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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:38:08 *
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Autor Thema: Unterhalt ab 18  (Gelesen 2809 mal)
DirtyHarry
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Beiträge: 67



« Antwort #25 am: 21. Oktober 2011, 06:56:40 »

Hi Oldie,

er hat bereits reagiert und die Gegenseite zur Klärung aufgefordert. Desweiteren schrieb er, dass meine ältere Tochter mit Unterstützung ihrer Mutter die Schule vernachlässige und daher die Ansprüche überprüft werden.
Im Vordergrund steht jetzt aber erstmal die Klärung der Mandatschaft und die Rückgabe des Titels meiner jüngeren Tochter, da meinte der gegenerische Anwalt ja, er sehe keinen Anlass diesen herauszugeben.
Ich hatte meinem Anwalt letztens eine recht lange email geschrieben und ihm noch einiges mit auf dem Weg gegeben, eben das mit dem fiktiven Einkommen, dass meine Ex mit ihrer Mutter eine Wohnung bewohnt und noch weitere Dinge.
Mal sehen, wie es sich weiter entwickelt..

Gruß
DH
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DirtyHarry
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« Antwort #26 am: 28. Januar 2012, 19:52:11 »

Hallo zusammen,

nachdem ich seit des letzten Briefes meines RA von der Gegenseite nichts mehr gehört habe, habe ich nun vor 1 1/2 Wochen von meiner Tochter erfahren, dass sie wohl wegen vieler, unentschuldigter, Fehltage die Schule verlassen musste.
Sie wollte sich dann an einem anderen Gymnasium anmelden, dies ist wohl fehlgeschlagen, da auf meine Frage nach der Schulbescheinigung lediglich ein "warum" kam.

Ich schrieb ihr dann, dass sie ohne diese Bescheinigung auch keinen Unterhalt zu erwarten hätte ( geht natürlich nicht so einfach, es existiert ja dieser Titel). Sie schrieb daraufhin, sie wäre beim Arbeitsamt gewesen und weil sie sich um einen Job bemühe müsste ich weiterzahlen, ist das korrekt? Kann ja wohl nicht sein oder? Sie ist 18, besucht keine Schule, macht keine Ausbildung. Das hätte die Arge so gesagt und wenn ich nicht zahlen würde, sollte sie zum Jugendamt gehen.
Sie würde sich auch nur bis August bemühen, weiß Gott was sie dann vorhat...

Der Titel ist aus dem Jahr 2004 und ich meine ein statischer, er beläuft sich auf 249€. Im Moment bekommt sie 307€. kann ich den Unterhalt auf diese 249€ kürzen?

Für Antworten bedankt sich im voraus
DH
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Friese
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« Antwort #27 am: 30. Januar 2012, 18:15:21 »

Hallo DirtyHarry,
ich kann Dir nur schreiben, wie es bei mir war und was mein RA zu mir, bzw. zum Richter sagte. Mein jetzt vollj. Sohn brach 4 Monate vor 18. Geburtstag seine 2. Ausbildung ab. Dann nichts mehr getan, außer sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet.
Also, selbst noch bei Minderjährigkeit hätte ich keinen KU mehr zahlen müssen (sagt mein RA). Bei der Verhandlung im Dez. wurde meinem Sohn von der Richterin gesagt, dass er eine Arbeit hätte aufnehmen müssen, um mich von der Unterhaltsbelastung zu befreien.
Da mein Sohn auch von der RAin meiner Ex vertreten wird, lehnte mein RA bei der Verhandlung die RAin vom Sohn ab, da Interessenskollision besteht. Wurde so auch noch mal letzte Woche ans AG geschrieben "Antragsteller wird nicht ordentlich vertreten, nach § xxxBRAGO" usw.
Wie das bei dem Titel aussieht, kann ich nicht sagen. Ich würde aber max. den Betrag zahlen, der tituliert ist und die Tochter zur Herausgabe des Titels auffordern.
Ich glaub auch nicht, dass Du weiterzahlen mußt, nur weil sie sich um eine Arbeit "bemüht". Das Arbeitsamt hat Dir meines Wissens nichts zu sagen und ich bezweifle auch, dass das Jugendamt für Deine Tochter noch zuständig ist.
Erst mal ist sie mit Volljährigkeit für sich selber verantwortlich. Wenn sie was will, muß sie Dir ihre Bedürftigkeit nachweisen. Und dazu gehört auch ein Einkommensnachweis der Mutter, den sie Dir zukommen lassen muß. Nicht die Mutter, soviel ich weiß. Vorher hat sie keinen Anspruch auf KU. Fürs Nichtstun bekommt man keinen Unterhalt, sagte jedenfalls meine Richterin bei der Verhandlung zum Sohn.
Meine Fehler hier werden sicherlich / hoffentlich von anderen berichtigt
Grüße Friese
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elwu
Gast
« Antwort #28 am: 30. Januar 2012, 18:43:14 »

Das hätte die Arge so gesagt und wenn ich nicht zahlen würde, sollte sie zum Jugendamt gehen.

Hallo,

vielleicht ist die ARGE nicht darüber informiert, dass die Jugend und damit die Zuständigkeit des Jugendamtes für Kindesunterhaltssachen mit dem 18ten Lebensjahr endet. Das solltest du deine Tochter wissen lassen, und ebenso, dass an ihren weiteren Unterhaltsanspruch strenge Pflichten ihrerseits gebunden sind. Mehr dazu in diesem Thread. Zur vorläufigen Höhe des Unterhalts: was steht in dem Titel *genau*?

/elwu
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DirtyHarry
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« Antwort #29 am: 30. Januar 2012, 18:51:07 »

hi Elwu,

der genaue Wortlaut des Titels: ich vepflichte mich dem Kind ..... geb. am ...., Unterhalt abweichend von den Altersstufen der Regelbetrag Verordnung montalich im voraus zu zahlen, rückständige beiträge sofort und zwar.

Beginnend ab dem 01.04.2004 in Höhe von € 249,00

Kann ich da den Unterhalt auf diesen Betrag kürzen?

gruß
DH
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #30 am: 30. Januar 2012, 19:32:51 »

Wenn da nicht noch irgendwas von %-Sätzen oder so ähnlich steht dann ist ein statischer Titel und dann brauchst du auch erstmal nicht mehr zu bezahlen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DirtyHarry
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« Antwort #31 am: 30. Januar 2012, 19:38:38 »

Hi Beppo,

danke für die Antwort, habe ich mir schon gedacht, aber Nachfragen ist doch besser...

Dann werde ich sie im nächsten Schritt auffordern, mir den Titel auszuhändigen, was sie nicht machen wird...

Den Titel meiner Jüngsten, die bei uns lebt, habe ich immer noch nicht, da habe ich Klage eingereicht..


Gruß
DH
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elwu
Gast
« Antwort #32 am: 30. Januar 2012, 19:42:11 »

Kann ich da den Unterhalt auf diesen Betrag kürzen?

Hallo,

wie Beppos schon schrieb: sofern da sonst nix drinsteht, ja. Also sofort den Dauerauftrag abändern. Wie kam es überhaupt zu dem höheren Zahlbetrag?

/elwu
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DirtyHarry
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« Antwort #33 am: 30. Januar 2012, 20:35:41 »

Ich habe das immer der aktuellen Altersstufe angepasst. Der letzte Betrag von 307€ kam zustande, da meine Ex und ich uns quasi darauf geeinigt hatten. Aber das ist nun alles hinfällig geworden
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #34 am: 30. Januar 2012, 20:52:56 »

Die Anpassung ist nur bei einem dynamischen Titel (%-Satz des Regel- bzw. Mindestunterhalts) zwingend.
Bei einem statischen Titel (Fester Betrag) nicht.
Solange es einen plausiblen Unterhaltsanspruch gab, war es durchaus vernünftig die Anhebung freiwillig vorzunehmen.
Das ist jetzt, wo sie volljährig ist und sich die Rechtslage komplett ändert nicht mehr so.
Daher ist es völlig i.O. den Zahlbetrag zunächst mal auf das absolute Minimum zu senken.
Bis sie die erforderlichen Auskünfte für einen evtl. neuen Anspruch vorgelegt hat.

Gruss Beppo
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DirtyHarry
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« Antwort #35 am: 30. Januar 2012, 21:21:06 »

Vielen Dank für Eure antworten. Ich werde jetzt erstmal den Zahlbetrag ändern und den Titel einfordern, da kann meine Tochter sich gleich einen neuen RA suchen, da der Interessenskonflikt ja auch noch nicht aus der Welt ist...

Gruß
DH
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DirtyHarry
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« Antwort #36 am: 05. Februar 2012, 07:47:29 »

Guten Morgen zusammen,

es geschehen noch Wunder. Am Freitag als meine Ex unsere Tochter zum Wochenende abholte, fragte sie, ob ich zwei Minuten Zeit hätte...
Als sie wieder ging hatte ich beide Unterhaltstitel in der Tasche men_ani

Den einen für die Tochter, die bereits bei mir wohnt und mein Anwalt das Gericht in zwischenzeit um ein Versäumnisurteil gebeten hat da die Gegenseite sich nicht rührt.
( Was passiert nun? Ich sage meinem Anwalt er soll die Klage zurückziehen, was ist mit den Kosten?)

Den anderen für die volljährige Tochter, die zur Zeit nichts macht! Somit erledigt sich einiges von selbst und meine Tochter wird sich Wundern....

Gruß
DH

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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #37 am: 06. Februar 2012, 13:21:08 »

Hi

Ähm, für die Grosse? Du weisst, dass dieser Titel Eigentum der Tochter ist und die KM ihn Dir eigentlich gar nicht geben darf? Wenn Tochter bockig ist, kann sie diesen einfordern und wird Recht bekommen. Ob damit auch der derzeitige Anspruch auf UH bestehen bleibt, ist zu bezweifeln. Theoretisch hätte dieser Titel ruhend gestellt werden sollen. Er lebt wieder auf, wenn die Tochter ihre Ausbildung fortsetzt und sollte dann neu berechnet werden.

Trotz aller Differenzen rate ich Dir, den Kontakt zur Grossen zu suchen. Dafür ist jetzt m.E. ein guter Zeitpunkt, zumindest teilweise.


Gruss oldie
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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
DirtyHarry
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« Antwort #38 am: 06. Februar 2012, 13:44:08 »

hi Oldie,

hm, ok, das wußte ich nicht. Tochter wird es auch nicht wissen. Das der Unterhaltsanspruch wieder auflebt wenn sie eine Ausbildung macht, ist mir klar.

es ging auch nie darum, dass ich generell nicht zahlungswillig bin, nur solange sie nichts macht und meint das Geld kommt von alleine.

Was den Kontakt angeht muss ich sehen. Als ich damals bei meiner Ältesten vor dem gleichen Problem stand, allerdings ohne Titel, wollte diese von mir lange Zeit nichts mehr wissen...

Gruß
DH
 
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #39 am: 06. Februar 2012, 14:17:19 »

Hi

Anderer Mensch - neues Glück. Und Du sollst auch nicht über's Geld reden, sondern einfach mal nett plaudern über sie, Dich und die Zukunft. Eben ihre Lebensplanung in Erfahrung bringen. Ein neutraler Ort dafür ist von Vorteil, z.B. Cafe, Restaurant etc..

Gruss oldie
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« Antwort #40 am: 06. Februar 2012, 14:39:05 »

Hallo!

Zitat
Den einen für die Tochter, die bereits bei mir wohnt und mein Anwalt das Gericht in zwischenzeit um ein Versäumnisurteil gebeten hat da die Gegenseite sich nicht rührt.
( Was passiert nun? Ich sage meinem Anwalt er soll die Klage zurückziehen, was ist mit den Kosten?)

Eine Klagerücknahme nicht machen, sonst trägst du die Kosten.
Klage für erledigt erklären mit einer  Erklärung, dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat, da sie sich in Verzug befand (Zahlung und Titelerstellung) und der Aufforderung zu spät nachgekommen ist (Grund zur Klageveranlassung gegeben).

Der Rechtsanwalt sollte aber wissen, wie jetzt zu reagieren ist!

Grüße,
kosmos

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DirtyHarry
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« Antwort #41 am: 07. Februar 2012, 14:25:02 »

Hallo zusammen,

meine Tochter schrieb mir gestern eine SMS und bedankte sich für den Unterhalt. Ich sagte ihr dann, dass es das letzte Mal gewesen ist. Das wüßte sie..
Sie schrieb dann noch, dass sie mich als Vater nicht verlieren will. Alles soweit positiv.

Der Anwalt hat ein Schreiben für das Gericht aufgesetzt und beantragt, dass die Kosten der Beklagten auferlegt werden. Mal sehen wie das Gericht das sieht..


Gruß
DH
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