Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:17:10 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Zugewinn // Haus  (Gelesen 499 mal)
Thorsten70
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« am: 01. Oktober 2011, 11:45:30 »

Hallo zusammen,

so...Teil1 Umgangsrecht hat der Richter fertig... gut.

Jetzt gehts an den Rest, sprich erst einmal den Zugewinn.

Meine Ex wohnt im Haus (50/50) mit den Kids, will nicht ausziehen und hat
mir bzgl. Hauswert azgl. Hausschulden nur einen unverschämt niedrigen Wert angeboten.

Könnt Ihr mir sagen, welche Szenarien diesbezüglich nun im
gerichtlichen Zugewinnausgleich auf mich zukommen könnten?
Und wie Schulden, die Exe seit der Trennung gemacht hat gewertet
werden? Eine Anrechnung finde ich unfäir bei 80 TEUR brutto Einkommen der Exe....

Danke und schönes WE!!!!
Th
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 01. Oktober 2011, 13:15:12 »

Moin.

Für ne brauchbare Antwort brauchen wir mehr konkrete Angaben.

Was ist das Haus wert, was bietet sie an, wie ist der Schuldenstand, was fällt noch in den Zugewinnausgleich, etc.

Also. Mehr Licht!
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Thorsten70
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« Antwort #2 am: 01. Oktober 2011, 13:27:07 »

ok,
Haus 320 TEUR, Bank -180 TEUR + -17TEUR (Eltern)
Also 60 TEUR mein Zugewinn ca.

Sonst wird der Zugewinn wird sehr schwer zu berechnen sein...
aufgrund meiner GmbH, und die meiner Ex...
und teuer dann wohl... studiere doch noch mal Jura... lohnt sich

45 TEUR hat sie angeboten (ist aber mit dem anderen Zugewinn verrechnet und
aus meiner Sicher >15 TEUR zuwenig...)

Meine Frage war einfach, was passiert, wenn wir uns bzgl. des Hauses nicht einigen.
Dann kann ich es nach der Scheidung versteigern lassen?
Kann der Richter einen Wert bestimmen, oder einen Gutachter beauftragen?
Was passiert, wenn die Zinsbindung Ende 2012 ausläuft und ich nicht die Prolongation
unterschreibe???

Danke Th
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 01. Oktober 2011, 13:33:59 »

Das ist mir zu sehr Steno, unverständlich und mühsam.

Mache dir bitte die Mühe, das etwas deutlicher zu schreiben, sonst habe ich da keine Lust zu.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Thorsten70
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« Antwort #4 am: 01. Oktober 2011, 13:42:18 »

Lieber Beppo,

es geht mir auch gar nicht um eine Berechnung, da noch so viele
Punkte nicht geklärt sind. Z.B. die Bewertung der GmbHs zu Beginn und am Ende.

Meine Frage was nach dem Ablauf des Verfahrens bei Gericht, und
welche Verläufe es bzgl. des Hauses gibt.

- Der Richter legt fürs Haus einen Wert fest, Haus wird im Zugewinnverfahren
  an die Exe verteilt und Schulden auch, geht das???

- Nix pasiert mit dem Haus, Richter legt Wert fürs Haus abzgl. Schulden für
die Berechnung des Zugewinns fest und ich habe immer noch
nach der Scheidung 50% vom Haus und 50% von den Haus-Schulden
-> Was passiert dann???,

Danke Th
 
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 01. Oktober 2011, 14:07:15 »

Dann kann alles mögliche passieren und ich werde jetzt sicher 12.000 Seiten Text schreiben, um jede denkbare Eventualität durchzukalkulieren.

Du kannst aber schon mal das BGB, den Pallandt, und die Urteilsbibliothek durchlesen.
Da bekommst du bestimmt genug Anhaltspunkte, was passieren könnte.

Sorry aber ich kann dir nur Antworten auf der Basis deiner Eingabe liefern, ansonsten ist die Antwort immer 42.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Thorsten70
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« Antwort #6 am: 01. Oktober 2011, 14:19:04 »

Schade, vielleicht kann jemand anders mir helfen mögliche
Szenarien (bzgl. des Hauses) aufzuzeigen.

Danke trotzdem
Th
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 01. Oktober 2011, 19:51:47 »

Nur mal so als allgemeinen Tipp:

Die Bedeutung der GmbHs im Zugewinnausgleich solltest du nicht überbewerten, da sich auch bei Richtern langsam rum gesprochen hat, dass man Kühe nicht gleichzeitig schlachten und melken kann.

Daher wird das Firmenkapital eher als Ertragsbringer für Unterhalt angesehen, denn als Vermögensgegenstand, den man zwecks Zugewinnausgleichs zu versilbern habe.

Wenn du also vielleicht einen Kompromiss finden könntest zwischen deinem 3-Zeiler oben und einer Gesamtlebensbilanz mit Goodwillbewertung eurer Firmen, kämen wir vielleicht doch noch zu einer Basis für eine grobe Einschätzung.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat (Moderatoren: brille007, Schmusepapa, Beppo)  |  Thema: Zugewinn // Haus
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team