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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 20:07:08 *
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Autor Thema: KM will mit Kind auswandern  (Gelesen 625 mal)
Der Unbeugsame
_Der Unbeugsame
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Beiträge: 48


« am: 04. September 2011, 22:11:33 »

Hallo zusammen,

ich habe von einer sehr guten Bekannten erfahren, die wiederum eine sehr gute Bekannte von der KM meiner Tochter ist (die Bekannte heißt es im Großen und Ganzen auch nicht gut, was die KM mit mir bzw. mit der Tochter bzgl. Umgangsverbot ... macht!), dass die KM mit meiner Tochter auswandern möchte. Die KM kommt aus einem Nicht-EU-Staat und ist vor zehn Jahren als Aussiedlerin nach Deutschland gekommen.

Jetzt will sie sich meine Tochter schnappen und zurück in ihre Heimat.

Geht das so einfach?

Benötigt sie dafür nicht irgendwelche Papiere für die Tochter?

Habe ich da überhaupt kein Mitspracherecht?

Soviel zum "Offiziellen"!

Aber was wäre, wenn sie es einfach macht. Tochter geschnappt und zurück in ihre Heimat geschleust. Die find ich doch nie wieder!

Wie ist hier die deutsche und die "ausländische" Rechtslage?

Bitte um eure Antworten.

Vorab vielen Dank.

Grüße

DU
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Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 04. September 2011, 22:20:44 »

Moin,

wenn ich es recht in Erinnerung habe, hast Du kein gemeinsames Sorgerecht, oder? Wenn dies der Fall ist, dann sieht das superschlecht aus. KM kann als Inhaberin des ASR über den Aufenthaltsort bestimmen.

Ob es eine Chance gibt, mit diesem Wissen das GSR schnell zu erzwingen... glaube ich nicht. Wenn es eine Rechtsgrundlage gäbe, mit der Du das Kind hier halten könntest, würde wissenswert sein, ob das HKÜ (Haager Übereinkommen zur Rückführung von entführten Kindern) vom Herkunftsland der KM unterzeichnet wurde.

LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Der Unbeugsame
_Der Unbeugsame
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Beiträge: 48


« Antwort #2 am: 04. September 2011, 22:30:21 »

Ne, glücklicherweise ist GSR vorhanden. Wobei mir das in den letzten zwei Jahren überhaupt nichts gebracht hat in Bezug auf die letzten vier Umgangsverfahren! Ok, ist anderes Thema!

Wenn ich das richtig verstehe, dann kann die KM bei GSR nicht einfach über den Aufenthaltsort von der Tochter alleine bestimmen?
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #3 am: 04. September 2011, 22:33:19 »

Hi,

es wäre hilfreich, diese Details bei solchen Fragen kurz zu erwähnen. Sonst muss man sich erst mühselig die Infos aus anderen Beiträgen zusammenkratzen.

Wenn ihr GSR habt, darf sie das Kind nur mit Deiner Zustimmung mitnehmen. Wenn Du also konkrete Hinweise hast, müsstest Du eine einstweilige Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen und dann das ABR "langfristig" klären.

Welches Land ist es?

LBM
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(Ernst Ferstl)
jenpa
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 259



« Antwort #4 am: 05. September 2011, 12:54:53 »

Hallo Unbeugsamer  

Gehe doch mal zum  Jugendamt oder rede mit deinem  RA ?   Möglichkeiten gibt es schon wenn ihr GSR habt.  

jenpa



« Letzte Änderung: 05. September 2011, 12:57:29 von jenpa » Gespeichert

..dem Kind beide Eltern
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