müssen wir die Steuerklasse änder
Hallo Rom4ik,
wenn ihr euch scheiden lassen wollt, müsst ihr gegenüber dem Gericht angeben, wie lange ihr getrennt lebt.
Das ist die familienrechtliche Seite. Den Richter interessiert eure Steuerklasse dabei gar nicht.
wir leben zwar getrennt sind aber nicht geschieden, d.h. wir könnten z.B. 10 Jahre so leben und die Steuerklasse behaltern oder?
Falls du ganz sicher bist, dass ihr
beide nocht keine Scheidung anstrebt, wird kein Finanzbeamter zu euch nach Hause kommen, um zu prüfen, wie innig oder wie gleichgültig ihr euer Eheleben gestaltet. Sogar wenn einer von euch eine andere Wohnung angemietet hat, interessiert das keinen Menschen. Könnte ja beruflich veranlasst sein oder wegen der Pflege der Schwiegermutter oder weil einer von euch schnarcht. Solange keiner von euch eine Trennungserklärung gegenüber dem Einwohnermeldeamt abgibt, die euren offiziellen Status von "verheiratet" auf "dauernd getrennt lebend" ändert, interessiert sich kein Mensch dafür.
Aaaaber: Sehr viele Menschen leiden in einer Ehe, die nicht von Intimität und emotionaler Offenheit, sondern von Gleichgültigkeit und Misstrauen geprägt wird. Wenn der Leidensdruck zu groß wird, wird einer oder beide nach Auswegen suchen. Eine Trennungserklärung gegenüber dem Einwohnermeleamt kann jeder Ehegatte für sich - d. h. ohne Zustimmung des anderen - abgeben.
Wenn deine Noch-Ehefrau kurz nach Weihnachten besonders wütend auf dich ist und am 28. Dezember die Trennungserklärung abgibt, bist du automatisch ab 1. Januar in Steuerklasse 1 statt 3. Wenn dein Chef das nicht weiß und immer weiter dein Gehalt nach Stuerklasse 3 überweist und du das auch nicht weißt und immer weiter den Unterhalt für deine Kinder sowie deinen eigenen Lebensstandard nach Stierklase 3 ausrichtest, wird das ganz böse Erwachen beim Lohnsteuerjahresausgleich kommen. Wenn deine Noch-Ehefrau eine gutes Jahr später, Anfang Januar, eine Steuererklärung abgibt, in der sie angibt, keine eigenen Einnahmen gehabt zu haben, bleibt die komplette Steuernachzahlung an dir hängen. Natürlich kannst du dagegen klagen ... aber selbst wenn du Recht bekommst, kostet das Zeit, Geld und Nerven.
Insofern gibt es zwei Möglichkeiten:
Ihr trennt euch
tatsächlich erst, wenn ihr ganz sicher seid, dass ihr auch geschieden werden wollt und plant das weitere Vorgehen
gemeinsam. Mit dem gemeinsamen Ziel, die
unvermeidbaren Nachteile einer Scheidung in Grenzenzu halten und
vermeidbare Schäden zu vermeiden.
Wenn ihr beide zwar einerseits einander überdrüssig geworden geworden seid und wenig Lust auf die eheliche Lebensgemeinschaft habt, aber andererseits noch einen guten, vertrauensvollen Kontakt zueinder habt, ist das eine intelligente Möglichkeit, sehr viel Leid und Kosten zu ersparen.
Für solche Fälle bieten viele Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege kostenlose Trennungsberatungen an.
Sollte euer Umgang miteinader bereits jetzt von Verachtung, Misstrauen und Feindseligkeit geprägt sein, solltest du die
Trennungs-FAQ von Benedikt Schaadt verinnerlichen und dich auf einen Krieg vorbereiten.
Verschmähte Frauen und/oder
eifersüchtige Männer sind seit alters her berüchtigt für ihre zerstörerische Energie.
Bei wem könnte ich mich über diese Dinge wie Wohnung, Scheidung usw. beraten lassen muss ich da zum Anwalt oder gibt es da andere stellen?
Hier ist schon ein ganz guter Anfang ...

Biggi