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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:22:53 *
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Autor Thema: Unterhalt / Titulierung / Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 Vollstreckung ?  (Gelesen 746 mal)
PeterDa
Schon was gesagt
*
Beiträge: 11


« am: 22. August 2011, 17:08:14 »

Unterhalt / Titulierung / Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 Vollstreckung ?

ich habe hier am 20.08.2011 ein Schreiben von meiner Rechtsanwältin erhalten,
dass ich Unterh. Zahlungen der Rückstände für meinen bei meiner gesch. Frau (Ärztin mit 2x eigenen Häusern) lebenden 16 J. Sohn (Höhe??? nix aufgeführt) bis zum 25.07.2011 (laut RA GegnerSeite Brief) bezahlen sollte, sonst wird eine Vollstreckung eingeleitet??

Warum erhalte ich dies Schreiben erst ca. 1 1/2 Monate später und wie und auch woher soll dies überhaupt gehen,
da ich in einer 4Pers. Bedarfsgemeinschaft Hartz 4 (2Erw.2Kinder) lebe ?? Selbständig mit geringen Einnahmen die voll abgezogen werden bin.
(hunderte Bewerbungen plötzlich unerwartet rückwirkend einzeln ausdrucken sollte und dies noch nicht mal vom LG Paderborn / NRW anerkannt wird)

Laut offizieller Behörden Mitteilung der Leistungsabteilung ARGE/ Jobcenter Hessen .. meine zuständige Behörde,
soll ich die bis dato monatl. bezahlten 50,- Euro von mir, für die Einhaltung
des Besucherrechts von meinem Sohn in NRW nehmen.

Dies habe ich auch so wie von meiner Behörde in Hessen geschrieben durchgeführt.

>Soll ich meine Anwältin verklagen wegen zu später Informationsweitergabe?
>Soll die ARGE verklagen..? weil die mir offiziell und schriftlich mitgeteilt haben, dass ich meine 50,- Unterhaltszahlungen für die Einhaltung des Besucherrechts nehmen sollte.
>Meine kleine Firma hinschmeißen und auf den Gerichtsvollzieher IT-Firma mitnehmen und mein überzogenes Konto einfrieren)?
Gespeichert
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