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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:10:34 *
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Autor Thema: Lohnpfändung wegen Rückständen  (Gelesen 1004 mal)
Daddy42
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 02. Januar 2005, 15:36:27 »

Hallöle alle zusammen,

nach meiner Trennung habe ich für meine Exfrau und die beiden Kinder Unterhalt bezahlt, im März 2001 ging mein Unternehmen (war selbständig) pleite und ich war erstmal auf Sozialhilfe angewiesen. Vom Arbeitsamt erhielt ich zwar eine Weiterbildungsmaßnahme bezahlt, das wars dann auch ...
Konnte bis April 2002 keinerlei Unterhalt bezahlen, ab Mai hab ich dann den gesetzlichen Mindestunterhalt bezahlt
Seither fordert das Jugendamt die für das knapp 1 Jahr geleisteten Zahlungen das Geld zurück.
Nunmehr hat man eine Gehaltspfändung bei meinem Arbeitgeber vorgelegt. Der Gerichtsvollzieher hat meinem AG erklärt, dass  mein Selbstbehalt nur noch 750 Euro wären ??

Ich verdiene knapp 1250 Euro im Monat und bezahle den gesetzlichen Mindestunterhalt für meine beiden Kinder, also 568,-- Euro, somit bleiben mir letztendlich nur 682,-- Euro netto verfügbar.

Eine Rücksprache beim Jugendamt ergab nichts, man verwies mich an das Gericht, dass die Pfändung veranlasst hat.
Wegen eines Stundungsantrages wird die Pfändung erst zum Januar 2005 rechtwirksam.

Hab ich da was nicht geschnallt oder kann das Jugenamt tatsächlich wegen "alter" Sachen (der laufende Unterhalt wird seit Mai 2002 ja geleistet) derart zuschlagen?

Leider findet man zu dem Thema kaum etwas, die meisten Threads drehen sich nur um aktuelle zahlungsunwillige/-fähige Unterhaltsverpflichtete. Aber wie sieht das aus wenn man 8 Monate selbst nur Sozialhilfe bekam und danach eine "Förderung" aus EU-Mitteln für den Aufbau einer neuen beruflichen Existenz in Höhe von knapp 1000,-- Euro im Monat, wobei davon die Kosten zu bestreiten waren, also eigentlich nix übriggeblieben ist für mich selber. Und seit Mai 2002 hab ich wieder Arbeit und seither zahle ich auch (eigentlich mehr als ich muß).

Wäre nett wenn mal jemand antworten kann der vielleicht vor ner ähnlichen Situation stand.

Aktualisierung: 21.01.2005

Zwei Tage nachdem ich dem zuständigen Gericht meine Situation mitgeteilt habe, wurde die Lohnpfändung erstmal vorläufig aufgehoben. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

[Editiert am 21/1/2005 von Daddy42]
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 29. Januar 2005, 00:52:02 »

Hi,

der niedrige Selbstbehalt resultiert vermutlich noch aus der Arbeitslosigkeit. Auch wenn die Lohnpfändung vorläufig eingestellt wurde, solltest Du den Selbstbehalt wieder erhöhen lassen, denn jetzt arbeitest Du ja wieder.
Grundsätzlich kann das JA wegen "alter" Sachen pfänden, denn offensichtlich existiert ein(e) Urkunde/Titel und es wurde Unterhaltsvorschuss an die KM gezahlt. Das JA möchte diese Beträge nun zuürck, hat dabei aber nicht bedacht damit die laufenden Unterhaltszahlungen zu gefährden.

Bei einer Pfändung wird das Vollstreckungsgericht nicht selbständig, sondern nur auf Antrag des Gläubigers tätig. Hier JA.

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
eskima
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #2 am: 29. Januar 2005, 09:49:44 »

Hallo Daddy 42,

schau doch mal hier:  http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=447

In dem Originalartikel befindet sich eine Excel-Tabelle mit dem du deinen Pfändungsfreibetrag genau ausrechnen kannst.

Gruß

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Xe
_vj
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #3 am: 29. Januar 2005, 11:57:15 »

Moin,

auf zu einem Rechtspfleger deines Vetrauens, zu finden bei Gericht. Dort kannst du dir eine Bescheinigung über dein unpfändbares Einkommen ausstellen lassen (gibt auf jeden Fall die laufende Unterhaltspflicht an), diese muß meines Wissens auch vom Gerichtsvollzieher akzeptiert werden. Leg das bei deinem Arbeitgeber vor.

Gruß, Xe
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