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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:02:47 *
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Autor Thema: Versorgungsausglaich Betriebsrente ausrechnen  (Gelesen 913 mal)
Sirius
Gast
« am: 28. September 2011, 13:28:16 »

Hallo,

ich habe eine unverfallbare Anwartschaft betreffend einer betrieblichen Rente. Das jährliche Schreiben sagt mir dass ich x Jahre dabei bin und noch y Jahre habe und z € bekomme wenn ich weiterhin gleichbleibend verdiene.

Kann mir jemand, wenn man da die richtigen Zahlen einsetzt, ausrechnen, wieviel das per heute bedeutet, als Kapital oder als Rente, also welchen Rentenanspruch meine Frau und ich jeder für sich haben?

Bei der gesetzlichen Rente werden ja einfach die Punkte geteilt, Pi mal Daumen, oder?

Danke im Voraus
lg

Sirius
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MalteW
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Beiträge: 40


« Antwort #1 am: 28. September 2011, 13:49:20 »

Kann mir jemand, wenn man da die richtigen Zahlen einsetzt, ausrechnen, wieviel das per heute bedeutet, als Kapital oder als Rente, also welchen Rentenanspruch meine Frau und ich jeder für sich haben?
Hallo Sirius,

ich arbeite in dem Bereich Betriebsrente, auch wenn der Versorgungsausgleich nicht zu meinen Aufgaben zählt. Was ich Dir vorab sagen kann ist, dass der neue Versorgungsausgleich ein sehr komplexes Thema ist, bei dem sich auch die Fachleute über viele Detailfragen unschlüssig sind. Zum Beispiel weiß eigentlich niemand so richtig, wie das mit den Teilungskosten ist, weil jedes OLG da sein eigenes Süppchen kocht.

Sollte sich niemand finden, würde ich mich da aber reinlesen können, meld Dich dann einfach nochmal.

Viele Grüße,

MalteW
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elwu
Gast
« Antwort #2 am: 28. September 2011, 14:46:55 »

lso welchen Rentenanspruch meine Frau und ich jeder für sich haben?
Zitat

Bei einer Scheidung rechnet das auf Anordnung des Gerichts der Versorgungsträger aus. Wie das genau aussieht ist mir leider unbekannt, ich würde dazu gerne mal ein Urteil mit detaillierter Berechnung sehen...

Bei der gesetzlichen Rente werden ja einfach die Punkte geteilt, Pi mal Daumen, oder?
Zitat

Die während der Ehe erworbenen Punkte beider Parteien werden addiert und das Ergebnis durch zwei geteilt. Die Differenzen zur Hälfte werden durch Übertragung von dem einen auf das andere Rentenkonto ausgeglichen.

/elwu
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United
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #3 am: 28. September 2011, 18:08:25 »

Moin Sirius,

Basis für die Teilung der Ansprüche ist die Veränderung des korrespondierenden Kapitalwerts Deiner Betriebsrente.

Dabei spielt neben den eingezahlten Beträgen, der Dauer der Einzahlung und dem Rentenbeginn auch der seitens des Versorgungsträgers angesetzte Zinsungsfaktor (auf Basis dessen sie Dir die Rente in Höhe z versprechen) eine entscheidende Rolle ... (was für Dich in Zukunft eingezahlt wird, ist dabei nicht relevant).

Das ist (für mich zu) hohe Versicherungsmathematik.

Für die gesetzliche Rente gibt es Tabellen, aus denen man den Wert eines Rentenpunkts zum heutigen Tage ablesen kann, bei der Betriebsrente könnte ein Anruf bei Deinem Betriebsrentenverein helfen.

Besten Gruß
United
Gespeichert
Sirius
Gast
« Antwort #4 am: 29. September 2011, 08:55:30 »

Und den gibt es leider nicht. Ich müsste den versicherungsmathematischen Gutachter beauftragen der die Rückstellungen berechnet.
Danke an alle bis jetzt.
lg
S.
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S_Sonnenschein
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Beiträge: 8


« Antwort #5 am: 12. Oktober 2011, 22:27:19 »

Hallo Sirius,

und, hat sich da schon was ergeben?

Um welche Art der Betriebsrente handelt es sich überhaupt? Entgeltumwandlung oder schicht Pensionszusage? Wegen des finanzmathematischen Gutachtens für die Pensionsrückstellung aber wohl eine Pensionszusage, oder?

Ich habe mich selbst schon ein wenig damit auseinandersetzen müssen - habe "leider" die Personal-Geschichten meines LG an der Backe und das ist wirklich ein nicht ganz so einfaches Thema, zumal es bei der Berechnung des Barwertes zum Stichtag zwei Möglichkeiten gibt:
a) Wenn der künftigen Ex-Gattin eine anteilsmäßge Rente bezahlt werden soll oder
b) eine Einmalzahlung geleistet werden soll,

wobei der "Arbeitgeber" ein Wahlrecht hat und der Fall b) laut einer Veröffentlichung von Swisslife die "einfachere" Variante darstellt.

Magst Du mal berichten, was Dein Finanzmathematiker dazu gesagt hat?

Schöne Grüße
S_Sonnenschein
Gespeichert
Sirius
Gast
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2011, 17:21:16 »

Hallo, war zwischenzeitlich im Urlaub und konnte mich nicht weiter darum kümmern. Ja, es ist eine Pensionszusage. Nein, ich habe den Mathematiker noch nicht gefragt und bin auch nicht sicher ob ich es tun will. Das mache ich wenn definitiv nirgends wo ich frage jemandem was einfällt, weil das kostet ja sicherlich Geld. Ich bin im Übrigen sicher mein AG würde Variante b) wählen. Danke und Gruß S.
Gespeichert
S_Sonnenschein
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 8


« Antwort #7 am: 07. November 2011, 22:05:33 »

N' Abend,

ah, verstanden: Nicht der eigene Arbeitgeber.
Um den Finanzmathematiker wird man leider nicht umhinkommen, da der Arbeitgeber selbst die Auskünfte erteilen muß und eben selbst die Berechnung des Barwertes erstellen lassen muß. Hier könnte aber vielleicht die Rückdeckungsversicherung eine Berechnung machen, wenn eine solche - hoffentlich - abgeschlossen wurde. Aber diesen Service bietet leider nicht jedes Versicherungsunternehmen :-(
Ich selbst mußte gottlob noch nicht weiterkommen, weil möglicherweise auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird - ich muß aber noch ein paar Tage auf die Protokollierung vor Gericht warten und darf mich dann hoffentlich entspannt zurücklehnen ... leider bietet die Rückdeckungsversicherung meines LG den Service einer Berechnung nicht an.
Hier sollte Dein Arbeitgeber klären, ob eine solche Versicherung besteht und ggf. dort gegen eine "geringe" Gebühr eine Berechnung fordern - in Versicherungsunternehmen tummeln sich unzählige Finanzmathematiker, die das können.
Hier mal ein Link zu einer Excel-Tabelle, die ein Studi an der FH gemacht hat - vielleicht kann ja MalteW was damit anfangen:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=pensionsrueckstellung2003hgb-ias)&source=web&cd=1&ved=0CCAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fkurse.fh-regensburg.de%2Fkurs_23%2Fkursdateien%2FPensionsrueckstellung2003HGB-IAS).xls&ei=Kke4ToCfDcTBtAaZj-m7Aw&usg=AFQjCNEo08cN_j4kjbvfg8xz51MpIm1DOQ&cad=rja

Schöne Grüße
S.
Gespeichert
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