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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:23:33 *
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Autor Thema: Gemeinsames Sorgerecht  (Gelesen 1494 mal)
wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #25 am: 25. August 2011, 15:00:27 »

Hi

Wenn sowohl KM und KV Hartz4 beziehen und dass der KV den Antrag auf GSR mit PKH stellt, wer trägt generell die ProzessKosten?

PKH ist eine besondere Art von Sozialleistungen, die Kosten trägt dann der Staat.

Gruss Wedi
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mukunzi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #26 am: 25. August 2011, 15:57:29 »


Hi Wedi,

vielen Dank für deine Antwort. Ich war schon letztes Jahr bei Gericht wegen Umgangsregelung und habe damals einen Antrag auf PKH gestellt. Obwohl dem auf Grund meines Einkommens stattgegeben worden ist, habe ich am Ende eine Kostenabrechnung vom Gericht erhalten, in der ich ratenweise einen Betrag i.H. von 12000 € zahlen muss. Wenn du dann sagst, dass der Staat die Kosten trägt, dann blicke ich nicht mehr durch. Was sind den das für Kosten, die auf mich gekommen sind?

Mfg
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #27 am: 25. August 2011, 17:44:24 »

Hi

PKH wird nach deiner wirtschaftlichen Situation berechnet.

Wenn dir PKH bewilligt wird, heisst das, das du zumutbare Raten zurückbezahlen musst.
Wenn die wirtschaftliche Situation so schlecht ist, das keine Raten bezahlt werden können, fallen die Kosten komplett der Staatskasse zu.Das heisst aber auch noch nicht, das du dann deine Ruhe hast, die Rechtspfleger können noch bis zu 2 Jahre später prüfen, ob deine finanzielle Situation besser geworden ist und dir auch dann noch angemessene Raten bis zu 48 Monaten auf's Auge drücken.

Hier kannst du deine Zahlen eingeben und selber sehen, welche Raten du zahlen müsstest, oder ob überhaupt Luft für eine Ratenzahlung da ist.

Wie das mit deinen 12000,-Euro zustande kommt kann ich dir nicht beantworten, schon allein deswegen nicht, weil Umgangsverfahren eigentlich nicht so teuer sind.

Gruss Wedi

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mukunzi
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Beiträge: 9


« Antwort #28 am: 25. August 2011, 18:09:17 »

Danke schön Wedi,

das wusste ich nicht. Und wie sieht es aus mit der KM? Kann sie auch irgendwann später eine Rechnung erhalten oder ist sie von vornherein auf Grund ihrer Situation als alleinerziehende und Hartz 4-Empfängerin von den Kosten befreit?
Die Frage stelle ich, weil ihr letztes Mal keine Ratenzahlung auferlegt worden ist. Ihr wurden die Kosten erlassen und ich musste also allein die Kosten tragen.

Mfg
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #29 am: 25. August 2011, 18:25:44 »

Hi

Sie kann genauso überprüft werden wie du, nur denke ich bei ihrer Situation wird da wohl nichts bei rumkommen und sie wird ratenfreie PKH bewilligt bekommen.

Gruss Wedi
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mukunzi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #30 am: 25. August 2011, 20:00:49 »

Hi Wedi,

entschuldigung, ich meinte 1200 €  und nicht 12000.

Mfg
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #31 am: 25. August 2011, 23:57:23 »

entschuldigung, ich meinte 1200 €  und nicht 12000.
Na dann sieht die Welt doch schon ganz anders aus.


Gruss Wedi
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