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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:24:49 *
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Autor Thema: Zeitlich begrenzte Übertragungs auf alleinige Entscheidungsbefugnis  (Gelesen 1081 mal)
minna289
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« am: 12. September 2011, 15:49:42 »

tach,

KM fragte mich ob ich Ihr für eine Urlaubsreise in 2012 für eine Woche eine Erklärung "Übertragung alleinige Entscheidungsbefugnis" unterschreibe.
Es soll wohl darum gehen das Kröte, wenn notwendig, ausgeflogen werden könne.

Hmmm, frag mich was das soll da Sie exakt diesen gleichen Urlaub auch letztes Jahr gemacht hat und das ohne meine "zustimmung".(Die Sie m.E. auch nicht benötigt da Sie für die Zeit wenn Kröte bei Ihr ist die Elterliche Sorge hat und ich da auch kein heckmeck drum mache)

Ich gehe davon aus das im Fall des Falles Sie das halt einach entscheidet und gut ist.
Hat mich doch vorher auch für nix gefragt.

Was will Sie damit anfangen? Kann Sie überhaupt was damit anfangen und Unsinn damit anstellen?

Bin ich schon paranoid? Ich mein, Sie hat sich echt schon heftige Sachen geleistet in den letzten beiden Jahren und so ganz trau ich wirklich nicht dem derzeitigen Burgfrieden aber andersrum könnte es auch einZeichen Ihrerseits sein a´la "Ja, ich habs jetzt verstanden-wir machen das gemeinsam und wenn ich Dich fragen muss mach ich das auch".

Weiss nicht was ich davon halten soll...

Eure Meinung, Tips (das ich da keinen Blankocheck für Unfug unterschreibe/erteile) ?!

Danke und Gruss,
minna
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inflamable
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« Antwort #1 am: 12. September 2011, 16:54:33 »

Unterschreibe besser gar nichts. Ich gehe davon aus, dass ihr das gemeinsame ABR habt. Somit hat der Elternteil während des Umgangs immer entsprechend die Entscheidungsbefugnis. Im Falle eines Notfalls (OP) gibt es ja sogenannte Handys.

Solange du keinen Einspruch erhebst spricht nichts dagegen, dass sie mit euerem gemeinsames Kind in Urlaub fährt.

Hast du die denn einfach mal gefragt was Sache ist und sie dazu treibt?Huch
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Susi64
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« Antwort #2 am: 12. September 2011, 17:02:10 »

Hallo,

also ich würde auch nichts unterschreiben. Frage doch einfach mal nach dem konkreten Grund. Sollte es einen nachvollziehbaren Grund geben, so kannst Du dafür Deine Einwilligung geben. Im echten Notfall geht es auch ohne Deine Unterschrift.

Viele Grüße,
Susi
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minna289
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« Antwort #3 am: 12. September 2011, 17:08:54 »

tach,

Zitat
Frage doch einfach mal nach dem konkreten Grund

hab ich ja...angeblich benötigt Sie diese Unterschrift damit Sie darüber alleinig entscheiden darf wenn ein Notfall eintitt.

Ich seh es ja genauso wie Ihr und sage "das kannst Du doch jetzt auch ohne meine Unterschrift"

Im besten Fall denke das Sie das irgendwo gelesen hat und jetzt nix falsch machen will und sich nachher nix von mir vorwerfen lassen möchte, im schlechtesten Fall denke ich das es irgendeinem Kalkül dient...fragt sich nur welchem  puzzled question

bin ratlos...

minna
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 12. September 2011, 17:39:07 »

Dann gib ihr doch einen Zettel auf dem steht, dass sie von, bis im Notfall und im Rahmen des gemeinsamen SR berechtigt ist, notwendige Entscheidungen zu treffen.

Wenns schee macht!
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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Susi64
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« Antwort #5 am: 12. September 2011, 18:15:26 »

Hallo,

a) es ist Unfug,
b) die Unterschrift könnt Probleme in Zukunft machen, wenn Du etwas mit Kind unternehmen willst und etwas entscheidest wofür Deine Ex glaubt mit entscheiden zu dürfen/ zu müssen. Denn aus der Logik der Sache heraus, müsstest Du vorher eine entsprechende Erklärung von ihr unterschreiben lassen.

Viele Grüße,
Susi
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Ingo30
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« Antwort #6 am: 12. September 2011, 19:26:42 »

Hi,

stimme den anderen zu. Das einzige was wohl z.T. von Fluggesellschaften bei Auslandsreisen gefordert wird, ist eine Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten, dass das mit dem Flug in Ordnung geht. Mehr aber auch nicht. Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #7 am: 12. September 2011, 19:44:37 »

Moin,

Das einzige was wohl z.T. von Fluggesellschaften bei Auslandsreisen gefordert wird, ist eine Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten, dass das mit dem Flug in Ordnung geht. Mehr aber auch nicht.
das ist ein immer wieder gerne kolportiertes Gerücht. Fluggesellschaften interessieren sich nicht für Sorgerechtsfragen; das einzige, was sie interessiert, sind Namen und Geburtsdaten der Reisenden - und dass kein Kind unter XX Jahren unbegleitet fliegt.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Ingo30
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« Antwort #8 am: 12. September 2011, 19:49:46 »

Hi Martin,

kann ich aus eigener Ansschauung so aber bestätigen, aber obliegt wohl den Airlines. Eine generelle "Pflicht" dazu gibt es wohl nicht und wie gesagt ist auch nur der einzige mir persönlich bekannte Grund für diese "Zettelwirtschaft". Gruß Ingo
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Ingo30
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« Antwort #9 am: 12. September 2011, 20:12:17 »

Nochmal ich: Da mich das jetzt doch mal genauer interessierte, hier mal das geschätzte Wikipedia mit einer Info zu Reisevollmachten. Es hängt hier vom gewählten Reiseland ab und ist somit eine Einzefallentscheidung, was zu tun ist. Gruß Ingo

http://de.wikipedia.org/wiki/Reisevollmacht
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Alex65
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« Antwort #10 am: 12. September 2011, 21:17:35 »

Wohin geht denn der Urlaub??

sie war schon mal dort...kann es sein, dass sie sich absetzen will?
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minna289
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« Antwort #11 am: 12. September 2011, 21:19:49 »

...soll wohl eine Mittelmeerkreuzfahrt sein mit der AIDA, so wie letztes Jahr halt.

Trau Ihr ja einiges zu aber absetzen...nee...ich werd mir mal anschauen was Sie da so verfasst.

Danke an alle .

minna
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Alex65
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« Antwort #12 am: 12. September 2011, 21:40:43 »

So ein Wisch ist absolut überflüssig.

Sollte dem  Kind wirklich was passieren oder z.B. eine OP notwendig sein, dann kann das der Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind gerade befindet.

Wenn wirklich in ganz krassen Fällen sogar Lebensgefahr besteht, kann - hab ich mal gehört - sogar Lehrer oder Elternteil eines Freundes etc. entscheiden.
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brille007
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« Antwort #13 am: 12. September 2011, 22:32:17 »

Moin Ingo,

Es hängt hier vom gewählten Reiseland ab und ist somit eine Einzefallentscheidung, was zu tun ist.
das sind ggf. Einreisebestimmungen einzelner Länder. Mit den Fluggesellschaften hat das aber nichts zu tun; die bieten nur eine Transportleistung an und kümmern sich nicht um Sorgerechtsfragen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #14 am: 13. September 2011, 07:40:16 »

Servus minna,

grundsätzlich halte ich jede Unterschrift von Dir aus diesem Grund für überflüssig.

KM ist Sorgeberechtigt und im Notfall ist dies völlig ausreichend für alle erforderlichen Behandlungen.

Gruß, Michael
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minna289
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« Antwort #15 am: 13. September 2011, 07:44:10 »

tach,


Zitat
grundsätzlich halte ich jede Unterschrift von Dir aus diesem Grund für überflüssig.

KM ist Sorgeberechtigt und im Notfall ist dies völlig ausreichend für alle erforderlichen Behandlungen.

...nach eigener Recherche und auch den Kommentaren und Ansichten hier sehe ich das mittlerweile genauso.

danke und gruss,
minna
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« Antwort #16 am: 18. September 2011, 17:55:13 »

Moin,

Ich gehe davon aus, dass ihr das gemeinsame ABR habt. Somit hat der Elternteil während des Umgangs immer entsprechend die Entscheidungsbefugnis.
Was hat das ABR mit der dem Teil des Sorgerechts namens Gesundheitsfürsorge zu tun?

DeepThought

P.S.: Nein, ich erwarte keine Antwort.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #17 am: 18. September 2011, 19:19:57 »

Mensch Deep, du bist aber auch heute detailversessen.
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« Antwort #18 am: 18. September 2011, 19:25:32 »

Wenn wirklich in ganz krassen Fällen sogar Lebensgefahr besteht, kann - hab ich mal gehört - sogar Lehrer oder Elternteil eines Freundes etc. entscheiden.

... dann würde ich sagen, entscheidet der Arzt auf dessen OP-Tisch das Kind landet. Mal ganz krass gesagt.

ligr ginnie
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« Antwort #19 am: 19. September 2011, 10:50:21 »

tach,

Zitat
... dann würde ich sagen, entscheidet der Arzt auf dessen OP-Tisch das Kind landet. Mal ganz krass gesagt.

@ginni,
jetzt krieg ich bauchweh  puzzled

... bin ich froh das ich die kleine jetzt ersmal ggleich drücken kann 

minna
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« Antwort #20 am: 19. September 2011, 11:46:02 »

Wieso kriegst du da Bauchweh?

Es ist doch absolut richtig, dass ein Arzt in einer Notlage sofort helfen darf, ohne erstmal stundenlang nach 1-2 Sorgeberechtigten suchen zu müssen.

Z.B. bei einem schweren Unfall, von dem auch die Eltern betroffen sind.
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« Antwort #21 am: 19. September 2011, 13:09:10 »

tach,

nur Aufgrund des aufgezeigten Szenarios 

Natürlich ist das richtig das bei Gefahr in Verzug geholfen wird ohne lange nach der Unterschrift eines Sorgeberechtigten fahnden zu müssen.

minna
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