Moin Ras,
bis zur Scheidung wirst Du mit einem Hausverkauf gegen ihren Willen voraussichtlich keinen Erfolg haben.
Ihre Blockademöglichkeit ergibt sich aus
§ 1365 BGB (hierbei ist vorausgesetzt, dass Du nicht über anderweitiges großes Vermögen verfügst).
Nach Scheidung hast Du die Möglichkeit einer Räumungsklage - Ausgang ungewiss, vor der Scheidung wirst Du vorhersehbar damit scheitern - vgl. Hinweis in
diesem Thread (alternativ verkaufst Du mit ihr drin - ob ein Käufer das Risiko mitgeht ?).
Richtig ist Cappis Hinweis hinsichtlich Schadensersatz, fraglich allerdings, ob sich das je erfolgreich durchsetzen lässt.
Stichtag für das Endvermögens hinsichtlich Zugewinn ist das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags (ist der schon gestellt?), d.h. sie hat ein nachvollziehbares Interesse, dass das Haus nicht unter Wert verkauft wird (da der Verlust dann auch zu ihren Lasten ginge, wohingegen eine Wertsteigerung sich positiv (aus ihrer Sicht) auf den Zugewinn auswirken würde.
Ob eine potenzielle Wertsteigerung vorliegt, wäre ggf. durch teure Gutachten (und teure Gegengutachten) zu beweisen.
Ob eine solche Wertsteigerung aus Instandhaltungsmassnahmen, Verschönerungsarbeiten, Modernisierung oder den Zuzug prominenter Nachbarn resultiert, ist völlig unerheblich.
Dennoch: Ich denke, Ihr solltet sie anschreiben, mit Räumungsklage und Schadensersatz drohen und darauf hinweisen, dass Zugewinn ein separat zu klärendes Thema ist.
Besten Gruß
United