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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:44:02 *
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Autor Thema: Antrag auf GSR gestellt und Antwort vom FG  (Gelesen 650 mal)
PapaLalelu
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 33


« am: 19. September 2011, 21:34:07 »

Hallo Leutz,

ich habe den Antrag auf GSR auch gestellt.
Ich bin lediger Vater der zwar regelmässig Umgang hat (Regelung FG & OLG) aber kein GSR.
Die Mutter verweigert jedwedige Kommunikation. Ohne FG & OLG hätte ich minimalen Umgang.
Und das ist die Krux, die Antwort vom FG sagt folgendes:  Durch das Verfahren zur Umgangsregelung (dabei war die Mutter sehr streitbar) ist im Moment nicht ersichtlich das ein gemeinsames elterliches Sorgerecht gelingen und damit dem Kindeswohl entsprechen könnte !
Die Mutter verweigert alles, Gespräche zur Kommunikation.. Gespräche beim Jugendamt, Elterntherapie....
Nach Rücksprache von mir mit dem JA würde dieses aber das GSR unterstützen. Nützt mir dies was ?
wie soll ich weiter vorgehen ?

Viele Grüße
PL
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 19. September 2011, 21:43:48 »

Moin.
Wenn du vom FG schon die Ankündigung bekommst, dass sie gedenken, diesen perfiden Joker zu ziehen, sind deine Chancen sicher eher gering.

Das kommt eben davon, wenn man den Ku-Klux-Klan zum Hüter der Menschenrechte macht.

Und die haben da eben einen schönen Weg gefunden, zu verhindern, was sie nicht wollen.

Um welchen OLG-Bezirk geht es denn?
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
PapaLalelu
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 33


« Antwort #2 am: 20. September 2011, 14:06:13 »

Hi,

vom OLG her wäre Stuttgart zuständig.
Ich könnte jetzt den Antrag erweitern auf alleineinige Sorge und einen Gutachter einschalten lassen sowie die Erziehungsfähigkeit der Mutter überprüfen lassen.
Wird es nicht positiv gesehen wenn das Jugendamt dem GSR zustimmen würde ?

VG
PL
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Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #3 am: 20. September 2011, 14:35:03 »

Hi,

Zitat
Und das ist die Krux, die Antwort vom FG sagt folgendes:  Durch das Verfahren zur Umgangsregelung (dabei war die Mutter sehr streitbar) ist im Moment nicht ersichtlich das ein gemeinsames elterliches Sorgerecht gelingen und damit dem Kindeswohl entsprechen könnte !

Das wird auch das OLG sagen. Ich weiß nicht wie viele RichterInnen die da in Stuttgart haben, aber wenn Du an meine gerätst, kannst Du Dir den Antrag sparen.
Die haben in meinem Fall noch nicht mal eine mündliche Anhörung für notwendig gehalten. Haben einfach alles, was irgendwie negativ war in einen Topf geworfen,
3 mal umgerührt und heraus kam: Dient nicht dem Kindeswohl!! Abgelehnt!

Zitat
Ich könnte jetzt den Antrag erweitern auf alleineinige Sorge und einen Gutachter einschalten lassen sowie die Erziehungsfähigkeit der Mutter überprüfen lassen.

Nein, kannst Du nicht. Du kannst vielleicht formal einen Antrag auf ASR stellen (mit vorhersehbaren Ausgang), über die Anordnung eines Gutachtens entscheidet das Gericht.

Sorry, würde Dir gerne etwas besseres berichten.

Die Ablehnung meiner Beschwerde durchs OLG Stuttgart ist noch nicht lange her.

LG,
Mux



 

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wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #4 am: 20. September 2011, 16:44:14 »

Hi

Wird es nicht positiv gesehen wenn das Jugendamt dem GSR zustimmen würde ?
Ja, im normalfall schon, wenn aber KM sich querstellt, liegt es im ermesen der Richter und wenn da schon eine Marschrichtung angekündigt wurde, sieht es schlecht aus.

Ich könnte jetzt den Antrag erweitern auf alleineinige Sorge und einen Gutachter einschalten lassen sowie die Erziehungsfähigkeit der Mutter überprüfen lassen.
Mir wäre das ein Versuch wert.
Ich denke die Haltung der KM dir Gegenüber wird sich in den nächsten Jahrzehnten nicht ändern, warum auf etwas warten, das nicht eintreten wird.

Meine Meinung

Gruss Wedi
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