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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:46:37 *
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Autor Thema: Kinderfreibetrag  (Gelesen 800 mal)
mikkian
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 75


« am: 29. August 2011, 00:03:33 »

Guten Abend,

mein Sohn (13) wohnt jetzt seit über einem Jahr bei uns. Die Mutter zahlt nach wie vor keinen KU.
Nun habe ich von der Möglichkeit gehört das ich anstatt 0,5 Kind auf der Steuerkarte 1 ganzes Kind eintragen lassen kann, somit würde zumindest etwas mehr Geld übrig bleiben. Die Mutter geht einem 400,-€ Job nach, hat auf ihren Abrechnungen auch 0,5 Kind eingetragen.

Weiß jemand ob das wirklich möglich ist? Wenn ja, kann ich das auch rückwirkend beantragen?
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elwu
Gast
« Antwort #1 am: 29. August 2011, 07:07:07 »

Weiß jemand ob das wirklich möglich ist? Wenn ja, kann ich das auch rückwirkend beantragen?

Hallo,

rückwirkend weiß ich nicht, aber ab nun kannst du es auf jeden Fall eintragen lassen. Die Frage ist, ob es dir wirklich was bringt. Es gibt nämlich Fälle, bei denen einem unterm Strich mit 0,5 mehr Netto bleibt als mit 1,0. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bei höheren Einkommen und nach Günstigerprüfung bzgl. des Kindergeldes durch die Finanzverwaltung.

/elwu
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mikkian
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 75


« Antwort #2 am: 29. August 2011, 11:35:04 »

Guten Morgen,

weniger als vorher?  puzzled
Und bringt es denn der Mutter was das sie 0,5 Kind hat bei einem 400,- Job?
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 29. August 2011, 12:58:13 »

Hi mikkian

Falls Du noch nicht Deine Steuererklärung für 2010 eingereicht hast, kannst Du rückwirkend den Steuerfreibetrag beantragen. Dazu füllst Du die "Anlage Kind" aus. Wichtig hier ist dann der Punkt:
Zitat
Ich beantrage den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder
38 Ausbildungsbedarf, weil der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75% erfüllt hat.

Gruss oldie

Edit: Analog gilt das auch für das Jahr 2011.
« Letzte Änderung: 29. August 2011, 12:59:45 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #4 am: 29. August 2011, 18:36:43 »

Ja, aber wie Elwu schon schrieb: Vorher durchrechnen, damits kein Eigentor wird. Bei Berücksichtigung des Freibetrags wird das Kindergeld wieder auf das zu versteuernde Einkommen addiert.

Erst rechnen, dann erklären.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
mikkian
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 75


« Antwort #5 am: 30. August 2011, 12:21:19 »

Ah, Ok. Vielen Dank!

Irgendwo habe ich mal gelesen das, das Finanzamt automatisch den Betrag nimmt der für den Steuerzahler am günstigsten ist. Stimmt das?
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habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #6 am: 30. August 2011, 15:37:25 »

Genau.

Es erfolgt automatisch eine Günstigerprüfung von Kindergeld gegen Freibetrag.
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Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #7 am: 30. August 2011, 16:14:40 »

Hallo zusammen,

Irgendwo habe ich mal gelesen das, das Finanzamt automatisch den Betrag nimmt der für den Steuerzahler am günstigsten ist. Stimmt das?

Es erfolgt automatisch eine Günstigerprüfung von Kindergeld gegen Freibetrag.

Das ist zwar soweit richtig, aber wenn ich's richtig verstehe, geht's hier um eine andere Frage, nämlich: Macht man den halben Kinderfreibetrag geltend (und sagt dem Finanzamt somit: schlagt mir ggf. das halbe Kindergeld auf die so errechnete Steuer drauf), oder macht man den vollen Kinderfreibetrag geltend (und sagt dem Finanzamt somit: schlagt mir ggf. das volle Kindergeld auf die so errechnete Steuer drauf).

Die erwähnte Günstigerprüfung bedeutet m.E. nur: Egal für welche der beiden Varianten man sich entschieden hat, das Finanzamt prüft am Ende, ob es nicht günstiger wäre, den Kinderfreibetrag gar nicht geltend zu machen und im Gegenzug auf die Kindergeldanrechnung bei der Steuerfestsetzung zu verzichten - und wählt dabei jene Variante aus, die für den Steuerzahler günstiger ist. In der Regel also "Kindergeld so wie es ist" bei niedrigen Einkommen, "Kinderfreibetrag unter Anrechnung des bereits ausgezahlten Kindergeldes" bei hohen Einkommen.

Nur - wenn du die Wahl hast zwischen den beiden Möglichkeiten "halb" oder "voll", dann musst du diese Entscheidung m.E. schon selbst treffen, nämlich indem du in der Anlage Kind das tust, was oldie geschrieben hatte, oder es eben bleiben lässt. Ich glaube kaum, dass das Finanzamt hier von sich aus eine eventuelle "Fehlentscheidung" korrigieren kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
hannes
Frischling

Beiträge: 5


« Antwort #8 am: 22. November 2011, 09:53:41 »

Mhh evtl hilft dir mit dem Kindergeld das hier weiter??  question

http://eltern.t-online.de/kindergeld-2012-kindergeldhoehe-auszahlungstermine-einkommensgrenzen/id_51118546/index
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