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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:11:16 *
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Autor Thema: Vater Kind Kur  (Gelesen 627 mal)
wedi-
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« am: 30. September 2011, 11:00:21 »

Hallo

Ich schreibs mal hier hin, da ich nicht genau weiss wohin damit.

Mein Arzt hat mir dringend zu einer Kur geraten.

Ich bin gewillt das zu tun, aber nicht ohne meine Tochter(5). exclamation_smile

Das Problem daran ist, das ich privat versichert bin und meine Tochter über meine Lg'in gesetzlich.
Meine Versicherung bezahlt-so wie die das nennen- einen sanatorischen Aufenthalt, die Versicherung meiner Tochter eine Kur.

Meine Versicherung lehnt die Übernahme der Kosten meiner Tochter ab.
Die gKV bezahlt für meine Tochter keinen sanatorischen Aufenthalt.

Die Zimmer auf dem Kurgelände sind alle in einem Gebäude, heissen bei pkv nur anders.

Vieleicht hat jemand eine Idee, wie ich mit beiden Versicherungen eine Vater Kind Kur auf die Reihe bekommen kann.

Gruss Wedi
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 30. September 2011, 11:06:42 »

Hast mal gefragt, was es kosten würde, wenn Du den Anteil des Kindes aus eigener Tasche begleichst?

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
wedi-
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« Antwort #2 am: 30. September 2011, 11:14:57 »

Nein, da rechne ich aber schon mit erheblich viel.
Sie soll da ja auch behandelt werden.(allergisches Asthma)

Ich denke aus eigener Tasche das zu bezahlen geht nicht.

Gruss Wedi
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TotoHH
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« Antwort #3 am: 30. September 2011, 11:17:36 »

na, und wenn Du ein downgrade machst, von "sanatorischem Aufenthalt" zur "einfachen Kur"?

Gruß, Toto
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« Antwort #4 am: 30. September 2011, 11:18:25 »

Zitat
Sie soll da ja auch behandelt werden.(allergisches Asthma)
OK. Dann wäre mein nächster Schritt, dass ich erst mal suchen würde, ob es überhaupt eine passende Klinik gibt, die sowohl Dich als auch Euer Kind behandeln kann.
Dann dort mal fragen, ob sie schon Erfahrungen mit sowas gemacht haben.

Habe bei mir im Büro auf dem Rechner eine Software mit allen Kliniken in der BRD. Könnte Dir bei der Suche also evtl. ein bisserl helfen
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wedi-
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« Antwort #5 am: 30. September 2011, 11:24:19 »

na, und wenn Du ein downgrade machst, von "sanatorischem Aufenthalt" zur "einfachen Kur"?
Das gibt es bei meiner Versicherung nicht, eine Kur wird nicht genehmigt, sondern nur der sanatorische Aufenthalt.Das ist quasi das selbe, wird eben nur anders genannt, da die Kliniken anders abrechnen.

OK. Dann wäre mein nächster Schritt, dass ich erst mal suchen würde, ob es überhaupt eine passende Klinik gibt, die sowohl Dich als auch Euer Kind behandeln kann.
Dann dort mal fragen, ob sie schon Erfahrungen mit sowas gemacht haben.
Die ist schon gefunden.
Nachgefragt wurde dort auch schon, die sehen das Problem in der Abrechnung.
Die nehmen PKV'ler auch nur durch vorherige Zusage über die Kostendeckung.
 
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staengler
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« Antwort #6 am: 30. September 2011, 11:28:12 »

... hmm

jetzt komme ich nicht so ganz mit.

Du bekommst doch offensichtlich problemlos die Zusage Deiner PKV und auch beim Kind dürfte es nicht an der Kostenzusage scheitern.
Dann liegt es eigentlich nur noch am guten Willen der Klinik, Dir/Euch ein passendes Zimmer dazu zu geben?

Oder wo liegt genau das Problem?
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wedi-
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« Antwort #7 am: 30. September 2011, 11:36:10 »

Dann liegt es eigentlich nur noch am guten Willen der Klinik, Dir/Euch ein passendes Zimmer dazu zu geben?

Oder wo liegt genau das Problem?
Ja, genau das ist das Problem.
Mir hat man das so erklärt, das quasi der sanatorische Aufenthalt, den meine Versicherung bezahlt in Klinik A stattfindet.
Die Kur, die meine Tochter bezahlt bekommt ist in Klinik B.
Jeweils sind dann auch andere Ärzte zuständig.
Wenn ich meine Tochter mit in Klinik A nehme, bezahlt ihre Versicherung nicht, gehe ich mit ihr in Klinik B, zahlt meine nicht. c

Das komische daran ist eben, das alles in einem Gebäude ist und auch die Ärzte sind die gleichen.

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staengler
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« Antwort #8 am: 30. September 2011, 11:43:26 »

Zitat
Das komische daran ist eben, das alles in einem Gebäude ist und auch die Ärzte sind die gleichen.
Diese alte Leier gibt es öfters. Ein und derselbe Bau, aber rechtlich 2 eigenständige Unternehmen.
Und die dortige Verwaltung hat keine Lust auf so viel Kreativität und die EDV spielt auch nicht mit...

ISt nicht @ginnie so einen Sozialrechtsfachfrau? Vielleicht weiß die noch einen Rat?
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TotoHH
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« Antwort #9 am: 30. September 2011, 14:32:52 »

Ich würde mit Deiner PKV reden - grs. denke ich, dass eine PKV flexibler sein kann eine KK. Vielleicht nicht gleich der erste Sachbearbeiter, aber vielleicht der nächsthöhere Gruppenleiter oder so.

Und dann denke ich auch mal, dass für den "sanatorischen Aufenthalt" für PKVler auch mehr abgerechnet werden kann, als beim Kuraufenthalt für gesetzlich Versicherte - sodass Deine PKV eigentlich froh sein müsste, wenn Du als "Kurgast" eincheckst. Wahrsch ist der Schlüssel zum Erfolg, der PKV zu verdeutlichen, dass die Kur nicht teurer kommt (inhaltlich gleichartige Anwendungen und Programm vorausgesetzt).

Im Übrigen glaube ich nicht, dass es dieses Problem noch nicht gab. Vielleicht nur nicht bei Deinem Sachbearbeiter bei der PKV. Bin sicher, dass es da eine Lösung gibt.

Gruß, Toto
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wedi-
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« Antwort #10 am: 30. September 2011, 16:21:07 »

Hi

Wie mir scheint ist das ein wenig komplizierter.

Auf dem Antrag mit ärztlichem Attest, das die ''Kur'' erforderlich ist, muss ''sanatorischer Aufenthalt'' stehen, weil das sonst von der PKV nicht genehmigt wird.
Da hilft auch kein betteln.
So wie mir nun aber gesagt wurde, könnte ich versuchen über die gesetzliche Rentenversicherung eine Kur zu beantragen.

Das werde ich mal versuchen.

Gruss Wedi und danke
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ginnie
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« Antwort #11 am: 30. September 2011, 20:21:35 »


ISt nicht @ginnie so einen Sozialrechtsfachfrau? Vielleicht weiß die noch einen Rat?

Da bin ich - aber ohne Lösung in der Hand  mad3
das ist ja so ein klassisch komplexer Fall, der gehört in jede Anschlussprüfung weil man glaubt sowas kommt nie vor 

Man muss ja auch erstmal unterscheiden, ob es sich um medizinische Leistungen zur Vorsorge oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation handelt. Ich habe den Eindruck, dass es bei dir eher um Vorsorge, bei deiner Tochter um reha geht.

Krankenkassen dürfen außerdem nur dann eine Maßnahme gewähren, wenn sie mit der Einrichtung einen Versorgungsvertrag haben (Zulassung).
Insofern sind sie daran gebunden dass so ein Vertrag besteht und müssen darüber hinaus unflexibel sein. 

Familienkuren haben aber einen hohen Stellenwert, für komplexe Fallgestaltungen gibt es beim Rentenversicherungsträger sogar Ansprechpartner die sich dann darum kümmern. Die Liste habe ich auf Arbeit, und jetzt - habe ich erstmal Urlaub!!! Bis ich wieder im Büro bin, und mal näher recherchieren könnte, kann ich nur den Tipp geben, bei der Reha-abteilung der KK speziell nachzufragen. Da es keine alltägliche Fallgestaltung ist, muss man sicher ein wenig Zeit mitbringen, und keine Antwort auf Anhieb erwarten, denn die Mitarbeiter der Reha-Abteilungen sind glaube ich überall chronisch überlastet und haben im Alltagsgeschäft hart zu tun, um die dringenden Sachen halbwegs schnell vom Tisch zu bekommen. Also am besten einen Rückruf vereinbaren, denn in sowas muss sich jeder erst einlesen und ggf. seinen Vorgesetzen fragen gehen!

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
TotoHH
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« Antwort #12 am: 30. September 2011, 20:29:21 »

hi Ginnie.
ich könnte mir vorstellen, dass es Wedi hilft, wenn Du noch präzisierst, ob Du hiermit
bei der Reha-abteilung der KK speziell nachzufragen.

die gesetzl KK oder eher wedi's PKV meinst?

Gruß toto
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kruemel2
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« Antwort #13 am: 30. September 2011, 21:17:22 »

Hallo wedi,

hast du dich schon mal bei solchen Organisationen wie Mutter-Kind-Hilfswerk e.V erkundigt?

Die helfen auch den Vätern zur Vater- Kind Kur und sind im beantragen von Kuren ja Profis.

Die Hilfen dort sind kostenlos vielleicht finden die ja einen Weg für dein Problem.

Lieben Gruss

Kruemel2
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