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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:37:58 *
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Autor Thema: Neues aus Exiland  (Gelesen 3431 mal)
Rasputin73
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« Antwort #25 am: 23. November 2011, 16:06:07 »

Ich habs gemailt.
Die Adresse der Dame ist mir bekannt!
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bagger1975
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« Antwort #26 am: 23. November 2011, 16:17:34 »

Aber ob die Dame bis Freitag den Computer an macht und ihre Emails liest, ist fraglich...
Geh auf Nummer sicher und faxe das Schreiben ans JA, dann hast Du einen echten und unerschütterlichen Zugangsnachweis.

Viele Grüsse
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
bagger1975
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« Antwort #27 am: 23. November 2011, 17:47:19 »

PS: JA-Mitarbeiter sind meist Sozialpädagogen, die es grds. nicht so genau nehmen.

Wenn sich die JA-Dame aber schon so (gegen Dich) festgelegt hat, dann sollte man sie diesbezüglich auch durch ein Telefax richtig festnageln und ihr absolut jede Ausredemöglichkeit nehmen (z.B. Dienstcomputer kaputt, o.ä).

Viele Grüsse Bagger, dessen ordnungsgemäß eingereichter Förderantrag für eine Ich-AG vor ca. 6 Jahren bei der BAfA unerklärlicherweise und mysteriös verloren ging..., der aber sicherheitshalber alles gefaxt hatte und deshalb auch einen Sendenachweis hatte. 
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*frei nach Seneca
Rasputin73
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« Antwort #28 am: 12. Dezember 2011, 10:32:31 »

Hallo zusammen,

der Termin ist halbwegs gut verlaufen. DEF meinte zwar ihre liebenswürdige Art ausspielen zu müsen sie hat aber von mir und dem Richter mehrfach auch den Wind aus den Segeln geholt gekriegt. Umgang ist nun schriftlich festgelegt, allerdings muss die Kleine nun zum Kinderpsychologen, mit dem ich am Mittwoch auch ein Gespräch habe.
Inzwischen zahle ich brav den TU und KU und der rückständige Unterhalt ist zur Insolvenztabelle angemeldet.
Damit der nacheheliche Unterhalt berechnet werden kann, muss die Kreditfrage des in der ehe gemeinsam abgeschlossenen Kredits geklärt werden. Durch meine Insolvenz steht die Bank natürlich bei Ihr auf der Matte. Derzeit soll geprüft werden ob ein Teil der Schulden erlassen werden kann und wie der Rest finanziert ist. Dadurch das es ja ein in der Ehe geschlossener Kredit ist, wird ihre Rate zumindest was die Zinsen angeht abzugsfähig sein. Ich habe meine Anwältin gefragt ob wir da nicht mal Auskunft einholen können wie lange dieser Prozess noch dauert, aber sie sagt das geht nicht weil ich derzeit nichts zahle, bekomme ich auch keine Auskunft.

Ich möchte inzwischen endlich geschieden werden, seit zweieinhalb Jahren läuft die ganze Sache nun, Versorgungsausgleich ist geregelt, Trennungsjahr ist Mai 2010 abgelaufen, Scheidungsantrag wurde Juni von mir eingereicht, erster Scheidungstermin war Mai 2011 zwei Tage vorher reicht sie Unterhaltsprüfung ein und seitdem zieht sich alles wie Kaugummi.
Frage: Wie lange kann sowas noch dauern, wie kann man es beschleunigen? Was kann ich tun?

Danke Ras
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Ingo30
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« Antwort #29 am: 12. Dezember 2011, 12:39:10 »

Hi Ras,

nach meiner Kenntnis kann es nicht mehr lange sein. Nach 3 Jahren müsste eigentlich das Ende der Fahnenstange erreicht sein.

Zitat
Scheidungsantrag wurde Juni von mir eingereicht

Ich hoffe doch, von Deinem Anwalt ;) Sonst wäre der Antrag wohl nicht bearbeitet worden. Gruß Ingo
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Rasputin73
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« Antwort #30 am: 12. Dezember 2011, 15:44:46 »

`türlich!
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Rasputin73
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« Antwort #31 am: 15. Dezember 2011, 06:42:43 »

Moin,

gestern hat mir DEF mitgeteilt dass sie zum Jahreswechsel umzieht. Was sie ja auch muss da mein Haus verkauft ist. Sie wird sich mit ihrem neuen die Wohnung "teilen".
Meine Kleine hat mir erzählt dass sie sich freut dass er mit seiner Tochter auch einzieht. Unten soll wohl der Cousin meiner Kleinen einziehen und die beiden oberen Etagen "teilen" sich die beiden dann.

Wie ist das zu werten, welcher Kniff soll hier wieder angesetzt werden und wie umgehe ich das geschickt, den meines Wissens kann ich ja den TU zumindest mal reduzieren oder?

Danke fürs Antworten

Ras
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brille007
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« Antwort #32 am: 15. Dezember 2011, 09:44:04 »

Moin Ras,

Wie ist das zu werten, welcher Kniff soll hier wieder angesetzt werden und wie umgehe ich das geschickt, den meines Wissens kann ich ja den TU zumindest mal reduzieren oder?
aus dem Zusammenziehen der Turteltäubchen ergibt sich keine direkte Auswirkung auf Deine Unterhaltszahlungen; damit beginnt - bestenfalls - die Frist einer "verfestigten Lebensgemeinschft" zu laufen, auf die Du Dich in zwei Jahren mal berufen kannst. So lange müssen die Turteltäubchen sich ja "prüfen", bevor der neue Partner finanzielle Verantwortung übernimmt und Deine Unterhaltspflicht an ihn weitergereicht werden kann. Der Gesetzgeber nimmt schliesslich an, dass "frau" so etwas ähnliches ist wie "behindert" und nur mit einem (männlichen) Sponsor überleben kann.

Ist der TU denn irgendwo festgeschrieben oder einfach nur frei vereinbart? Im letzteren Fall würde wäre Dir eine Reduktion oder Einstellung natürlich unbenommen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Rasputin73
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« Antwort #33 am: 15. Dezember 2011, 09:47:37 »

Hi Martin,

Unterhalt ist nur durch Anwälte berechnet und wird auf dieser Basis gezahlt. Derzeit gibt es keine Titulierung für den TU.
LG
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staengler
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« Antwort #34 am: 15. Dezember 2011, 09:50:03 »

Servus Ras,

in dem Fall könntest Du natürlich bei Deiner Ex mal anklopfen oder durchklingen lassen, dass doch evtl. der Next dann ein stück weit oder komplett an Deine Stelle treten könnte.

Wie Martin schon erwähnte: Extra gut stehen Deine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung noch nicht, aber vorab Fragen kostet erst mal nichts.

Gruß, Michael
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #35 am: 15. Dezember 2011, 11:25:30 »

Lass sie ma erst mal zusammen ziehen und nett einrichten und dann, nach 4 Wochen gratulierst du ihr schön und erklärst du ihr deine Absicht den Unterhalt innerhalb der nächsten 6 Monate schrittweise einzustellen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Rasputin73
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« Antwort #36 am: 15. Februar 2012, 07:15:16 »

Guten Morgen,

ich möchte mal die Frage in den Raum werfen und bitte um Erfahrungswerte.
Ich gehe inzwischen von einer deutlichen Verschleppung des Verfahrens aus. Angesetzter Scheidungstermin Mai 2011 / Unterhaltsprüfung wird zwei Tage vor dem Termin anhängig gemacht und zieht sich bis heute hin. Januar erneut Unterlagen eingereicht. VKH auf beiden Seiten bewilligt. Wir haben dem auch zugestimmt, Gegenseite will Berechnung sehen. ( Wozu eigentlich ). Berechnung geht raus.
Versorungsausgleich ist seit April 2011 geregelt.
Die Scheidung wurde im Juni 2010 von mir eingereicht.

Frage: Was kann den da noch so alles an Anträgen kommen? Wie lange kann es noch dauern? Wie kann ich das Verfahren rund um eine überlastete Richterin am Amtsgericht beschleunigen?

Ich habe mit einer mir bekannten Juristin gesprochen und diese hat mir gesagt das das Verfahren ja eigentlich entscheidungsfähig sei.
Inzwischen kann ich in 100 Varianten den nachehelichen Unterhalt selbst ausrechnen.

Wäre es strategisch wirklich so unklug wenn ich selbst mal bei Gericht anrufe und mit der Dame spreche?

Könnte ich den Weg über die Dienstaufsicht gehen?

Danke für Eure Ratschläge....


Ras

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Rasputin73
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« Antwort #37 am: 21. Februar 2012, 07:15:03 »

Hat nieman ne Idee wie man gegen diese Verschleppung angehen kann?
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SteMa
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« Antwort #38 am: 21. Februar 2012, 13:30:58 »

Moin Ras,

also ich würde bei Gericht anrufen, das AZ nennen und nachfragen, ob etwas gegen einen eventuellen Urlaub in 2012 spricht. Nicht das Du dann nicht beiwohnen kannst. Da müsste ein SB schon ganz krude denken (ok, nicht auszuschließen), wenn er dir daraus "böse Absichten" oder "Frechheiten" unterstellen will. Du musst ja nicht signalisieren, dass Du schon gaaaanz lange wartest...das sieht er dann eh selber. Vllt. bewirkt das ja etwas.  men_ani

Evtl. auch Deine RA selber nachfragen lassen. Was sagt denn die zu dieser Zeitspanne. Kommt mir irgendwie elendig lange vor!

Gruß
SteMa
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Rasputin73
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« Antwort #39 am: 22. Februar 2012, 09:12:16 »

Die schreibt und fordert zügiges Weitermachen. Da sind schon mehrfach Briefe raus.
Der Gedanke des Urlaubs klingt gut!
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