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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:29:16 *
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Autor Thema: Zugewinn - hier: Bestimmung Anfangsvermögen - Taktik?  (Gelesen 1019 mal)
Mond
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 29


« am: 13. September 2011, 14:35:53 »

Hallo, beisammen,

kurze Frage, da ich morgen einen Termin mit meiner DEF beim Mediator habe: ich habe aus der Zeit vor der Eheschließung keine Bankunterlagen mehr. ich kann also mein damaliges Barvermögen nicht beweisen (Bank selbst hat auch nichts mehr).
FRAGE: was ist taktisch besser anzugeben mit Blick auf den sog. "Zugewinnausgleich" - wenn ich also die Latte eher
a) HÖHER lege (bspw. TEUR 20) oder eher
b) niedriger (TEUR 5)
=> welche der Varianten hat einen für mich eher positiven und welche einen eher negativen Effekt? Ich nehme mal an "a)", da dann mein Zugewinn tendenzielle eher niedriger ausfallen wird ....?

Danke für kurze Antwort.
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staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 13. September 2011, 14:38:31 »

Variante a) wäre natürlich günstiger für Dich.

Varianten b) wird aber von der Gegenseite vehement vertreten werden.

Lote für Dich schon mal aus, wo Deine Kompromisssumme liegt...

Und meist versucht man eh eine große Gesamtrechnung zu erreichen. Also gleich alles mit rein: Hausrat, Auto und am Besten noch den Hauskredit....
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
United
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #2 am: 13. September 2011, 15:09:14 »

Moin,

mathematisch sei zugestimmt.

Aber:
Varianten b) wird aber von der Gegenseite vehement vertreten werden.
Glaub ich nicht, die nehmen eher Variante

c) wo nix nachgewiesen is, war auch nix

oder gar

d) Mond hatte Schulden ohne Ende

Besten Gruß
United
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TotoHH
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537


« Antwort #3 am: 13. September 2011, 15:26:50 »

(Bank selbst hat auch nichts mehr).

Glaub ich im Übrigen nicht! (es sei denn ihr war jahrzehnte lang verheiratet - sorry, hab ich jetzt nicht parat)

Da muss die Bank halt mal einen Azubi ins Archiv schicken  bzw. Du einen vermutlich kostenpflichtigen Rechercheauftrag anstoßen.

Insofern würde ich mit einer realistischen Hausnummer in die Mediation gehen, schauen ob das Konsens fähig ist und ansonsten die "Beweise" besorgen

Gruß
toto
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Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.166


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 13. September 2011, 16:14:56 »

c) wo nix nachgewiesen is, war auch nix
Diese Variante ist richtig.

Vermögen, dass nicht nachgewiesen werden kann, wird mit 0,- angenommen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Thorsten70
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 41


« Antwort #5 am: 16. September 2011, 15:10:11 »

Hallo,

ja bei mir abs noch Kontoauszüge nach >10 Jahren (Targobank bzw Citibank, ComDirekt)
schön dass ich noch die Kontonummer des Uraltkontos im Kopf hatte...

Kostet so 14 EUR.

Gruß
Th
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S_Sonnenschein
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 8


« Antwort #6 am: 15. Oktober 2011, 00:49:09 »

Hi Thorsten!

Schön, daß es jemanden gibt, der erkannt hat, daß ein paar Euros für Recherche "besserer ausgegeben" sind, statt einen möglicherweise viel höheren Betrag der Ex nachzuwerfen ;-)

Ich glaube, das Geld ist seeehr gut angelegt!

Schöne Grüße
S_Sonnenschein
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