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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:57:14 *
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Autor Thema: Scheidung einreichen  (Gelesen 1210 mal)
Vaka
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« am: 27. September 2011, 09:42:47 »

Hallo,

so haltet mich für bekloppt aber ich muss jetzt mal fragen, wie man denn beim Einreichen der Scheidung vorgeht.

wir sind seit 11/2010 getrennt, in offiziell getrennten Wohnungen seit 01/2011.
Ich könnte und möchte jetzt so langsam die Scheidung einreichen.

Was macht man da als erstes?

Wir haben kein vermögen zusammen, Hausrat ist aufgeteilt.

Als erstes Anwalt oder? Muss ich PKH vorab beantragen oder dort?

Grüße
Katja
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minna289
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #1 am: 27. September 2011, 12:04:23 »

tach,

in D bestet zur Scheidung Anwaltspflicht.

Der Einreicher kann dies nicht selbst machen sondern muss dazu einem Anwalt das Mandat geben.

Das Gute ist das bei Paaren die miteinander auskommen und nicht so blöd sind Ihr Geld der Scheidungsindustrie hinterherzuwerfen, Ihr Euch den Anwalt teilen könntet.

Da ja bei Euch keine grossen Streitereien zu befürchten sind ( und das hoffentlich ) auch so bleibt könnet Ihr das in Betracht ziehen.

Soweit von mir.

Gruss,
minna
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Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Beppo
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« Antwort #2 am: 27. September 2011, 12:18:11 »

Moin
Um gefährlichen Missverständnissen vorzubeugen:
Ihr Euch den Anwalt teilen könntet.
Genau das geht nicht.

Der Anwalt kann immer nur seinen Auftraggeber vertreten.
Der andere kann nur darauf verzichten, einen eigenen Anwalt zu nehmen und damit darauf, eigene Anträge zu stellen.
Man ist dem anderen dann weitestgehend ausgeliefert.
Dafür muss das Vertrauen schon sehr groß sehen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #3 am: 27. September 2011, 12:28:21 »

tach,

stimmt, das war missverständlich und falsch ausgedrückt.

Sorry und Danke an Beppo.

minna
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82Marco
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« Antwort #4 am: 27. September 2011, 12:29:14 »

Servus!
Ergänzend zu Beppo:
Meine Frau wollte dies damals genauso machen, alle offenen Punkte wurden vorher besprochen und aus dem Weg geräumt.
Als beim Scheidungstermin zum Schluss die Frage kam, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird (damit die Scheidung sofort rechtskräftig wird), musste sich ihr Ex kurzfristig einen Anwalt suchen, um den Verzicht zu erklären.
Zum Glück stand für de nachfolgende Verhandlung bereits ein RA vor der Tür, den holte man herein, dieser übernahm das Mandat für Ex, sagte sein Sprüchlein auf, legte sein Mandat wieder nieder, verließ den Saal und alle waren zufrieden.

Grüßung
Marco
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habakuk
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« Antwort #5 am: 27. September 2011, 12:38:48 »

... ist ja auch geschickt für den Anwalt. Wenn ich mich nicht täusche steht im damit das Honorar gemäß Streitwert zu ...
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Beppo
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« Antwort #6 am: 27. September 2011, 12:48:20 »

Ja, deswegen wird die Anwaltspflicht ja auch immer weiter ausgeweitet.

Freiwillig tut sich das ja kaum noch jemand an.
Jedenfalls nicht auf eigene Kosten.
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Inselreif
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« Antwort #7 am: 27. September 2011, 13:06:16 »

Hi,

... ist ja auch geschickt für den Anwalt. Wenn ich mich nicht täusche steht im damit das Honorar gemäß Streitwert zu ...

das schon aber er erhält für den Rechtsmittelverzicht nur die reduzierte Verfahrensgebühr, weil er keine Anträge gestellt hat. Trotzdem ein bombastischer Stundensatz - wenn er es denn abrechnet, in der Regel läuft das als Gefälligkeit für den Kollegen auf der Gegenseite.

Gruss von der Insel

PS: hier mal von Vorteil, wenn die Ex Anwalt ist 
« Letzte Änderung: 27. September 2011, 13:08:09 von Inselreif » Gespeichert
nadda
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« Antwort #8 am: 27. September 2011, 13:18:09 »

Hi du Typ auf der Insel,

Hi,
PS: hier mal von Vorteil, wenn die Ex Anwalt ist 

das ist dann aber auch das aller einzigste Mal wo das von Vorteil ist.......

LG
Nadda
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82Marco
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« Antwort #9 am: 27. September 2011, 13:33:48 »

Wenn ich mich nicht täusche steht im damit das Honorar gemäß Streitwert zu ...
Ein kollegiales after-the-Sitzung Bierchen tat es auch. 

Grüßung
Marco
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Vaka
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« Antwort #10 am: 27. September 2011, 14:20:46 »

Hallo,

ok habe mich mal ein wenig schlau gemacht.
Bei Dresden gibt es eine Kanzlei, die betreiben ein online Scheidungsportal.
Ich denke eigentlich ist das etwas für uns. Ich denke, daß ich die Scheidung einreiche und ich habe definitiv keine Ansprüche.

Wir könnten sogar auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Sorgerecht und Unterhalt ist außergerichtlich, keine Wohnun, kein Haus, keine Autos.
Hausrat hat er größtenteils mitgenommen.

Ich denke das Geld für den 2. Anwalt könnte man sich sparen.

Stelle mir nur gerade die Frage, WIE bringe ich ihm das bei? ich denke schriftlich, da hat er Zeit das sacken zu lassen.
Oder?

VaKa
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82Marco
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« Antwort #11 am: 27. September 2011, 14:36:41 »

Servus Katja!
Zitat
Stelle mir nur gerade die Frage, WIE bringe ich ihm das bei? ich denke schriftlich, da hat er Zeit das sacken zu lassen.
Scheinbar funzt die Kommunikation zwischen Euch, daher würde ich es ihm einfach mündl. vorschlagen und schmackhaft machen. An seiner Reaktion erkennst Du auch gleich, wohin die Reise geht...

Grüßung
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« Antwort #12 am: 27. September 2011, 14:57:09 »

Moin.
Stelle mir nur gerade die Frage, WIE bringe ich ihm das bei? ich denke schriftlich, da hat er Zeit das sacken zu lassen.
Woran hapert es?

Geld?
Vertrauen?

Du könntest ihm ja anbieten, dass er den Anwalt aussucht, wenn du sicher bist, keinen Antrag stellen zu wollen.

Gruss Beppo
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« Antwort #13 am: 27. September 2011, 15:07:34 »

Hallo,

nein er hat nach eigenen Worten mit der Sache noch nicht abgeschlossen, das wird also für ihn
nicht ganz einfach sein.

Ich weiß eben nicht wie er reagieren wird.

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Beppo
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« Antwort #14 am: 27. September 2011, 15:16:17 »

Dann solltest du weniger mit Vorschlägen kommen sondern mehr mit Fragen.

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« Antwort #15 am: 27. September 2011, 15:30:52 »

tach,

ich finds ein wenig seltsam das er sich so ziert schliesslich ist er ja nun auch in einer neuen Bezeiehung und sollte ebenfalls daran interessiert sein an diesem "Ding" einen Haken zu machen.

Ganz fair ggü. seiner Partnerin ist das sicherlich nicht wenn man sich noch irgendeiner unsinnigen Hoffnung hingibt oder an etwas festhalten möchte das im Grunde bereits nicht mehr existent ist.

Ich denke aber auch das Du Ihn nicht mit Vorschlägen zukleistern solltest sondern Ihn einfach mal nach seiner Meinung fragst wie er sich den endgültigen Vollzug (die Scheidung) der Trennung vorstellt.

Evtl. wartet er halt nur darauf das Du das Heft in die Hand nimmst da er nicht derjenige sein möchte der den Bleistift in der Hand hält um den Schlussstrich zu ziehen.

minna
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« Antwort #16 am: 27. September 2011, 16:28:25 »

Hi,

und noch besser ist es, wenn ihr vorher zusammen zum Notar geht und dort einen kurzen Scheidungsfolgevertrag aufsetzt, dass ihr alle relevanten Punkte geklärt habt. Insbesondere könnt ihr HIER auch Regeln, ob ihr überhaupt einen Versorgungsausgleich machen möchtet bzw. diesen ganz auschließen. So entfällt auch das,  für viele problematische, Hinterhergerenne nach den Rentenunterlagen (gerade beim Typ phlegmatischer Ex-Partner).

So muss gerade bei der einvernehmlichen Scheidung keiner die Angst haben, im Schlußtermin noch über den Tisch gezogen zu werden. Die paar hundert Euro sollten es Wert sein und so sollte auch der Ex sich bewegen lassen.

Oftmals sind wohl auch falsche Annahmen bezgl. Dingen wie "wenn mal was passiert, ist es ja besser wenn wir noch verheiratet sind" und ähnliche Geschichten Auslöser für dieses Zögern. Sprech das ruhig mal an. Gruß Ingo
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« Antwort #17 am: 28. September 2011, 10:17:57 »

tach,

@Beppo
Zitat
"Was hältst du davon, wenn wir uns einen Anwalt teilen?"

... da geht nicht weil...

Zitat
Genau das geht nicht.
Der Anwalt kann immer nur seinen Auftraggeber vertreten.
Der andere kann nur darauf verzichten, einen eigenen Anwalt zu nehmen und damit darauf, eigene Anträge zu stellen.

... bin ja schon weg  mad3  cowboy

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« Antwort #18 am: 28. September 2011, 10:23:17 »

Kluchschieter!

Das ist doch nur, um es erstmal im allgemeinen Sprachgebrauch zu erläutern.

Wenn das Gespräch erst mal eröffnet ist, muss man es natürlich richtig stellen.

Aber danke für deinen Hinweis.  gun

 
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« Antwort #19 am: 28. September 2011, 10:30:46 »

Hoffe mein Pony ist schneller als Deine Wumme feuern kann 

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« Antwort #20 am: 28. September 2011, 10:33:59 »

Huhu,

Die Kanzlei in Dresden hat mir gestern schon einen Kostenvoranschlag geschickt.
Im Prinzip verstehe ich es so:

Ich würde die Scheidung einreichen und mein Mann müsste zustimmen. Den Zustimmungsantrag bereiten die vor.

Wenn er das nicht macht, was passiert dann?
Mein Scheidungsantrag ist dann trotdem gültig oder?

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« Antwort #21 am: 28. September 2011, 10:38:08 »

Ja ist er.

Die Zustimmung hat keine große Bedeutung.
Durch die Verweigerung kann er die Scheidung nur weiter verzögern.
Das geht aber auch mit Zustimmung.
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« Antwort #22 am: 28. September 2011, 11:13:57 »

Moin zusammen,

meine Ex-Frau und ich hatten dies damals wie folgt gehandhabt:

Knapp ein Jahr vor der Scheidung waren wir zusammen beim Notar, hatten alles gemeinsam geregelt und einen Ehevertrag geschlossen.

Da meine Ex-Frau noch vor Ablauf eines Jahres von ihrem neuen LG schwanger war, drängte der Scheidungstermin und es musste trotz Verzichts aus dem Ehevertrag der Versorgungsausgleich erstellt werden.

Der damalige Notar konnte nun nicht mehr als Anwalt tätig werden und hatte über einen befreundeten Kollegen für eine Partei den Scheidungsantrag gestellt. Vor Gericht konnte dieser natürlich nur diese Partei vertreten. Daraus folgte das die Scheidung an diesem Tag nicht rechtskräftig wurde, sondern die andere Partei noch 4 Wochen Zeit hatte über einen anderen Anwalt Anträge einzureichen. Da dies nicht geschah erhielten wir nach ca. 6 Wochen die Scheidungsurkunden.

Das ging alles sehr schlank über die Bühne, der Gerichtstermin dauerte gerade mal 20 Minuten und kostengünstig war es auch.

Gruß durodon
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