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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:46:14 *
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Autor Thema: Mutter blockiert, Vater verliert  (Gelesen 1524 mal)
Vaterinnot
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Beiträge: 10


« am: 28. August 2011, 21:23:22 »

Hallo,

ich bin ein sehr besorgter Vater meines Sohnes (3,5 J.). Meine Frau und ich waren nur insgesamt 17 Monate zusammen, verheiratet, Frau hat mich nach 3 Monaten Ehe wort- u. Kommentarlos verlassen d.h. ichkenne bis heute den Grund nicht. Kurz nach der Trennung haben wir uns auf eine gemeinsame Sorge geeinigt - 5 Monate später fällt der KM dann ein, es anders haben zu wollen, deren Gründe auch bis heute unklar sind.
 
Seit der Trennung von meiner Exfrau vor über 3 Jahren, unser Junge war 5 Mo, hat sie nur Vorbehalte, lügt was das Zeug nur hält, erfindet dumme Geschichten, reicht einen Antrag nach dem nächsten beim FamG ein um mir die elterliche Mitsorge streitig machen zu wollen - ich kann mir erklärten warum sie das alleinige SG unbedingt haben will - es sind schwere Verfehlungen gegen mich - ich bekomme keine Auskünfte, sie blockiert und ignoriert mich. Umgänge werden grundlos abgesagt, Vereinbarungen unterwandert, boykottiert und vieles andere schreckliche mehr. Die Km erklärt unserem Sohm im zarten Alter, dass der Vater tod sein würde - das ist der Oberhammer und schizophren.
 
Ich zahle brav Unterhalt, lasse mir nichts zu Schulden kommen, bin immer pünktlich bei den Übergaben gewesen und habe die Mutter stets in Ruhe gelassen und nie begrängt.
 
Ich habe seit 2 Jahren eine neue Partnerin, wir erwarten im April Nachwuchs mit ihr :-)

Vor einer Woche habe ich vor dem FamG die elterliche Sorge als Vater verloren und der Umgang wurde auf 12 Monate für monatlich 2 Std. reduziert - eine totale Entfremdung findet statt. Vorher war der Umgang (ohne Übernachtung) alle 14 Tage mit 8 Std. Schon etliche Male habe ich dem JA und dem FamG mitgeteilt, dass die gesamte Fahrerei dem Kind nicht gut tut - meine Sorge hat niemals Gehör gefunden. Ich bin schockiert, was der Rechtsstaat mit uns macht. Mein Sohn muss auf seinen Vater verzichten und mitbetimmen kann ich nicht mehr - ich bin einfach nur schockiert.
 
Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und bemühe mich stets, ein guter Vater zu sein - auch das kann meine partnerin, die ebenfalls schockiert ist, bestätigen. Das JA kann nichts mehr machen und dem Richter ist sowas auch noch nicht unter gekommen, dass die KM sich so derart blockiert - aber auch der Richter kann nichts machen.
 
Soll ich da Berufung vor dem OLG einlegen ? Lag es an meinem Anwalt, der schlecht argumentiert hat ? Was kann ich tun ? ich bin sehr traurig als vater u. ich hänge an meinem kleinen Sohn.

Die KM tut alles um in erheblicher Weise unserem Sohn zu schaden - das JA macht nichts.

Ich lasse da nicht locker und den Ämtern sowie auch dem FamG entsteht so mittlerweile der Eindruck, dass ich nerve - dies mag auch sein, aber ich suche Hilfe bei entsprechenden Stellen - denn wennich mit der KM nicht so einen Krieg hätte, würade ich keine Hilfe suchen. Es heißt vom Richter u. dem JA "die Eltern sind nicht in der Lage" zum "Wohle des Kindes zu handeln" - das stimmt so nicht - ich will die Konflikte lösen, doch dei KM blociert weiterhin. Erreichen will ich, dass der Sohn zum Vater regelmäßig kommt u. dort auch zu Übernachtungen bleibt. Ebenso ist mir auch die gemeinsame Sorge zum Kinde sehr wichtig - die Mutter kann nicht alleine entscheiden, zumal wir uns schon kurz nach der Trennung auf eine gemeinsame Sorge geeinigt haben.

Ich brauche Hilfe, sonst verliere ich meinen Sohn ganz aus den Augen. Über 3 Monate habe ich ihn schon nicht mehr gesehen.
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Beppo
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« Antwort #1 am: 30. August 2011, 13:24:04 »

Hallo ViN

Ist das
Vor einer Woche habe ich vor dem FamG die elterliche Sorge als Vater verloren und der Umgang wurde auf 12 Monate für monatlich 2 Std. reduziert
die Antwort auf das?
dem Richter ist sowas auch noch nicht unter gekommen, dass die KM sich so derart blockiert - aber auch der Richter kann nichts machen.

Er erkennt, dass die Mutter blockiert und entzieht dir dafür das SR?

Was sagt denn dein RA dazu?

Wie lautet die Begründung?

Ich würde sofort Berufung einlegen.
Solchen Dr*cks*cken muss echt das Handwerk gelegt werden.

Welches OLG ist denn zuständig?
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« Antwort #2 am: 30. August 2011, 13:39:28 »

Wie lautet die Begründung?

Begründet hat das doch der 12. Senat....

http://lexetius.com/2007,4029
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Beppo
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« Antwort #3 am: 30. August 2011, 13:46:02 »

Aber nicht für die Umgangskürzung.

Und der Wortlaut für sein Urteil würde mich auch interessieren.

(Und dass du mich nochmal an dieses Brechmittel von Schandurteil erinnerst, nehme ich dir auch übel!   )
« Letzte Änderung: 30. August 2011, 13:48:50 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #4 am: 30. August 2011, 14:26:15 »

Hejhej.....

also - bei allem Verständnis für Verbitterung und Hoffnungslosigkeit im Zusammenhang mit deutscher Familienrechtsprechung  -  DAS
Zitat von: Malachit
Falls die Geschichte des deutschen Familienunrechts eines Tages genau so aufgearbeitet werden sollte wie, äh, gewisse andere Ereignisse der deutschen Geschichte...
geht deutlich zu weit. Der Vergleich mit den Nürnberger Prozessen ist hier nicht angezeigt!
Ich bitte ernsthaft um Löschung!
Matthias

Gut. Erledigt. Fühlst du dich jetzt wohler?
« Letzte Änderung: 30. August 2011, 14:43:03 von Malachit » Gespeichert

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
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« Antwort #5 am: 30. August 2011, 14:51:49 »

Mit "wohler fühlen" hat das nicht viel zu tun: wenn wir hier immer wieder und zum Teil sehr heftig die einseitige und ausschließliche matriarchalische Rechtsprechung und Haltung vieler Gerichte, Behörden etc. in Deutschland kritisieren und anprangern, sollten wir uns besonders davor hüten, unseren berechtigten Zorn durch solche Vergleiche ad absurdum zu führen: da schaut dann keiner mehr auf den Inhalt sondern nur noch auf die Verpackung. Und das schadet wohl deutlich mehr.....
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
elwu
Gast
« Antwort #6 am: 30. August 2011, 14:59:39 »

Soll ich da Berufung vor dem OLG einlegen?

Ja. Denn selbst wenn die Eltern nicht miteinander können, ist das kein Grund, das Recht des Kindes auf Umgang einzuschränken, das ist nämlich unabhängig vom Sorgerecht.

Lag es an meinem Anwalt, der schlecht argumentiert hat?

Woher sollen wir das ohne Kenntnis seiner Argumentation wissen? Am besten du suchst dir als neuen Anwalt einen Beisser, und der soll Beschwerde einlegen. Bis das dann läuft, gibst du uns hier die wesentlichen Teile der bisherigen Schriftsätze (anonymisiert) zum lesen, damit wir uns ein Bild schaffen können. Wir wissen ja nicht mal, wer da was beantragt hat.

/elwu
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Jens Jacob
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aka Peter2010


« Antwort #7 am: 30. August 2011, 21:28:14 »

Hallo ViN,
habe dies über Jahre, wirklich über Jahre erlebt, dass die KM überall blockiert.  Selbst nach 12 Jahren geht das Spielchen immer weiter von einem Ende nicht absehbar. Wichtig ist, dass du mit Deinem Sohn (obwohl noch sehr jung) eine kleine Beziehung aufbauen kannst.
Getreu nach dem Motto " Liebe spürt wer liebt". Jeder kleine Schritt kann  für die Zunkunft ein großer sein. Schließlich hat Dein Sohn ein Recht auf seinen Vater. Was die Richter
betrifft, so habe ich die Erfahrung gesammelt, dass keiner mehr ein Rückrad besitzt. Hoffe Dir geht es anders. Das mit dem Umgangsrecht von 2 Stunden ist zwar sehr kurz aber
besser als ncihts. Schon jetzt einen Antrag beim JA stellen und eine größere Umgangsform beantragen .z.B. 6 Stunden und wenn Dein Sohn 5 Jahre ist auch auf Übernachtung plädieren.
Über RA will ich micht nicht mehr aüßern. Habe da zu viele Bruchlandungen erlebt. Ein Wechsel kann oft vor Vorteil sein und eine Enstscheidung vorm OLG fast nur hilfreich.
Habe alle Facetten durchgemacht die du Dir vorstellen kannst und gebe niemals die Hoffnung auf. Bin irgendwann im Herbst/Winter auf SternTV zu sehen. Aberkennung vom GSR sofort anfechten.
Gruß
Jens Jakob
kannst mich googlen
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Jens Jakob
Vaterinnot
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« Antwort #8 am: 30. August 2011, 21:51:22 »

Hallo Jacob,

hat es denn einen Sinn vors Verwaltungsgericht zu ziehen und wg. Verfahrensfehler zu klagen oder direkt vors OLG ? Ist es nicht eh schon zum Scheitern verurteilt, sodass ich vorm OLG nicht gehört werde ? Die Eletrnbeziehung ist so konfliktreich, dass es der KM am besten entspräche, ihr die Sorge alleinig zu übertragen - das ist nämlich die Begründung.

Ja, die KM, sie geht ohne Charme über Leichen, die macht keinen Halt.

Wie kann ich mich gegen die Vorbehalten sowie Anschuldigungen wehren ? Was kann ich tun ? Oder ist die sache für mich verloren ?

Mfg

ViN
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Beppo
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« Antwort #9 am: 30. August 2011, 21:58:33 »

Du musst am OLG in Berufung gehen.
Einen anderen Weg gibt es nicht.

Ob du dort Gehör findest, hängt auch ein wenig von der Antwort auf meine Frage nach dem zuständigen OLG ab.
Es gibt nämlich schlechte und noch schlechtere OLGs.

Wichtig ist dafür aber ein vernünftiger RA und ein Blick auf die Begründung des Urteils.

Gruss Beppo
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« Antwort #10 am: 30. August 2011, 22:04:07 »

OK - es ist das OLG Oldenburg - und ja mein neuer Anwalt ist eine fachanwältin extra für Kindschaftsrecht, ist im Stadtrat drin, hat promviert, die auch eine OLG-Zulassung hat.

Mail back

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Beppo
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« Antwort #11 am: 30. August 2011, 22:12:22 »

Ok, Oldenburg gehört nicht zu berüchtigsten.

Aber wenn deine RAin auch noch politische Ambitionen hat und mit einer "OLG-Zulassung" wirbt, die es schon lange nicht mehr gibt, finde ich das nicht gerade Vertrauenerweckend.
Der "Erfolg" des vergangenen Verfahrens spricht ja auch nicht gerade für sie.

Du musst aber die Berufungsfrist beachten!
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« Antwort #12 am: 30. August 2011, 22:18:33 »

Tja, was soll ich machen, mir hängt es sehr zum Hals raus u. ich tendiere, die sache für zwei bis 3 jahre auf sich beruhen zu lassen - wobei, wenn ich wieder solche Worte hier "sofort in Berufung zu gehen" lese ich wieder stark motiviert bin.

Die Fristen habe ich berücksichtigt bzw. werde ich bei Berufung einhalten.

Aber mal was anderes: Hunderpro liegen vom JA und FamG Verfahrensfehler vor - sollte man deswegen nicht vors verwaltungsgericht ziehen und die dort erstmal verhauen lassen ?
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« Antwort #13 am: 30. August 2011, 22:21:22 »

Aber mal was anderes: Hunderpro liegen vom JA und FamG Verfahrensfehler vor - sollte man deswegen nicht vors verwaltungsgericht ziehen und die dort erstmal verhauen lassen ?
Nein. Verfahrensfehler werden, wenn überhaupt, vom OLG überprüft.
Wann läuft denn die Frist ab?
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« Antwort #14 am: 30. August 2011, 22:39:52 »

in 4 Wochen genau.
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« Antwort #15 am: 30. August 2011, 22:57:26 »

Hallo VaterinNot,

Du verwechselst Zivilrecht mit Verwaltungsrecht, grob gesagt ist Zivilrecht das Verhältnis Bürger-zu-Bürger und Verwaltungsrecht das Verhältnis Bürger-zur-staatlichen Gewalt (v.a. Behörden).

Wie @Beppo richtig schreibt ist bei Dir, weil es bei Dir um gerichtliche Entscheidungen zu Umgang und Sorge im Verhältnis zur KM geht, die Berufung beim OLG die richtige Baustelle, also vorrangig das Zivilrecht (Familienrecht). Auch dort werden ggfs. Tatsachen-, Rechts- u. Verfahrensfehler geprüft und hoffentlich korrigiert.

Ich teile @Beppo`s Einschätzung, dass Deine politisch orientierte Fachanwältin evtl. nicht die richtige ist.

Eine OLG-Zulassung für Anwälte ist schon länger nicht mehr notwendig, d.h. wenn sie damit Werbung macht, ist das schlicht Leute für Dummverkaufen...

Ich will Dir für Dein recht komplexes Problem keine Spontanlösung geben. Aber einen allenfallsigen Anwaltswechsel halte ich für überdenkenswert.

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 30. August 2011, 23:09:27 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #16 am: 30. August 2011, 23:11:04 »

Okay, danke für die Info:

Da ich erst diesen Do. einen Termin bei dieser neuen Anwältin habe, muss ich sicherlich einiges wissen über diese Person. Welche Hintergründe sollte ich von dieser Anwältin erfahren bzw. fragen damit die Sache Aussicht auf Erfolg hat ?
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« Antwort #17 am: 30. August 2011, 23:22:11 »

Servus Vaterinnot,

die richtige Anwaltssuche ist immer so eine leidige und schwierige Sache.

Was ich aus persönlicher Erfahrung sagen kann:

Umhören, Umhören und Umhören und im Zweifel keine Großkanzlei, wo Du evtl. Anwalt A, B und C jedesmal Deine Geschichte neu erzählen musst, Du nur eine Nummer bist und die linke nicht weiss, was die recht tut.

Besser einen versierten Fachanwalt/in für Familienrecht mit Einfühlungsvermögen, Empathie, Lebens- u. Berufserfahrung und dem notwendigen Biss. So etwas gibt es, also suchen und Empfehlungen von Bekannten/Freunden/Kollegen erfragen...und im Zweifel ein Erstberatungsgespräch führen um zu prüfen, ob die Chemie stimmt und Du Dich gut aufgehoben fühlst...

Wie bist Du denn z.B. an die "neue" Anwältin gekommen?

Viele Grüsse



« Letzte Änderung: 30. August 2011, 23:23:46 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #18 am: 30. August 2011, 23:35:41 »

Hier sag mir deine Meinung - Link:

http://www.kanzlei-niewerth.de/heinrich_niewerth.html

was sagst du dazu ?
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« Antwort #19 am: 30. August 2011, 23:37:15 »

Hier ist die gute Frau, die meine Anwältin wewrden soll:

http://www.kanzlei-niewerth.de/esther_niewerth-baumann.html

und ?
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« Antwort #20 am: 30. August 2011, 23:40:15 »

Hier aus dem Inpressum wegen dem OLG:

http://www.kanzlei-niewerth.de/impressum.html

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« Antwort #21 am: 30. August 2011, 23:43:02 »

Danke, aber was hat:

Fachanwalt für:
• Verwaltungsrecht
• Agrarrecht

Weitere Schwerpunkte:
• Erbrecht
• Baurecht
• Vertragsrecht
• Landwirtschaftsrecht

mit Familienrecht zu tun? Abgesehen davon, das das Schwarzweißbild gut aussieht...

Versteh mich nicht falsch...Anwälte können unabhängig ihrer Schwerpunkte meist auch mehr, aber Du hast eine üble erstinstanzliche Entscheidung kassiert. Da brauchst Du einen absoluten Berufungsspezialisten im Familienrecht(!), nichts anderes...

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 30. August 2011, 23:45:39 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #22 am: 30. August 2011, 23:49:52 »

Hab dir ja schon meinen per Link geschickt:

Hier nochmals die Anwältin die mich vertreten soll:

http://www.kanzlei-niewerth.de/esther_niewerth-baumann.html



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« Antwort #23 am: 30. August 2011, 23:59:32 »

Und?

Was soll ich jetzt sagen?

Außer Links kam auf meine Frage nichts...

Was kann die Dame? Wem hat sie schon gut geholfen, den Du kennst?

Du musst der Dame das vielleicht wichtigste(!) in Deinem Leben anvertrauen, nämlich die Lösung des Umgangs und die Lösung der Sorgerechtsfrage für Dein Kind und die 1. Instanz hast Du schon verloren...

Es geht um mehr als nur gelungene Internetauftritte...darauf wollte ich Dich hinweisen... 
« Letzte Änderung: 31. August 2011, 00:07:53 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #24 am: 31. August 2011, 07:19:55 »

Hi,

es ist schwer einen Anwalt von einem Internetauftritt zu beurteilen - es ist fast unmöglich. Du brauchst einen absoluten Profi im Familienrecht, da wäre also einer der (fast) nur Familienrecht macht besser.

Hör dich um, frag im Bekanntenkreis nach. Lass dir auch die Anwälte der Gegener beschreiben. Du brauchst einen der gut argumentiert und Erfolg hat.

Nachdem ich mit Anwalt Nummer 1 total auf die Nase gefallen bin, habe ich den Anwalt gewählt von dem ein Bekannter sagte: "Der war als Gegner schrecklich". Seit über 3 Jahren ist dieser Mann mein Anwalt und auch wenn ich ihn optisch "schräg" finde weis ich, er setzt sich für meine Belange sehr gut ein. Er haut drauf wenn es sein muss und ignoriert die sinnlosen Berge an Schlammschlacht die mein Ex ständig losbricht.

Als bisherige Bilanz würde ich sagen diese Wahl war gut. Persönlich würde ich wohl auch eher zu einem Mann raten, einfach weil ich erlebt habe das Anwältinnen eher zur Schlammschlacht neigen. Genau das solltest du aber lassen, es ist wichtig sachlich und höflich zu argumentieren.

LG
Nadda
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