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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:09:37 *
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Autor Thema: Mutter möchte Untersuchung auf ADS  (Gelesen 2911 mal)
LoneDaddy
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« am: 07. September 2011, 08:47:42 »

Hallo zusammen,
ich habe am 23.08. von der KM ein Formular ( achtung datiert auf den 2.6.11 achtung) in die Hand gedrückt bekommen welches ich gefälligst zu Unterschreiben habe. Es dreht sich darum das der Große auf ADS Untersucht werden soll.

Ich stehe ich dem etwas gespalten gegenüber. Wenn der Große Hilfe braucht soll er sie auch bekommen. Ich möchte aber nicht das er von einer zur andern Untersuchung geschleppt wird, in der Hoffnung endlich einen Beweis zu finden was für ein unmöglicher Mensch ich bin. Was man dan Unterhaltsmässig ausschlachten kann
Die neue Umgangspflegschaft, (versucht gerade gegen den Widerstand der KM einen Umgang umzusetzen) tendiert tendenziell gegen ADS. Er sei nicht nur durch die Trennungsfolgen durch den Wind.
Die Lehrerin hat mir nur berichtet, er sei immer wieder mal mit dem Kopf nicht bei der Sache.
Ich selbst habe Ihn in den letzten 3 Jahren nur ca 15 x ca 1,5h gesehen. Seit April auch nicht mehr. Umgangsboykott sei dank.

Nun habe ich gestern ein Schreiben bekommen in dem ich bedroht werde sofort zu Unterschreiben oder er wird rechtliche Schritte gegen mich einleiten.

Was ist den Eure Meinung?

Gruß
LD
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 07. September 2011, 09:14:37 »

Servus LD,

nicht unterschreiben.

Die Hintergedanken dabei liegen doch ganz klar auf der Hand.

Völlig unklar hingegen ist vermutlich die Qualifikation des Arztes, der diese Untersuchung vornehmen soll.

Oder Du bietest an zu unterschreiben, wenn Du bei der Untersuchung zugegen sein wirst. geht was in diese Richtung?

Aussagen einer Lehrkraft dahingehend
Zitat
er sei immer wieder mal mit dem Kopf nicht bei der Sache.
rechtfertigen meiner Meinung nach auf keinen Fall solche Verdachtsdiagnosen.
Vielmehr würde ich dahinter die Abwesenheit eines Elternteiles vermuten.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 07. September 2011, 09:32:23 »

Moin.

Ich auch.
Nicht unterschreiben aber anbieten, mit zur Untersuchung zu gehen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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PaulPeter
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« Antwort #3 am: 07. September 2011, 10:05:56 »

Auf keinen Fall unterschreiben. Was ist es für ein Formular, von wem ist es?
Besteht gemeinsames GSR?
Wenn ja, weißt Du bei welchen Ärzten Dein Sohn in Behandlung ist? Kannst Du das rausbekommen?
Verlange, falls GSR besteht, von den Ärzten Auskunft.
Für die Untersuchung eines Kindes beim Arzt braucht es im Normalfall auch keine Unterschrift von einem Elternteil. Für die Behandlung ist das was anderes. Aber die Untersuchung an sich braucht (leider) kein Einverständnis, solange keine invasiven Untersuchungen (in etwa: bei denen die Integrität des Körpers vereltzt wird) durchgeführt werden.
Bei psychiatrischen Untersuchungen (und nur hier bekommt die die Diagnose ADS raus) bin ich mir nicht ganz sicher.
ADS ist ja heute eine Modediagnose geworden, die schnell von allen möglichen Unqualifizierten Quacksalbern mal eben so attestiert wird. Also sehr vorsichtig sein mit der ganzen Geschichte.
Ganz verwigern wirst Du Dich aber nicht können, denn falls ADS tatsächlich vorliegt (wofür ja momentan offenbar wenig spricht), gehört Deinem Sohn geholfen.

Mein Rat (vorausgesetzt es besteht GSR, was ja offenabr der Fall ist, sonst brauchts Deine Unterschrift eh nicht):
1.) nichts unterschreiben
2.) Der KM Deine eingeschränkte Bereitschaft zur Kooperation siganlisieren.
3.) Keinen aggressiven oder missverständlichen Unterton, keine Vorwürfe in dieser Angelegenheit
4.) Vesuche dringed, herauszubekommen, wer die Untersuchung veranlasst hat. Müsste ja ein Arzt.
5.) Nimm Kontakt auf zu dem Arzt
6.) Frage ihn freundlich nach allen Untersuchungsbefunden, Du willst ein Gespräch mit ihm und verlangst Herausgabe der Unterlagen.
7.) Wenn er das nicht macht, drohst Du ihm mit rechtlichen Schritten und drohst Klage auf Heruasgabe von Unterlagen an, als GSR-Inhaber hast Du das Recht und er die PFLICHT, Dir alle Unterlagen Deinen Sohn betreffend herauszurücken. Drohe ggf. Schadenersatzklage an. Aber rede erst mal vernünftig mit ihm, die Ärzte sind ja nicht von vornherein dein Feind.
8.) Wenns mit dem Arzt Probleme gibt, sag Bescheid, ich helfe Dir gerne (von Gesundheitsthemen verstehe ich berufsbedingt ein wenig).

Gruß, PP

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Krieg ist dir Fortsetzung gescheiterter Gespräche mit anderen Argumenten
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Ingo30
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« Antwort #4 am: 07. September 2011, 10:27:20 »

Hi,

kann mich den anderen nur anschließen. Natürlich soll das Kind eine notwendige Behandlung bekommen. Dann sei aber auch bitte bei so "kritischen" Diagnosen mit dabei bzw. lass Dich vom Arzt dazu beraten bzw. hohle ein Zweitgutachten ein.

Der Trend der lieben Super-Muttis geht halt dahin, durch die Gabe von Medikinet oder Ritalin die schulischen Leistungen zu steigern. Somit werden gerne Dauermedikation über mehrere Jahre angenommen, ohne das es zu einer kritische Nachfrage oder gründlichen Nachuntersachung nach einer gewissen Zeit kommt. Hauptsache die Schulnoten stimmen. Deshalb wäre ich auch hier sehr vorsichtig, irgendetwas leichtfertig zu unterschreiben. Gruß Ingo
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LoneDaddy
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« Antwort #5 am: 07. September 2011, 11:47:08 »

Hab mal eine E-Mail auf Konzept für die RAtte meiner Exe, der mir schon wieder droht wenn ich nicht bis zum 12. Unterschreibe dann Gericht:

Mein lieber Herr XXX;

mir liegt mir sehr viel an der persönlichen und schulischen Entwicklung von Sohn1. Das Unterschriftenformular (datiert 02.06.11!)  ist ein Auszug aus weiteren Unterlagen.
Diese Unterlagen wurden nicht beigelegt.

Auch wurde keine Aussage getroffen auf welcher Grundlage diese Untersuchung auf ADS stattfinden soll. Die bisherige Klassenlehrerin Frau XXXX, hat mir gegenüber diesbezüglich keine Empfehlung abgegeben. Die derzeitige Umgangspflegschaft, Frau XXX, ist von der Notwendigkeit der Untersuchung nicht überzeugt. Das von Frau XXX erstellte Gutachten gibt ganz klar eine andere Richtung vor. Aufgrund des anhaltenden Umgangsboykott und der Kommunikationsverweigerung der Kindesmutter muss ich mich auf diese Quellen stützen.

Auf welcher Grundlage soll soll diese Untersuchung auf ADS stattfinden? Woher kommt die Empfehlung?
Wann bekomme ich die noch offenen Unterlagen?
usw. ...

Ich sehe mich hier in der Verantwortung als Vater und möchte die Belastung für Sohn1 so gering als möglich halten. Erst wenn die genannten Punkte vollständig geklärt sind kann eine Entscheidung getroffen werden.

Mit überschwänglichem Gruß
LD



Und? Kann man das so bringen?
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LoneDaddy
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« Antwort #6 am: 07. September 2011, 12:09:57 »

Fällt mir noch grad so ein: Meine bisherige Erfahrung zeigt: Wenn ich nicht unterschreibe wird das Gericht die Entscheidung treffen mit dem Argument. Es wird dem Jungen schon nicht schaden. Und sie Herr LD sind ein Querulant...
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staengler
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« Antwort #7 am: 07. September 2011, 12:27:15 »

Natürlich wird Dir das passieren.
Mir wurde sogar das GSR entzogen, als ich mich noch nicht mal querstellte sondern nur Bescheid wissen wollte.

Aber deshalb würde ich nicht im vorauseilendem Gehorsam über jedes Stöckerl springen, dass mir vorgehalten wird.
Lieber werde ich als Querulant bezeichnet, als diesem Volk jeden Gefallen zu tun...

Und übrigens: Schreib`s so, wie Du es aufgesetzt hast. Natürlich ohne jede besondere Freundlichkeit und nur das allernötigste.

Gruß, Michael
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TotoHH
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« Antwort #8 am: 07. September 2011, 13:33:07 »

Moin LD, zu Deinem Entwurf:

Ich würde die ganzen Argumente ("Zeugen") rauslassen und nur ganz sachlich schreiben, dass Du als GSR- INhaber mehr involviert sein musst, als nur unter Zeitdruck eine Unterschrift zu leisten. Und deshalb Fakten aus erster Hand beanspruchst, die Dir ja auch zu stehen. Zu  Wohle des Kindes, bist Du selbstverständlich bereit, hierbei mit KM und den behandelnden Ärzten zusammenzuarbeiten. (Anmerkung am Rand: aber eben nicht mit Juristen, die ja inhaltlich hierbei so gut wie nichts beitragen können.

Einen - wie ich finde recht guten Leitfaden - hat Dir PaulPeter gegeben.

Ach ja: ich würde das Schreiben an die KM richten und den Anwalt aussen vor lassen.

Gruß toto
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LoneDaddy
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« Antwort #9 am: 07. September 2011, 13:41:54 »

@TotoHH
Hast eigentlich recht. Ich schreib die Mail besser direkt an die Mutter. Mit dem wiederlichen Ölinsfeuergießer muß ich mich nicht abgeben.

Wobei ich finde das schon ein ziehmlicher Hammer, mir bei der Unterhaltsverhandlung mir so dieses Formular in die Hand zu drücken. Und wenn man nicht sofort reagiert rennt man wieder zum RAtte. Die hat echt einen an der ...

Wobei sie scheint mich ja gerade zu vermissen. So viele Treffen bei Gericht ...

LD
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brille007
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« Antwort #10 am: 07. September 2011, 13:45:01 »

Moin LD,

eine solche Krankheit (bzw. die Behauptung derselben) ist vor allem eines: Bequem. Die von Dir geschilderten Symptome passen genauso gut zu einer grossen, trennungsbedingten Traurigkeit. Aber wenn man das laut sagen würde, würde Madame das sicher als persönliche Kritik an ihrem Verhalten empfinden und müsste ihr Verhalten grundlegend ändern. Da ist ein "mein Kind hat eine Krankheit" doch viel bequemer; an der ist ja nicht Muddi schuld.

Ich weiss gar nicht, wie wir vor der Erfindung von Ritalin ohne ADS ausgekommen sind. Da gab es eben ruhige Kinder und "Zappelphilippe" mit Bewegungsdrang. Aber an Boykottmütter kann ich mich nicht erinnern; dieses Hobby ist erst wenige Jahrzehnte alt.

Aktuell geht es um mehr als nur ein "unterschreib und halt das Maul". Ich persönlich würde darauf bestehen, mich als mitsorgeberechtigter Vater persönlich von dieser "Krankheit" zu überzeugen. Wenn sie behandlungsbedürftig ist, muss man sie nämlich nicht aufwendig suchen und herbeidiagnostizieren. Ansonsten: Lass sie doch klagen; auch bei diesem Anlass kann man wunderbar vortragen, dass nach der eigenen väterlichen Überzeugung diese "Krankheit" nicht psychologisch oder gar medikamentös, sondern einfach durch regelmässige und unbelastete Kontakte zu Dir "geheilt" werden kann.

Grüssles
Martin
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nadda
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« Antwort #11 am: 07. September 2011, 14:01:52 »

Hi,

hab das Thema ADS in der eigenen Familie miterleben müssen. Ganz ehrlich, pass genau auf was du tust.

Unterschrift unter diesen Umständen verweigeren würde ich auf jeden Fall! Aber ich würde anbieten, und das auch gerne schriftlich (und ihr damit jede Möglichkeit nehmen dich damit  zu erpressen) einer Untersuchung zuzustimmen.

Allerdings stimmst du der Untersuchung nur zu, wenn du erstens den Grund für den Verdacht kennst und das bedeutet das sie dir alle Diagnosen  und Ärzte nennen muss. Und zweitens bestimmst du zu welchem Arzt ihr geht und ihr geht da als Eltern auch gemeinsam hin.

Dann machst du dich schlau wo ein Fachmann für das Thema sitzt. Also einer der das wirklich gut und fundiert testet. Ansprechpartner können hier z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrien sein. Mach dich dann einfach schlau welcher dieser Ärzte eher in welche Richtung tendiert, frag dich bei anderen Eltern ein wenig durch, frag in Schulen nach.

Auch bei einer Diagnose ADS kommt ein vernünftiger, in dem Bereich fitter Arzt noch lange nicht sofort mit Medikamenten an. Bei meiner Schwester war das damals ein sehr langer Prozess bis klar war, dass sie zwar ADS hat, aber keine Medikamente benötigt. Es war auch schwer überhaupt einen Fachmann zu bekommen. Kinderärzte sind da teilweise unglaublich schnell mit der Unterschrift unter dem Ritalinrezept.

Wenn dein Sohn ADS hat braucht er Hilfe, ganz klar. Diese Hilfe kann aber auch in Form von Lerntherapien oder einem ausgleichenden Freizeitprogram stattfinden, das muss nicht immer Ritalin sein.

Nur, bei dem was du schreibst würde es mich wundern wenn eine vernünftige Testung (und die ist echt umfangreich) wirklich die Diagnose ADS bringen würde.

Die Erfahrung zeigt aber leider, dass immer mehr Kinder über Jahre mit Ritalin versorgt werden. Und bei sehr vielen davon hat man den Eindruck ein Kinderarzt hat das ganze mal sehr locker genommen. Die wenigsten Eltern können dir auf Nachfrage erzählen, dass sie wirklich eine vernünftige Testung vornehmen haben lassen bevor das Ritalin eingesetzt wurde.

Also mach dich schlau und sei für dein Kind da.

LG
Nadda

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PaulPeter
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« Antwort #12 am: 07. September 2011, 15:28:44 »

Servus,

wenn ich noch mal meinen Senf dazugeben darf:

Es wird evtl. so sein, dass Du in dieser Sache jetzt akut nicht mehr viel unternehmen kannst und Du nicht zu hoch pokern solltest, an der Untersuchung noch was zu ändern:
Es könnte sonst sein, dass irgendein überaktiver Arzt oder RA meint, über das Gericht einen Eilantrag zu stellen und Dir das Sorgerecht (zumindest in Gesundheitsfragen) zu entziehen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sowas (zumindest das Einschalten eines Vormundes oder das EInholen einer richterlichen Verfügung) relativ einfach ist, wenn es richtig begründet ist (als Arzt, der auch Notfälle behandelt, sehe ich mich ab und an mit solchen Notwendigkeiten konfrontiert).

Es könnte daher klug sein, zumindest Deine Zustimmung zur Untersuchung nicht zu verweigern, wenn Du siehts, dass Deine Bitte nach Informationen ungehört verhallen und Deine Ex sich auf Stur stellt.
Deine Strategie sollte daher evtl. eher dahin gehen, dich im Nachhinein mit Informationen zu versorgen und Dir das Ergebnis der Untersuchung mitteilen zu lassen. Wie nadda und andere schon geschreiben haben, dürfte es ja ein längere Prozess sein, bis aus einer Untersuchung (für die ja auch erst mal ein Termin feststehen muss) eine Diagnose und dann eine Therapie entsteht. Also hast Du zumindest etwas Zeit, um zwischen Deinem Einverständnis für die Untersuchung und einem Therapiebeginn dir für Dich notwendigen Informationen zu bekommen.

Was mich aber stutzig macht: Ich habe jetzt auf die schnelle nicht viel neues herausbekommen, bin aber der Ansicht, dass es für eine Untersuchung beim Arzt, auch beim Psychieater oder Kinderpsychologen kein eigenes EInverständnis von Dir braucht. Das wäre ja auch quatsch und wenig praktikabel im Alltag. Bei Therapien sieht das aber anders aus.
Du schreibst, dass es sich bei dem Formular offenbar um einen Auszug aus anderen Unterlagen handelt, evtl würdest Du ein weitreichendes Zugeständis machen, wenn Du das Formula nicht kennst. Daher ist naddas Vorschlag, ein eigenes Schreiben an die KM aufzusitzen sicher sehr klug.

Fazit:
1.) Nicht zu hoch pokern, und lieber ein eigen formuliertes Einverständis (notgedrungen) unterschreiben.
2.) Der KM Deine Kooperationsbereitschaft signalisieren, damit aus 1. und 2. keine Notwendigkeit für eine Eilentscheidung besteht.
3.) Explizit darlegen, dass sich Dein Einverständis auf diagnostische MAssnahmen und keinesfalls auf therapeutische Massnahmen erstreckt, diese würdest Du geben, wenn Du über den Fall ausreichend informiert bist.
4.) Deine Strategie darauf ausrichten, an alle Informationen zu kommen
5.) Keinen Krieg und böse Worte von Dir in der Sache
6.) Vergiss aber nicht: Wenn die Kinder krank sind, ist das kein Thema, was für Krieg taugt. Es könnte ja sein, dass der Große tatsächlich Hilfe braucht.


Lieben Gruß, PP

p.S.:
Wenn Du von der KM nichts erfährst.
- ruf bei der KK an
- ruf beim Kinderarzt an
- notfalls bei allen Kinderärzten in Der Stadt, in der der große wohnt.
- besteht die Möglcihkeit, direkt an Deinen Sohn heranzutreten und ihn zu fragen?
- kann die Umgangspflegschaft was rausbekommen?
- evtl hat die Schule ärztliche Bescheinigungen, die Du einsehen kannst? Da steht ja der Name eines Arztes drauf, ist eine erste Spur.
- viele Kinderpsychologen wirds ja an Deinem ort nicht geben, da sollte der Aufwand nicht so schwer sein, etwas rauszubekommen.

Wenn alles nichts hilft, biete ich Dir an, mich über PN zu kontaktieren. Ich kenne als Arzt ja noch ein paar Möglichkeiten, die man hier nicht diskutieren braucht.
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midnightwish
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« Antwort #13 am: 07. September 2011, 16:43:21 »

Hi,

ich frag nochmal nach ,was du für ein Papier unterschreiben sollst?

Normalerweise gehört zu einer ADS-Diagnose ein großer Anamnesebogen, in dem die Eltern, Lehrer u.a. viele Frage zu dem Kind beantworten sollen. Halte ich für wichtig, das du auch so einen Bogen, unabhängig von der KM ausfüllst. Hast du diesen nicht, würde ich den behandelnden Arzt darum bitten. Übrigens werden in der Regel auch die Hirnströme gemessen, um die Veränderung bei einer Behandlung feststellen zu können.

Oder ist die Unterschrift bereits für die medikamentöse Behandlung?

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
LoneDaddy
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« Antwort #14 am: 07. September 2011, 19:03:17 »

hab mir mal grad den Bogen ganz genau angeschaut: Im Prinip ist es die Einwilligung für Vorstellung / Behandlung. Also Ein Freibrief für was auch immer.

Wenn mir jemand sagt wie ich ein PDF o.ä hier rein bekomme scan ich den Bogen und das Schreiben von der RAtte mal ein ...

LD
« Letzte Änderung: 07. September 2011, 19:05:31 von LoneDaddy » Gespeichert
Augentierchen
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« Antwort #15 am: 07. September 2011, 19:03:32 »

Guten Abend,

Zitat
Normalerweise gehört zu einer ADS-Diagnose ein großer Anamnesebogen, in dem die Eltern, Lehrer u.a. viele Frage zu dem Kind beantworten sollen. Halte ich für wichtig, das du auch so einen Bogen, unabhängig von der KM ausfüllst. Hast du diesen nicht, würde ich den behandelnden Arzt darum bitten. Übrigens werden in der Regel auch die Hirnströme gemessen, um die Veränderung bei einer Behandlung feststellen zu können.

Dem kann ich mich anschließen. Und ein kompetenter Arzt ist auch sehr daran interessiert, Anamnesebögen von so vielen Personen wie möglich zu bekommen, nicht nur von der Mutter...insofern sollte der betreffende Arzt es auch begrüßen, wenn du als Vater auch so einen Bogen ausfüllst!
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Grüße,

das Augentierchen
PaulPeter
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« Antwort #16 am: 07. September 2011, 19:32:47 »

ganz dringender Rat:

auf keinen Fall unterschreibe eine "Einwilligung für Behandlung". Wie Du sagst, ist es ein Freibrief für alles.
Selbst die bösartigste Rättin muss erkennen, dass Du dieses Schreiben nicht unterschreiben kannst. Allein es wird an der Sache nichts ändern.

Lege aber dar (gegenüber wem auch immer), dass Du mit einer Vorstellung bei einem Arzt (der Dir zu benennen ist) einverstanden bist, einer Therapie aber erst zustimmst (und Deine Zustimmung zum jetzigen Augenblick ausdrücklich verweigerst), wenn die Ex Deinem Anliegen nach Auskunft nachgekommen ist und Du von den behandelnden Ärzten ausführlich über die Diagnose, die Therapie, deren Nebenwirkungen und Therapiealternativen (alles Dinge, über die ein Arzt aufzuklären VERPFLICHTET ist) aufgeklärt wurdest. Du könntes ja evtl den Hinweis einfügen, dass es unstreitig ist, dass hier KEINE unaufschiebbare Behandlung notwendig ist, die unverzüglich zu beginnen ist (i.S. einer Notfall- oder dringlichen Indikation) um Schaden vom Kind abzuwehren, im anderen Falle sei Deine Zustimmung ja ohnehin nicht unbedingt erforderlich. Die Vorgehensweise Der gegenseite stütz ja diese Vermutung, da das betreffende Formular ja vom 02.06. datiert. Insofern sehe ich die Gefahr eines erfolgreichen Vorgehens Deiner Gegner vor Gericht zwar als gering, aber keinesweg als gebannt an. Daher signalisiere Kooperationsbereitschaft und pokere nicht zu hoch.

Evtl. solltest Du noch ankündigen, dass Du Dir selber rechtliche Schritte auch gegen die Anwältin vorbehälst, falls gegen Deinen erklärten Willen eine nicht dringliche und aufschiebbare Therapie begonnen wird, solange Die Gegenseite nicht in zumutbarer Weise ihrer Informationspflicht nachgekommen ist.

Warnung: Ich lehne mich hier weit aus dem Fenster und gebe nur meine persönliche Meinung wieder. Es könnte an der ZEit sein, Dir einen anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß, PP
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« Antwort #17 am: 07. September 2011, 20:17:06 »

Moin LD,

in Ergänzung zu den Vorschreibern: Was Deine Ex will, ist ein Teufelskreis, den nur sie selbst auflösen kann. GSR ist ja erheblich mehr als die Unterschrift auf vorgelegte Formulare; deshalb das "S" für "Sorgerecht" (und kein "U" für "Unterschriftspflicht").

Bislang liegt lediglich eine Laiendiagnose Deiner Ex vor, aufgrund derer das Kind zu irgendwelchen Docs geschleppt werden soll, um dort untersucht und ggf. wegen ADS therapiert zu werden. Du als mitsorgeberechtigter Vater hast und hattest bislang allerdings gar keine Möglichkeit, Dir ein eigenes Bild zu machen. Ich würde KLAR zum Ausdruck bringen, dass es ohne diese Möglichkeit keine Zustimmung Deinerseits geben wird: Nicht aus Bockigkeit, sondern aus persönlicher väterlicher Verantwortung.

Ich mache mal einen plastischen Vergleich: Dein Kind ist "unruhig" - und irgendwer schlägt vor, dem Kind zum Abendessen regelmässig ein Viertel Rotwein oder einen Joint zu geben; das würde erfahrungsgemäss helfen. An dieser Stelle würden die meisten Eltern (hoffentlich) auf die Barrikaden gehen; bei der Aussicht, "ADS" mit Psychopharmaka-Hämmern zu "behandeln", sind sie dagegen vollkommen ruhig: Hat ja ein Arzt im weissen Kittel empfohlen. Würdest Du also eine Rotwein- oder Marihuana-Bestellung unterschreiben, weil jemand Dir für den Fall der Nicht-Unterschrift eine Klage androht? Wenn nein: Warum nicht?

Grüssles
Martin
(der nach heutigen Kriterien zeitweise vermutlich selbst ein ADS-Kind und in der Schule alles andere als aufmerksam oder stromlinienförmig war - aber "damals" gab es weder diese Krankheit noch die passende "Therapie")
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Pinkus
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« Antwort #18 am: 07. September 2011, 22:03:56 »

Hallo,
das ist eine schwierige Kiste, aber eigentlich nur deshalb, weil Dein Vertrauen zur KM verständlicherweise gen 0 tendiert.
Für die Untersuchung ist bei Ärzten, deren ihre Verantwortung und ihre Pflichten bewusst sind, die Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern Pflicht.
Das spricht schonmal für den Arzt (bzw. untersuchende Klinik).
Die Untersuchung ist auch nichts "Schlimmes". Bei meinem Sohn wurde ein Erstgespräch mit mir geführt (Familiensituation, Verhalten des Kindes im Alltag, womit ich diesen Schritt begründe), dann gab es drei  Termine mit Kind (Konz-Tests, Bilder zeichnen, IQ-Test etc.) zum Schluss noch Gesundheitscheck.
Auswertung der Anamnesebögen (Lehrerin, Hortnerin und ich) erfolgte auch.
Der Anamnesebogen wurde nicht für den KV mizgegeben, da er als 14-Tage WE-KV zum Alltag garnichts sagen kann. Aus mangelndem Interesse auch zu wenig wusste. Bei KV war immer alles unauffällig (hochkonzentriert vor Compi, NDS, TV etc, naja, no comment).

Bei Dir ist es nun so, dass Du ungewollt sehr wenig Kontakt zu Deinem Sohn hast, du deshalb aber auch eine ganz andere Einschätzung hast.

Bei mir war es auch so, dass die Lehrerein Sohni zwar für unkonzentriert und chaotisch hielt, es in ihren Augen im Rahmen war.
Hortnerin und ich jedoch hatten schon länger den Verdacht, dass Sohni ADS hat. Nein, es war keine laienhafte Diagnose, es war ein Verdacht! Ich wollte es einfach abgeklärt wissen, mehr nicht!

Ich glaube, wenn ich die Zustimmung vom KV gebraucht hätte (habe ASR) und er die Zustimmung zur Untersuchung verweigert hätte, hätte ich nicht mehr um des lieben Friedens Willen, "na gut" gesagt, das wäre für mich ein Grund gewesen die Zustimmung via Gericht einzuholen, wie gesagt, es geht um die Untersuchung.

Und das wäre jetzt auch mein Fazit für Dich:

Einer Untersuchung zustimmen, eine Behandlung vor ausreichender Information (Gespräch mit untersuchendem Arzt sowie die entsprechenden Unterlagen) ablehnen.

Ergebnis bei meinem Junior: ADS (ohne "H"), nicht dringend medikamentös zu behandeln, Konzentrationstraining und den Alltag reizarm und strukturiert gestalten.
Gutachten mit Empfehlungen der Klinik an KV weitergeleitet. KV-WE weiterhin: gibs Ihm und zwar so viel wie möglich in möglichst kurzer Zeit..., Konz-Training am liebsten in Papa-Zeit ausfallen lassen (da habe ich gestreikt!).

Der neuen Lehrerin ist sofort aufgefallen, dass bei Junior nicht alles im Lot ist (soviel zu den Einschätzungen anderer Leute), nach einem halben Jahr gab sie positive Rückmeldung, dass Junior zwar immer noch sehr unkonzentriert und chaotisch ist, aber eine merkliche Verbesserung zu erkennen ist.
Das Ganze ohne Ritalin und KO (mal selber auf die Schulter klopf).
Nun, zwei Jahre später kommt mein kleiner veträumter Chaot aufs Gymnasium, es wird sicher nicht leicht für ihn, aber mit Unterstützung schafft er die Umstellung und wird bald Routine.
Wie gesagt, ich bin froh den Weg so gegangen zu sein und hätte mich über unnötige Stolpersteine wenig gefreut.
Pinkus
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« Antwort #19 am: 08. September 2011, 00:27:50 »

Hi,

Zitat
Der Anamnesebogen wurde nicht für den KV mizgegeben, da er als 14-Tage WE-KV zum Alltag garnichts sagen kann

Ich weiß nicht, sowas gefällt mir persönlich einfach nicht. Natürlich kann auch WE-KV einiges zum Verhalten des Kindes aussagen. Dazu kommen Ferienzeiten und bei kooperierenden Elternteilen auch außerplanmäßige Umgänge im Urlaub und über längere Zeiträume.

Zitat
Das Ganze ohne Ritalin und KO (mal selber auf die Schulter klopf).


Auch diese Aussage impliziert ja, dass es eigentlich der gute Standart ist, die Kinder damit zu behandeln. Und da frag ich mich (wie einige andere auch hier) was wir armen Grundschüler noch in den 80er Jahren gemacht haben, wo es diese "Diagnosen" noch nicht gab und wir auch soviel Sch.. gebaut haben in der Schule. Unsere Eltern haben uns in den Sportverein geschickt und dann wars gut. Aber die Kinder sollen stets die Leistungen bringen - Gynmasium ist vorprogrammiert etc. Von unserer Grundschulklasse sind 5 Kinder aufs Gymasium gegangen. Und ich glaube, soviel unzufriedener leben die anderen heute auch nicht.

Und das man in der begrenzten Zeit des Umgangs-We noch Konzentrationsübungen mit dem Kind machen soll.... ah ja...

Nix fur ungut, ich kann das alles nachvollziehen und hat aus Muttersicht sicher Berechtigung. Aber man muss diese Sichtweise so nicht teilen. Gruß Ingo
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« Antwort #20 am: 08. September 2011, 06:45:41 »

entschuldige bitte Ingo, aber

Und das man in der begrenzten Zeit des Umgangs-We noch Konzentrationsübungen mit dem Kind machen soll.... ah ja...

 hier ist beim Kind etwas diagnostiziert worden, und es wird eben nicht die Pharma-Kelle geschwungen. da sollte es doch für den Umgangsvater selbstverständlich sein, diese Konz.Übungen mit dem Kind zu machen!
Gruß toto

PS: und nur an der Gymnasiastenquote einen Leistungswahb der KMs bzw Eltern festzumachen ist auch verfehlt. Hier hat sich die Rolle des Gym im Schulsystem drastisch geändert, nicht zuletzt aufgrund ganz anderer Umweltanforderungen. aber jetzt würde die Diskussion abgleiten... back to topic!
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« Antwort #21 am: 08. September 2011, 07:23:56 »

Hi Ingo,

du kannst nicht von dir als Umgangsvater auf andere Väter schließen, sorry.

Der Vater meiner Kinder war letzte Woche auch bei einem Termin wegen unseres Großen, ganz im Ernst, er hat mich angerufen und gefragt warum wir das Kind überhaupt  zu einem Fachmann gehen lassen. Ihm wäe nie etwas aufgefallen und deshalb sieht er auch keinen Sinn darin. Dabei geht es hier auch einfach darum eine Situation abzuklären!

Er war dann, wusste aber nix zu sagen, toll das bringt dann auch voll was?


Wenn eine Diagnose wie ADS da ist und gesichert ist, dann ist es absolut schlecht wenn bei KV am Umgangswochenende genau die Dinge laufen die dem Kind nicht gut tun. Also muss der Vater sich dann auch dran halten! Sonst laufen die ganzen sinnvollen Ansätze gegen die Wand, und das kann es dann auch nicht sein.
Und ja, mich nervt auch oft so manches was ich im Alltag mit den Kindern machen muss, aber 15 Minuten Konzentrationsübungen sollte ein Vater auch am Umgangswochenende schaffen!

LG
Nadda

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« Antwort #22 am: 08. September 2011, 11:24:28 »

Wenn eine Diagnose wie ADS da ist und gesichert ist, dann ist es absolut schlecht wenn bei KV am Umgangswochenende genau die Dinge laufen die dem Kind nicht gut tun.
Bei allem Verständnis für Deine Probleme, aber bei LD liegt eben keine gesicherte Diagnose vor.
Falls das irgenwann anders werden sollte, kannst Du ihm ja Hinweise geben, wie er am Besten damit umgeht.
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wedi-
_wedi
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« Antwort #23 am: 08. September 2011, 11:44:48 »

Hi

Auch mal mitmisch

Ob eine Diagnose gesichert ist oder nicht, wenn aber auch nur der Verdacht zu einer ''Erkrankung''nahe liegt, sollten beide Elternteile und wenn sie sich noch so sehr in den Haaren liegen, alles dafür tun, dem Kind eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.

Dazu gehöhren auch mal am Umgangswochenende 15min für Konzentrationsübungen zu opfern.(kann bei gesunden Kindern auch von Vorteil sein)

Wenn ein Kind erkältet ist, schicke ich es ja auch nicht ins kalte Schwimmbad, nur weil es mein WE ist.

Gruss Wedi
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LoneDaddy
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« Antwort #24 am: 15. September 2011, 07:37:17 »

Hallo zusammen,

ich habe nun meiner Exe letzes WE eine Mail geschrieben:

Hallo EXschnuckipuzi,
 
Am 23.08.10 habe ich von Dir ein Formular zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Angeblich soll es eine Einwilligung zur ADS Untersuchung von Sohn1 sein. Bei dem Formular handelt es sich aber um eine Einwilligung zur Untersuchung und Behandlung. Lt. Deiner Aussage ist das Unterschriftenformular (datiert 02.06.2010!)  ein Auszug aus weiteren Unterlagen.
Diese Unterlagen wurden mir bisher noch nicht vorgelegt. Ich fühl mich von Dir wieder einmal massiv getäuscht und hintergangen.
 
Du hast keine Aussage getroffen auf welcher Grundlage diese Untersuchung auf ADS stattfinden soll. Das ganze ist nicht mit mir besprochen worden. Die bisherige Klassenlehrerin Frau Lehrerin, hat mir gegenüber diesbezüglich keine Empfehlung abgegeben. Die derzeitige Umgangspflegschaft, Frau Umgangstante, ist von der Notwendigkeit der Untersuchung nicht überzeugt. Das von Frau Kindergutachterin erstellte Gutachten gibt ganz klar eine andere Richtung vor. Aufgrund des anhaltenden Umgangsboykott und der Kommunikationsverweigerung von Dir, muss ich mich auf diese Quellen stützen.
 
Auf welcher Grundlage soll soll diese Untersuchung auf ADS stattfinden?
Woher kommt die Empfehlung?
Wie sehen die bisherigen Diagnosen und Berichte aus? Von welchem Arzt?
Wann bekomme ich die fehlenden Unterlagen vorgelegt?
Wann und wo soll die Untersuchung stattfinden?
usw. ...
 
Leider muß ich Dich wieder einmal an Deine Informationspflicht erinnern.
 
Zum einen liegt mir sehr viel an der persönlichen und schulischen Entwicklung von Sohn1, zum andern sehe mich hier in der Verantwortung als Vater und möchte die Belastung für Sohn1 so gering als möglich halten. Erst wenn alle Punkte vollständig geklärt sind, kann eine Entscheidung getroffen werden. Wenn eine Untersuchung plausibel begründet ist, werden wir als Eltern gemeinsam mit Philipp bei einem Spezialisten vorstellig.
 
Naheliegend wäre auch, dass die von dir vorgebrachte "Krankheit" von Sohn1 nicht psychologisch oder gar medikamentös, sondern einfach durch regelmäßige und unbelastete Kontakte zu Vater und Opa geheilt werden könnte.
 
Gruß
LD


nun habe ich gestern einen Anruf von der Umgangstante bekommen, sinngemäß ungefähr so: Herr LD, sie haben ja recht, aber unterschreiben sie das Ding damit es ruhe gibt." Ich weiß aber genau, wenn ich das Unterschreibe ist wieder Sendepause und ich erfahre nicht das geringste über meine Jungs. Ich möchte ienfach wissen was Sache ist und ggf. bei der Untersuchung dabei sein.
Der neuen Umgangspflegeschaft sei dank habe ich seit einem halben Jahr meine Jungs für ne Stunde gesehen. Und die letzten drei Jahre: Das kannst an einer Hand abzählen.

Die KM verweigert absolut jegliche Kommunikation und läßt keine Gelegenheit aus Stunk zu machen.

Gruß
LD
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