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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:24:56 *
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Autor Thema: gemeinsames Sorgerecht abgewiesen - brauche dringend Tipps zum Thema Rechtssyste  (Gelesen 928 mal)
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« am: 04. Oktober 2011, 21:12:14 »

Ich brauche dringend Tipps zum Thema Rechtssystem. Das Gericht wies meinen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ab, mit der Begründung, die Eltern haben nicht ausreichende Kommunikation und Austausch miteinander. Ich habe 30 Tage Zeit in Berufung zu gehen (das war letzte Woche, so jetzt ist weniger Zeit). Ich habe keine Ahnung von was ich machen sollte, oder von die deutsche System, und habe kein Anwalt in diesem Moment. Was genau passiert, wenn ich in Berufung gehe, wurde diese nach einem höheren Gericht geschickt? Oder sollte ich warten? Was passiert genau? Und wenn ich nicht während dieser 30 Tagen in Berufung gehen, verlier ich dann alle Chancen nach ein Höheren Gericht zu gehen später? Oder sollte ich jetzt warten, bis die Regierung Änderungen zur des Gesetzes bringt? Ich habe keine Ahnung, was zu tun sollte, und alles was ich tu kann nur mit Prozesskostenhilfe. Ich muss auch erste einen guten Anwalt finden, und dass ist auch schwer. Kennt einer ein gute Anwalt in Berlin, die auch gut macht mit Prozesskostenhilfe?
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2011, 21:22:21 von price2 » Gespeichert
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« Antwort #1 am: 05. Oktober 2011, 08:52:18 »

Die Kindesmutter beantragt, den Antrag des Vaters zurückzuweisen.


Der zulässige Antrag des Vaters war abzuweisen, weil er nicht begründet ist.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist S 1626 a BGB mit der Maßgabe
anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass
dies dem Kindeswohl entspricht. Dies ist hier nicht der Fall. Zur Überzeugung des Gerichts
steht fest, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl derzeit widerspricht.
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 05. Oktober 2011, 09:50:06 »

Servus price2,

wenn Du überhaupt eine Chance haben willst, dann musst Du Dir noch Heute einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen.

Ansonsten bist Du in den Mühlen der bundesdeutschen Familienjustiz hilflos verloren. Das hast Du ja bereit sim ersten Anlauf zu spüren bekommen.

Wie siehst Du denn die Kommunikation mit der Kindesmutter?

Gruß, Michael
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« Antwort #3 am: 05. Oktober 2011, 10:17:05 »

Die Kindesmutter Verbindung geht, aber nur wann ich alles mache was und wie die Mutter das will, und diese nur mit Umgang. Ich darf keine Meinung haben, darf mich nicht aussprechen betrefft die wohl meines Sohn, oder überhaupt über ihm – zum beilspiel über Schule, medizinisch oder sonst was. Ich darf ihm nur für Umgang abholen und zurück bringen, und hier gibt es auch sehr viele Problemen. Die Kindesmutter weigert absolut , auch nur zu erwägen, mir gemeinsames Sorgerecht zu geben, oder nur Umgang für mich und mein Sohn einfacher zu machen. Obwohl wir ein Umgangs Regelung haben, verändert Sie diese wann Sie will, mir bliebt nichts anders als dann nach Gericht zu gehen schon wieder, aber jedes Mal verlier ich trotzdem. Es kommt kein Veränderung in die ganze, es ist ein Horror.   

Aber ein Gutes Anwalt zu finden – die auch mit Prozesskostenhilfe gut arbeiten will – ist auch so fruchtbar, und fast unmöglich,   und jetzt besonders da die Mutter weit weg wohnt.
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #4 am: 05. Oktober 2011, 10:34:56 »

Servus,

Du musst wissen, dass das Sorgerecht wenig nützt, wenn Euer Kind weit weg wohnt und Du somit eh kaum Möglichkeiten auf Einflussnahme hast.

Viel wichtiger ist es, Euer Kind regelmäßig zu sehen, und ihm spüren zu lassen, dass es einen interessierten Vater hat.

Hat die Mutter die Entfernung geschaffen? Dann gäbe es unter Umständen eine Chance, sie an den Kosten für die Umgänge zu beteiligen.
Welche Umgangsregelung hast Du eigentlich?

Und wenn die Mutter nach belieben gegen diese Regelung verstößt, würde ich mir überlegen, erst mal deshalb wieder vor ein Gericht zu gehen.

Gruß, Michael
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« Antwort #5 am: 16. Oktober 2011, 10:56:35 »

Ich bedanke mich ganz herzlich für alle Reaktionen – außer einer, alle andere haben mir sehr geholfen. Ich gehe in Berufung beim OLG, mit ein Anwalt von Ort, anders bekomme ich zu viel kosten von ein Berlin Anwalt. Besonders mein herzlicher Dank an Herr Yves Yapi von der Beratungsstelle Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg.  Sehr überrascht bin ich von die Antwort von staengler, warum sollte  GS nicht nützlich wann du nicht in der Nähe wohnt? Jedes Mutter konnte dann umsehen um zu verhindern dass die Väter kein GS bekommt, und die Kindesmutter konnte ständig umsehen ohne das du dagegen was macht, noch schlimmer wurde es bedeuten  dass sie als Väter nur ein beschäftigen Rolle spielt am Wochenende, und wann du nach Gericht oder Jugendamt geht um zu klagen über nicht angehalten Umgang, dann wird nur gesagt die Kindesmutter hat die Sorgerecht; und viel schlimmer, du kannst nichts tun um dein Kind zu helfen wann diese notwendige ist! Es gibt noch viel weiter Argumenten aber ich las es bei dieser!
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brille007
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« Antwort #6 am: 16. Oktober 2011, 12:01:25 »

Moin price,

Ich bedanke mich ganz herzlich für alle Reaktionen – außer einer, alle andere haben mir sehr geholfen.
[...]
Sehr überrascht bin ich von die Antwort von staengler, warum sollte  GS nicht nützlich wann du nicht in der Nähe wohnt?
es bringt nichts, nur Wunschantworten zur Kenntnis zu nehmen. Was Dir hier beschrieben wurde, ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Falls Du beim OLG Erfolg haben solltest, hast Du - theoretisch - einen Führerschein. Praktisch kannst Du damit aber nichts anfangen, solange Du kein "Auto" hast.

Aber das wirst Du im Zweifelsfall erst merken, wenn Du Dein Sorgerechts-Papier in der Hand hast und feststellst, dass es nichts ändert: Du bekommst über die grosse Entfernung die meisten "Verstösse" Deiner Ex gar nicht mit - und wenn doch, wird sich kaum jemand dafür interessieren.

Das GSR wird oft masslos überbewertet; eine stabile Umgangsregelung und eine leidlich funktionierende Kommunikation mit der Mutter des Kindes würden viel mehr bringen. Nichts anderes wollte staengler Dir sagen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #7 am: 16. Oktober 2011, 16:53:34 »

Danke. Sie meinen das wann es nicht gut geht betrefft, als Beispiel, meine Kinds Bildung durch fehl Entscheidung, und so weiter, kann ich genaue hilflos zusehen mit GS, als wenn ich keine gemeinsame Sorgerecht hatte?  Und wann ich keine gute Umgang Regelung treffen kann weil die Mutter denkt als Sorgerecht berechtigte Sie kann diese ändern wann es sie Passt, und wann ich klage, die Gericht/Jugendamt sagt, aber die Mutter hat Sorgerecht…..und wann die Mutter keine leidlich funktionierende Kommunikation haben will….kann ich dann als Vater mein Koffer packen, weil  alles anders hat kein sin…
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brille007
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« Antwort #8 am: 16. Oktober 2011, 17:43:45 »

Moin,

es ist zwar schwierig, zu verstehen, was Du genau meinst (vielleicht mal den Google-Translator benutzen...) aber ja: Das Sorgerecht löst keine Probleme, wenn Deine Ex welche schaffen möchte. Mit dem GSR siehst Du Dein Kind weder öfter noch länger und hast auch nicht automatisch eine bessere Umgangsregelung - aber Du positionierst Dich bei einer kommunikationsunwilligen Mutter als Feindin. Und die sitzt am längeren Hebel: Sie hat das Kind...

Mit dem GSR kannst Du - theoretisch - mitbestimmen, in welche Schule Euer Kind geht oder welche Behandlungen ein Arzt durchführen darf. In der Praxis tut Deine Ex aber einfach das, was sie möchte - und sagt dann notfalls eben, sie hätte versucht, Dich zu erreichen, aber Du würdest Dich nie zurückmelden - falls das überhaupt jemand wissen will. Und nein: Man kann auch mit GSR nicht wegen jedem Pups ein Gerichtsverfahren führen. Die Gerichte neigen deshalb eher dazu, dem GSR nicht zuzustimmen, wenn sie das Gefühl haben "wenn wir es ihm geben, sitzt der jede Woche hier, um irgendetwas einzuklagen; das macht uns vermeidbare Arbeit..."

Würde man das Recht auf einen Führerschein einklagen, wenn man genau weiss, dass man sich sowieso nie ein Auto leisten kann? Jeder entscheidet selbst, welche Kriege er führt und wieviel Lebenszeit und Geld er dafür investiert.

Grüssles
Martin
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« Antwort #9 am: 16. Oktober 2011, 19:16:13 »

Hi Prince,

ich weiss nicht inwieweit Du weisst, dass es im deutschen Recht ein Umgangsrecht des Vaters gibt. Dieses Umgangsrecht besitzt Du unabhängig vom Sorgerecht. Sollte die Mutter dagegen verstoßen kannst Du Dich zunächst an das Jugendamt wenden. Das Jugentamt kann und darf aber nur beraten, d.h. wenn Mutter nicht will passiert gar nichts. Dann kannst Du vor dem Familiengericht auf Umgang klagen. Wie gesagt, dass ist unabhängig vom Sorgerecht.
Aus meiner Sicht ist für Dich wichtig, wie auch schon Straengler sagte, dass Du den Umgang warnimmst, dass Du damit Interesse an Deinem Kind zeigst.
Ich weiss es nicht genau (bin kein Anwalt), aber ich denke, dass Du bei einem späteren, besser vorbereiteten Antrag durchaus eine Chance auf das gemeinsame Sorgerecht haben kannst. Dazu gehört aber, dass Du Interesse an Deinem Kind nachweist, dass machst durch den Umgang und dadurch, dass es eine Gesprächsebene mit der Mutter gibt. Es juristisch auf biegen und brechen zu versuchen, wird definitiv nicht gelingen.

Viele Grüße,
Susi
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