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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:08:52 *
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Autor Thema: Mutter möchte Untersuchung auf ADS  (Gelesen 2911 mal)
TotoHH
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Beiträge: 537


« Antwort #50 am: 16. September 2011, 08:01:59 »

Moin.

ich bin ja kein Arzt oder sonstiger med. Fachmann, aber ist das

1. besteht gerade die ADS Diagnose zum großen Teil aus Anamnese durch Gespräche und Fragebögen mit den Bezugspersonen,
2. Ist es, auch bei fehlender Fachkenntnis, die Aufgabe der Eltern, über die Therapie zu entscheiden, z.B. für oder gegen Ritalin o.Ä.
3. Ist es Aufgabe des Arztes, dem Patienten die Lage der Dinge in verständlichen Worten zu erklären und es ist nicht unangemessen, dass der Vater das nicht nur über die stille Post der unwilligen Mutter erfahren möchte,
4. Sollte in solch einem Gespräch auch über die Zeit während und nach der Therapie gesprochen werden und wie die Bezugspersonen mit dem Kind umgehen sollen.


nicht gerade der Hebel den LD hat? wird er in die Anamnese und die Aufklärung nicht (ausreichend) eingebunden, dann hat er im nä Schritt alle Möglichkeiten der Welt, seine Zustimmung zur Behandlung eben nicht zu erteilen. Er kann sich dann aber nicht vorwerfen lasssen, jetzt schon aus Prinzip alles zu blockieren, mit der Gefahr, dass ein Richter glaubt, zum Wohle des Kindes gg den Willen des KV entscheiden zu müssen. Und mit den oben von PP vorgeschlagenen Schritten, liegt der Schwarze Peter bei KM und die Seite müsste sich im Fall des Falles rechtfertigen, warum sie KV nicht einbindet.

Aber wichtig ist, dass LD irgendwas tut.

Gruß, toto

Edit von Beppo: Fehler im von mir zitierten Text korrigiert mad3
« Letzte Änderung: 16. September 2011, 08:15:07 von Beppo » Gespeichert
mahjoko
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« Antwort #51 am: 16. September 2011, 08:35:12 »

Moin!  : )

Neulich brachte ich eine Opa ins Krankenhaus zu einer Untersuchung,  die eine (wie auch immer) Narkose benötigte.

Der standardisierte Aufklärungsbogen für die OP-artige Untersuchung barg bei der Unterschriftenzeile (sinngemäß) folgendes:

"Unterschrift Patient/ bei Minderjährigen erklärt ein Erziehungsberechtigter mit seiner Unterschrift, dass alle Erziehungsberechtigten einverstanden sind:"


Ich nehme an, damit möchte sich der medizinische Betrieb ein genau solches ewiges Hick-Hack ersparen.
Dann kann sich der Unterschreiber nämlich alleine mit den Konsequenzen einer berechtigten oder unberechtigen Einverständniserklärung beschäftigen.

Man, ist das heute ärgerlich kompliziert geworden.
Im Sinne von PP: Den Ärzten ist doch egal, wer mit wem im Clinch liegt, auf den Patienten kommt es an! 

LG, mahjoko 
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LG - Life´s good, meistens!  ;)
PaulPeter
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« Antwort #52 am: 16. September 2011, 10:32:17 »

Jetzt möchte ich mich doch noch mal melden:

@Beppo
prinzipiell sehe ich das auch so. Du hast ja völlig Recht. Mir geht es nur darum, herauszustellen, dass es in DIESEM konkreten Fall (es stehen ja offenbar schon dunkle Wolken am Horizont, LD hat die Befürchtung, dass die Sache vor Gericht geht) e v e n t u e l l klüger sein könnte, eine Einverständis zur Untersuchung zu geben um Zeit zu gewinnen und der Gegenseite die Möglichkeit zu nehmen, wegen einer vorgeblichen (!) Blockadehaltung rechtliche Schritte einzuleiten. Klar kann man es darauf ankommen lassen, aber aus bereits gesgten Gründen halte ich die Erfolgsaussichten, diesen Streit vor gericht zu gewinnen für LD sehr gering. Die gewonnene Zeit kann LD dann dazu nutzen, alles mögliche zu Unternheme, dass keine therapeutischen Schritte gegen seinen Willen eingeleitet werden.

Grundsäzlich sehe ich es auch so, dass Eltern (und zwar beide) in Diagnostische Schritte einzubeziehen sind, und gemeinhin wird das ja auch so gehandhabt. Aber könnte es h i e r nicht sein, dass der Faktor Zeit gegen LD arbeitet?

@Martin:
vielleicht hast Du mich missverstanden, und ich habe mich in der Tat etwas unglücklich asugedrückt. Keineswegs will ich LD hier das Recht absprechen, bei den Untersuchungen anwesend zu sein. Das ist das Recht aller Eltern. Nur: Wenn Du die Maurer kontrollierst, die Dein Haus bauen, oder nicht getrennte Eltern ihr Recht auf Anwesenheit bei der Untersuchung wahrnehmen wolle, endet das im schlimmsten Fall mit Streit (mit den Maurern oder im kurzen Ehekrach, was weiß ich). Wenn ich die Posts richtig interpretiert habe, könnte aber hier eine Eskalation bis zum Gang vor Gericht eintreten. Das zu bedenken wollte ich ausdrücken. Vlt. muss man hier Risiken abwägen.
Daher meine (zugegebenerweise etwas unglücklich und arrogant formulierte) Frage, ob LD den Erkenntisgewinn aus dem Beisein bei der Untersuchung gewinnt, die er erhofft, und ob es Wert ist, hier Risiken einzugehen. Um nicht anderes ist es mir gegangen, und wenn mein Post als arrogant rüberkam oder ich jemandem zu nahe getreten sein sollte, entschuldige ich mich. Es war unglücklich formuliert.

Gruß, PP
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #53 am: 16. September 2011, 11:04:51 »

PP, ich halte seine Beteiligung, bereits an der Diagnose gerade in diesem Fall für wichtig und richtig.

Und da es hier keinerlei Eilbedürfnis gibt, sehe ich auch nicht, warum ein Gericht sich dem verweigern sollte.

Ich würde daher deinen obigen Text nicht nur auf die (invasive) Therapie beschränken, sondern auf die Mitwirkung an der Diagnose ausweiten.
Eine Mitwirkungsabsicht kann man ja wohl kaum als Verweigerung auslegen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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PaulPeter
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« Antwort #54 am: 16. September 2011, 12:22:00 »

@Beppo:
Wenn ich mich an meine eigene Untersuchung erinnere, wurden
1.) Gespräche mit mir geführt
2.) ein Konzentrationstest (nur ich und eine Psychologe)
3.) Gespräche mit meiner Mutter geführt (die halbtags gearbeitet hat und mich bei den Hausaufgaben betreut hat)
4.) Gespräche mit meinen Eltern geführt
5.) ein EEG gemacht
6.) ich sollte unter Aufsicht der Psychologin (die still in der Ecke saß) meine Hausaufgaben machen.

Ich nehme an, heute läuft das nicht viel anders.
Wenn die Docs ihre Arbeit richtig machen, werden sie auch den Vater hören wollen. Er soll ja auch (ich redete davon schon öfters davon) mit den Ärztten in Kontakt treten.
Aber ist es wirklich nötig, dass er für Punkte wie 2.), 3.) 5.) und 6.) unbedingt auf seine Mitwirkung besteht?
Möglicherweise sieht es das Gericht wie Du. Möglicherweise aber nicht.

Gruß, PP
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #55 am: 16. September 2011, 13:17:15 »

Servus,

@PP
Zitat
Ich nehme an, heute läuft das nicht viel anders.
Wenn die Docs ihre Arbeit richtig machen, werden sie auch den Vater hören wollen.
Aber genau da liegt doch der Hund begraben.

Wenn ich mir allein die Verschreibungspraxis von gängigen Medikamenten in diesem Bereich ansehe, dann zweifle ich sehr an der ordentlichen Diagnostik.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
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« Antwort #56 am: 17. September 2011, 19:42:05 »

Moin,

das eigentlich Bedenkliche in diesem Thread sehe ich darin, dass nicht nur die in Rede stehende Boykottmutter, sondern auch User dieses Forums die Befürchtung einer gerichtlichen Klärung über alles andere zu stellen scheinen.

Hallo, hier ist das richtige Leben. Und in diesem kümmern sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern um ihre Kinder. Und ja: Auch ein "ganz normales" Eltern-/Ehepaar ist sich in diesen Fragen sicher nicht immer einig: Während der eine ein Kind bei jeder Übelkeit gleich zum Arzt oder ins KKH schleppen würde, sagt der andere vielleicht eher "wir geben ihm eine Kanne Tee, ein Aspirin und legen es ins Bett". Und oh Wunder: Kein Gericht der Welt wird sich mit dieser Frage befassen; die Eltern müssen sich gemeinsam auf die zu treffenden Massnahmen einigen. Und keiner der Elternteile hat automatisch "mehr recht"; auch nicht unter der Prämisse, dass er mit Kanonen auf Spatzen schiessen möchte.

Dieses Augenmass samt der Priorität auf den echten (!) Bedürfnissen des betroffenen Kindes wäre angezeigt - und nicht die Frage, ob eine ADS-versessene Mutter ihr Recht auf eine entsprechende Diagnostik einklagen kann. Die eigene Mitwirkungsbereitschaft kann man durch das Angebot der persönlichen Teilnahme an entsprechenden Massnahmen unter Beweis stellen. Und wenn die Mutter das nicht möchte, ist ihr das ganze wohl auch nicht besonders wichtig.

Kein Anlass, gleich Gerichtsverfahren an die Wand zu malen und in vorauseilender Resignation alles zu unterschreiben, was einem vorgelegt wird. Ein Sorgerecht, das aus Unterschriften und der kritiklosen Genehmigung aller Aktionen der Mutter besteht, kann man sowieso gleich komplett an die Ex abgeben.

Grüssles
Martin
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« Antwort #57 am: 17. September 2011, 20:22:17 »

Hallo!
Ich weiß jetzt nicht, ob LD sich seine Meinung bzgl der nä Schritte schon gebildet hat. Ich habe hier iW zwei Varianten gelesen. Allerdings Brille, so sehr ich Deine pointierten Ausführungen meist schätze, weil sie häufig in der Entscheidungsfindung dienen, ist mir ein Rätsel, wo Du dies
Kein Anlass, gleich Gerichtsverfahren an die Wand zu malen und in vorauseilender Resignation alles zu unterschreiben[/b], was einem vorgelegt wird. Ein Sorgerecht, das aus Unterschriften und der kritiklosen Genehmigung aller Aktionen der Mutter besteht, kann man sowieso gleich komplett an die Ex abgeben.
gelesen hast.[Hervorhebungen durch mich]

Insofern finde ich Deinen Post nicht hilfreich.  thumbdown

Sorry, meine ehrliche Meinung.

Gruß, toto
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brille007
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« Antwort #58 am: 17. September 2011, 22:43:44 »

Moin Toto,

meine Ausführungen bezogen sich nicht auf ein bestimmtes, singuläres Posting (schon gar nicht von Dir), sondern auf einen in mehreren Posts zu lesenden Trend, den ich mal frei übersetze mit "die KM will eine ärztliche Diagnostik und Behandlung, und wenn der TO nicht umgehend sein schriftliches Einverständnis dazu gibt, wird es durch ein Gericht ersetzt." Gerade so, als könnten oder gar müssten getrennte Eltern jede Meinungsverschiedenheit vor Gericht austragen - und als wäre dem GSR durch eine Unterschrift Genüge getan.

Gegen die Einstellung "wenn ich nicht kriege, was ich will, verklage ich dich!" wehre ich mich entschieden. Aber noch mehr gegen die Einstellung "huch, wenn ich nicht tue, was die Ex will, verklagt sie mich!" Denn beides ist kindisch und in vielen Fällen Eltern mit Erziehungsverantwortung nicht angemessen.

Für gemeinsame Arztbesuche und die verantwortungsvolle, persönliche Teilnahme an medizinischen Massnahmen bei Kindern gibt es erheblich bessere und wichtigere Gründe als die Angst vor dem Familienrecht.

Grüssles
Martin
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« Antwort #59 am: 18. September 2011, 23:43:54 »

Hallo Martin,

wahrscheinlich beziehst Du Dich mit Deinen Aussagen

meine Ausführungen bezogen sich nicht auf ein bestimmtes, singuläres Posting (schon gar nicht von Dir), sondern auf einen in mehreren Posts zu lesenden Trend, den ich mal frei übersetze mit "die KM will eine ärztliche Diagnostik und Behandlung, und wenn der TO nicht umgehend sein schriftliches Einverständnis dazu gibt, wird es durch ein Gericht ersetzt."

das eigentlich Bedenkliche in diesem Thread sehe ich darin, dass nicht nur die in Rede stehende Boykottmutter, sondern auch User dieses Forums die Befürchtung einer gerichtlichen Klärung über alles andere zu stellen scheinen.

auf meine Posts.

Da möchte ich dann doch was dazu sagen:
- Ich habe mehrfach erwähnt, dass ich im Grundsatz LD Wunsch, bei den Diagnosestellungen dabei zu sein, unterstütze.
- es besteht aus meiner Sicht die reale Gefahr, dass, sofern die KM ein Gericht anrufen will, dieses sich den Wünschen der KM beugt und der TO weitaus mehr verliert, als er gewinnt.
- diese Gefahr wirst auch Du nicht wegwischen können, vlt. überschätze ich die Gefahr, vlt. unterschätzt Du sie.
- aus LD Posts geht nicht hervor, wie real diese Gefahr nun tatsächlich ist.
- der Wunsch nach körperliche Anwesenheit von LD (falls er diesen Wunsch hat) bei der einen oder anderen Diagnose-Session (EEG, etc) ist zwar nachvollziehbar, aber allein aus arbeitstechnischen Gründen nicht immer realisierbar. Daher sollte man sich genau überlegen, wofür man kämpft.
- LD gibt kein einziges Recht ab, wenn er sein Einverständnis zur Diagnostik gibt, schon gar nicht bedeutet dies, dass die Ärzte ich nicht einbeziehen sollen, sofern es nötig und geboten ist (davon kann man ja in diesem Falle ausgehen)
- er verliert aber alle Rechte, wenn ein Gericht sie ihm nimmt.

Vlt. hast Du meine Denkweise nicht nachvollziehen können, daher erläutere ich sie hier nochmal:
Die Diagnostischen Schritte sind wichtig und es ist verständlich, dass LD hier eingebunden werden will.
Wenn LD der Diagnostik (und nur der Diagnostik) zustimmt, das sei hier nochmal gesagt, gibt es keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass die Ärzte sich seiner Aussagen und Person nicht bei ihrer Arbeit und der Diagnostik bedienen. Die Mutter wird den besagten Wisch ja auch unterschreiben müssen, keiner wird doch jetzt hergehen und vermuten, dass die Mutter dann bei der Diagnostik auch aus dem Rennen ist, und, nachdem kein Mensch mit ihr gesprochen hat ein durchdiagnostiziertes Kind zurückbekommt mit einem Brief in der Hand, auf dem steht was zu tun ist. Eine absurde Vorstellung. Vlt. hat sie ja der eine oder andere. 

Nochmals unterstreiche ich aber meine Meinung, dass der wirklich springende und wichtige Punkt ein differenziertes und unangefochtenes Mitsprache- und Entscheidungsrecht bei der Therapie (die bei weitem (!!!) mehr Konsequenzen hat als die Diagnostik) ist.

Insofern habe ich keinesfalls dazu geraten, dass LD "umgehend" sein schriftliches Einverständnis gibt, sondern darauf hingewiesen, dass es evtl. taktisch klüger sein kann, der Diagnostik zuzustimmen um Zeit zu gewinnen, in jedem Falle aber (und unter allen Umständen) sein Mitsprache- und Entscheidungsrecht bei der Therapie zu wahren. Ich dachte, ich hätte dies im Posting vom 15.09. deutlich zum Ausdruck gebracht, ebenso wie die Tatsache, dass meine Argumentation auf der Überlegung beruht, einem mgl. Versuch der Gegenseite, LD das SR oder die Mitentscheidungsbefugnis bei Gesundheitsfragen gerichtlich zu entziehen, die Grundlage zu nehmen.  Leider wissen wir nicht, wie real diese Gefahr ist, daher habe ich in meinen Posts geraten, er möge "rasch" handeln.
 
Es tut mir leid, dass Du Dich ein wenig an der Tatsache gestört hast, dass ich herausgestellt habe, dass ich von Medizin und dem dazugehörigen Dunstkreis etwas verstehe. Sicher bist Du von uns beiden der alterfahrene Silberrücken, gehst nicht gleich bei jedem Anwaltsschreiben in Hab-Acht-Stellung, und weißt, Trennungs-Scharmützel zu führen.  Deine Posts sprechen für sich.
Aber, und das möchte ich hier noch mal herausstellen, es kostet einen mäßig motivierten Arzt nicht viel Energie, den Dampfer so zu lenken (oder zumindest tatkräftig mitzuhelfen), dass am Ende ein Richter sagt "Im Namen des Volkes hat die Untersuchung statt zu finden, auch wenn`s der Vater nicht will. Im Übrigen möge der Vater künftig in Gesundheitsfragen einfach seine Klappe halten". Der Richter stützt sich auf das, was der Arzt im einflüstert. Wollen wir hoffen, dass der Arzt keine Einflüsterer hat.

Mir ging es nur (!) darum, vor dem Hintergrund einer mglw. großangelegten Kampagne der Gegenseite (siehe mein Post vom 15.09, wir wissen ja nicht, was die KM mit dem hervorkramen von uralten Formularen bezweckt) dieser Kampagne die Spitze zu nehmen und einen Weg zu entwerfen, der LD ermöglicht, bei der Therapieentscheidung nicht außen vor zu bleiben. Meine Posts haben den Tenor "lieber gebe ich mein Einverständnis zähneknirschend und akzeptiere, dass ich überfahren wurde (im Übrigen verzichtet er mit diesem Einverständnis NICHT darauf, bei der Diagnose nicht eingebunden zu werden, ich denke, er darf ruhig davon ausgehen, dass die Ärzte auch ihn hören und sprechen wollen) und habe aber sicher alle Rechte, bei der Therapie mitentscheiden zu dürfen, weil es keinen Grund gibt, mir diese zu nehmen. Es ist ja auch nicht so, dass wenn z.B. nur die Mutter einem kleinen Eingriff zustimmt und der Vater in Ermangelung der Anwesenheit nicht zustimmt, der Vater damit auf sein Recht verzichtet, von den Ärzten Auskunft zu bekommen.

Ich sehe eben die Gefahr, dass wenn er sein Einverständnis zur Diagnostik nicht gibt, dies andere für ihn tun und er gleichzeitig sein (viel weitreichenderes Recht) auf Mitentscheidung zur Therapie verliert.

Fazit:
Unter der Voraussetzung, dass es in dieser Angelegenheit zu einem Krieg kommt, in dem die Ex oder deren Beistand das Gericht anrufen, geht LD meiner Ansicht nach ein hohes und unnötiges Risiko ein, da er sehr wenig gewinnen (was denn auch, auf seine Mitwirkung bei der Diagnose verzichtet er ja ohnehin nicht) aber sehr viel verlieren kann. Meine Meinung ist, dass es evtl. klüger sein kann, an einer Stelle nachzugeben, und damit den Rest nicht zu riskieren.

Mag sein, dass ich Gespenster sehe. Mag sein, dass die Diagnosefindung und das Dabeisitzen beim EEG schreiben ungleich wichtiger ist als ein paar Jahre Pillen mit weiß-Gott-was für Nebenwirkungen zu schlucken. Mag sein, dass keine Gerichte eingeschaltet werden und alles nur heiße Luft ist. Vlt. ist LD auch erfolgreich, wenn er auf den Tisch haut und sein Recht erkämpft, bei der Diagnosefindung dabei zu sein. Nun, wenn das so ist, dann werde ich einräumen, dass ich falsch gelegen habe und andere nicht. Bei Meiner Meinung werde ich trotzdem bleiben. Aber was, wenn es eben nicht so ist?

Nichts für ungut Martin, ich lese Deine Posts gerne und schätze Deine Meinung sehr.

Gruß, PP 


@LD:
Wenn ich Deine Posts lese, so beschleicht mich das Gefühl dass du fürchtest, mit Deinem Einverständnis in die Diagnostik sozusagen ein "Hoheitsrecht" von Dir aufzugeben und der KM einen Blankschein ausfüllst. Diese Befürchtung dürfte unbegründet sein. Du verzichtest ja nicht auf Dein Recht, in die Diagnostik eingebunden zu werden, sondern erteilst ihnen die Erlaubnis, mit der Arbeit zu beginnen. Wenn die Ärzte ihre Arbeit sauber machen (gehen wir mal davon aus) wirst Du als Vater gehört werden und informiert werden. Es wird sicher auch Gespräche mit den Docs geben, v.a. wenn Du aktiv auf sie zugehst. Sie habe Dir gegenüber die Pflicht, mit allen Informationen herauszurücken, die Du willst. Mit Deinem Einverständnis zur Diagnostik würdest Du (sofern Du sie gibst) keines Deiner Rechte als Patient (oder Vertreter eines solchen) aufgeben. Man kann  auch Einverständniserklärungen from- und fristlos widerrufen.
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Krieg ist dir Fortsetzung gescheiterter Gespräche mit anderen Argumenten
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« Antwort #60 am: 29. November 2011, 18:02:39 »

Hallo zusammen,

- es reicht nicht, daß Umgangsboykott betrieben wird.
- ich aber auch gar nichts von meinen Jungs erfahre
- die Umgangspflegschaft nicht weiter weiß
- ich ständigen Verläumdungen ausgesetzt bin
- Ursache und wirkung vertauscht wird

Das hab ich gestern aus meinem Briefkasten gezogen und was ist davon zu halten?

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir wie folgt:

1. Die alleinige elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder der Parteien, Kind 1, geb. am 2003, und Kind 2, geb. am 2006, auf die Antragstellerin zu übertragen.
2. Die alleinige elterliche Sorge für das Kind 2, geb. am 2006, wird, mit Ausnahme der Verfahrenspflegschaft Umgangsrecht, auf die Antragstellerin übertragen.
Hilfsweise beantragen wir
das Recht zur Personensorge, mit Ausnahme der Vermögenssorge,
für die gemeinsamen Kinder Kind 1 und Kind 2,
wird auf die Antragstellerin übertragen.
Des Weiteren beantragen wir
der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe
unter Beiordnung des Unterzeichners
zu bewilligen.

BEGRÜNDUNG:
Die Kinder sind gemeinsame eheliche Kinder der Parteien. Die Antragstellerin ist am 07.08.2008 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Die Parteien sind geschieden. Seit 2008 waren verschiedene Verfahren bei Gericht zum Thema Unterhalt, Ehescheidung und insbesondere Umgangsrecht anhängig.
In all diesen Verfahren hat sich gezeigt, dass zwischen den ehemaligen Eheleuten eine gemeinsame Korrespondenz auch bezüglich der Kinder nicht mehr möglich ist. Eine Eheberatung wurde abgebrochen.

Eine psychologische Betreuung des Sohnes Kind 1, welche seitens des Jugendamtes und den zuständigen Stellen dringend befürwortet wurde, wurde aufgrund der Intervention des Antragsgegners beendet. Ebenso wurde mittlerweile die Verfahrenspflegschaft bezüglich des Umgangs, mit Frau Umgangstante 1, aufgrund der Interventionen und Verhaltens des Antragsgegners beendet, sodass eine neue Verfahrenspflegerin eingeschaltet werden musste.
Beweis zum dem Ganzen:   Beiziehung der Akten des Amtsgerichts Besigheim, Aktenzeichen 1 F 423/11, 1 F 1239/08 sowie 1 F 859/09.
In all den Verfahren zeigte sich, dass eine tatsächliche Kooperationsbereitschaft seitens des Antragsgegners nicht vorhanden ist. Wenn überhaupt wurde diese nur aus verfahrenstaktischen Gründen vorgetäuscht. Alle bisherigen Versuche, auch über Dritte zu kommunizieren, sind fehlgeschlagen. Dies zeigte sich bereits in dem Verfahren, als seitens der Antragstellerin beantragt werden musste, dass die analytische Kinderpsychotherapie des gemeinsamen Sohnes Philipp bei Frau Kinderpsychologin fortgeführt werden sollte.
Die Psychologin war jedoch, aufgrund des Verhaltens des Antragsgegners, nicht mehr bereit letztendlich die Therapie fortzusetzen, nachdem der Antragsgegner hier dagegen war.
Beweis:   Beschluss vom 11.06.2010, Aktenzeichen des Gerichts 1 F 691/10.

Seit dieser Zeit ist Kind 1 ohne Therapie, da seitens der Antragstellerin niemand mehr gefunden werden konnte, welcher bereit war, Kind 1 zu therapieren und seitens des Antragsgegners keine Schritte bezüglich einer Therapie unternommen wurden.

Der Antragsgegner ist nach wie vor der Ansicht, dass Kind 1 sich normal entwickelt, obwohl er nunmehr beinahe, aufgrund mangelnder Leistung in der Schule, die zweite Klasse hätte wiederholen müssen. Auffallend ist, dass es dabei nicht am Können des Kindes liegt, sondern daran, dass das Kind nicht konzentriert ist und im Einzelfall direkt blockiert. Anlass dieses Antrags ist nunmehr, dass sich erneut gezeigt hat, dass es dem Antragsgegner tatsächlich nicht um das Wohl der Kinder geht. Der Grund ist folgender Punkt:
Am 23.08.2011 wurde im Termin vor dem Gericht dem Antragsgegner mitgeteilt, dass der Schulsozialarbeiterin der Stadt Steinheim, nachdem über die schulische Situation von Kind 1 gesprochen wurde, dieser zu der Ansicht gelangte, dass man Kind 1 auf ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) untersuchen lassen sollte.
Dies war vor den Schulferien und war aufgrund der Tatsache, dass in verschiedenen Tests sich gezeigt hatte, dass Kind 1 Aufgaben, welche er eigentlich lösen kann, in 60 Minuten nicht löste. Diese sind auch bestätigt durch die Auffälligkeiten während der Unterrichtsstunde, welche auch der Klassenlehrerin aufgefallen waren.
Beweis:   N. N.

Dies wurde sinngemäß dem Antragsgegner in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, insbesondere, dass eine Empfehlung vorliegt, dass der Verdacht vorliegt, dass Kind 1 am ADS-Syndrom leiden könnte.

Allerdings hatte man den Eindruck, dass der Antragsgegner anlässlich des Termins und der Übergabe des Schriftstücks hier schon nicht richtig zugehört hat.
Im Termin wurde dann dem Antragsgegner ein Schreiben übergeben, an welchem er sich bereit erklären sollte, dass er mit der Untersuchung einverstanden ist.
Nachdem sich hierauf der Antragsgegner nicht mehr meldete, das Schuljahr jedoch nahte, wurde der Antragsgegner gebeten, unter eine Fristsetzung, das Schriftstück zu unterschreiben, damit die Untersuchungen eingeleitet werden sollten. Dies veranlasste den Antragsgegner, mit Ablauf der Frist, also nach ca. 3,5 Wochen, festzustellen, dass er sich wieder einmal massiv getäuscht fühlt und das vermutliche Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom daran liegt, dass kein regelmäßiger und unbelasteter Kontakt zum Vater und Opa vorliegt. Ganz nebenbei zitiert er in diesem Brief auch die Verfahrenspflegerin falsch.
So zitierter, dass Frau Umgangstante 2 ihm mitgeteilt habe, sie sei von der Notwendigkeit der Untersuchung nicht überzeugt.
Tatsächlich war die Äußerung diejenige, dass sie darüber nichts sagen kann.

Beweis:   Zeugnis Umgangstante 2.
Tatsächlich liegt mittlerweile sogar eine ärztliche Empfehlung vor.
Beweis:   Attest Dr. Kinderarzt
Dieser rät eine dringende Behandlung an.

Nachdem sich dieses Verhalten nunmehr bereits mehrfach wiederholt hat, ist davon auszugehen, das auch künftig der Antragsgegner nur mittels Gerichtsverfahren von der Notwendigkeit von entsprechenden ärztlichen Behandlungen oder Untersuchungen überzeugt werden kann.
Der Antragstellerin das alleinige Sorgerecht auf die Kinder zu übertragen, entspricht daher dem alleinigen Kindeswohl.
Beweis im Bestreitensfall:   medizinisch psychologisches Sachverständigentutachten.

Lediglich klarstellend wird seitens der Antragstellerin darauf hingewiesen, dass dies eine Änderung an der Umgangspflegschaft und den dort getroffenen Vereinbarungen nicht beinhalten soll, sondern dass die Antragstellerin sich hier an die Vorgaben, welche vor Gericht getroffen wurden, hält.
Das Verhältnis zwischen dem Antragsgegner und der Antragstellerin verschlechtert sich nebenbei auch in den beigefügten Unterlagen zur Überweisung des Unterhalts.

Beweis:   Überweisungsbelege, Fotokopien als Anlage.


Edit: Topics zusammengeführt
« Letzte Änderung: 29. November 2011, 18:59:50 von Lausebackesmama » Gespeichert
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« Antwort #61 am: 29. November 2011, 18:37:36 »

Hallo LD,
in diesem Thread: http://www.vatersein.de/Forum-topic-23264.html
wurde Dir diese Reaktion der KM bereits vorrausgesagt...
So wie es aussieht hast Du der Untersuchung nicht zugestimmt?

Pinkus
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« Antwort #62 am: 29. November 2011, 19:46:57 »

Moin,

ein guter Anwalt würde sinngemäss antworten, dass das einer der zahlreichen Fälle ist, in denen versucht werden soll, Feuer mit Benzin zu löschen. Siehe auch >>>HIER<<<. Komisch, dass noch immer niemandem auffällt, dass hier vor allem eine mütterliche Hobbydiagnose unter allen Umständen medizinisch zementiert werden soll.

Im Klartext: Sobald das/die Kinder einen unbelasteten Kontakt zum Vater wahrnehmen könnten, wäre das "Problem" mit einiger Wahrscheinlichkeit keines mehr. Da aber nicht sein kann, was nicht sein darf, wird zuerst massiver Umgangsboykott plus Diskreditierung des Vaters beim Kind betrieben, um gleich anschliessend den Popanz "Kind muss zum Psychologen" aufzubauen. Wenn der mitsorgeberechtigte Vater sich dieser Psycho-Behandlung aus vorstehendem Grund verweigert, hat man automatisch eine schicke und sogar aktenkundige "Begründung", dass dieser das "Kindeswohl" torpediere.

Auf die Idee, dass die Ursache für kindliche Auffälligkeiten im Verhalten der "liebevoll sorgenden Mutter" liegen könnten, kommt dann gar niemand; solche Rückschlüsse sind ja auch nicht erwünscht. Dabei können fast alle Kinder bei bester seelischer Gesundheit und ohne jegliche psychologische Begleitung aufwachsen - wenn man sie nur (Kind sein) lässt. Um mein Eingangsbild zu wiederholen: Da steht die Mutter mit einem Benzinkanister vor einem brennenden Haus und sagt mit Unschuldsmiene "Ich habe keine Ahnung, wo das Feuer herkommt und warum es sich nicht löschen lässt..."

Grüssles
Martin
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« Antwort #63 am: 30. November 2011, 05:57:59 »

Hallo LD,
in diesem Thread: http://www.vatersein.de/Forum-topic-23264.html
wurde Dir diese Reaktion der KM bereits vorrausgesagt...
So wie es aussieht hast Du der Untersuchung nicht zugestimmt?

Pinkus

Doch, die Umgangspflegschaft hat nach meiner Meinung was besseres organisiert. Wo der Fokus nicht auf dem ADS liegt. Sondern wo durch eine Spieltherapie versucht werden soll wo das Problem beim Jungen ist. Es sollte nicht von Anfang an eine Richtung bekommen. Evtl. Ist das vermeindliche ADS nur eine Symptom von was anderem.

Da habe ich zugestimmt. Ich vermute weil die neue Umgangspflegschaft langsam bei der KM nervig wird ...
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