

nein, deshalb hast du noch nicht das gemeinsame Sorgerecht. Such deine Unterlagen raus und überprüf was du schon alles unterschrieben hast!

Wenn deine Tochter deinen Namen hat, bedeutet das vor allem das ihr am Standesamt deinen Namen habt eintragen lassen. Das hat mit gemeinsamem Sorgerecht erstmal gar nichts zu tun.

Wenn du die gemeinsame elterliche Sorge hast, dann hast du sie auch irgendwann unterschrieben, normalerweise beim Urkundsbeamten im Jugendamt. Und normalerweise würde dir das dann auch aufgefallen sein. Die Damen und Herren klären einen da recht ausgiebig über die Folgen dieser Unterschrift auf und empfehlen es bei unverheirateten Paaren ersteinmal meistens nicht die gemeinsame Sorge einzurichten.

LG
Nadda
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #18 am: 10. Oktober 2011, 10:08:36 »

Servus Jörg,

ich möchte Dich dazu auffordern, dich erst mal um einen geregelten Umgang zu kümmern.

Titel und Sorgerecht könne aus meiner Sicht hier erst mal hinten an stehen.

Zahlen musst Du so oder so und am Sorgerecht hängt nicht alles. schon gsar nicht die Umgänge.

Diese kannst Du mal völlig losgelöst davon betrachten. Und hier hast Du als Vater auch recht gute Chancen, eine ordentliche Regelung zu bekommen.

Dazu führst Du bitte aus, was wir oft den Umgangs-Dreisprung nennen:
1. Versuch eine ordentliche Regelung mit der Mutter hinzubekommen
2. Bitte das JA um Vermittlung
3. Wenn beides (vorhersehbar) nicht fruchtet: Beantrage eine gerichtliche Regelung (Achtung! Hier keinen Vergleich akzeptieren, sogar wenn der eigene Anwalt dazu rät)

GSR hilft Dir nichts, wenn Du Euer Kind nicht siehst. Gehe Schrittt für Schritt und fange mit dem Wichtigsten an.

Gruß, Michael
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« Antwort #19 am: 10. Oktober 2011, 12:12:04 »

Ja, das mit den Besuchszeit werden ich auf jeden Fall mit ihr am WE klären. Hoffentlich können wir uns vernünftig einigen.
Denn so richtig weiß ich gerade nicht, wie unser Verhältnis ist.

Habe jedoch gerade beim JA angerufen. Hier wurde mir bestätigt, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben!
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #20 am: 10. Oktober 2011, 12:14:46 »

Ja, das mit den Besuchszeit werden ich auf jeden Fall mit ihr am WE klären. Hoffentlich können wir uns vernünftig einigen.
Denn so richtig weiß ich gerade nicht, wie unser Verhältnis ist.

Habe jedoch gerade beim JA angerufen. Hier wurde mir bestätigt, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben!
Die erzählen viel wenn der Tag lang ist.

Du hast das GSR nur, wenn du ein Stück Papier hast, wo das drauf steht.
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« Antwort #21 am: 10. Oktober 2011, 12:21:25 »

Zitat
Besuchszeit
gab es früher mal im Krankenhaus etc.

Es klingt, als würdest Du zu ihr gehen, um euer gemeinsames Kind für eine kurze Weile bespassen zu dürfen.

Das kann aber höchstens für eine sehr kurze Übergangszeit eine akzeptable Lösung sein...

Gruß, Michael
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82Marco
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« Antwort #22 am: 10. Oktober 2011, 12:23:14 »

Servus Joerg!
Habe jedoch gerade beim JA angerufen. Hier wurde mir bestätigt, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben!
Dann lass Dir bitte ein Kopie der Urkunde faxen/mailen/postalisch senden...

Grüßung
Marco
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« Antwort #23 am: 10. Oktober 2011, 12:36:19 »

Hi

Servus Joerg!Dann lass Dir bitte ein Kopie der Urkunde faxen/mailen/postalisch senden...
Oder besser noch, lasse dir eine beglaubigte Kopie geben.
Dort steht i.d.R. drauf:


Beglaubigte Ausfertigung für den Vater/das Kind

Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge(Sorgerechtserklärung)
Von mir, der nach §59 SGB VIII ermächtigten Urkundenperson.....



Mit Datum und Stempel des JA/Landkreises.



Gruss Wedi
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« Antwort #24 am: 11. Oktober 2011, 14:14:54 »

JA schickt mir eine beglaubigte Kopie zu!
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