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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Wer hat das Sagen?
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Autor Thema: Wer hat das Sagen?  (Gelesen 370 mal)
Der Unbeugsame
_Der Unbeugsame
***
Beiträge: 48


« am: 04. Oktober 2011, 12:17:17 »

Hallo zusammen,

KM und KV haben GSR. Die gemeinsame fünfjährige Tochter befindet sich meist bei der KM. Mutter der KM wohnt in unmittelbarer Nähe von KM.

KM muss für mehrere Wochen ins Krankenhaus.

KM will Tochter zur Mutter geben.

KV will aber in dieser Zeit, die Tochter versorgen. D. h., komplett bei sich haben!

Hat KV das Recht darauf? Wenn ja, besteht ein automatisches Recht darauf oder muss dies in einer Umgangsregelung festgehalten werden?

Welche Rechte hat hier die Mutter von KM?

Ist KM verpflichtet, den Krankenhausaufenthalt mind. dem KV mitzuteilen?

Mit was müsste KM rechnen, wenn sie einen solchen Krankenhausaufenthalt nicht KV mitteilt und einfach über den Kopf von KV hinweg, die Tochter zu ihrer Mutter gibt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

DU

Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 04. Oktober 2011, 13:32:05 »

Hi,

da sie eine arme, arme Mutter ist und Du nur ein KV, darf sie eh alles machen was sie möchte.

Scherz bei Seite.. aber wie sind denn Eure Umgangsregelung bisher aus? Natürlich hat Dein Umgang weiter wie geplant zu laufen. Für die übrige Zeit ist es nun mal allein das Recht Deiner Ex zu entscheiden, wie sie die Betreuung regelt. Natürlich wäre es schön, wenn sie die Ex-Partner auch bei solchen Notlagen einig wären und gerade wo Du auch noch Zeit hast. Erzwingen wirst Du es jedoch nicht können. Denn was Du in Deiner Umgangszeit machst geht Deine Ex ja genausowenig an. Gruß ingo
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