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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 21:02:22 *
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Autor Thema: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht  (Gelesen 3614 mal)
hase75
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Beiträge: 26


« am: 28. September 2011, 07:31:56 »

Hallo,

mein Sohn ist 4,5 Jahre alt und ich habe das Umgangsrecht da mir die KM das gemeinsame Sorgerecht bis jetzt verwehrt hat. Nun hatte ich ein Beratungsgespräch beim JA und Ende Oktober gibt es dann ein gemeinsames Gespräch dort in Anwesenheit beider Elternteile. Von der KM weiß ich das sie nicht einfach so unterschreiben möchte. Es wird wohl so kommen das das Familiengericht darüber entscheiden wird.
Meine Frage ist nun: Was für Kosten werden da auf mich zukommen und wie wird das ablaufen?
Hat jemand Erfahrungen?
Das soll nicht heißen das ich die Kosten scheue. Ich hätte einfach nur gern eine Vorstellung.
Danke schon mal im Voraus.
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Mux
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Beiträge: 835



« Antwort #1 am: 28. September 2011, 09:59:23 »

Hallo hase75,

willkommen hier auf vatersein.de!

Der Streitwert in Sorgerechtsverfahren beträgt 3000 €. Die verschiedenen Varianten (mit/ohne Anwalt) +/- Berufungsinstanz
kannst Du mit Hilfe des Prozesskostenrechners mal selber durchspielen.

Du (oder Dein Anwalt) stellst einen gerichtlichen Antrag auf GSR beim zuständigen Familiengericht. Normalerweise werden vom Gericht
daraufhin Stellungnahmen vom JA angefordert, d.h, vor der Verhandlung wirst Du vom JA zum Gespräch geladen. Dann gibt es irgendwann
einen mündlichen Verhandlungstermin. Danach bist Du dann stolzer Inhaber des GSR oder auch nicht. Dem Verlierer steht dann noch
die Berufungsinstanz offen.

So weit als erste Orientierung.

LG,
Mux

 
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pappasorglos
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« Antwort #2 am: 28. September 2011, 10:32:20 »

Das soll nicht heißen das ich die Kosten scheue. Ich hätte einfach nur gern eine Vorstellung.

Es gibt da leider keine Garantien.

Der "Normalfall" wäre einfach nur die Hälfte der Gerichtskosten, und das ist nicht besonders viel ("Streitwert" 3000€ heisst nicht 3000€ Gerichtskosten, sondern sehr viel weniger, irgendwo so bei 100-200€, gibt's Tabellen).

Gleich deutlich teurer wirds, wenn Anwälte im Spiel sind. Und selbst, wenn Du keinen nimmst, hast Du trotzdem das Risiko, dass Du einen Gegenanwalt bezahlen musst (wenn Dein Antrag abgelehnt wird UND der Kostenentscheid Dir die vollen Kosten aufdrückt).

Und wenn dann noch Gutachter ins Spiel kommen, wird's nochmal ne andere Gewichtsklasse. Und tatsächlich konnte oder kann man beobachten, dass Anwälte die Gutachtenkeule schwingen, um über die Kostendrohung die Rücknahme des Antrags zu erreichen.

Also die Kosten sind da durchaus Teil der Psychologie.
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bagger1975
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« Antwort #3 am: 28. September 2011, 13:35:24 »

Servus Hase75,

ließ Dich grds. mal hier ein:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

Bei den Kosten ist zwischen Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten für ggfs. anwaltlichen Beistand zu unterscheiden.

Bei gerichtlicher Antragstellung werden fällig:

Sorgerecht ist eine Kindschaftssache. Für den Antrag fällt gemäß 1310 Kostenverzeichnis FamGKG eine 0,5 Gerichtsgebühr an. Der Regelstreitwert beträgt nach § 45 FamGKG 3.000,- €. Das ergibt dann eine Gerichtsgebühr i.H.v. 44,50 €.

Die Gebühr ist gemäß § 21 FamGKG vom Antragsteller zu entrichten.

Und nach 14 FamGKG hängt die Bearbeitung des Antrags von der Zahlung ab!

Ich hatte beim GSR-Antrag anwaltliche Hilfe, die nicht zu unterschätzen ist, und habe hierfür noch ca. 1.400 € bezahlt, wobei wir noch zusätzlich zum GSR einen Vergleich beim Umgang geschlossen hatten, was die Sache im Hinblick auf die Anwaltskosten dann etwas teuerer gemacht hat.

Viel Erfolg   
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*frei nach Seneca
hase75
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« Antwort #4 am: 28. September 2011, 16:25:32 »

Erst einmal danke für eure Antworten. Werd mich nebenbei hier im Forum auch mal einlesen. Das ist schon sehr hilfreich.
Heute hatte ich ein Einschreiben von der Kindsmutter. Sie meinte vor einiger Zeit mal das sie "dann" auch den Unterhalt neu berechnen lassen wird wenn ich das gemeinsame Sorgerecht haben will (sollte wohl ihre Art der Drohung sein).
Genau das hatte ich heute im Briefkasten. Frist von etwas über 2 Wochen. Das schaffe ich natürlich zeitlich gar nicht. Aber das kann ich ja höflich begründen.
Allerdings möchte sie die nötigen Unterlagen zu sich geschickt haben um sie dann dem JA vorzulegen. Ich glaube kaum das ich dazu verpflichtet bin, oder? Es sollte doch vollkommen ausreichen wenn ich diese direkt zum JA sende?

Bin noch etwas wirr. Ich möchte lediglich die gemeinsame Sorge und jetzt scheint daraus eine Schlammschlacht zu werden. Es muß doch einen vernunftigen Weg geben  exclamation_smile
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82Marco
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« Antwort #5 am: 28. September 2011, 16:31:00 »

Servus hase75!
Zitat
Allerdings möchte sie die nötigen Unterlagen zu sich geschickt haben um sie dann dem JA vorzulegen. Ich glaube kaum das ich dazu verpflichtet bin, oder? Es sollte doch vollkommen ausreichen wenn ich diese direkt zum JA sende?
Wann hast Du das letzte Mal Auskunft erteilt? Es gilt: Auskunftspflicht alle zwei Jahre, wenn Du dazu aufgefordert wirst.

Grüßung
Marco
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TotoHH
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« Antwort #6 am: 28. September 2011, 16:31:37 »

Moin.
Die zwei Sachverhalte haben eigentlich gar nichts miteinander zu tun.
Du musst für Dich entscheiden, ob es ein "Risiko" gibt, dass Du mehr KU zahlen musst, und ob Dir das GSR es Wert, dass dann mehr KU fällig wird. Und Du musst Dir bewusst sein, dass die höhere KU Forderung (wenn sie denn berechtigt ist), auch kommen kann, wenn Du i.S. GSR einen Rückzieher machst.

Ob die KU-Forderung berechtigt ist und ob Du Unterlagen einreichen musst, hängt von den Umständen ab: Auf welcher Grundlage wurde KU festgelegt? Wann war das? Hat sich Dein Einkommen seitdem signifikant verändert? Dazu gibt es hier Experten  

Gruß, toto

Edit: Da war schon einer der Experten etwas schneller 
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hase75
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« Antwort #7 am: 28. September 2011, 16:43:36 »

Nein, ich sehe es nicht als "Risiko".  Das hat nichts mit dem gem. Sorgerecht zu tun. Davon bringt mich kein neu berechneter Unterhalt ab und auch keine Gerichts- oder Anwaltskosten.
Aber muß ich die geforderten Unterlagen denn tatsächlich zu ihr schicken?
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82Marco
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« Antwort #8 am: 28. September 2011, 16:51:03 »

Servus!
Zitat
Aber muß ich die geforderten Unterlagen denn tatsächlich zu ihr schicken?
Wer hat sie bisher bekommen? Grundsätzlich kriegt sie derjeneige, wer sie anfordert...

Grüßung
Marco
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hase75
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« Antwort #9 am: 28. September 2011, 17:06:25 »

Die Kindsmutter hat sie angefordert. Also Zitat des von ihr ausgefüllten Vordruckes:
"Hiermit bitte ich dich zur Prüfung des Unterhaltsanspruchs unseres Kindes mir folgende Nachweise sowie den beigefügten Ermittlungsbogen bis zum .... an mich, zur Vorlage beim Jugendamt zurückzusenden."
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TotoHH
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« Antwort #10 am: 28. September 2011, 23:57:09 »

Für mich bleibt erst noch die Frage zu klären, ob Du überhaupt verpflichtet bist, die Unterlagen zur Neuberechnung des KU vorzulegen,
dazu die Fragen
Auf welcher Grundlage wurde KU festgelegt? Wann war das? Hat sich Dein Einkommen seitdem signifikant verändert?

wenn Du nach dieser Prüfung verpflichtet sein solltest, die Unterlagen zur Neuberechnung vorzulegen, ist es letztendlich egal, ob der KM oder direkt dem JA. ob eine Frist von gut zwei Wochen angemessen ist, kann ich nicht abschliessend beurteilen, aber unmöglich kurz erscheint sie mir nicht.


Gruß, toto
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« Antwort #11 am: 29. September 2011, 00:07:14 »

Hallo Hase75,

Die Kindsmutter hat sie angefordert.

Das ist ihr gutes Recht als gesetzliche Vertreterin eures mindesjährigen Kindes. Nur wenn ihr euch nicht einigen könnt, kann das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft den sorgeberechtigten Elternteil von deisem Papierkram entlasten.

Wenn du schon wegen solcher Formalien herumzickst, wird das von dir angestrebte Sorgerechtsverfahren voraussichtlich ein sehr bitterer Weg für dich. Das Zauberwort heißt: "Kooperation zum Wohle des Kindes".

Dennoch viel Erfolg wünscht dir

Biggi
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hase75
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« Antwort #12 am: 29. September 2011, 07:05:42 »

Als erstes mal : ja, ich bin verpflichtet neu berechnen zu lassen. 2 Jahre sind in einer Woche rum und mein Einkommen hat sich auch verändert.

Zu der Frist :
Ich bin seit 4 Monaten in einem Arbeitsverhältnis. Diese Unterlagen innerhalb der Frist zusammen zu suchen, ist nicht das Problem.
Vorher allerdings war ich selbständig. Das Gewerbe ist noch nicht abgemeldet. Da in dem Fall auch Steuerbescheide und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Jahre fällig sind, ist dies auch mit viel gutem Willen nicht zu schaffen. Denn für das letzte Jahr müssen diese Unterlagen erst noch erstellt werden.
Aber wie gesagt: Das ist ja zu klären.

@Biggi62:
Ich zicke nicht rum. Aber ich frage mich: Wenn das JA den Unterhalt neu berechnet, reicht es ja wenn ich die Unterlagen direkt dort abgebe. Die KM sieht doch am Ende die Berechnung, das sollte doch reichen. Rumzicken würde ich wenn mir das Beschaffen der Unterlagen zu viel wäre oder ich grundsätzlich gegen die Neuberechnung wäre und dem ist nicht so.

"Kooperation zum Wohle des Kindes" .... klingt gut. Leider sind solche Gespräche mit der KM kaum möglich. Denn aus ihrer Richtung kommen nur Argumente wie "Was hab ich denn da für Vorteile?" .... oder .... "Ich sehe da nur Nachteile für mich"
Das zeigt auch ihr Verhalten im jetzigen Fall wegen dem gemeinsamen Sorgerecht.



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Mux
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« Antwort #13 am: 29. September 2011, 11:20:46 »

Moin hase75,

Zitat
@Biggi62:
Ich zicke nicht rum. Aber ich frage mich: Wenn das JA den Unterhalt neu berechnet, reicht es ja wenn ich die Unterlagen direkt dort abgebe. Die KM sieht doch am Ende die Berechnung, das sollte doch reichen. Rumzicken würde ich wenn mir das Beschaffen der Unterlagen zu viel wäre oder ich grundsätzlich gegen die Neuberechnung wäre und dem ist nicht so.

Nach den von Dir gegebenen Informationen (letzte Berechnung 2 Jahre her) hat die KM das Recht, den Unterhalt neu zu berechnen oder berechnen zu lassen. Da sie und nicht das JA die Unterlagen (z. B. im Rahmen einer Bestandschaft) angefordert hat, bist Du verpflichtet der KM die Unterlagen direkt zu schicken. Im Vorfeld einer Sorgerechtsverhandlung solltest Du Konflikte möglichst minimieren und nicht durch unsinniges Verhalten Dich angreifbar machen.

LG,
Mux



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hase75
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« Antwort #14 am: 29. September 2011, 16:02:09 »

Ich frage hier im Forum lediglich nach. Da kann von unsinnigem Verhalten keine Rede sein.
Und das die Kindsmutter das Recht hat neu berechnen zu lassen, ist doch auch völlig okay und dieses Recht greife ich nicht an. Daher gab es zu diesem Thema auch keinen Konflikt.

Hab heute mit dem JA telefoniert und die nette Dame am Telefon sagte mir das ich die Unterlagen der Selbständigkeit nicht einreichen bräuchte da sie für die Berechnung nicht mehr relevant sind. Passt ja, denn somit kann ich auch locker die Frist einhalten.

Weiterhin sagte sie mir das ich die Unterlagen auch direkt zum JA schicken kann. 
Meine Frage dazu ist also geklärt. Werde die nötigen Unterlagen gleich morgen raus schicken.
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« Antwort #15 am: 29. September 2011, 16:09:47 »

Servus Hase75,

wegen dem hier:

Im Vorfeld einer Sorgerechtsverhandlung solltest Du Konflikte möglichst minimieren und nicht durch unsinniges Verhalten Dich angreifbar machen.

solltest Du Dich nicht auf den Schlips getreten fühlen. @Mux hat definitiv Recht. Die Gerichte neigen beim GSR-Antrag nämlich gerne dazu, irgendwelche Unstimmigkeiten des täglichen Lebens als Grund anzuführen, Anträge abzulehnen. Insoweit solltest Du, das ist sein zutreffender Hinweis, nicht unnötig Munition liefern.

Viele Grüsse
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« Antwort #16 am: 29. September 2011, 16:25:09 »

Danke .... werd´s versuchen ;-)
Ist manchmal schwierig geschriebene Worte richtig zu interpretieren.

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Mux
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« Antwort #17 am: 29. September 2011, 17:12:27 »

Hi hase75,

Sorry, wenn das etwas rauh rüberkam... mad3

@bagger1975 Danke für die korrekte Interpretation 

LG,
Mux




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hase75
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« Antwort #18 am: 29. September 2011, 19:08:46 »

@Mux

Kein Problem :-)
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« Antwort #19 am: 29. September 2011, 21:47:56 »

Sorry, wenn das etwas rauh rüberkam... mad3

@bagger1975 Danke für die korrekte Interpretation 

Hi Hase75, Mux und Bagger schreiben mir aus der Seele.

Ich wollte dich mit dem flapsigen Ausdruck "herumzicken" nicht kränken.

Meine Absicht war nur, dich darauf hinweisen, dass solche kleinlichen Scharmützel im Vorfeld einer GSR-Klage im Sinne des Antragstellers wenig hilfreich sind.

LG Biggi
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« Antwort #20 am: 29. September 2011, 21:55:31 »

Hallo Hase,

Hab heute mit dem JA telefoniert und die nette Dame am Telefon sagte mir das ich die Unterlagen der Selbständigkeit nicht einreichen bräuchte da sie für die Berechnung nicht mehr relevant sind. Passt ja, denn somit kann ich auch locker die Frist einhalten.

Im Rahmen der Aktion "Gut Wetter machen mit der Ex, um die Chancen aufs GSR zu verbessern" könntest du ihr z.B. sagen: Aus sehr naheliegenden Gründen kannst du im Moment nur vier Gehaltsabrechnungen vorlegen, denn mehr als diese vier gibt es derzeit nicht und das Jugendamt hat gesagt, dass es so okay ist; allerdings bist du selbst-ver-ständ-lich damit einverstanden, dass eine außerplanmäßige Neuberechnung gemacht wird, sobald die "üblichen" zwölf Gehaltsabrechnungen vorliegen, d.h. ca. im Mai/Juni 2012.

Sogar wenn's dann (durch ein eventuell gestiegenes Gehalt, durch Sonderzahlungen, durch ausgeschüttete Leistungsprämien, oder was weiß ich) vorzeitig zu einer leichten Erhöhung des Unterhalts kommt, ist das vermutlich noch eher zu verschmerzen, als durch einen aktuell auszufechtenden Streit um die Höhe des Unterhaltes die Chancen auf das GSR zu verschlechtern. All zu gut sind diese Chancen leider eh nicht, so wie unsere lieben Familienrichter gepolt sind ;-(

Und wenn du mal taktisch denkst: Wenn der Unterhalt z.B. im Juni 2012 neu berechnet wird, hast du normalerweise im Anschluss daran zwei Jahre Ruhe. Falls das Gehalt bei dir individuell ausgehandelt wird und nicht durch Tarifverträge festgetackert ist, dann weißt du also immerhin schon, welchen Zeitpunkt du in den Verhandlungsgesprächen über eine Gehaltserhöhung anpeilen solltest ... Anfang des 3. Quartals 2012 wäre gut, d.h. unmittelbar nachdem du der Ex Auskunft erteilt hast und der Unterhalt neu berechnet wurde ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #21 am: 30. September 2011, 07:26:41 »

Ich hab mal noch eine heikle Frage.
Ende Oktober haben die KM und ich ja nun das gemeinsame Gespräch beim JA zwecks gemeinsamen Sorgerecht. Meine Argumente dafür sind klar, ihre dagegen scheinbar auch.
Bei meinem ersten Gespräch allein dort hab ich eine Sache nicht erzählt was die KM betrifft. Einfach weil ich nicht mit Dreck werfen wollte.
Die KM ist seit Jahren (auch schon vor der Geburt unseres Sohnes) in psychologischer Behandlung. Genaue Diagnosen kenne ich nicht, nur Teilbereiche aus meiner Beziehung mit ihr. Fakt ist aber das sie die letzten Monate aufgrund der Therapie nicht arbeiten gehen konnte, krank geschrieben war und nun eine 6-wöchige Kur hinter sich hat, in einer Klinik für psychosomatische Erkrankungen.
Nun frage ich mich ob ich dies bei unserem gemeinsamen Gespräch beim JA evtl. doch erwähnen sollte. Vielleicht so das es nur angeschnitten ist und sie quasi damit raus rücken muß.
Ich bin unsicher. Einerseits möchte ich nicht diese Geschichte "nutzen", andererseits könnte genau das mich im gemeinsamen Sorgerecht weiter bringen. Oder eher nicht?
Fakt ist aber das ihre Krankheitsgeschichte mir tatsächlich Sorgen bereitet in Bezug auf unseren Sohn. Denn es kann auch durchaus sein das sie mal eingewiesen wird oder ähnliches.
Was meint ihr dazu?
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Malachit
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« Antwort #22 am: 30. September 2011, 09:32:45 »

Hallo Hase,

heikle Sache.

Versuch's vielleicht auf diese Art und Weise anzusprechen: Du machst dir Sorgen, wer dringende Entscheidungen hinsichtlich des Kindes trifft, wenn die KM zum betreffenden Zeitpunkt krankheitsbedingt dazu gerade nicht in der Lage ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #23 am: 30. September 2011, 10:27:57 »

Servus Hase!
Oder Du versuchst, es möglich allgemein zu halten, etwa: wenn KM aus welchen Gründen auch immer die elterliche Sorge für Euer Kind nicht wahrnehmen kann...

Grüßung
Marco
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« Antwort #24 am: 30. September 2011, 10:28:50 »

Servur Hase75,

heikle Sache.

In der jetzigen Situation (anstehendes Gespräch beim JA) würde ich die mitgeteilte Problematik definitiv nicht ansprechen. Nur -wenn absolut nötig- im Sinne von @Malachit`s und @Marco`s Vorschlag vorsichtig Bedenken äußern.

Vielmehr solltest Du bei dem Gespräch aus Sicht des Kindes die elterlichen Gemeinsamkeiten(!) betonen, d.h.

ihr als Eltern seid Euch v.a. einig(!), dass Kind geliebt, geborgen und beschützt aufwachsen soll und dies ist in der Vergangenheit erkennbar gelungen und hat Kind eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen. Du willst Dich in diesem Sinne einbringen und bestehst als verantwortungsvoller Elternteil deshalb auf die wichtigen Informations- bzw. Beteiligungsrechten ggü. Ärzten, Kiga später Schule etc.

Sollte die KM Alltagszwistigkeiten anführen, nicht drauf eingehen.

Eine echte Nagelprobe für große Entscheidungen gab es vermutlich noch nicht, deswegen darf man Dir auch nicht von vorneherein unterstellen, es gäbe beim GSR ständig Streit.

Sollte die KM unterschiedliche Erziehungsstile anführen, mitteilen, dass es einen einheitlichen Erziehungsstil nicht gibt, weil jeder Mensch natürlich unterschiedlich gesprägt ist und dies für jedes Kind nur eine Bereicherung darstellt.

Sollte KM bei ihrer (vermutlich unbegründeten) Verweigerungshaltung bleiben, geht`s zu Gericht und können dann dort ggfs. vorsichtig Zweifel und Befürchtungen im Hinblick auf die mitgeteilte Problematik und ihre Erziehungsfähigkeit vorgebracht werden.

Viele Grüsse   
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