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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:51:48 *
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Autor Thema: Unterhaltspflicht für Volljährige?  (Gelesen 1460 mal)
sternchen 06
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« am: 25. September 2011, 16:26:23 »


Hallo erst einmal an alle,
ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann.

Steht volljährigen Kindern Unterhalt zu, wenn sie eine private Akademie besuchen und lediglich ein Zertifikat am Schluss erhalten?

Vielen Dank für eure Antworten
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United
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« Antwort #1 am: 26. September 2011, 08:53:41 »

Moin Sternchen,

Steht volljährigen Kindern Unterhalt zu, wenn sie eine private Akademie besuchen und lediglich ein Zertifikat am Schluss erhalten?
Antwort: Draussen ist Wetter.

... etwas mehr Infos bräuchte es schon (Schulbildung, Berufsausbildung, Alter, Dauer der Privatakademie, Art der Weiterbildung).

Besten Gruß
United
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sternchen 06
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Beiträge: 13


« Antwort #2 am: 26. September 2011, 19:11:12 »

 hallo United,

Folgender Werdegang - Realschulabschluss, dann Besuch Handelsschule ( geplant 2 jährige, um den Realschulabschluss zu verbessern)
nach einem Jahr Handelsschule möchte Kind Ausbildung zum Erzieher mache, also ein soziales Jahr im Kindergarten und zwei Jahre Schule.
soziales Jahr nach wenigen Wochen (ich glaube 2) abgebrochen. Dann ein Jahr Nichtstun. Verschiedene Überlegungen fanden gedanklich wohl statt.
Und drei Wochen vor dem 18. Geburtstag Anmeldung an einer privaten Akademie für Malerei, eine spezielle Zeichenart soll nun erlernt werden.
Dauer dieser Schule 2,5 Jahre (ist aber nur eine Vorstufe für das eigentliche  "Studium") das wiederum dauert noch einmal 2,5 Jahre.
Papa hat bis zu dem Zeitpunkt immer korrekt Unterhalt gezahlt, ist aber nun der Meinung, dass mit dieser Ausbildung später kein Geld zu verdiene ist.
Eltern seit Jahren geschieden und Kontakt zum Kind war bis zu dem Zeitpunkt gut.

Gruß sternchen

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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #3 am: 26. September 2011, 19:37:01 »

Hi

Vermutlich stellt dieses Zertifikat keine Bedingung für die Aufnahme an einer Hochschule dar, ebenso wenig einen höheren Schulabschluss. Auch wird kein berufsqualifizierender Abschluss erzielt.  2,5 Jahre Vorbereitung für eine Uni-Aufnahme ist wohl auch etwas daneben. Daher: keine UH-Pflicht der Eltern.

Ich vermute eher, hier will sich ein heranwachsender Mensch auf Kosten der Eltern ein angenehmes Leben machen, frei von Verantwortung.

Gruss oldie
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sternchen 06
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« Antwort #4 am: 26. September 2011, 20:15:03 »

Hallo Olli,

die Vorbereitung von 2,5 Jahren an dieser Akademie bedeutet, dass für weitere 2,5 Jahre an dieser Akademie dann angeblich weiter studiert werden soll.

Insgesamt ist das ein Kostenfaktor von über 20.000 Euro in 5 Jahren. Also keine Uni. Denn alleine durch die Vorbildung würde nach 2,5 Jahren die

Aufnahmeprüfung an einer Uni nicht geschaft werden ( mangels Abitur) .

Gruß sternchen



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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #5 am: 26. September 2011, 20:56:44 »

Moin

Ich versuche es mal anders.
Folgender Werdegang - Realschulabschluss, dann Besuch Handelsschule ( geplant 2 jährige, um den Realschulabschluss zu verbessern)
Keine UH-Pflicht, da kein höherer Schulabschluss angestrebt wurde.

nach einem Jahr Handelsschule möchte Kind Ausbildung zum Erzieher mache, also ein soziales Jahr im Kindergarten und zwei Jahre Schule.
Erste Umorientierung, und Abbruch erst (!) nach einem Jahr. Im sotialen Jahr auch keine UH-Pflicht der Eltern.

Dann ein Jahr Nichtstun. Verschiedene Überlegungen fanden gedanklich wohl statt.
Keine UH-Pflicht. Und ja - toll, jetzt mal nachzudenken, was man eigentlich vielleicht ein bischen möchte.

Und drei Wochen vor dem 18. Geburtstag Anmeldung an einer privaten Akademie für Malerei, eine spezielle Zeichenart soll nun erlernt werden.
Dauer dieser Schule 2,5 Jahre (ist aber nur eine Vorstufe für das eigentliche  "Studium") das wiederum dauert noch einmal 2,5 Jahre.
Zweite, komplette Umorientierung. Für mich heisst das, hier pflegt jemand sein Hobby, erlernt aber keinen Beruf in den ersten 2,5 Jahren. Und was soll das dann wie ein (Berufs-)Abschluss nach den weiteren 2,5 Jahr überhaupt sein? Wieso werden die nicht gleich angefangen?

Fazit: 2 Jahre rumhängen, dann von Handelsschule über Erzieher hin zur Malerei. Aber erst mal 2,5 Jahre zum Eingewöhnen. Mehr chaotisch geht wohl kaum, fehlt jetzt nur noch anschliessend die Bundeswehr als Berufswahl. Ich zumindest sehe keine Ernsthaftigkeit in der Berufswahl Malerei. Und warum muss es dann auch noch eine Privatschule sein? Was im Vorfeld qulifiziert das Mädel, sich solchen "Luxus" leisten zu können?

Gruss oldie
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« Antwort #6 am: 26. September 2011, 22:06:06 »

Was sagt denn das Töchterchen dazu?

Gruß pk
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sternchen 06
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« Antwort #7 am: 27. September 2011, 16:06:15 »


Das Töchterchen hat 2.5 Monate nach dem 18. Geburtstag, also 1,5 nach Beginn dieser Schule bzw. Akademie Erhöhten Unterhalt über einen Anwalt beantragt ca. 670,- monatlich beim Vater. Ist weder über Tel. noch über Mail mehr erreichbar gewesen, aus dem Grund haben auch wir einen Anwalt beauftragt ein Gegenschreiben auf zu setzen mit dem Hinweis erst einmal Bafög (Schülerbafög) beantragen und alle Unterlagen, Ausbildungsvertrag Mietvertrag (Schule liegt weiter entfernt), korrekte Einnahmen der Mutter und dann werden wir weiter sehen.
Unser Anwalt teilte auch mit, bis zur Klärung kein Unterhalt mehr.

Es geschah bis Dezember nichts. Plötzlich Gerichtsschreiben, es wurde Klage beantragt und auch Prozesskostenbeihilfe. Des weiteren Kontopfändung, denn Kind hat einen unbefristeten Titel.

Klage wurde nicht zugelassen- Begründung Gericht nicht zuständig, denn es wurde der 2. Wohnsitz des Vaters angegeben. Desweiteren keine Aussicht auf Erfolg bei der Verfahrensfürung.

Einige Wochen später Klageantrag bei dem richtigen Gericht, Prozesskostenbeihilfe wurde wieder nicht gewährt, Begründung Gericht teilt die Rechtsauffassung des Vaters vollumfänglich.

Wieder Konto und Lohnpfändung.

Jetzt haben wir Klage eingereicht, Abänderung des Titels.

Irgendwann muß doch dieser Zirkus ein Ende haben, denn Falschangaben bei Gericht, falsche Angaben bei dem Bafögamt können eigentlich
nicht ohne Strafe sein, oder??
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #8 am: 01. Oktober 2011, 16:45:58 »

Hi

..., denn Falschangaben bei Gericht, falsche Angaben bei dem Bafögamt können eigentlich nicht ohne Strafe sein, oder??
Leider ein Irrtum. Zumindest für Dich ohne jegliche Relevanz. Umgekehrt würde man Dir eventuell mit Knast drohen (Unterhaltspflichtverletzung), aber hier liegen ja nur Erschleichung unterhaltsrechtlicher Gelder, Lüge und Betrug sowie Falschangaben ggü. staatl. Behörden vor. Alles unwichtig und Jenseits jeglichen öffentlichen Interesses. Versuche mal Strafanzeige zu stellen - laut Gesetz sehr wohl relevant und möglich. Die werden Dich auslachen. exclamation_smile

Gruss oldie
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sternchen 06
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« Antwort #9 am: 02. Oktober 2011, 09:17:27 »


Hallo Oldie,

wir werden trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben .

Klage ist bei Gericht eingegangen, Gegenseite hat auch die Anfragen von der Richterin erhalten, dass Stellung genommen werden soll und jetzt
ist Abwarten angesagt.
Erkennt die Richterin die Ausbildung (mit der man aber später keine Einkünfte bekommt) an oder nicht, das wird die Frage sein.

Momentan sagen wir - abwarten und Tee trinken - so lang wie es dauern wird

LG
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« Antwort #10 am: 12. Januar 2012, 17:31:29 »

sternchen 06:

Hi,
am Montag ist Gerichtsverhandlung und dem Gericht wurde vom gegnerischen Anwalt mitgeteilt, dass die Beklagte sich erst in der Verhandlung mündlich zu unserem Antrag äußern werde.
Sind gespannt, welche neuen Infos nun dargelegt werden.
Zum Glück hat unsere Anwältin uns schon vor Monaten gesagt, einige Fakten werden noch zurückgehalten, wir brauchen vor Gericht noch etwas, was wir nachschieben können.
Werden sehen, wie die Richterin die Fakten sieht.

melde mich bei neuer Info

l.G.
sternchen
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
sternchen 06
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« Antwort #11 am: 16. Januar 2012, 15:16:26 »

Hi, habe ja geschrieben, dass ich mich melde,

sind gerade vom Gericht nach Hause gekommen. Nach Rat unserer Anwältin sind wir auf einen Vergleich der Richterin eingegangen. Freiwillig wird bis zu Ende dieser Schule ein Betrag gezahlt von uns. Im Gegenzug hat die beklagte Partei auf alle weiteren Forderungen verzichtet.
Sie bekommt sogar ein Vorausdarlehen vom Bafög-Amt (hatten wir keine Ahnung), sogar das Bafög-Amt darf mit Forderungen nicht auf uns zu kommen. Der Verzicht bezieht sich auch darauf. Ebenso jede weitere Ausbildung. Wir denken, dass der Anwalt der Gegenseite vielleicht keine rechte Lust hatte für seine Mandantin etwas positives zu erreichen.
Jetzt heißt es abwarten, wann die Post des Gerichtes ankommt, das Urteil ist rechtskräftig.

Wir wissen nur die ganze Sache hat jetzt ein Ende. Wahrscheinlich weiss die Gegenseite gar nicht auf was sie alles verzichtet hat !!!!!

Es kömmen KEINE Vorderungen außer diesem geringen Monatlichen Betrag mehr gefordert werden und ab Dezember ist alles erledigt.

Es ist doch eigentlich schade, wenn dieser Weg gegangen werden muss, denn vor 1 1/2 Jahren einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und reden wäre günstiger gewesen und das Verhältnis zwischen Elternteil und  Kind wäre nicht zerüttet . Leider leiden nun doch beide.
Und alles nur weil der Ex-Partner manipulierend und neidisch war.



liebe Grüße,
sternchen
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Bonnie 2


« Antwort #12 am: 16. Januar 2012, 15:37:52 »

Moin

Ich kann nicht glauben, was ich lese.
sogar das Bafög-Amt darf mit Forderungen nicht auf uns zu kommen. Der Verzicht bezieht sich auch darauf
Das ist, so wie von Dir formuliert, für mich eindeutig ein gerichtlicher Vergleich zum Nachteil Dritter. Denn das Bafög-Amt wird hier in seinen Rechten laut Gesetz beschnitten.

Ich hätte jedenfalls bei einem solchen Vergleich mächtiges Bauchgrummeln. Klingt zwar wirklich schön, legt sich aber m.E. mit -zig Gesetzen an.

Gruss oldie
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sternchen 06
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« Antwort #13 am: 16. Januar 2012, 16:19:48 »

hallo Oldie,
ich war bei der Verhandlung nicht anwesend, aber unsere Anwältin erklärte uns, dass das Bafög-Amt, welchem wir schon vor Monaten mitgeteilt haben, es besteht immer noch ein schwebendes Verfahren und es wurden auch alle bisherigen Gerichtsurteile in Kopie an dieses Amt gesendet, ebenso E-Mail adr. und Handynummer, also dieses Amt hat auf Grund wahrscheinlich falscher Angaben ein Vorausdarlehen seit 11.11 gewährt. Denn die Gegenseite legte heute bei Gericht den Bafög Bescheid vor, auf dem nur die Summe steht, die mein Partner zahlen soll. Unsere Anwältin teilte uns später mit, es werde auf alle weiteren Vorderungen verzichtet einschließlich dieser Bafögsumme. Die Richterin hat dieses Schreiben doch auch gesehen.

Also werden wir sehen

l.G
sternchen
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