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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:13:45 *
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Autor Thema: Finanzielle Unterstützung vom Staat für Unterhaltszahlpflichtige????  (Gelesen 999 mal)
Catweazle
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Beiträge: 8



« am: 07. September 2011, 15:46:40 »

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, und zwar: Ich lebe in Scheidung, habe 2 Kinder , das heisst ca. 700 € Unterhalt. Das schlägt bschon ein Loch in die Kasse  cry_smile. Meine Frau hat auf Ihrer Tour nichts verloren ( naja, vielleicht ihre Ehre :-) aber mehr auch nicht . Sie wohnt im Haus meiner Schwiegerleute, mit unseren 2 Kindern. Ich muss mir halt eine Wohnung suchen und ein neues Leben aufbauen. Da werden die ca. 1000 € wohl a weng knapp sein. Kann man da auf Vater Staat hoffen, das er , Vätern die alles verloren haben, finanziell unter die Arme greift? Gibt es anlaufstellen ? Ist meine erste Scheidung, und bin eh noch a weng durch den Wind :-)
Thx.
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elwu
Gast
« Antwort #1 am: 07. September 2011, 15:57:11 »

Kann man da auf Vater Staat hoffen, das er , Vätern die alles verloren haben, finanziell unter die Arme greift?

Hallo,

die Antwort ist nein. Aus der Düsseldorfer Tabelle

"Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,  beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. "

/elwu
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 07. September 2011, 15:58:11 »

Kann man da auf Vater Staat hoffen, das er , Vätern die alles verloren haben, finanziell unter die Arme greift? Gibt es anlaufstellen?
Speziell für geschiedene Väter gibt es nichts.
Da reicht es wenn du zahlst.

Ansonsten stehen dir nur die Leistungen für alle zur Verfügung.
Also z.B Hartz4 Aufstockung oder Wohngeld.

Wobei Hartz4 schon eine Möglichkeit darstellt, zumindest, wenn du durch den Unterhalt unter den Bedarfssatz gerätst.
Die Möglichkeit, KU vom Einkommen abzuziehen wird von den Heinis da allerdings gerne geleugnet.

Gruss Beppo
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Catweazle
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« Antwort #3 am: 07. September 2011, 16:17:01 »

Hi Danke. Hmmm, da würde ich ja besser fahren, wenn ich kündige :-) Scherz.
Is schon alles irgendwie recht ungerecht. Bin also auf die Einsicht und vernunft meiner Holden angewiesen, das sie mich nicht total aus knocken will. Na dann werde ich wohl mal artig sein müssen, grrrrrrrrr. gun
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brille007
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« Antwort #4 am: 07. September 2011, 17:13:57 »

Moin,

Is schon alles irgendwie recht ungerecht. Bin also auf die Einsicht und vernunft meiner Holden angewiesen, das sie mich nicht total aus knocken will.
auch wenn man - speziell bei der ersten Scheidung - noch in Kategorien wie "gerecht" oder "Strafe für Fremdgehen" denkt: Das deutsche Familienrecht interessiert sich nicht dafür. Es betrachtet lediglich die eheliche Rollenverteilung und schreibt diese - zumindest noch eine Zeit lang - in die Zukunft fort. Wenn Ihr Euch also den Luxus einer Einverdiener-Ehe geleistet habt, fällt Euch (bzw. speziell Dir) dieses Konstrukt jetzt auf die Füsse: Du bist auch weiter dazu verdammt, die Kohle heranzuschaffen. Dass zwei Haushalte mehr kosten als einer und dass Du spätestens im Jahr nach der Trennung die (ungünstigere) Steuerklasse 1 nehmen musst, wirkt sich dabei besonders nachteilig aus.

Tatsächlich wäre es am besten, wenn auch Deine Madame eigene Einkünfte hat bzw. möglichst schnell welche bekommt. Ein 14- und ein 16-jähriges Kind zu "betreuen" ist längst kein Fulltime-Job mehr. Du tust also gut daran, ihr die wirtschaftliche Eigenständigkeit und Freiheit schmackhaft zu machen. Ob sie darauf eingeht, weiss niemand; möglicherweise hat sie bereits Einflüsterer, die ihr erzählen, was ihr jetzt alles "zusteht".

Vielleicht stellst Du mal Deine und ggf. ihre Einkommenszahlen hier ein; dann rechnen die Cracks für Dich.

Grüssles
Martin
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Catweazle
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« Antwort #5 am: 07. September 2011, 17:37:35 »

Danke Brille007, ich weiss nicht wer meiner Holden was einflüstert, :-), aber ihr Anwalt bestimmt. Lach.
Sie verdient schon auch, so ist es nicht. Sie 700, ich ca. 1700-1800 €. Aber jou, sie könnte auch ganztags gehen, ob sie es macht ist, wie du sagst, die andere Seite. Es geht ja nicht darum das ich das Unterhaltsgeld für meine Kiddys nicht zahlen will. Meine Ex bekommt eh nichts. Aber , mir sollte schon was bleiben , wo man mit Leben kann. Ist halt trotzallen extrem ungerecht die ganze Sache. Wenn sie meint, sie will es alleine schaffen, dann soll sie halt ;-).
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 07. September 2011, 17:52:57 »

Moin.

Die Unterhaltssätze sind ja in den letzten Jahren nochmal massiv angehoben worden.

Auch mit der leise vorgetragenen Absicht, damit die Mutter zu unterstützen, die möglicherweise keinen Unterhalt mehr bekommt.

Ich habe daher schon länger meine Konsequenz gezogen und wähle keine Partei mehr, die mit S, C, F, G oder L anfangen.
Mit N allerdings auch nicht.

Gruss Beppo
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brille007
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« Antwort #7 am: 07. September 2011, 18:06:13 »

Moin catweazle,

die Rechnung ist überschlägig recht einfach: Bei Deinem Einkommen (das sich zum nächsten Jahresbeginn durch die Steuerklasse 1 vermindern wird), bist Du in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle; das sind roundabout 700 EUR für beide Kinder. Da bleibt für die Ex tatsächlich nichts. Andererseits bist Du damit nicht so bedürftig, dass Du die öffentliche Hand anzapfen könntest; Dein Selbstbehalt von 950 EUR ist damit gewahrt.

Warum steht für Dich eigentlich schon fest, dass die Kids bei Deiner Ex bleiben? Schon mal über ein Wechselmodell oder gar einen Mit-Umzug von einem oder beiden Kindern in Deinen neuen Haushalt nachgedacht? Das einzige, was DU nicht kannst, ist Stillen; alles andere kannst Du genauso gut wie eine Frau.

Grüssles
Martin
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Catweazle
Schon was gesagt
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« Antwort #8 am: 08. September 2011, 11:15:53 »

Hi Brille, hi beppo
mit 700 € habe ich schon gerechnet :-). Das mit den Kind/er mitnehmen, ist erstmal auf Eis. Ich wollte eigentlich weiter weg ziehen, damit ich von dem ganzen Mist nichts mehr mitbekomme :-(, dann wären sie eh nicht mitgegangen ( klar, Freunde, Umfeld und so ). Nun trage ich mich aber wieder mit dem Gedanken, doch im Ort zu bleiben ( ein Schelm, der böses denkt ;-) ). Mal schaun, muss ja auch ersteinmal eine Wohnung finden, ist leider nicht so einfach. Nein, mit dem Wechselmodell habe ich mich noch nicht beschäftigt, werde mich mal einlesen ,Danke für den Tip.

und beppo, jupp, die Unterhaltssätze sind schon rass. Aber die Kinder werden es schon brauchen können  rofl2
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