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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:53:15 *
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Autor Thema: Unterstützung / Zuschüsse  (Gelesen 965 mal)
maiemi
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Beiträge: 8


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« am: 29. August 2011, 17:30:15 »

Hallo Zusammen,

ich weiss nicht so recht, ob ich meine Frage in den richtigen Thread eingestellt habe, wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.

Meine Situation:

Ich bin 2 mal geschieden, habe 3 Kinder, davon 2 (13 und 11) aus erster Ehe, das jüngste (3 Jahre) aus letzter Ehe.

Auf Grund der Situation bin ich unterhaltsverpflichtet und zahle außer dem Kindesunterhalt an beide Exfrauen noch den so genannten "Mehrbedarf" (voller Kindergartenbeitrag) an Exfrau 2.

Auf Grund der Situation bin ich aber auch in einer Mangelsituation.

Mein Verdienst liegt bei ca 2200 Euro netto / Monat, es bleiben mir noch 800 EUR / Monat, der Rest geht als Unterhalt weg.

Von den 800 EUR ("netto") zahle ich Miete (480 EUR warm für eine 2 Zimmerwohnung), Auto, Versicherungen, etc.

Nun muss ich auf Grund des Widerspruchs meiner (letzten) Exfrau für eine Steuererklärung von 2009 (da waren wir noch verheiratet) 4660 EURO nachzahlen. Das Verfahren / der Schriftverkehr zwischen Finanzamt und mir läuft nun schon seit einem 3/4 Jahr. Inzwischen habe ich eine Mahnung von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe erhalten, die Nachzahlung zu leisten oder es würde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Kredit bekomme ich auf Grund der finanziellen Lage nicht, Stundung wurde vom Finanzamt abgelehnt, weil ich noch eine Lebensversicherung habe, die ich (als Rentenvorsorge) nicht auflösen möchte.

Kann ich irgendwo  Wohngeld oder andere Unterstützung beantragen ?
Meine Exfrau (2) streitet sich immer weiter und die Anwaltskosten wachsen... Kann ich auch hier Unterstützung beantragen ?

Wenn "ja" , an wen muss ich mich melden,  wer kann mir helfen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

maiemi
« Letzte Änderung: 29. August 2011, 17:33:46 von maiemi » Gespeichert
pappasorglos
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Beiträge: 1.903


« Antwort #1 am: 29. August 2011, 21:50:42 »

Hi,

ja Du musst das schon näher erläutern wie das Defizit zustande kommt. Sind denn alle diese Unterhalts-Zahlungen auf Basis von Gerichtsbeschlüssen? Und wenn ja, was sagen die zu Deinem Selbstbehalt?

Bei Anwaltskosten kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Hast Du das getan?

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maiemi
Schon was gesagt
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Beiträge: 8


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« Antwort #2 am: 30. August 2011, 09:44:39 »

Hallo pappasorglos,
vielen Dank für Deine Antwort.

Die Unterhaltszahlungen sind (durch meinen Anwalt) anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Prozesskostenhilfe für die Scheidung ist beantragt und genehmigt worden, allerdings fällt meiner Exfrau immer wieder etwas neues ein, mit dem sie per Anwalt gegen mich vorgeht. Die Scheidung ist vorbei, die alleine kostete mich bereits 7000 Euro an Anwaltskosten.
Die Vermögens- / Zugewinnausgleichs- und Hausrats- Auseinandersetzungen sind derzeit (mit Prozesskostenhilfe) am Laufen.
Das Sorgerecht und Umgangsrecht wird das nächste sein, das wurde schon angekündigt.

Es ist ein Rosenkrieg, wie er schlimmer nicht sein könnte.

Das Defizit kommt zustande, in dem ich :

  334,00 EUR Unterhalt für meine Tochter (13)
  272,00 EUR Unterhalt für meinen ältesten Sohn (11)  und
  586,00 EUR Unterhalt incl. "Mehrbedarf" für meinen jüngsten (3) Sohn bezahle.
---------------
1192,00 EUR

das von 2200,00 EUR abgezogen ergibt 808,00 EUR

An wen müsste ich mich denn wenden, wenn ich finanzielle Unterstützung, wie beispielsweise Wohngeld oder einen Berechtigungsscheinn für den EInkauf im Tafelladen erhalten möchte ?

Verstehe ich Dein "ja" so, dass es für mich Chancen auf Unterstützung gibt ?

Vielen Dank für die Antwort,

maiemi

« Letzte Änderung: 30. August 2011, 09:48:47 von maiemi » Gespeichert
Malachit
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« Antwort #3 am: 30. August 2011, 10:59:16 »

Hallo maiemi,

Die Unterhaltszahlungen sind (durch meinen Anwalt) anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Äh, heißt das, diese Zahlungen sind gewissermaßen "freiwillig", d.h. es gibt noch keinen Titel (Gerichtsurteil oder Jugendamtsurkunde) dafür?!?

  586,00 EUR Unterhalt incl. "Mehrbedarf" für meinen jüngsten (3) Sohn bezahle.

Das wäre mein erster Ansatzpunkt. Die beiden anderen Kinder bekommen den Mindestunterhalt, folglich sollte auch für dieses Kind der Mindestunterhalt von 225 Euro gelten - d.h. der Kindergarten kostet 361 Euro im Monat?!? Nun gut, aber die zu diesem Kind gehörende Ex macht dir ja nun Ärger hinsichtlich der Steuererklärung, nicht wahr? Das ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn sie selber Geld verdient (und bei der im Raum stehenden Nachzahlung offenbar auch nicht zu knapp), und damit sind wir bei dem Punkt, dass es sich bei den Kindergartenkosten eben um Mehrbedarf handelt - und der geht eben nicht zu 100% zu Lasten des Unterhaltszahlers, sondern wird anhand des verfügbaren Einkommens zwischen den Elternteilen aufgeteilt.

Dein Anwalt sollte die Dame aus genau diesem Grund längst zur Einkommensauskunft aufgefordert haben, d.h. sag uns bitte, wie viel Exfrau Nr. 2 verdient - möglicherweise wirst du hier von der Dame sauber über den Löffel barbiert. Und sogar wenn es rechtens ist, dass du eigentlich alles zahlen müsstest und sie nix, müsste deine Zahlungsverpflichtung spätestens an deinem Selbstbehalt gekappt werden, so dass dir selbst immerhin 950 Euro verbleiben statt nur 808 Euro.

Ach so, noch was: Dem Anwalt würde ich bei nächstpassender Gelegenheit einen Tritt in seinen Allerwertesten verpassen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
maiemi
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Beiträge: 8


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« Antwort #4 am: 30. August 2011, 11:55:57 »

Hallo Malachit,

danke für Deine Antwort.

Für die beiden "großen" gibt es einen Titel, für den "jüngsten" (noch) nicht.
Ex Hat den Vorteil aus dem Widerspruch, dass sie für 2009 Verluste aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. ca. 6000 EUR als Steuervortrag für Ihre EkSt. für die nächsten Jahre "abschreiben" kann, was bei gemeinsamer Veranlangung nicht möglich gewesen wäre. Inzwischen bewohnt sie die ehemals vermietete Wohnung selbst und zahlt ein Darlehen darauf ab.

Einkommenauskunft liegt vor. es können 400 EUR / Monat angerechnet werden.

Bei den Kiga-Kosten (Ganztagsbetreuung) ist noch Essensgeld dabei.
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Malachit
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« Antwort #5 am: 30. August 2011, 12:22:04 »

Hallo maiemi,

Bei den Kiga-Kosten (Ganztagsbetreuung) ist noch Essensgeld dabei.

Das Essensgeld gehört ausdrücklich nicht zum Mehrbedarf, und ist somit von Madame selbst zu tragen. Unter anderem dafür bekommt sie schließlich den normalen Kindesunterhalt von dir - im Moment lässt sie sich das Essen fürs Kind gleich zweimal von dir erstatten!

Einkommenauskunft liegt vor. es können 400 EUR / Monat angerechnet werden.

Heißt was? Sie verdient 400 Euro und somit deutlich weniger als der angemessene Selbstbehalt von 1.150 Euro, der vor der Quotelung des Mehrbedarfs abgezogen wird? Dann ist es allerdings korrekt, dass du die Kindergartenkosten alleine tragen musst (dem Schandurteil des BGH sei Dank!), siehe aber meine Anmerkungen zu deinem Selbstbehalt und zur Frage des Essensgeldes. Wenn der Fall nicht so einfach liegt, dann sag' mir bitte, wie viel sie tatsächlich verdient und was davon angeblich angerechnet werden kann und was angeblich nicht. Insbesondere deshalb, weil es noch ein weiteres, nämlich "fiktives" Einkommen gibt, das anscheinend bislang noch gar nicht berücksichtigt wurde:

Inzwischen bewohnt sie die ehemals vermietete Wohnung selbst und zahlt ein Darlehen darauf ab.

Liefere Zahlen, bitte: Wie viel würde die Wohnung auf dem freien Markt an Miete bringen? Hierfür dürfte die bislang erzielte Miete eine ziemlich gute Messlatte sein. Und wie viel zahlt sie für das Darlehen an Zinsen? Wenn die Wohnung z.B. 600 Euro im Monat an ersparter Miete wert ist und sie 400 Euro für das Darlehen zahlt, dann kann ihr ein Wohnvorteil von 200 Euro angerechnet werden, der für die Zwecke der Quotelung des Mehrbedarfs auf ihr Einkommen draufgeschlagen wird. Natürlich - so lange sie mit "Erwerbseinkommen plus Wohnvorteil" immer noch unter der magischen Grenze von 1.150 Euro bleibt, ändert sich für dich nix; aber wir wollen es Madame mal nicht zu einfach machen, sich aus der Verantwortung zu stehlen.


Und auch, wenn ich mich jetzt wiederhole - falls dir die Sache mit dem Essengeld und mit dem Wohnvorteil bislang unbekannt waren, dann gilt gleich dreimal:

Dem Anwalt würde ich bei nächstpassender Gelegenheit einen Tritt in seinen Allerwertesten verpassen.

Das sind nämlich Standardfragen, die der gute Mann dir hätte stellen sollen, bevor er dir fälschlicherweise empfiehlt, die vollen 586 Euro zu zahlen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.
« Letzte Änderung: 30. August 2011, 12:25:10 von Malachit » Gespeichert

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maiemi
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« Antwort #6 am: 23. Januar 2012, 11:19:19 »

Hallo Zusammen,

meine Exfrau und ich haben uns zwischenzeitlich geeinigt.
Der Streit ist beigelegt. Gott sei dank...  
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midnightwish
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« Antwort #7 am: 23. Januar 2012, 11:20:44 »

 thumbup

Glückwunsc
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