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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:24:32 *
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Autor Thema: Gericht, Umgansrecht,Sorgerecht oder beides beantragen ? Danke  (Gelesen 5521 mal)
diskurso
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« Antwort #25 am: 31. Oktober 2011, 12:37:18 »

In den Herbstferien darf ich kleine wie in den Winterferien nicht haben (da ist sie bei Oma und Opa).
Auch die Feiertage sind alle für Mama.

Eine Regelung gab es noch nie, Exe entscheidet und behauptet es bleibt bei den Ferien für mich wie es zur Kindergartenzeit war, basta.


Welcher Weg ist der Richtige ?, was ist zielgerecht ?.
Wie oft willst Du das noch fragen, wie lange willst Du noch an der Leine der KM laufen ?
Klage endlich eine vernüftige Umgangsregelung ein!
Eine Therapie funktioniert nur, wenn KM freiwillig mitmacht!
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Vater2003
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« Antwort #26 am: 31. Oktober 2011, 17:54:39 »

Wie oft willst Du das noch fragen, wie lange willst Du noch an der Leine der KM laufen ?
Klage endlich eine vernüftige Umgangsregelung ein!
Eine Therapie funktioniert nur, wenn KM freiwillig mitmacht!
Da hast du schon Recht diskurso,
aber immer wieder stehe ich vor der Hürde ja oder nein.
Weil ja sogar Anwältin (auch Mediatorin) davon abrät (die kennt Exe mittlererweile).
Seit dem Gespräch der 2 Anwältinnen und uns als Eltern war beiden Anwältinnen klar das eine gerichtliche Auseinandersetzung
hier nichts bringen würde.
Kleine ist mittlererweile bereits seit Jahren von Ex so manipuliert worden das Sie bereits (wie bei den Psychologen wegen ADS auch) fremden erzählt,
mir erzählt, das Sie nicht mehr zu Papa mag, keinen Spaß da hat usw.
Das es anders ist wenn sie allein bei mir ist, glaubt so richtig keiner, auch Exe nicht.
Was helfen mir da all die Bilder, Videos, Erlebnisse.
Was wenn kleine sogar dem Richter erzählt das Sie nicht mehr zu Papa will ?.
Was hilft eine richterliche Umgangsregelung wenn Exe dann erst recht "manipuliert" kleine noch mehr in den Loyalitätskonflikt treibt `?.

Bitte versteht mich nicht falsch, klar würde ich endlich mal Gas geben, aber gewinne oder verliere ich das was mir am wichtigsten ist.
Vor ca. 2-3 Monaten war es sogar so das Exe ich und kleine 2 mal zusammen was unternahmen, viel redeten über Schule usw.  sobald ich dann
aber mehr möchte zb. umgang usw. Peng. Vor allem nach dem Anwaltsgespräch, seither fast keine Kommunikation mehr.

Bestes Beispiel ist doch das von Weisnich !!!
Was hat er erreicht ?.
Ist es immer der beste Weg ?, oder nur ein Versuch ?.
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2011, 17:59:16 von Vater2003 » Gespeichert
wedi-
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« Antwort #27 am: 31. Oktober 2011, 18:28:12 »

Hi Vater2003

Kleine ist mittlererweile bereits seit Jahren von Ex so manipuliert worden das Sie bereits (wie bei den Psychologen wegen ADS auch) fremden erzählt,
mir erzählt, das Sie nicht mehr zu Papa mag, keinen Spaß da hat usw.
Gerade deswegen solltest du aktiver werden, wenn es schon seit Jahren so geht, ohne das du gerichtliche Schritte gegangen bist, wird das ohne oder mit auch nicht besser oder schlechter.
Das es anders ist wenn sie allein bei mir ist, glaubt so richtig keiner, auch Exe nicht.
So war es beispielsweise bei meinen Kinder auch, bei mir waren sie immer gut drauf und hatten Spass, das giefiel meiner EX aber nicht.

Was helfen mir da all die Bilder, Videos, Erlebnisse.
Der Gutachterin, die wegen eines SG Verfahrens eingesetzt wurde, zeigte ich ein Video auf dem zu sehen war, das die Kinder ohne Ende Spaß hatten und nicht so wie sie selber sagten, keinen Spaß hatten und nur gelangweilt waren.
Was wenn kleine sogar dem Richter erzählt das Sie nicht mehr zu Papa will ?.
Da war das Video und die Aussagen der GA gut, denn der Richter hatte da erkannt, das es tatsächlich nicht der Kindeswille war nicht zu mir zu kommen, sondern der der Mutter.
Bitte versteht mich nicht falsch, klar würde ich endlich mal Gas geben, aber gewinne oder verliere ich das was mir am wichtigsten ist.
So hart das jetzt klingen mag:
Unternimmst du nichts verlierst du das Wichtigste, unternimmst du etwas, sind deine Chancen grösser das Wichtigste nicht zu verlieren.

Gruss Wedi

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2011, 18:31:35 von wedi- » Gespeichert
diskurso
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« Antwort #28 am: 31. Oktober 2011, 19:22:40 »

Weil ja sogar Anwältin (auch Mediatorin) davon abrät (die kennt Exe mittlererweile).
Seit dem Gespräch der 2 Anwältinnen und uns als Eltern war beiden Anwältinnen klar das eine gerichtliche Auseinandersetzung
hier nichts bringen würde.
DU entscheidest darüber !
Anwälte sind als Mediatoren mangels psychologischer und soziologischer Fachausbildung meiner Meinung nach völlig ungeeignet.

Das es anders ist wenn sie allein bei mir ist, glaubt so richtig keiner, auch Exe nicht.
Was Exe glaubt, sollte Dir langsam mal sch...egal sein.
Genau da liegt doch Deine Chance! Wenn Du aber versäumst, mittels einer gerichtlichen Umgangsregelung z.B. dem Kind eine Ferienwoche lang täglich Deine Zuneigung und Interesse zu zeigen, verbaust Du Dir diese Chance selbst -  solange bis es zu spät ist.

Was wenn kleine sogar dem Richter erzählt das Sie nicht mehr zu Papa will ?
Keine Sorge, auch Richter wissen, das KM bei einer "Kind will nicht -Situation" das Kind nicht gerade selten manipulieren.

Was hilft eine richterliche Umgangsregelung wenn Exe dann erst recht "manipuliert" kleine noch mehr in den Loyalitätskonflikt treibt `?.
Noch mehr  question
Nur durch mehr Umgang kannst Du erreichen, dass Deine Tochter erkennen kann, dass Du ihr sehr wichtig bist.

Zum Kindeswillen:
Zitat
Bei allem historischen Verdienst der antiautoritären Erziehung und im stärker eingeschränkten Maße bei der Antipädagogik, steht hinter dem Versuch, dem Kind eine alleinige Verantwortung zuzuschreiben, die Weigerung von Erwachsenen, Verantwortung für ihr eigenes Kind oder für ein ihnen anvertrautes Kind zu übernehmen. Es ist gerade das Privileg eines Kindes, dass es über grundsätzliche und sein Leben nachhaltig beeinflussende Dinge nicht entscheiden muss, ja nicht entscheiden darf. Mit der Überbetonung des sogenannten "Kindeswillen" in wichtigen ein Kind betreffenden Fragen delegieren Erwachsene, Eltern wie Fachkräfte ihre eigene Verantwortung an das Kind. Dem Kind wird durch eine solche Rollenvertauschung oder Rollenumkehr eine Verantwortung auferlegt, die es auf Grund seiner nicht entsprechenden Reife in seiner psychosozialen Entwicklung massiv gefährdet.
http://www.system-familie.de/kindeswille.htm

Und noch ein Blick ins BGB:
§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern formuliert ganz eindeutig, dass:
 (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Diese angebliche Gefährdung muss Dir erst einmal nachgewiesen werden ...
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Marcus Gnau
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« Antwort #29 am: 01. November 2011, 11:12:03 »

@Vater2003
vielleicht hilft der Werbespruch von Lotto-Hessen weiter: Wer nicht spielt, hat schon verloren!
Ich würde in der derzeitigen Situation zwar kein gemeinsames Sorgerecht einklagen, weil ein solches Verfahren meiner Meinung nach aussichtslos sein dürfte und weil die Situation auch im Falle des Erfolgs sich nicht verbessern dürfte. Aber ich würde dringend ein gerichtliches Umgangsrechtsverfahren einleiten lassen. Zwar hat die Anwältin Recht, wenn sie meint, dass eine außergerichtliche einvernehmliche elterliche Kommunikation den Vorzug vor einem gerichtlichen Verfahren verdient, aber das bedeutet nicht, dass man vor einem gerichtlichen Verfahren auch dann die Finger lassen sollte, wenn eine außergerichtliche elterliche Kommunikatioin nicht Ziel führend ist und vor allem den kindlichen Loyalitätskonflikt, in dem die Kleine ganz offenkundig steckt, nicht verhindert bzw. diesen unter Umständen sogar fördert oder gar erst ermöglicht.
Ich kann der Kindesmutter zwar nicht hinter die Strin sehen, aber es scheint offensichtlich zu sein, dass sie der Kleinen klare Vorgaben macht, was im väterlichen Haushalt geht und was nicht; Reiten geht nicht und kindliche Freundschaften zu Nachbarskindern auch nicht - denn dann könnte die Kleine ja Freude am väterlichen Umgang haben und das passt Mama nicht in die Planung. Es ist nämlich dringend zu besorgen, dass die KM sukzessive die Entfremdung plant, und zwar auf eine so perfide Art und Weise, dass es in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt entweder gar nicht mehr auffällt, dass sie der motor der kindlichen Ablehnung ist oder das dies nicht mehr entscheidungserheblich ist. Es gibt nämlich sehr viele Richter und Richterinnen, die zwar erkennen, was los ist, die sich aber nicht in der Lage fühlen, hiergegen etwas zu machen, weil dies dann nur noch durch die Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt funktionieren würde. Aber wer nimmt einer Mutter das Kind weg, weil diese bindungsintolerant ist? da gibt es nur ganz wenige Gerichte, die das machen.

Wenn aber jetzt ein gerichtliches Umgangsverfahren angestrengt würde, dann besteht die gute Chance, Verbesserungen zu erreichen, auch wenn die KM dann vermutlich erst recht aus "allen Rohren schießen" wird. Aber noch findet der Umgang statt, so dass ein Kinderpsychologe Vater und Kind gemeinsam explorieren kann, um festzustellen, ob und wie gut die Vater-Kind-Bindung bausgestaltet ist und gelebt wird. Bei einem bereits erfolgten Kontaktabbruch, möglicher Weise schon über mehrere Wochen und Monate, kommt es oft gar nicht mehr zu solchen Explorationen und wenn doch, dann oft mit einem verheerendem Ergebnis.

@diskurso,
vielen Dank für den Link. Er scheint eine gute Argumentationshilfe für den TE und für die Väter zu sein, die mit dem PAS-Argumnent "Das Kind will nicht" konfrontiert werden.


Viele Grüße
Marcus Gnau
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« Antwort #30 am: 01. November 2011, 21:13:09 »

Vielen Dank für Eure erneute Hilfe.
habe morgen einen erneuten Termin beim Erziehungs und Jugendhilfeverbund (Psychologische Beratungsstelle).
Möchte mal dort eine Meinung einholen.Kann ein Kind sowas spielen, kann ein Kind den "Schalter" umlegen u.u.u.
Desweiteren möchte ich von Exe morgen eine klare Ansage ob Sie nun einen "gemeinsamen Termin zu dritt - Kind,Mama,Tochter" gemacht hat oder
nur kleine dort hin gehen lässt bzw. nichts weiter macht.
Akzeptieren werde ich definitiv nur eine Familientherapie !!!.
Danach nochmal Gespräch mit Anwältin, die laut Aussagen von anderen sehr gut ist wenn es um das eigentliche geht.

Danke nochmal an Euch alle für die Enorme ausührliche Hilfe, es ist schön das es Menschen wie Euch gibt (im tieferen Sinne - der Hilfe wegen) !!!
Danke und ich halte Euch auf dem laufenden  thumbup
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diskurso
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« Antwort #31 am: 01. November 2011, 22:37:38 »

habe morgen einen erneuten Termin beim Erziehungs und Jugendhilfeverbund (Psychologische Beratungsstelle).
Möchte mal dort eine Meinung einholen.Kann ein Kind sowas spielen, kann ein Kind den "Schalter" umlegen u.u.u.
Natürlich ist es ein Leichtes, Kinder derart väterfeindlich zu manipulieren.
Ein für ungläubige sehr aufklärendes und erschreckendes Video zum Thema Manipulation, veröffentlicht von dem Vater, der da selbt entsorgt werden soll:
http://www.youtube.com/watch?v=CPgYEu9Kn0k&feature=player_embedded

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« Antwort #32 am: 03. November 2011, 19:23:17 »

Danke diskurso aber das ist heftig und ja, auch die Realität.
Erstmal nochmals Danke an Euch alle für die Hilfe.

War wie gesagt gestern nochmal bei der Erziehungs und Jugendhilfeverbund (Psychologische Beratungsstelle).
Klar hat Sie wieder nur meine Seite gehört aber eben auch das Reale gesehen, auch die Zeichnung deutete Sie unter Vorbehalt aber für mich sehr deutlich.
Hatten ein 1 1/2 Stündiges Gespräch und Sie würde sehr gerne mit uns als Familie reden, uns helfen aber Ex will das ja leider nicht (hatte ex das Angebot bereits gemacht
auch vor den Anwältinnen).

Neu, heute kam der Bericht der Kinder und Jugendpsychiater,
wie gesagt, hat kleine kein ADS und liegt absolut im normalen Bereich.
Jedoch sagt die Empfehlung einiges aus:
Bei der normbegabten Patientin liegt eine emotionale Störung mit Leistungs- und sozialer Unsicherheit,
Trennungsängstlichkeit bei symbiotischer Bindung an die Mutter und gleichzeitig nach außen getragener Ablehnung an den Vater bei getrennt lebenden Eltern vor.
Eine ADS Problematik konnte ausgeschlossen werden.
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

 exclamation
http://www.grin.com/de/e-book/30434/mutter-tochter-beziehung-wuensche-ambivalenzen-verstrickungen
Von einer symbiotischen Beziehung wird gesprochen, wenn die Abhängigkeit eines der beiden Partner so groß ist, dass er erhebliche Einbußen an selbständiger Lebensgestaltung in Kauf nimmt
 exclamation

Seht euch mal das an, nicht übel: www.hwstecker.de/praxis/Depression/2a_Sozialisation.pps

Zur Info und Danke für eure Hilfe !!!!

Muß mich jetzt erstmal wieder finden  cry_smile
« Letzte Änderung: 03. November 2011, 19:27:18 von Vater2003 » Gespeichert
Marcus Gnau
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« Antwort #33 am: 04. November 2011, 11:50:41 »

@Vater2003,
nun würde ich einen letzten außergerichtlichen Versuch unter Vermittlung des JA starten, eine einvernehmliche Umgangsregelung hinzubekommen. Der Bericht der Kinder- und Jugendpsychiater zeigt ganz deutlich, dass die derzeitige Situation eine Kindeswohlgefährdung darstellt, die es umgehend zu ändern gilt. Mit diesem Argument würde ich auftreten.
Hilft der außergerichtliche Einigungsversuch nicht weiter, würde ich sofort einen gerichtlichen Antrag stellen und diesen unter anderem mit dem Bericht begründen. Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, dass ein letzter außergerichtlicher Versuch der Elterneinigung gescheitert ist, nachdem der Bericht vorlag.
Damit dürfte das Gericht endgültig überzeugt sein, dass es ausschließlich um´s Kindeswohl geht und nicht um väterliche Rechte, wie dies Vätern oft vorgeworfen wird. Gleichzeitig dürfte die KM in Erklärungsnotstand kommen, hinsichtlich der Frage, weshalb sie an der Situation nichts ändern möchte.

Ich wünsche viel Erfolg.


Viele Grüße und schönes WE,
Marcus Gnau
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Du und ich für immer !!!


« Antwort #34 am: 05. November 2011, 08:47:32 »

Marcus Gnau hat hier die vollkommen recht, warte nicht bis es zu spät ist.
Was kannst du verlieren ?
Irgendwann auch wenn deine kleine weit über 14 ist wird Sie dich irgendwann fragen "Warum"
und dann bist du zwar am Zug aber all die Jahre lebte deine kleine und du nach der Willkür der Ex !!!
Die Zeit ist Überreif, also gib Gas.
Den Fehler machte ich auch schon.
Alles Gute euch beiden !!!
« Letzte Änderung: 05. November 2011, 08:52:48 von joysilence » Gespeichert
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« Antwort #35 am: 09. November 2011, 13:15:17 »

Hatte gestern Abend das Gespräch mit Ex.
Erst fragte ich wie so oft wie es in Schule läuft und eben allgemein.
Da wurde mir wieder klar wie „Ich“ bezogen Exe ist, denn auf jede Frage folgte „ICH“ mit und kleine bla bla. (Egal). Dann natürlich noch wie schön Halloween mit kleinen war und die Ferien (die mir nicht zustehen) wo kleine bei Oma und Opa war. Nach dem Motto ätsch bätsch ich darf und du nicht.
Inkl. der Aussage ich mache alles kaputt und vor allem kleine setze ich unter Druck und zerstöre mehr und mehr,alles.

Also, Exe hat ein Gutachten von den Psychologen angefordert, das wiederrum dem JA über Ex zukommen soll, da die vom JA dann evtl. die Kosten für die Heilpädagogin übernehmen.
Beim JA ist eine Akte von uns vorhanden.

Somit wieder abwarten ob diese Kosten vom JA übernommen werden.

Exe meint dann würde kleine (evtl. auch wir) zu einem Gespräch bei der Heilpädagogin vorsprechen können. (Wieder warten).

Ich akzeptiere aber keine Einzeltherapie (nur kleine) sondern nur eine Familientherapie,
da Exe nicht Bindungstolerant ist und Boykottierend handelt.

Jetzt frage ich mich ob ich den Herrn vom JA mal anrufen soll und um einen Termin bitte,
dort vor allem wegen endlich festgeschriebenem Umgangplan !!! dabei natürlich auf die Diagnose der Psychologen hinweise (Symbiotische Beziehung).

Aber bringt das was wenn die vom JA erstmal die Kostenfrage zur Heilpädagogin bearbeiten müssen ?.

Habe den Herrn vom JA schon oft um einen Termin gebeten, der wiederrum das meist aber über das Telefon abwimmelt und abwickelt.
Wie gesagt, die letzte Aussage vor knapp 1 Jahr von diesem JA Mitarbeiter war: Was wollen Sie bei solch einer Glucke erreichen.
Gericht bringt Ihnen gar nichts bei solch einem Gluckenverhalten (Dies sagte er auch meiner Anwältin vor 1 Monat am Telefon).

Bin über jede Antwort, Rat, Hilfe dankbar.
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« Antwort #36 am: 09. November 2011, 13:42:48 »

@Vater2003,
unabhängig von dem Gutachten des Psychologen und der therapeutischen Problematik würde ich - wie ich oben schon riet - eine Umgangsregelung angehen, zunächst durch vom JA moderierte Elterngespräche. Wenn der JA-Mitarbeiter wieder am Telefon abwimmeln will, dann würde ich ihm erklären, dass das Kind zwei Möglichkeiten hat, zu einem geregelten Umgang zu kommen: außergerichtlich, durch von ihm moderierte Elterngespräche oder gerichtlich in einem Verfahren, in dem er gesetzlich beteiligt ist. Ich würde aber weder das Kind noch die KM einem belastenden Gerichtsverfahren aussetzen wollen, das ich auch mir gerne ersparen würde, wenn sich dies vermeiden lasse. Hierzu aber sei sein Engagement im Rahmen seiner Aufgaben erforderlich. Wenn er sich Arbeit vom Hals halten wolle, wofür ich vor dem Hintergrund der personellen Unterbesetzung des JA größtes Verständnis hätte, und er deshalb von moderierten außergerichtlichen Elterngesprächen abrate, dann bliebe nur noch der Gang zum Familiengericht. Dies mit der Folge, dass er noch mehr Arbeit auf den Tisch bekomme, die nach dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG) durchaus terminlichen Druck beinhaltet, weil er gesetzlicher Verfahrensbeteiligter ist. Auch um das zu vermeiden, würde ich von ihm moderierte Elterngespräche vorziehen, um der KM unter anderem in diesen Gesprächen zu verdeutlichen, dass sie sich ihr Leben erleichtert und ein auch sie belastendes Gerichtsverfahren verhindert, wenn außergerichtklich ein Umgang elterlich vereinbart und umgesetzt wird.


Viele Grüße,
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« Antwort #37 am: 09. November 2011, 15:36:18 »

Vielen Dank,
nun stellt sich für mich die Frage ob ich das sofort angehen sollte oder erst abwarte bis dem JA das Gutachten der Psychologen vorliegt und eine Entscheidung bzgl. Der Kostenübernahme für die Heilpädagogin da ist.
Verschärft mein Anliegen dann wohl wieder die Situation und Exe macht evtl. einen Rückzieher vor der Heilpädagogin / Familienberatung.
Oder ich bitte um einen Termin beim JA um die momentane Situation (Heilpädagogin) mit der Umgangsregelung zu vereinen.
Exe will keine Umgangsregelung !!!
Exe sagt und ist stur davon überzeugt das „Tochter“ nicht zu mir will !!!

Vielen Dank
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« Antwort #38 am: 09. November 2011, 23:36:12 »

@Vater2003,
das ist eine Entscheidung, die selbst getroffen werden muss. Niemand aus dem Forum kann das seriös übernehmen, denn keiner von uns kennt den gesamten Sachverhalt genau.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ich die Regelung des Umgangs jetzt angehen würde, wenn ich davon ausgehen müsste, dass sich am bisherigen Umgang ohne Regelung nichts ändert. Wenn sie als Reaktion auf mein Bemühenm, den Umgang zu regeln, ihre Mitarbeit hinsichtlich der Heilbehandlung verweigert, wäre das für mich der Grund auch einen Antrag auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts zu stellen. Dies, wenn das Gutachten der Psychologen einen umgehenden Behandlungsbeginn mehr oder minder dringend anraten würde und/oder aus diesem eine derzeitige Kindeswohlgefährdung hervorgeht. Denn durch die in diesem Fall vorliegende Verweigerung der Behandlung des Kindes kann auf eine zumindest eingeschränkte Sorgerechtsfähigkeit geschlossen werden, die dem Kindeswohl schadet. Deswegen muss der Vater als Entscheidungsträger installiert werden, damit die Heilbehandlung beginnen kann. In diesem Fall wäre sogar an die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zu denken, hinsichtlich der von den Psychologen angeratenen Heilbehandlung.
Dies würde ich der KM im Vorfeld auch deutlich machen, damit sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt.


Viele Grüße,
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« Antwort #39 am: 10. November 2011, 07:52:54 »

tach,

@marcus, du hast eine PN.

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« Antwort #40 am: 10. November 2011, 13:57:48 »

Danke Marcus Gnau,
spreche das nun noch mit Anwältin durch aber die angegebene vorgehensweise finde ich absolut toll.
Denke auch das ich dann alles ausgeschöpft habe.
Das Problem bes Boykotts bzw. Manipulation wird es nicht verhindern evtl. sogar steigern aber wenn ich das
jetzt nicht durchziehe gehe ich daran kaputt.
Weiß nicht warum minna289 dir in meinem Post eine PN sendet aber Gründe wird es wohl haben  question
Vielen Dank euch allen für die Mühe
Werde berichten, wenn ich mit Anwältin und dem JA Mitarbeiter geredet habe.
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« Antwort #41 am: 10. November 2011, 15:00:02 »

tach,

@vater2003

...ich lese Deinen thread sehr aufmerksam kann diesem jedoch nichts beisteuern habe aber dennoch eine Frage an Marcus.
Das ist die Erklärung sofern Sie Dir hilft und wichtig ist.

Entschuldige bitte das ich Deinen thread dazu missbraucht habe.
 

Dir die besten Wünsche...

minna
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« Antwort #42 am: 28. November 2011, 12:36:12 »

Hallo miteinander,
habe heute beim zuständigen JA angerufen.
Der zuständige vom JA kennt uns (Eltern) gut (das ist der der Exe bereits als Glucke bezeichnete).
Ich bat ihn um ein Gespräch zwecks der anstehenden heilpädagogischen Behandlung,
mir war klar das die Entscheidung der Kostenrolle das JA trifft aber die Aussage vom dem JA Mitarbeiter war schon recht hart.

Nochmals zur Erinnerung hier der Originaltext aus dem Bericht der Kinderpsychologen:
Bei der normbegabten Patientin liegt eine emotionale Störung mit Leistungs- und sozialer Unsicherheit,
Trennungsängstlichkeit bei symbiotischer Bindung an die Mutter und gleichzeitig nach außen getragener Ablehnung an den Vater bei getrennt lebenden Eltern vor.
Eine ADS Problematik konnte ausgeschlossen werden.
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

Nun sagte der vom JA, wissen Sie Herr XXX ich tue mich schwer bei solch einem Verhalten eine positive Kostenentscheidung zu treffen, nur weil ein Elternteil blockierendes Verhalten an den Tag legt.
Jetzt wollen Sie das der Steuerzahler dafür (heilpädagogische Behandlung) aufkommt.
Desweiteren seien Sie doch froh das Sie Kontakt haben !.
Sie können gerne vorbeikommen (hab nun morgen den Termin).

Nun möchte ich versuchen den vom JA davon zu überzeugen das dies der einzig letzte Weg
vor und ohne dem Gericht währe und vor allem für alle beteiligten (vor allem für kleine) am Effektivsten.
Evtl. werde ich auch entgegenkommen und fragen ob es für Ihn eine leichtere Entscheidung währe wenn ich mich (ohne das Exe davon erfährt) mich an den Kosten beteilige.

Werde ihm nun auch ein paar Sachen noch mal verdeutlichen und vor allem auch mal zeigen das Kind folgende Sachen macht:
Kleine schriebt z.b. seit einiger Zeit immer Postkarten die Sie Exe dann mitbringt
Mama ich haaaabe dich sooo lieb, ich wollte da nicht hin und ich freue mich sehr das ich wieder bei dir bin, mama ich hab dich soooo lieb…..
Das kleine (hatte geburtstag) keine Geschenke mehr aufmacht, keine mehr will.
Das kleine, keine Unternehmungen mehr mitmacht, auch kein Fernsehen, kein Essen mehr bei Papa.
Wenn ich kleine abhol weint Sie fast vor Mama, nachdem wir 5 min mit dem Auto unterwegs sind ist wieder alles bestens und wir toben, lachen, haben Spaß.
Wenn kleine von Ex abgeholt wird, tut kleine mich wegschupsen sagt nicht tschüss und will nur noch in Mama´s Arme u.u.u.

Ach ja, seit dem letzten Anwaltsbrief, redet Exe auch vor dem Kind „nichts, gar nichts mehr mit mir“ – nicht mal ein Hallo oder Tschüss und das ist traurig.
Soweit lasse ich mich nicht fallen und Grüße immer !!!

Wie noch vor dem JA auftreten, was könnte noch Zielführend sein für eine Freigabe des JA für eine heilpädagogische Behandlung ??.

Bin für jeden Tip dankbar. Danke
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« Antwort #43 am: 28. November 2011, 14:49:54 »

@Vater2003,
na, Du hast es schwarz auf weiß, dass das Kind an einem PA-Syndrom (PAS) leidet. Diese Aussage weist dies nach: "Trennungsängstlichkeit bei symbiotischer Bindung an die Mutter und gleichzeitig nach außen getragener Ablehnung an den Vater bei getrennt lebenden Eltern vor"

Dieser Aufsatz (http://www.gabnet.com/mw/davorm1.htm) ist sehr lesenswert, beschreibt die Problematik des PAS und verdeutlicht, dass das Kind auf dem besten Weg ist, eine psychische Störung zu erleiden. PAS-geschädigte Kinder haben als Erwachsene oft Depressionen, Probleme in ihren eigenen Liebesbeziehungen (Beziehungsunfähigkeit), sind anfälliger für Drogen und gelegentlich leider auch promiskuitiv (Mädchen).
Aus diesem Grund muss der steuerzahler selbstverständlich für die heilpädagogische Behandlung aufkommen, wobei noch zu klären wäre, ob eine heilpädagogische Behandlung vorliegend überhaupt zielführend ist oder ob hier nicht andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Es gibt gerichtliche Entscheidungen, die in solchen Fällen die Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt und die vorübergehende Unterbringung in einer stationären Einrichtung verfügt haben, damit dort fachlich begleitet der Kontakt zum Vater wieder reanimiert werden kann.

Kleiner Hinweis: der Begriff des PAS ist sehr umstritten. Klüger ist es, die deutsche Übersetzung des begriffs zu verwenden: Eltern-Entfremdungssyndrom. Nichts anders beschreibt der Kinderpsychologe mit seinem oben zitierten Satz.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #44 am: 28. November 2011, 17:07:58 »

Danke Marcus Gnau,
ich werd dann mal ein Bild von der Postkarte was kleine immer macht bevor mama abholen kommt mitnehmen.
Werd auf diese Elterentfremdung hinweisen (weiß er eigentlich schon sehr lange).
Werde versuchen, das ich den vom JA überreden kann, das uns diese Unterstützung finanziell gewährt wird (systemische Therapie bietet diese Heilpädagogin übrigens auch an). Notfalls eben auch mit der Frage das ich mich (ohne das Exe davon erfährt mit Kosten beteilige).
Möchte aber auch das der vom JA gegenüber der Exe  (bevor die ganze Therapie hoffentlich losgeht), nichts davon erwähnt, das würde nur wieder unnötige Kohlen ins Feuer werfen.
Lediglich, stichhaltige Worte / Sätze fehlen mir noch um diesem JA Mitarbeiter das Ziel vor Augen zu halten (da er unsere Situation zu genüge kennt).
Am Telefon kam mir der JA Mitarbeiter wiedermal so vor als würde er keine Lust auf das ganze haben, nach dem Motto "der schon wieder".
Eindeutig ist es dennoch, richtig Mühe geben die sich nicht auf dem JA und warum was tun wenn eh alles umsonst ist.
Symbiotische Bindung ist für Ihn nichts schlimmes, das sind Kinder in normalen Ehen auch.
Das angeforderte "Psychologen" Gutachten für das JA ist leider immer noch nicht da.
Danke, werde berichten.
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Marcus Gnau
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« Antwort #45 am: 28. November 2011, 19:12:20 »

@Vater2003,
das Jugendamt Berlin-Pankow klassifiziert die symbiotische Bindung eines Kindes an einen Elternteil als Kindeswohlgefährdung. Guckst Du hier: http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/jugend/kinderschutzkoordination.html

Der Kinderpsychologe wird sicherlich argumentative Hilfestellung geben können, um den JA-Sachbearbeiter zu überzeugen.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #46 am: 29. November 2011, 20:13:12 »

So, Termin beim JA fand statt und was soll ich sagen  c
Habe ihm das Schriftstück der Psychologen gegeben (Kopie)
Trennungsängstlichkeit bei symbiotischer Bindung an die Mutter und gleichzeitig nach außen getragener Ablehnung an den Vater bei getrennt lebenden Eltern vor.
Eine ADS Problematik konnte ausgeschlossen werden.
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater

Und was sagt er dazu,
das wissen wir doch schon lange  mad
Nunja, wir diskutierten noch eine Weile, er sagte nochmals das er dafür (pädagogische Behandlung) keine Steuergelder rausschmeißt,
er würde aber wenn Kindsmutter das Gutachten vorbei bringt dieses prüfen.
Laut dem JA gibt es ein Gesetzt oder sowas das solch eine Unterstützung nur zum seelischen Wohle des Kindes stattgeben darf.
Wiederrum bestätigte er meine Aussage das das Problem nicht beim Kind liege sondern allein an der Haltung der Kindsmutter (Bindungstoleranz/Entfermdung/Manipulation).
Eine Einzeltherapie der Tochter würde hier nichts bringen (da hat er Recht).
Also wieder warten und hoffen das die vom JA diesem Gutachten zustimmen (Gutachten liegt bis heute noch nicht vor obwohl das Gespräch der Parteien bei den Psychologen bereits mitte Oktober war).
Es obliegt uns Eltern natürlich das wir die Kosten hierfür selber tragen (das will Kindsmutter aber nicht).
Jedoch solle ich mir im klaren sein das mindestens 20 Stunden zu je 40-50 € gebucht werden müssten, da alles bereits zu stark eingefahren ist.
Desweiteren riet auch er zu einer systematischen Therapie, wieder die Frage ob das JA sich daran beteiligen würde.
Es frisst sich alles fest, erst Gutachten abwarten, dann abwarten ob JA sich beteiligt, dann Termin (wenns klappt) bei Psychologin anfragen, dann (wenns klappt) die Therapie und.......! DANN ?.



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« Antwort #47 am: 03. Dezember 2011, 14:47:18 »

Das Gutachten liegt vor.
Anspruchsbegründete diagnostische Ergebnisse: nach den in §301 Abs. 2 Satz 1 SGB V liegt "ein diagnostizierbares Störungsbild/Erkrankung vor
Die seeliche Gesundheit weicht aufgrund dieses Störungsbildes länger als sechs Monate von dem für das Lebensjahr typischen Zustand ab.
Achse1: Psychische Störung: Emotionale Störung des Kindesalters (F93.Cool mit Leistungs- und sozialer Unsicherheit, sowie Trennungsängstlichkeit.
Achse V: Assoziierte aktuelle abnorme psychosoziale Umstände : "aktuell" heißt zum Zeitpunkt der Untersuchung oder im letzten halben Jahr (Abweichende Elternsituation 5.1 (nicht als Blatt angefügt ?)
Es handelt sich somit aus fachärtzlich-psychologischer Sicht um: eine (drohende) seelische Behunderung gemäß §35a Abs. 1 und 1a SGB VIII
Vorschlag zur Umsetzung der Hilfen (Facilitation):
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und vor allem zu Verbesserung des Kontakts zum Vater.

Jetzt ist das JA dran, kommt da keine Hilfe, werd ich gun
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« Antwort #48 am: 05. Dezember 2011, 11:03:15 »

Hallo und mal eine Frage an die Runde.
Wer von Euch kennt sich mit solch einem Thema aus ?.
Ich meine es ist ja toll das KM sich dem JA mit dem Gutachten stellt, aber wohin führt dies ?.
Vielleicht ist es Taktik von der KM, vielleicht aber auch endlich mal die Einsicht (was mir noch schwerfällt dies zu glauben).
Wünsch euch allen (heute und morgen) vor allem den Kindern einen wunderschönen  xmasstiefel
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« Antwort #49 am: 13. Dezember 2011, 13:30:16 »

Hallo Gemeinde,
hat von euch jemand eine Ahnung wie lange es ungefähr dauert bis die vom JA das Gutachten geprüft haben
ob eine Hilfestellung/Kostenbeteiligung seitens dem JA erfolgen kann ?. (Laut JA reden die erst auch mit der Schule/Lehrerin)
und dies würde recht schnell gehen !.
Aufgrund meines Post´s zwecks: Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und vor allem zu Verbesserung des Kontakts zum Vater


Denke immer wieder stark an die Aussage von Marcus Gnau
Zitat
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ich die Regelung des Umgangs jetzt angehen würde, wenn ich davon ausgehen müsste, dass sich am bisherigen Umgang ohne Regelung nichts ändert. Wenn sie als Reaktion auf mein Bemühenm, den Umgang zu regeln, ihre Mitarbeit hinsichtlich der Heilbehandlung verweigert, wäre das für mich der Grund auch einen Antrag auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts zu stellen. Dies, wenn das Gutachten der Psychologen einen umgehenden Behandlungsbeginn mehr oder minder dringend anraten würde und/oder aus diesem eine derzeitige Kindeswohlgefährdung hervorgeht. Denn durch die in diesem Fall vorliegende Verweigerung der Behandlung des Kindes kann auf eine zumindest eingeschränkte Sorgerechtsfähigkeit geschlossen werden, die dem Kindeswohl schadet. Deswegen muss der Vater als Entscheidungsträger installiert werden, damit die Heilbehandlung beginnen kann. In diesem Fall wäre sogar an die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zu denken, hinsichtlich der von den Psychologen angeratenen Heilbehandlung.
Danke für Eure Erfahrungen/Meinungen
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2011, 13:35:20 von Vater2003 » Gespeichert
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