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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:37:48 *
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Autor Thema: Unterhalt ... was darf der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen  (Gelesen 2407 mal)
PeterDa
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Beiträge: 11


« am: 26. August 2011, 15:26:03 »

Unterhalt ... was darf der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen

Text:   bin Hartz4 Bedarfsgemeinschaft 4 Pers. mit 2 Kinder (Selbständig z.Z. geringe Einnahmen / wird voll der BG abgezogen)
Jetzt kam eine Androhung zu Vollstreckung von meiner geschied. Frau mit 16J. Sohn. (obwohl ich Ihm Fahrten, Kleidung, Schuhe, Schulsachen, Bewerbungsmappen,..zahle)
Das Jugendamt sagte heute die ARGE/Jobcenter übernehmen die Unterhaltskosten nur bis zum 12 Lebensjahr.
Die ARGE/Jobcenter sagt nix zahlen und das Geld für die Fahrten meines Sohnes nehmen.

Frage:
was darf der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen.
Auto ? (das ich f.d.Familie und für meine Firma nutze)?
Computer? Den ich für meine IT-Firma nutze?
.....??
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Ingo30
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« Antwort #1 am: 26. August 2011, 15:39:29 »

Hi Peter,

warum zahlst Du denn Fahrten und dafür nicht den Unterhalt, zu dem zu verpflichtet bist? Versteh ich nicht nicht, wie man sich dazu noch Baustellen aufmachen kann. Dann gibts halt keine Fahrten, aber Du bedienst den Titel, zu dem Du verpflichtet bist.

Na, vielleicht sollte die ARGE mal sinnvollere Dinge sagen, wie z.B. Festanstellung statt Selbständigkeit, wenn ich davon noch nicht mal den Mindestunterhalt bezahlen kann.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, meldet er sich durch amtliches Schreiben an. Du solltest es also nicht soweit kommen lassen und wenn solche Ankündigungen vorliegen, mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen. Auch er kann Dich beraten und u.U. eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbaren.

Ansonsten können nur Dinge gepfändet werden, die auch wirtschaftlich noch verwertbar sind. Alte PCs werden darunter nicht fallen. Ansonsten gibt es natürlich alle Dinge zur Lebensführung (auch Fernseher etc.) die nicht gepfändet werden. Und natürlich alles, was nicht DIR gehört.

Kraftfahrzeuge und hochwertige PC-Technik sind natürlich Werte, die gepfändet werden können. Es wird aber sicherlich immer erst versucht, noch einen anderen Lösungsweg zu finden. Also nimm Kontakt auf mit dem Gerichtsvollzieher und nicht den Kopf in den Sand stecken. Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #2 am: 26. August 2011, 15:48:24 »

was darf der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen.
Auto ? (das ich f.d.Familie und für meine Firma nutze)?
Computer? Den ich für meine IT-Firma nutze?
das entscheidet der GV vor Ort. Ein "Recht" auf ein eigenes Auto gibt es nicht; auch nicht mit Verweis auf eine eigene Firma, die keine Gewinne abwirft.

Eine Rolle spielt auch die Verwertbarkeit von Wirtschaftsgütern; also das, was eine Versteigerung von Wirtschaftsgütern bringen würde. Ein 10 Jahre alter Computer oder ein 20 Jahre altes Auto ist für die Verwertung eher uninteressant; ansonsten kann der GV darauf verweisen, dass man auch mit einem billigeren Auto oder Computer zurecht käme. Viele GV's haben allerdings die Erfahrung, dass plötzlich doch noch Geld auftaucht, wenn die Zwangsvollstreckung ansteht.
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
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« Antwort #3 am: 26. August 2011, 15:49:20 »

Dir sollte aber auch bewußt sein ,das diese Unterhaltsschulden 30 Jahre lang eingetrieben werden können.

Und ein GV darf auch entscheiden das ein Flachbildfernseher unnötiger Luxus ist und ihn pfänden. Dir muß dann ggf. eben ein alter Röhrenfernseher richen ;-)
« Letzte Änderung: 26. August 2011, 15:51:11 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
DeepThought
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« Antwort #4 am: 26. August 2011, 18:21:27 »

Moin,

warum zahlst Du denn Fahrten und dafür nicht den Unterhalt, zu dem zu verpflichtet bist?
Weil die Arge mittels Anlage BEBE zur Übernahme der Umgangskosten verpflichtet ist. Dieses Geld wird i.A. nur nach Vorlage der Belege im Nachhinein bezahlt, amortisiert also verauslagtes Geld.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
PeterDa
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« Antwort #5 am: 26. August 2011, 18:32:37 »

ich habe hier eine amtliche Bescheinigung von der ARGE, dass ich den Unterhalt nicht zahlen brauche sondern das Geld lieber für die Besuche meines Sohnes verwenden soll.
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brille007
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« Antwort #6 am: 26. August 2011, 19:51:23 »

ich habe hier eine amtliche Bescheinigung von der ARGE, dass ich den Unterhalt nicht zahlen brauche sondern das Geld lieber für die Besuche meines Sohnes verwenden soll.
die Arge befindet nicht über Unterhaltspflichten und -höhen; das tun allein Familiengerichte. Insofern ist das Papier nicht "amtlicher" als eine entsprechende Bescheinigung der Bäckersfrau.
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Bonnie 2


« Antwort #7 am: 26. August 2011, 22:45:24 »

Moin

Die Arge macht Dir einen Vorschlag, wonach Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Unterhaltspflichtverletzung begehen sollst und sie im Gegenzug Gelder ggü. Dir einspart. Sie handeln also aus egoistischen Gründen. Der richtige Weg wäre, den Unterhaltstitel anzupassen und daraus schlussfolgernd kannst Du entsprechende Unterstützung bei der Arge beantragen. Inwieweit die Umgangskosten bei der Bereinigung Deines Einkommens anerkannt werden, bedarf einer umfassenden Betrachtung. Die Arge als involvierte Behörde hat hier nicht allein das Sagen, da sie zwangsläufig parteiisch ist. Sie kann Ansichten vertreten, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Vermutlich bedarf es einer gerichtlichen Klärung, da sich alle Beteiligten nicht einigen können/wollen.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
PeterDa
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« Antwort #8 am: 27. August 2011, 10:56:30 »

Moin

Die Arge macht Dir einen Vorschlag, wonach Du zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Unterhaltspflichtverletzung begehen sollst und sie im Gegenzug Gelder ggü. Dir einspart. Sie handeln also aus egoistischen Gründen. Der richtige Weg wäre, den Unterhaltstitel anzupassen und daraus schlussfolgernd kannst Du entsprechende Unterstützung bei der Arge beantragen. Inwieweit die Umgangskosten bei der Bereinigung Deines Einkommens anerkannt werden, bedarf einer umfassenden Betrachtung. Die Arge als involvierte Behörde hat hier nicht allein das Sagen, da sie zwangsläufig parteiisch ist. Sie kann Ansichten vertreten, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Vermutlich bedarf es einer gerichtlichen Klärung, da sich alle Beteiligten nicht einigen können/wollen.

Gruss oldie

also auf DEUTSCH.. die Arge (als Behörde denen ich z.Z. unterliege) verleitet mich zu einer Straftat.
Und aus egoistischen Gründen zahle ich dann auch nix mehr.
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PeterDa
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« Antwort #9 am: 27. August 2011, 11:24:30 »

das entscheidet der GV vor Ort. Ein "Recht" auf ein eigenes Auto gibt es nicht; auch nicht mit Verweis auf eine eigene Firma, die keine Gewinne abwirft.

Eine Rolle spielt auch die Verwertbarkeit von Wirtschaftsgütern; also das, was eine Versteigerung von Wirtschaftsgütern bringen würde. Ein 10 Jahre alter Computer oder ein 20 Jahre altes Auto ist für die Verwertung eher uninteressant; ansonsten kann der GV darauf verweisen, dass man auch mit einem billigeren Auto oder Computer zurecht käme. Viele GV's haben allerdings die Erfahrung, dass plötzlich doch noch Geld auftaucht, wenn die Zwangsvollstreckung ansteht.

habe eine offizielle Firma (bei der ARGE, IHK, Finanzamt,..) gemeldet. (die Einnahmen / Gewinne werden voll vom Jobcenter für die BG abgezogen)

Mir gehört nur noch 1x Auto Bj. 2005 und ein Computer (mit vertraulichen Daten von Firmen wo ich teilw. Vertraulichkeiterklärungen unterschreiben mußte .. z.B. für noch offen stehende Kostenvoranschläge)

dies wird aber für mein existenz Aufbau benötigt und kann der Gerichtsvollzieher dies wegnehmen

das Auto habe ich auf Privatkredit von meinem jetzigen Schwiegervater
(wird für Kundenbesuche,... benötigt)

PS: mit 50 ist der Ofen am offenen Arbeitsmarkt aus (auch bei Jobs die genau 1:1 passen würden)
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« Antwort #10 am: 27. August 2011, 12:31:26 »

Moin Peterm

Du musst Dich davon freimachen, dass das, was Dir persönlich als richtig, gerecht, einleuchtend oder gar zwingend erscheint, auch von einem Gericht oder einer Vollstreckungsbehörde nur so und nicht anders gesehen werden könne. Das ist nicht der Fall; die möglichen Deutungen gehen da weit auseinander. und wiegen ggf. schwerer als Deine eigenen Ansichten.

Grüssles
Martin
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« Antwort #11 am: 27. August 2011, 18:02:09 »

Zitat
mit vertraulichen Daten von Firmen wo ich teilw. Vertraulichkeiterklärungen unterschreiben mußte

Dann würde ich aber auch mal in diese Erklärungen reinschauen, ob es hier nicht auch einen Passus zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Partners gibt. Ansonsten könnte die Firma ziemlich sauer werden, wenn sich herausstellt, dass ihr Partner faktisch zahlungsunfähig ist und nun eine PC-Anlage mit vertraulichen Daten gepfändet wurde. Von Schadensersatzansprüchen wollen wir jetzt mal gar nicht reden. Gruß Ingo
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« Antwort #12 am: 27. August 2011, 20:34:37 »

Hi

Dann würde ich aber auch mal in diese Erklärungen reinschauen, ob es hier nicht auch einen Passus zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Partners gibt.
Wie ich gelesen habe, geht es um Kostenvoranschläge etc., da ist die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht relevant.
Der PC mit den Daten ist m.E. nicht pfändbar, da er zur momentanen Einkommensicherung dient.

Bei dem Pkw sieht es anders aus, die Finanzierung vom Schwiegervater und das relativ junge Baujahr geben Grund zur Pfändung.
Da tut es auch ein 88'er Polo.
Gruss Wedi
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PeterDa
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« Antwort #13 am: 27. August 2011, 23:34:47 »

meine EX. ist Ärztin (mit 2x Häusern) und hat Jahre lang die Beine hoch gelegt. Sie hat damals gesagt wenn ein Kind da ist, dann geht sie wieder arbeiten.. Aber dies ist nie geschehen.. hatte nur extrem hohe Ansprüche, die Hundertausende Euros gekostet hatten und dann habe ich noch meinen Job nach 25J. verlohren
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« Antwort #14 am: 28. August 2011, 00:06:26 »

@ Peter,

meine EX. ist Ärztin (mit 2x Häusern) und hat Jahre lang die Beine hoch gelegt. Sie hat damals gesagt wenn ein Kind da ist, dann geht sie wieder arbeiten.. Aber dies ist nie geschehen.. hatte nur extrem hohe Ansprüche, die Hundertausende Euros gekostet hatten und dann habe ich noch meinen Job nach 25J. verlohren
auch hierauf passt mein Posting #10: Was Deine Ex in der Vergangenheit getan oder gesagt hat, spielt keine Rolle; auch wenn Du es für noch so bedeutsam hältst. Im richtigen Leben kannst Du Dir davon heute nichts kaufen, es wird niemand danach fragen, und du hast Dir damit auch keine mit künftigen Unterhaltspflichten verrechenbaren Gummipunkte verdient. Unterhaltsfragen sind keine Abrechnungen über Wohl- und Fehlverhalten des Ex-Partners; schon gar nicht beim Kindesunterhalt.

Wenn Du so argumentierst, weil Dir das "zwingend", "gerecht" oder "logisch" erscheint, wirst Du mit Mann und Maus untergehen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #15 am: 28. August 2011, 19:38:14 »

Moin,

(mit vertraulichen Daten von Firmen wo ich teilw. Vertraulichkeiterklärungen unterschreiben mußte .. z.B. für noch offen stehende Kostenvoranschläge)
Du nimmst vertrauliche Daten mit nach Hause und speicherst diese auf deinem und nicht einem dem Auftraggeber gehörenden PC? Eiwei, wenn das ein Datenschützer liest. Vor diesem Vergehen rettet dich auch keine noch so ausgefeilte Datenschutzerklärung.

dies wird aber für mein existenz Aufbau benötigt und kann der Gerichtsvollzieher dies wegnehmen
Nein, und dies aus zwei Gründen:
1. Der PC ist nicht von heute und damit bringt er kaum Geld - in einer Versteigerung eh nicht.
2. Der PC muss gesäubert werden, da die auf den Datenträgern befindlichen Daten unrekonstruierbar sein müssen. Dieser Aufwand kostet Geld, das den Versteigerungserlös schmälert.

das Auto habe ich auf Privatkredit von meinem jetzigen Schwiegervater
Dann wäre für den Fall der Pfändung und anschließenden Versteigerung zunächst der Kredit zu bedienen und dann erst der Pfändungsgrund zu bedienen. Das kann der GV locker vergessen und wird deswegen das Auto stehen lassen.

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« Antwort #16 am: 29. August 2011, 13:33:10 »

Moin,
Du nimmst vertrauliche Daten mit nach Hause und speicherst diese auf deinem und nicht einem dem Auftraggeber gehörenden PC? Eiwei, wenn das ein Datenschützer liest. Vor diesem Vergehen rettet dich auch keine noch so ausgefeilte Datenschutzerklärung.
Nein, und dies aus zwei Gründen:
1. Der PC ist nicht von heute und damit bringt er kaum Geld - in einer Versteigerung eh nicht.
2. Der PC muss gesäubert werden, da die auf den Datenträgern befindlichen Daten unrekonstruierbar sein müssen. Dieser Aufwand kostet Geld, das den Versteigerungserlös schmälert.
Dann wäre für den Fall der Pfändung und anschließenden Versteigerung zunächst der Kredit zu bedienen und dann erst der Pfändungsgrund zu bedienen. Das kann der GV locker vergessen und wird deswegen das Auto stehen lassen.

DeepThought

>>  Ich habe eine IT-Firma und die vertraulichen Daten sind im Einvernehmen der jeweiligen Firmen bei mir am Firmencomputer.
(da ich Software entwickle / aber die Gewinne der 4Pers. BG voll abgezogen werden)

>> mein Auto Bj.2005 /100TKM lieber doch ummelden? (habe schon den Doppelkarten/Code der Versicherung)
   
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