Hi,
Und das ist die Krux, die Antwort vom FG sagt folgendes: Durch das Verfahren zur Umgangsregelung (dabei war die Mutter sehr streitbar) ist im Moment nicht ersichtlich das ein gemeinsames elterliches Sorgerecht gelingen und damit dem Kindeswohl entsprechen könnte !
Das wird auch das OLG sagen. Ich weiß nicht wie viele RichterInnen die da in Stuttgart haben, aber wenn Du an meine gerätst, kannst Du Dir den Antrag sparen.
Die haben in meinem Fall noch nicht mal eine mündliche Anhörung für notwendig gehalten. Haben einfach alles, was irgendwie negativ war in einen Topf geworfen,
3 mal umgerührt und heraus kam: Dient nicht dem Kindeswohl!! Abgelehnt!
Ich könnte jetzt den Antrag erweitern auf alleineinige Sorge und einen Gutachter einschalten lassen sowie die Erziehungsfähigkeit der Mutter überprüfen lassen.
Nein, kannst Du nicht. Du kannst vielleicht formal einen Antrag auf ASR stellen (mit vorhersehbaren Ausgang), über die Anordnung eines Gutachtens entscheidet das Gericht.
Sorry, würde Dir gerne etwas besseres berichten.
Die Ablehnung meiner Beschwerde durchs OLG Stuttgart ist noch nicht lange her.
LG,
Mux