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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:58:21 *
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Autor Thema: Antrag auf gemeinsames Sorgerecht  (Gelesen 3614 mal)
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #50 am: 28. Oktober 2011, 12:49:57 »

Marcus, ich würde es auch begrüßen, wenn du deinen Account anonymisieren würdest.
Dieses ist ein offenes Diskussionsforum und eben keine Rechtsberatung.
Jeder hat hier das Recht, seine Fragen zu stellen, seine Meinung zu sagen oder seine Erfahrungen und Kenntnisse weiter zu geben.
Wir haben hier auch andere Leute, die zu anderen Fragen eine besondere Kompetenz haben, wie z.B. in medizinischen, versicherungstechnischen, oder steuerlichen Fragen.
Auch diese Fachleute kommen ohne ein Messingschild an ihrem Profil aus.
Sie überzeugen einfach durch durch ihre Kompetenz.
Ich bin sicher, dass auch du ohne ein solches Schild auskommst, denn deinen Beiträgen merkt man auch so an, dass du etwas von dem Thema verstehst. Ob als Jurist oder als Vater.
Da bedarf es nicht noch des Hinweises "Ich habe rechter also du, denn ich bin Jurist."

Nicht zuletzt würden sich die anderen User vielleicht abgeschreckt fühlen, weil sie glauben, sie könnten sowieso nicht mit deinen Fachkommentaren mithalten.

Ich würde mich freuen, wenn du dich mit diesen Regeln arrangieren könntest und dich auch ohne Anwaltsschild hier weiter so gut einbringst.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
hase75
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« Antwort #51 am: 28. Oktober 2011, 13:18:40 »

... und ich würde es begrüßen wenn ihr für diese Diskussion einen neuen Thread eröffnen könntet.
Das soll kein Vorwurf sein, ist eher mit einem Lächeln geschrieben, aber irgendwie gehört´s hier nicht rein.
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hase75
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« Antwort #52 am: 01. November 2011, 20:45:23 »

Als ich heute meinen Sohn zur Mutter zurück gebracht habe, kam sie schon mit schlechter Laune und ohne jegliche Begrüßung raus. Sie hatte das Gedächtnisprotokoll bekommen und mich sofort gefragt ob wir sie jetzt fertig machen wollen. Weiter sagte sie das wohl nur positive Dinge für mich da drin stehen würden und warum ich nicht erwähnt hätte das sie mir nie Steine in den Weg gelegt hätte wenn es um den Umgang ging.
Ich erklärte ihr das niemand sie fertig machen will, das die Dame vom JA aber nun mal kein Protokoll verschickt und diese mir empfohlen hat selbst eins anzufertigen. Weiterhin erklärte ich ihr das im selbigen unter anderem zu lesen steht das die Kommunikation zwischen uns als Eltern seit Jahren reibungslos funktioniert und ein Umgang einvernehmlich und geregelt statt findet. Also hab ich es auch erwähnt das sie mir nie Steine in den Weg legt.
Dann versuchte sie mir zu erklären das sie bis vor kurzem ja nicht mal wußte das sie das alleinige Sorgerecht hat. Da war ich kurz sprachlos und hab mich tief im Inneren gefragt warum sie es mir dann schon von Geburt an verweigert. Nun ja .... nur nicht drauf eingehen. Der Kurze war in der Nähe und eine Eskalation somit nicht angebracht.
Absprache wegen kommenden WE gerettet und auf nach hause.

Danach hatte ich noch meinen Termin bei einer Anwältin für Familienrecht.
Hab mein Problem geschildert und wir sind erst mal so verblieben das sie einen Brief an die KM schicken wird, den sie mir vorher als Entwurf zusendet und dann auf grünes Licht von mir wartet.
Die Anwältin sagte mir auch das viele Teile der Entscheidung dann von persönlichen Empfindungen der Teilhabenden abhängen wird und man somit kaum von Erfahrungswerten reden kann. Mein Sohn würde wohl einen Verfahrenspfleger bekommen. Auch diese Leute arbeiten, ähnlich wie beim JA, nicht zwangsläufig objektiv.
Insgesamt schätzt sie meine Chancen aber recht gut ein. Ist ihre Meinung, aber sie entscheidet am Ende ja nicht.

Ich hab Angst vor dem Krieg der ausbrechen könnte wenn die KM tatsächlich irgendwann Post bekommt vom FG, wenn ich den Antrag dann gestellt habe. Sie fühlt sich so schnell persönlich angegriffen.

Man sagt das mit dem Antrag gegen den Willen der Mutter die Kommunikation und meist auch der Umgang leidet.
Aber wer sagt mir denn das beides nicht leidet ohne Antrag? Sie ist ein sehr labiler Mensch, schwankt ständig in ihrer Gefühlswelt und das macht sich immer wieder in ihrem Handeln und in ihrer Kommunikation bemerkbar.

Beides macht mir Angst. Aber vielleicht ging es dem einen oder anderen Vater vor dem Schritt den Antrag abzuschicken ähnlich ....







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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #53 am: 01. November 2011, 21:28:12 »

Moin hase

Gute Aktionen und Reaktionen von Dir. Das alles war m.E. genau richtig. Aus Deinem Gesprächsprotokoll mit der KM bzgl. der Kindesübergabe könnte man vermuten, dass das SR betreffend ein Einlenken von der KM nicht zwangsläufig von der Hand zu weisen ist. Zumindest scheint es bei ihr eng zu werden. Und sie weiss dabei, dass nicht Du der Störfaktor bist, sondern - ganz genau - sie selber.

Dein Angst hat Gründe. Du willst keinen Krieg, keine Verstimmung. Aber Du weisst genau, es geht hier um mehr als die Befindlichkeiten der KM  - und nichts anderes ist es. Sage Dir selbst, sie bräuchte nur Ja zu sagen, und alles wäre absolut überflüssig. Wenn Deine Einschätzung richtig ist, dass sie sich so schnell angegriffen fühlt, so kann es zukünftig richtig schlimm werden. Nämlich dann, wenn Sohn als eigenständiger Part in Erscheinung tritt. Und das ist nur eine Frage der Zeit. Nicht ob, sondern wann.

Einem Verfahrenspfleger (VP) kann man z.B. mit einem Gutachter (GA) begegnen, diesem widerum mit einem Gegengutachter. Rechtlich ist vieles möglich, nur wird es dann auch teuer, manchmal so richtig.

Kopf hoch.

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 01. November 2011, 21:52:49 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #54 am: 02. November 2011, 12:41:23 »

Servus hase75,

ich kann Deine Angst oder Furcht im Hinblick auf sämtliche Eventualitäten bei gerichtlicher Antragstellung gut verstehen. Es ist auch richtig, dass Du Dir diese Entscheidung nicht leicht machst.

Ich habe damals den Antrag auf GSR konsequenterweise erst gestellt, als alle(!) anderen Möglichkeiten (Gespräche, Mediation, Brief) ausgeschöpft waren und KM immer nur stur bei ihrem unbegründeten Nein blieb.

Das GSR hatte bei mir deshalb auch etwas mit Selbstachtung als sich kümmernder Elternteil zu tun und war v.a. auch der Hebel im Sinne des gemeinsamen Kindes die KM auf die richtige Elternebene zu bringen, was letztendlich gut geklappt hat.

Vermittle der KM doch einfach, dass das GSR v.a. vorrangig dem Schutz Eures gemeinsamen Kindes dient, falls ein Elternteil ggfs. kurzfristig oder dauerhaft einmal wegen Krankheit oder Unfall ausfällt. Dann kann es nämlich nicht so leicht zu einer behördlichen Inobhutnahme des Kindes in eine Pflegefamilien durch JA kommen, die sich ggfs. nur schwer wieder rückgängig machen lässt. Diese Folge sollte eigtl. nicht im Sinne der KM sein.

Und auf stets widerrufliche Vollmachten oder testamentarische Verfügungen (diese Angebote werden im Hinblick auf das alleinige SR der KM gerne gemacht) solltest Du Dich nicht einlassen.

Viele Grüsse   
« Letzte Änderung: 02. November 2011, 12:44:42 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #55 am: 02. November 2011, 14:27:24 »

Hallo Hase,

da ich selber zur Zeit in einem Sorgrechtsverfahren stecke und auf das Gerichtsurteil zum GSR meiner unehelichen Tochter warte, kann ich Dir nur sagen, dass Dein kind mit hoher W-keit einen Verfahrensbeistand bekommen wird, so wie bei mir auch. Auch das Jugendamt wird gehört. In meinem Fall haben sich beide eher neutral verhalten, also nicht wirklich pro GSR aber auch nicht contra Vater. Das JA war sogar leicht positiv auf meiner Seite. Da kommt es immer auf den Einzelfall an.

Wenn Du vor Gericht gehst, musst Du mit Krieg rechnen. Vor allem, wenn sich KM auch einen Anwalt nimmt. Der (oder die) wird mit Dreck werfen, so wie in meinem Fall.  Da werden Lügen verbreitet, mit denen man nie gerechnet hätte. In der Tat schickt man die Eltern mit einem solchen Verfahren in den Krieg.  Jeder Politiker/in in Berlin, der daher bei dem neuen Gesetz eine Antragslösung fordert und das automatische Sorgrecht ab Geburt in Frage stellt, lebt an der Wirklichkeit vorbei und gehört aus dem Bundestag geprügelt.

Auch ich habe mit massivem Umgangsboykott gerechnet, ist aber nicht passiert.

Sobald das Urteil vorliegt, werde ich detailliert berichten.

Für mich gab es aber nie einen Zweifel, ob ich vor Gericht gehe oder nicht, denn in meinem Fall würde Töchterchen sonst keine anständige Ausbildung bekommen.
Die KM hatte genug Gelegenheiten, das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Also selbst schuld.

Deine Einstellung muss sein: Durch das gemeinsame Sorgerecht wird sich die Kommunikation und Kooperation verbessern, und nur das dient dem Kindeswohl. Vielleicht gibt es anfangs Probleme,  aber langfristig wird sich die Situation für Dein Kind verbessern. Mütter haben oftmals keine Ahnung, was das GSR wirklich bedeutet und haben zum Teil sogar Verlustängste. Vor allem dann, wenn sie auch einen Anwalt haben und der sie nur anstachelt. Es kann sogar sein, dass das gericht euch beide zu einer konfliktregulierenden Beratung schickt. Das solltest Du dann annehmen, weil es helfen kann.

Allerdings sollte man auch dem Gericht klar machen, dass es hier nicht um eine freiwillige Zustimmung der KM geht, denn genau das hat das BverfG gerügt.

Gruss

Bester Papa 
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« Antwort #56 am: 05. November 2011, 08:56:23 »

Hallo und lieben Dank mal wieder für eure seelische Stütze und Erfahrungen.

Hab gestern noch einmal ein Gespräch mit ihr gesucht. Quasi als letzten Versuch die ganze Sache doch noch einvernehmlich zu klären. Ich wußte eigentlich schon vorher das dies nichts bringt, wollte mir aber auch nicht selbst sagen müssen das ich nicht wirklich alles versucht habe.

Es waren die selben Argumente wie sonst auch. Warum ich ihr nicht vertraue und sie würde doch nie ..... usw.
Sie meint unter anderem das sie nun schon von so vielen Leuten gehört hat das sie das nicht machen soll und das es dort auch schief gegangen wäre. Auf meine Frage was denn genau "dort schief gegangen wäre" kam natürlich kein Argument mehr, sondern die Aussage das ich doch sowieso schon immer mitentschieden hätte. Sie hat Angst das ich dann (mit gem. Sorgerecht) den Kurzen auch bei meinen Eltern schlafen lassen würde. Auch meine Erklärung das ich das auch jetzt tun könnte, kam scheinbar nicht an. Wobei ich genau das sowieso nicht will. Hab ihn ja nur 4 Tage im Monat.
Plötzlich hätte sie auch nie gesagt das sie alles allein entscheiden will. Aber das schockiert mich auch nicht mehr, weil sich ihre Meinung meist sehr schnell ändert und man nie weiß wie der aktuelle Stand ihrer Gedanken nun  gerade ist.
Und wenn sie nicht alles allein entscheiden möchte, sollte das ja noch förderlicher sein für das gem. Sorgerecht.
Wie immer alles Argumente die keine sind.
Die einzig klare Aussage war die das sie freiwillig nicht zustimmen wird.
Naja .... ich hab´s versucht :-(

Ich werde nun auf den Entwurf des Briefes meiner Anwältin warten und dem dann nach Einsicht zustimmen.
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« Antwort #57 am: 05. November 2011, 15:00:16 »

Hallo Hase,

das ist typisches Geschwätz.

Kannst Du nachweisen, dass ihr in der Vergangenheit schon mal wichtige Entscheidungen zusammen getroffen habt? Zum Beispiel Kiga-Auswahl? Dann würde ich keine Sek. zögern mit dem Gerichtsantrag.

Wenn nein, solltest Du vielleicht die aktuelle Bereitschaft der KM, nicht mehr alles alleine entscheiden zu wollen, nutzen, sie beim Wort nehmen und Druck machen, um mit ihr vorher noch mal gemeinsame Arzttermine wahrzunehmen. Oder vielleicht gehst Du mal mit auf einen Elternabend im Kiga. Dort dann schön die Teilnehmerlisten etc.. ausfüllen und auch mal mit der Betreuerin sprechen. Dann sammelst Du vor Gericht Pluspunkte und kannst darauf verweisen, dass ihr doch alles gemeinsam macht.

Den Antrag bei Gericht stellst Du dann auf jeden Fall danach.

Nur so eine Idee.

Gruss

BP
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« Antwort #58 am: 08. November 2011, 20:26:44 »

@Hase75,
manchmal hilft es, Müttern bewusst zu machen, dass sie nicht nur das alleinige Sorgerecht haben, sondern auch die alleinige Sorgepflicht und vor allem die alleinige Sorgeverantwortung, die vom nicht sorgerechrechtigten Vater äußerst aufmerksam überwacht wird. Wenn sie eine Weiche im Leben des Kindes falsch stellt und dieses deswegen unter Umständen lebenslange Folgen zu ertragen hat, dann ist sie alleine es, die sich lebenslange Vorwürfe machen muss und auch gemacht bekommt.
Mit der gemeinsamen Sorge würde diese Verantwortung gemeinsam geschultert werden. Vier Augen sehen nun einmal mehr, als zwei.

Ich weiß, dieser Rat hilft nur bei den Müttern, die weitgehend zugänglich sind und die die große Verantwortung der Alleinsorge spüren.


Viele Grüße,
Marcus Gnau
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« Antwort #59 am: 26. November 2011, 09:04:16 »

Guten Morgen,

es gibt noch immer keine wertvollen Neuigkeiten und trotzdem möchte ich zwischendurch auch mit kleinen Informationen aktualisieren.
Bisher ist die Neuberechnung des Unterhalts bei mir eingegangen. Da in dieser Berechnung die arbeitsbedingten Aufwendungen nur mit 82 € angegeben waren, rief ich beim JA an um zu erfragen wie das möglich ist da ich täglich eine Strecke von 110 km (einfache Strecke) zur Arbeit fahre. Die "nette" Dame vom JA versuchte tatsächlich m Telefon zu diskutieren das ich verpflichtet wäre mir in unmittelbarer Nähe eine Arbeit zu suchen um den Unterhalt zu gewährleisten und das sie diese Info meinerseits doch als recht scheinheilig empfindet. Ich hab scheinbar immer wieder großes Glück mit wertvollen JA-Mitarbeiterinnen, meine Güte. Es ist nicht leicht in solchen Momenten die Fassung zu bewahren. Ich hab ihr dann versucht zu erklären das ich in unmittelbarer Nähe eben den Unterhalt noch viel weniger sichern könnte und ich durch meine Arbeitszeiten dort eben auch den Umgang sichern kann, was ja auch nicht so unwesentlich ist. Sie wollte das ich den Steuerbescheid schicke als Nachweis das ich die Strecke tatsächlich täglich fahre. Da ich erst seit diesem Jahr dort arbeite ist dies auch nicht möglich. Sie war dann endlich einverstanden das auch ein formloses Schreiben vom AG ausreicht. Gesagt, getan und die geänderte Neuberechnung kam innerhalb weniger Tage. Es wurde zwar nur die einfache Strecke als arbeitsbedingte Aufwendung erfasst, aber immerhin.

Mittlerweile ist auch das Schreiben der Anwältin an die KM als Entwurf bei mir angekommen und ich habe nach Durchsicht veranlasst das es ihr zugesendet wird. Das ist der letzte außergerichtliche Versuch in dem sie auch aufgefordert wird eine Stellungnahme zu schreiben. Ich bin gespannt ....
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« Antwort #60 am: 26. November 2011, 09:59:26 »

Es wurde zwar nur die einfache Strecke als arbeitsbedingte Aufwendung erfasst, aber immerhin.
Das ist auch nicht in Ordnung.
Das gibt es nur bei der steuerlichen Berechnung.
Im Unterhaltsunrecht sind beide Wege anzurechnen.
Du solltest das auch nicht mit der JA-Tante diskutieren, sondern das titulieren lassen, was du errechnet hast. Wenn ihr das nicht passt muss sie klagen.
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« Antwort #61 am: 26. November 2011, 11:06:49 »

Genau das war die Frage die ich noch hatte: Titulierung. Dazu wurde ich aufgefordert vom JA.
Nun würde ich gern wissen ob ich dazu verpflichtet bin. Denn in der Berechnung wurde die Höherstufung bis 2014 gleich festgelegt. Unter dem Gesichtspunkt das ich keinen Ehegattenunterhalt zu zahlen habe und auch gegenüber keinem weiteren eigenem Kind unterhaltsverpflichtet bin. Deshalb wurde nicht aus der Tabelle von meinem Nettolohnbereich ausgegangen, sondern eine Stufe höher. Ist wohl so auch rechtens.
Allerdings haben meine jetzige Lebenspartnerin und ich vor noch ein gemeinsames Kind zu haben. Von daher würde sich ja die Situation früher oder später ändern. Wenn ich das jetzt so titulieren lasse und ein weiteres Kind wird geboren, nehme ich an das es nicht so einfach wäre die Titulierung in dieser Art und Weise rückgängig zu machen.
Wie kann ich mich verhalten?

Und zu den arbeitsbedingten Aufwendungen: Wie sieht die Rechtslage denn da aus? Wie muß es angerechnet werden? 
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« Antwort #62 am: 26. November 2011, 11:18:24 »

Mach für Unterhaltsfragen bitte ein neues Thema im entsprechenden Unterforum auf und stelle da gleich deine wichtigsten Infos über dein Einkommen, evtl. anrechenbare Kosten wie Werbungs- und Umgangskosten und Anzahl der Berechtigten rein.
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« Antwort #63 am: 26. November 2011, 11:48:30 »

Hast Recht. Würde sonst doch alles etwas wirr werden.
Hab aber meine gesuchten Antworten schon gefunden.
Danke trotzdem.
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« Antwort #64 am: 20. Dezember 2011, 15:16:49 »

Hallo,
heute ist ein Brief meiner Anwältin bei uns eingegangen. Inhalt war die Kopie der erbetenen Stellungnahme der Mutter die sie über ihre Anwältin verfassen lassen hat.
Ich hatte schon vermutet das diese Stellungnahme nicht ganz ehrlich sein würde, aber was jetzt hier ankam, macht mich einfach nur sauer.

Als erstes steht halt drin das die KM das gemeinsame Sorgerecht ablehnt und auch keine Gründe erkennbar sind warum es für das Kind von Vorteil sein soll wenn eine gemeinsame elterliche Sorge begründet wird.
Aber das war ja eh zu erwarten.

Die KM sagt sie hätte sich seit der Geburt überwiegend allein um das Kind gekümmert weil ich ca. 6 Monate nach Geburt außerhalb des Wohnortes arbeitete. (was soweit auch stimmt, geht aber den meisten Familien so)
Weiterhin gibt sie an das ich manchmal 4-5 Wochen nicht zu hause war. Dies stimmt nicht. Es war in 4,5 Jahren exakt einmal so. Arbeitsbedingt. Angeblich wäre es bis heute so.

Es wäre nicht nöglich mit mir vernünftig zu reden, insbesondere dann nicht wenn meine Lebensgefährtin anwesend ist. Ich würde sie, auch vor dem Kind, herablassend behandeln.

Die KM hat das Gefühl, ich würde absichtlich gegen ihre vorgegebenen Erziehungsmethoden agieren. Angeblich wusste ich das es die KM ablehnt das das Kind eine Spielzeugpistole bekommt und trotzdem habe ich ihm eine geschenkt. (was im übrigen eine Wasserpistole für 1 € war, hatten wir für die Badewanne gekauft)

Das Kind würde oft verunsichert vom Umgangswochenende nach hause kommen weil ich anscheinend nicht in der Lage bin anstehende Probleme kindgerecht zu klären.
Weiterhin nehme ich keine Termine in der Kita wahr obwohl sie mir bekannt sind. (es gab einmal einen Hinweis auf Sommerfest einen Abend bevor es statt fand und einmal einen Hinweis zu einem Elternabend, auf den ich aber ausreichend erklärte das ich zu dem Zeitpunkt für 4 Tage außerhalb arbeite und es mir nicht möglich ist. Vorher wurden mir solche Termine gar nicht genannt)
Anstehende Arzttermine würde ich auch nicht wahr nehmen.

Ich hätte die Situation auch dadurch erschwert das ich aus dem Wohnort meines Sohnes weg gezogen bin. (was übrigens 35 Minuten Fahrweg sind. Vorher hab ich 4 Stunden entfernt gearbeitet und war nur alle 2 Wochen die WE´s im Wohnort meines Sohnes, was ja wohl eine deutliche Verbesserung der Situation darstellen sollte oder irre ich mich?)
Angeblich wäre auch mein Arbeitsort (der im Übrigen falsch benannt wurde) ein Grund weil die räumliche Entfernung dadurch noch größer ist. (was bitte hat mein Arbeitsort damit zu tun? Komme ja jeden Tag nach hause und somit bin ich nach Arbeitszeit wieder nur 35 Minuten Fahrweg entfernt)

Weiterhin schreibt sie das ich wirtschaftl. Probleme hätte und somit keine verlässliche wirtschaftliche Basis biete, was ebenfalls gegen eine gemeinsame elterliche Sorge spricht. (Bitte? Woher will sie das denn wissen? Und den Unterhalt zahle ich pünktlich.)

Die KM weist im Übrigen noch darauf hin das sie mich und meine Lebensgefährtin auffordert in der Wohnung nicht zu rauchen wenn das Kind anwesend ist, denn seine Kleidung würde wohl nach Rauch riechen und wir hätten sogar in Anwesenheit des Kindes geraucht als dieses an Bronchitis erkrankt war. (das ist glatt gelogen. Wir rauchen auf dem Balkon. Und als der Kurze Bronchitis hatte, war er gar nicht hier. Es ging ihm an dem WE so schlecht das sie ihn lieber bei sich behalten wollte, was wir so akzeptiert hatten)
Würde ich dies nicht abändern, würde ich den Umgang gefährden.

So viel Verlogenheit macht mich sprachlos.

Was ist denn mit ihren jahrelangen Therapien? Aber das tut sie ja gern ab mit "ich hab nur Depressionen".
Sie ist mindestens seit 5 Jahren in Therapie. Es gab eine Zeit in der sie den Jungen nicht mal sehen wollte aufgrund ihrer Krankheitsgeschichte. Im September diesen Jahres war sie noch zur "Kur" für 6 Wochen. Das die "Kur" eine Klinik für psychosomatische Störungen war, wird auch nie erwähnt.

Das kann alles nicht sein. Damit kann ich gar nicht umgehen. Wie kann man so verlogen sein und nur sich selbst sehen?
Wie kann man denn gegen so was angehen?

Ich bin fassungslos.
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« Antwort #65 am: 20. Dezember 2011, 17:15:54 »

Wie kann man denn gegen so was angehen?

Ich bin fassungslos.
So zurückhaltend wie möglich.
Du hast jetzt nicht jede Belanglosigkeit zu widerlegen, sondern vor Allem die Bedeutung dieser Differenzen runter zu reden.
Sie versucht, den unüberwindlichen Streit zwischen euch zu thematisieren und du musst klar machen, dass das alles völlig normale Nickeligkeiten zwischen Eltern sind.
Schreib doch mal einen Antwortentwurf hier rein und wir glätten ihn dir dann.

Gruss Beppo
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« Antwort #66 am: 20. Dezember 2011, 17:39:33 »

Servus Hase75,

ja, das sind die typischen Pseudoargumente von GSR-boykottierenden KM und vermutlich alles unsubstantiierte, erstunkene und sämtlich erlogene Vorwürfe.

Das darfst Du nicht zu sehr an Dich ran kommen lassen. Auch solltest Du Dich bei einer notwendigen Stellungnahme nicht auf diesselbe (niedrige) Stufe wie die KM begeben, denn die mitgeteilte Erwiderung spricht eigtl. schon gegen sie.

Vielmehr scheinen folgende objektive Feststellungen in einer Stellungnahme angezeigt:

1. Die KM verkennt offensichtlich die Bedeutung u. Auswirkung des angestrebten GSR.

2. Es gibt (zum Glück für Kinder) kein Elternpaar (verheiratet, getrennt oder zusammenlebend), welches aus identischen Personen besteht. Jeder Mensch ist verschieden, verschieden geprägt, hat verschiedene Lebensstile, Lebensauffassungen, Wissen, Erfahrungen, Wertvorstellungen und deshalb auch Umgangsstile und gibt es deshalb auch nie! identische Erziehungsstile. All dies ist eine Bereicherung für jedes Kind und deshalb ist auch die Beziehung zu jedem Elternteil gleich und fundamental wichtig für ein gesundes Heranwachsen.

3. Es besteht Einigkeit zwischen den Eltern im Hinblick auf alle wesentlichen Grundvorstellungen, nämlich dass ...Kind, liebevoll, respektvoll behandelt wird, körperlich und seelisch gut versorgt wird, beschützt wird und mit ihrer/seiner Wissbegierde und Offenheit und Neugier konstruktiv umgegangen wird. Das gleiche gilt für den Bewegungsdrang und dem Bedürfnis nach familiären und sozialen Kontakten.

Die Eltern sind sich einig, dass ... (Name Kind) ein, offenes, gesundes, selbstbewusstes, geborgen und sicher aufwachsendes Kind sein soll und dies ist bereits gelungen. Es wird auch weiter gelingen, was ganz zentral auch daran liegt, dass sich Hase75 als Vater von Anfang an und ohne Abstriche um ...Kind gekümmert und bemüht hat.

Wenn behauptet wird, es fehle ein Konsens in den Grundfragen der Pflege und Erziehung des Kindes, dann handelt es sich tatsächlich um eine Leerformel, denn es besteht in den wesentlichen Dingen (Geborgenheit, Schutz, Gesundheit, Respekt vor der kindlichen Persönlichkeit und liebevoller Umgang) Einigkeit.

Sollte die KM dies ernsthaft bestreiten, bestünden ernsthafte Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit.

4. Die ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung und Befürchtung der KM, dass sich die Parteien im Hinblick auf das Kind ständig uneins seien, ist unbegründet. Sie ist zwar vielsagend für die bisherige Haltung der KM, entbehrt jedoch jeglicher Grundlage. Die Entscheidung des BVerfG liefe "ad absurdum", wenn ein Elternteil mit der bloßen Befürchtung, man sei sich einmal uneins, das GSR verhindern könnte.

In der eventuellen Klarstellung sollte abschließend noch einmal der Hoffnung Ausdruck verliehen werden, dass KM ihre bisherige Blockadehaltung überdenkt und sich bis zum 15.1.2012 mit dem GSR anfreundet und dieses bis dahin einvernehmlich beim JA oder Notar beurkundet wird.

Ansonsten muss der gerichtliche Antrag gestellt werden, weil das außergerichtliche hin- und herschreiben ja erkennbar nichts bringt.

Im Übrigen hat @Beppo Recht, dass Du nicht auf jeden Pubs eingehen solltest....es geht beim GSR um die großen Entscheidungen und da gab es die Nagelprobe bei Euch sicher noch nicht...

Viele Grüsse   
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2011, 17:47:37 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #67 am: 29. Dezember 2011, 13:52:54 »

Danke !

Hab mich auch halbwegs beruhigt und es tatsächlich geschafft die KM nicht darauf anzusprechen. Konnte sogar bei Übergabe des Kurzen zuvorkommend und höflich sein. Hab ja kurzzeitig in Frage gestellt wie das unter den Umständen möglich sein soll. Aber es geht .... wenn man nicht aus den Augen verliert um was es geht. Um das Kind.

Die Argumente in ihrer Formulierung von bagger1975 sind enorm hilfreich. Danke auch dafür!!!!!
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