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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:29:46 *
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Autor Thema: Freund der Ex-Freundin stellt Bilder vom eigenen Kind ins Netz  (Gelesen 754 mal)
ImmerVater2012
Gast
« am: 23. August 2011, 21:24:12 »

Der Freund meiner Ex-Freund stellt Bilder meines Sohnes 4 Jahre ins Internet. Wir haben beide gemeinsames Sorgerecht.
Also es sind nur "Schikanen".

Nun wurde mir berichtet das mein Sohn von neuen Partner auf seiner persönlichen Internetseite zu sehen ist mit Ihm drauf.

Darf er das Huch Danke....ein Vater der immer um seinen Sohn kämpft.
« Letzte Änderung: 23. August 2011, 21:32:56 von ImmerVater2012 » Gespeichert
oldie
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Bonnie 2


« Antwort #1 am: 23. August 2011, 22:31:19 »

Hi ImmerVater2012
auch Dir ein freundliches Hallo und Herzlich Willkommen

Von "dürfen" und Gesetz mal abgesehen - wo bzw. was  ist das wirkliche Problem?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ingo30
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« Antwort #2 am: 23. August 2011, 23:36:32 »

Moin,

guckst Du mal in § 22 Kunsturhebergesetz (KUG). Gruß Ingo
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oldie
Administrator
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Bonnie 2


« Antwort #3 am: 23. August 2011, 23:51:55 »

Hi

KUG = KunstUrhG?

Zitat
§ 22
 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Und nun? Wie lautet die Anwendung auf zur Schau gestellter minderj. Kinder?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
midnightwish
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« Antwort #4 am: 24. August 2011, 06:28:31 »

Morgen,

bei minderjährigen braucht es die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Grundsätzlich könnte der TO zwar widersprechen, aber praktisch wird er damit nicht durchkommen.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
brille007
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« Antwort #5 am: 24. August 2011, 10:03:58 »

Grundsätzlich könnte der TO zwar widersprechen, aber praktisch wird er damit nicht durchkommen.
juristische Prinzipienreiterei über solche banalen Dinge wie "ein Foto von meinem Kind im Internet" wirft bei "interessierten Kreisen" eher die Frage auf, ob das GSR ein Segen oder ein Fluch ist...
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
ImmerVater2012
Gast
« Antwort #6 am: 24. August 2011, 12:52:08 »

Ersteinmal geht es mir darum, das meine Ex mich bzw Ihr Freund nicht gefragt hat ob er Bilder von meinem Sohn ins Internet stellen darf auf seinen Account.

Dazu muss ich sagen, das man mit den Bildern auch eine Verbindung in gewisse Gruppen die strafrechtlich nicht ganz unrelevant sind u.a "Wir kloppen uns gerne usw."

Meine Frage ganz einfach, ist egal wann und wo muss meine Ex nicht wenn Bilder von unserem Sohn im Internet BEIDE Sorgebrechtigten die Zustimmung geben ?

Kann ich eine eine einstweilige Verfügung erwirken ?
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midnightwish
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« Antwort #7 am: 24. August 2011, 13:03:05 »

Danke Brille,

 diesen Gedanken hatte ich, wollte ihn aber nicht gleich so deutlich schreiben.

Grüßle Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
midnightwish
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« Antwort #8 am: 24. August 2011, 13:11:27 »

Hi,

es reicht wenn deine Ex dieser Veröffentlichung zustimmt. Dies muß sie noch nichtmal schriftlich belegen. Und nein, der Freund muß dich nicht fragen, es genügt, wenn er die KM fragt. Und sie muß dich auch nicht fragen. Im Zweifelsfall wird diese Entscheidung unter Alltagsangelegenheiten fallen.

Natürlich steht es dir trotzdem frei dagegen vorzugehen. Auch per EA. Die Gefahr, das deine Ex dann aber auf die Idee kommen könnte, das das GSR sich durchaus in ein ASR umwandeln lässt, wenn sie aufgrund dieses Vorfgehens nur glaubhaft genug darstellen kann, das du ihr Autorität als Erziehungberechtigte nicht anerkennst und zukünftig immer wieder Probleme bei KiGa-Wahl, Schulwahl, medizinischen Behandlungen u.s.w. auftauchen werden.

Gruß

P.S.: Ich hoffe das du irl besser Umgangsformen hast, als du sie hier an dem Tag legst
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ImmerVater2012
Gast
« Antwort #9 am: 24. August 2011, 15:57:30 »

*Vollquoting gelöscht*


Um das mal hier mal klar zu stellen, wenn ich die ganze Geschichte an den Tag zu legen würdest Du auch etwas anders schreiben.

Nur so zur INFO. Meine Ex ist damals OHNE meine Erlaubnis 600 km weit weggezogen um MIR zuschaden da ich meinen Sohn nicht sehen sollte.
Ich habe trotz GSR Einspruch eingelegt dann wurde mir der Umgang erschwert, den ich vor gericht eingeklagt habe. Nun fahre ich alle 4-6 Wochen auf meine Kosten zu meinem Sohn und habe Ihn 2-3 Tage in einer Pension.

Dann wurde mir ein Telefonkontakt von gericht jeden Samstag zugesichert was seit Wochen nicht mehr funktioniert. Dazu muss ich auch nich sagen, als ich damals ein youtube Video mit Bildern und Sehnsucht zu meinem Sohn ins Netz gestellt hatte musste ich das auch laut Richterin rausnehmen. Mal so eine kleine Randbemerkung.

Man muss auch bedenken das meine Ex Freundin erst seit 4 Wochen einen neuen Freund hat und das der neue Freund sich in Kreisen bewegt die nicht gerade von guter "Kinderstube" sind.

Ich finde es etwas frech mir hier bessere Umgangsformen zuzusprechen. Ich bin der Mann dem der Umgang seit 2 Jahren aufs übelste erschwert wird......mal das dazu..

Mir ging es um die rechte Seite und Information und nicht "wegen" einem kleinen Bild...denn im Grund werde ich als Vater gar nicht über nichts mehr informiert.
« Letzte Änderung: 25. August 2011, 18:35:11 von DeepThought » Gespeichert
midnightwish
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« Antwort #10 am: 24. August 2011, 16:10:31 »

Hier tritts du eben ohne "hallo" und "danke" auf. Das wird hier eben als unhöflich angesehen. Du wirst ja auch nicht zu einem Anwalt gehen und ihm die Frage auf den Tisch knalle ohne höflich "Guten Tag" zu sagen.

Und auch mit Kenntnis der anderen  Umstände wird meine Antwort nicht anders ausfallen.

Zitat
Meine Ex ist damals OHNE meine Erlaubnis 600 km weit weggezogen um MIR zuschaden da ich meinen Sohn nicht sehen sollte.

Das ist sicher nicht schön oder gut. Ihr hättest du das Umziehen aber nicht verbieten können, nur eben den Umzug mit eurem Kind. Ein Richter sah das wohl dann anders. Wenn dein Umgang behindert wird, mußt du eben vor Gericht eine Umgangsregelung erwirken ,die Zwangsmaßnahmen enthält. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Fotos zu tun.

Zitat
Dazu muss ich auch nich sagen, als ich damals ein youtube Video mit Bildern und Sehnsucht zu meinem Sohn ins Netz gestellt hatte musste ich das auch laut Richterin rausnehmen. Mal so eine kleine Randbemerkung.

Wenn dein Sohn darauf zu sehen war und die KM dagegen war leider keine seltene Entscheidung. Das bedeutet aber eben nicht automatisch im Umkehrschluß, das sie das ebenfalls nicht darf, bzw. sie einem anderen dazu keine Erlaubnis geben darf. Willkommen in den Absurditäten des Familienrechts.

Zitat
Man muss auch bedenken das meine Ex Freundin erst seit 4 Wochen einen neuen Freund hat und das der neue Freund sich in Kreisen bewegt die nicht gerade von guter "Kinderstube" sind.

Wie lange sie ihn hat und in welchen Kreisen er sich bewegt ist erstmal Sache deiner Ex. Mich erstaunt doch immer wieder wie sehr sich Menschen über die neuen Partner des Expartners informieren und ihnen anscheindend hinterherspionieren. Wie gut ist es doch, das es das Internet gibt, sonst wäre die4 eine oder andere Info nicht so einfach zu bekommen.

Gruß Tina

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« Antwort #11 am: 24. August 2011, 16:19:41 »

Hi

Ich finde es etwas frech mir hier bessere Umgangsformen zuzusprechen. Ich bin der Mann dem der Umgang seit 2 Jahren aufs übelste erschwert wird......mal das dazu..
Ich bin der Mann der seine Kinder seit langem nicht mehr gesehen hat, dem der Umgang 8 Jahre auf's übelste erschwert wurde.

Hallo und danke kann ich aber immer nocht sagen, ....eure Majestät. undwech1

Gruss Wedi
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