Hallo zusammen,
Irgendwo habe ich mal gelesen das, das Finanzamt automatisch den Betrag nimmt der für den Steuerzahler am günstigsten ist. Stimmt das?
Es erfolgt automatisch eine Günstigerprüfung von Kindergeld gegen Freibetrag.
Das ist zwar soweit richtig, aber wenn ich's richtig verstehe, geht's hier um eine andere Frage, nämlich: Macht man den
halben Kinderfreibetrag geltend (und sagt dem Finanzamt somit: schlagt mir ggf. das
halbe Kindergeld auf die so errechnete Steuer drauf), oder macht man den
vollen Kinderfreibetrag geltend (und sagt dem Finanzamt somit: schlagt mir ggf. das
volle Kindergeld auf die so errechnete Steuer drauf).
Die erwähnte Günstigerprüfung bedeutet m.E. nur: Egal für welche der beiden Varianten man sich entschieden hat, das Finanzamt prüft am Ende, ob es nicht günstiger wäre, den Kinderfreibetrag
gar nicht geltend zu machen und im Gegenzug auf die Kindergeldanrechnung bei der Steuerfestsetzung zu verzichten - und wählt dabei jene Variante aus, die für den Steuerzahler günstiger ist. In der Regel also "Kindergeld so wie es ist" bei niedrigen Einkommen, "Kinderfreibetrag unter Anrechnung des bereits ausgezahlten Kindergeldes" bei hohen Einkommen.
Nur - wenn du die Wahl hast zwischen den beiden Möglichkeiten "halb" oder "voll", dann musst du diese Entscheidung m.E. schon selbst treffen, nämlich indem du in der Anlage Kind das tust, was oldie geschrieben hatte, oder es eben bleiben lässt. Ich glaube kaum, dass das Finanzamt hier von sich aus eine eventuelle "Fehlentscheidung" korrigieren kann.
Viele liebe Grüße,
Malachit.