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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:12:00 *
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Autor Thema: Fragen zum Kindesunterhalt  (Gelesen 632 mal)
Shakes
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« am: 30. September 2011, 11:44:03 »

Guten Tag !!

Mein Fall:

Ich bin 37 und bin 2 Kindern gegenübern zum Unterhalt verpflichtet.

Kind 1 (geb. 2004)
Kind 2 (geb. 2011)

Seit 7 Jahren zahle ich Unterhalt für Kind 1 (Zahlungen gingen an das Unterhaltsvorschussamt). Seit diesem Jahr hat die Kindsmutter eine Beistandsschaft beim Jugendamt beauftragt. Zu Kind 1 hat das Jugendamt einen vollstreckbaren Titel (100%) vorliegen. Für Kind 2 habe ich bisher noch nichts bezahlt. Ich lebe mit keiner der Kindsmütter zusammen.

Ich bin seit 14 Jahren selbstständig, kann seit Anfang des Jahres noch nicht mal mehr mein eigenes Existenzminimum sichern und habe im privaten Bereich alle Zahlungen eingestellt (Unterhalt und Krankenversicherung wurde bis Monat 08/11 gezahlt). Melde nun im nächsten Monat die Regelinsolvenz an.

Nun folgt das Problem:

Als ich das Jugendamt/Beistandsschaft (Kind 1) von meiner finanziellen Situation unterrichtete habe hat mir der Mitarbeiter sofort mit einer Strafanzeige wegen vorsetzlicher Unterhaltspflichtverletzung gedroht mit der verbundenen Aussage das das Jugendamt die "harte Schiene fährt" (bei Selbstständigen). Nun habe ich dem Jugendamt zumindest eine Teilzahlung angeboten (ca. 100,- im Monat statt 272,-) - Antwort steht hierzu noch aus.

Desweiteren habe ich dem Jugendamt mitgeteilt, dass ich noch einem weiteren Kind (Kind 2) zum Unterhalt verpflichtet bin.

Dazu nun folgende Fragen:

1. Das JU fordert für Kind 1 272,- (die ich z. Z. nicht zu 100% leisten kann), Kind 2 wird aber irgendwie überhaupt nicht berücksichtigt. Gibt es wohlmöglich auch beim Jugendamt eine "neutrale" Stelle (Schlichtung o. ä.) die zwischen den Parteien (Kind 1 Beistandsschaft - Kind 2 Unterhaltsvorschussamt) vermittel bzw. irgendwie muss das ja auch beide Kinder aufgeteilt werden - es kann ja nicht sein das Kind 1 100% bekommt und Kind 2 nichts..??

2. Muss ich gerichtlich den Unterhaltstitel von Kind 1 (100%) heruntersetzen lassen damit Kind 2 überhaupt was bekommt und wie stehen die Chancen generell den Titel zu mindern..?

3. Ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren (wer kennt schon alle Gesetzte und Rechte die man vielleicht hat?)..?

4. Mein Einkommen liegt z. Z. bei etwa 700,- netto (schwankend), das Jugendamt hat mir sofort gesagt dass ich meine Selbstständigkeit aufgeben sollte und soziale Leistungen beantragen soll. Darüberhinaus sollte ich sofort eine Ausbildung über das Arbeitsamt anfangen (habe keine Ausbildung). Paradox: In der Ausbildung krieg ich nur die Hälfte von dem was ich durch meine Selbstständigkeit verdiene. Wie soll man auf solche Aussagen reagieren..??

Für Hilfe bin ich überaus dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha
« Letzte Änderung: 30. September 2011, 11:47:03 von Shakes » Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 30. September 2011, 23:35:17 »

Moin

zu 1. Nein. Du selber musst den Nachweis über eine weitere gleichrangige Unterhaltsverpflichtung anzeigen und nachweisen.
zu 2. Ja, falls die Gegenpartei nicht freiwillig einlenkt. Und das ist eher unwahrscheinlich.
zu 3. Notgedrungen. Wenn es zu einem Prozess kommt, besteht in Unterhaltsangelegenheiten Anwaltszwang (sonst verhungern noch diese Aasgeier). Such' Dir einen, der es nicht auf Dein Geld abgesehen hat. Denn bei VKH ist die Bereitwilligkeit einiger RA's doch ziemlich geschmälert.
zu 4. Wie Du reagieren sollst? Lächeln, sei immer freundlich und nett. Ein "Nein" sollte leicht über Deine Lippen kommen.

Bei 700€ und anstehender Inso geht gar nichts. Und bitte - nichts unterschreiben. Falls unbedingt doch notwendig, dann hole Dir vorher Rat. Und es gibt nichts, was am selben Tag unterschrieben werden müsste. Du musst damit rechenen, dass Dir von einem Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden könnte, welches sich an Deinem Selbstständigeneinkommen oder einem aus der Luft gegriffenen orientiert. Ein Gericht würde versuchen zu ermitteln, was Du je nach Deinem Marktwert verdienen könntest, und mache Richter sind da fern jeder Realität. Sobald es vor Gericht geht, brauchsr Du einen Anwalt - vorher eher nicht.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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