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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:22:08 *
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Autor Thema: Antrag GSR gestellt, jetzt Nachricht vom Gericht  (Gelesen 3133 mal)
mdroid
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Beiträge: 75



« am: 20. August 2011, 22:27:50 »

Hallo,

hatte GSR beim AG gestellt. Das AG hat die KM angeschrieben, diese hat nun eine Stellungnahme geschrieben.
Da ich alles vorerst ohne Anwalt machen möchte eine Frage zur Stellungnahme KM. Ersteinmal die Stellungnahme der KM :

Es wird beantragt den Antrag auf Sorgerechtsentscheidung abzulehnen und es wird beantragt dem KV nicht das Mitsorgerecht zuzusprechen.

Begründung, das Elternverhältnis ist schlichtweg zerüttet. Für die Änderung der Sorge ist die Zustimmung der KM notwendig, und für eine Gefährdung des Kindeswohls die einen Sorgerechtsentzug rechtfertigen würde, gibt es keine Anzeichen.
Die gestellten Anträge (fremdes Amtshilfeersuchen) des Antragstellers sind daher vom Grunde her abzuweisen.

--

Die Justizangestellte schrieb mir im Anschreiben: In der Familiensache xyz erhalten sie die Anlage(n) mit Gelegenheit zur Stellungnahme.

Sollte ich hier eine Stellungnahme schreiben oder auf den Gerichtstermin warten , wäre es ratsam vorweg eine Stellungnahme zu formulieren?

Das Elternverhältnis ist schlichtweg zerüttet? (Klar gibt es /gab es Streit)
Die gestellten Anträge (fremdes Amtshilfeersuchen??) sind vom Grunde her abzuweisen?

Falls jemand fragen sollte was ich beantragt hatte, ich hatte beantragt das Mitsorgerecht mir zuzusprechen und auch das Jugendamt mit zu beteiligen.

Wie soll ich vorgehen?

Grüße

MDroid

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Bester Papa
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« Antwort #1 am: 21. August 2011, 00:09:59 »

Hallo.
Ich wuerde mir erst mal schleunigst nen Fachanwalt fuer Familienrecht nehmen
Ich verstehe nicht warum es immer noch Vaeter gibt die denken es geht ohne.

Mein Antrag war knapp gehalten: Begruendet warum GSR dem Kindeswohl dient und Gemeinsamkeiten betont. Dann noch das Urteil des BverfG beigefuegt.

Nach der Antragserwiderung der KM (oder besser nach ihrer Schmutzkampagne) dann noch detailliert alles widerlegt.
Wichtig ist dass man bei Gericht gleichzeitig beantragt dir erste Verhandlung zeitlich so zu legen dass man vor der ersten muendlichen Verhandlung noch Zeit hat auf die Antragserwiderung zu antworten sonst hat das Gericht da gleich zu Beginn den Eindruck dass gar kein GSR in Frage kommt.

Du musst jetzt die Anschuldigungen widerlegen und zeigen dass das Verhaeltnis eben nicht zerruettet ist und ihr gut miteinander kommunizieren koennt.

Gruss
Bester Papa
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elwu
Gast
« Antwort #2 am: 21. August 2011, 09:20:40 »

Ich wuerde mir erst mal schleunigst nen Fachanwalt fuer Familienrecht nehmen
Ich verstehe nicht warum es immer noch Vaeter gibt die denken es geht ohne.


Hallo,

ganz einfach: weil es ohne geht.

Und zwar wenn Papa eingiermaßen besonnen, sachlich und eloquent ist, sich nicht von den Krähen im Gerichtszimmerlein einschüchtern lässt, mindestens genausogut wie mit Anwalt.

Nur deutlich billiger.

Been there, done that, got the right of contact and access.

/elwu
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elwu
Gast
« Antwort #3 am: 21. August 2011, 09:21:27 »

Falls jemand fragen sollte was ich beantragt hatte, ich hatte beantragt das Mitsorgerecht mir zuzusprechen und auch das Jugendamt mit zu beteiligen.

Wie soll ich vorgehen?

Hallo,

um das beurteilen zu können benötigen wir den (anonymisierten) Wortlaut deines Antrages.

/elwu
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Papa1977
Rege dabei
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Beiträge: 141



« Antwort #4 am: 21. August 2011, 09:32:35 »

hi, hast du schon meinen beschluss gelesen? läuft oben im laufband auf der startseite. habe jetzt gsr. wenn du es ohne anwalt machen willst, dann such dir die passagen raus, die zu dir passen wegen kindeswohlgefährdung usw. lg papa1977
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mdroid
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Beiträge: 75



« Antwort #5 am: 21. August 2011, 20:47:18 »

Hallo,

also mein Antrag (Briefkopf lass ich weg):

Ich beantrage hiermit höflichst, mir durch das Gericht das Mitsorgerecht für den geimeinsamen xxxxxx geb. am xxxx zuzusprechen. Die Voraussetzungen hierzu müssten eigentlich vorliegen. Es dient auch dem Kindeswohl, wenn der Vater sich sorgerechtsmäßig rechtlich beteiligt.

Ich beantrage höflichst einen Termin beim angerufenen Familiengericht in xxxx. Ich bitte das Jugendamt auch zu beteiligen.

Eine Kopie der Umgangsregelung noch vom Amtsgericht xxx beschlossen, füge ich nur für das Gericht anbei.

Mit freundlichen Grüßen

--

Daraufhin hat sich wie gesagt die KM (über RA) geäussert. siehe ersten post! ( Schreiben vom RA formuliert und sie hat es abgeschickt)





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Ingo30
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« Antwort #6 am: 21. August 2011, 21:13:21 »

Hey Md,

nix für ungut.. aber warum gehst Du mit sowas nicht zu einem Anwalt? Wenn ich mal falsch parke kann ich so einen Widerspruch schreiben okay... aber juristischer Schriftverkehr muss stichhaltig begründet werden. Auch bei so "klaren" Dingen wie einer einvernehmlichen Scheidung kommen da locker 1-2 Seiten zusammen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du so weit kommst. Hohl Dir doch bitte Hilfe bzw. frag unsere Profis hier im Forum. Gruß Ingo
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elwu
Gast
« Antwort #7 am: 21. August 2011, 21:25:55 »

also mein Antrag [...]

Ist das ein Bait?
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mdroid
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« Antwort #8 am: 21. August 2011, 21:35:33 »

Ist das ein Bait?

Hallo,

meintest du eine DinA 4 Seite?

Gruss

MDroid
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 22. August 2011, 00:07:05 »

ganz einfach: weil es ohne geht.
Gerade in Bezug auf GSR Anträge habe ich diesen Standpunkt auch vertreten, meine Meinung in diesem Bereich aber inzwischen geändert.

1. Fühlt sich mancher Richter in seinem Standesdünkel gekränkt, wenn so ein Cretin und Zivilist glaubt, er könne auch ohne umfangreiches Fachstudium vor so einem Genie wie ihm bestehen und glaubt sich deswegen berufen, diese Anmaßung angemessen maßregeln zu müssen.

2. War ich bisher der Meinung, man müsse sich praktisch nur auf das BVerfG-Urteil berufen und schon muss sich die Gegenseite abstrampeln, um Gegenargumente vorzutragen.
Die Aversion der Justiz gegen das GSR ist aber anscheinend doch größer als ich dachte und daher muss man sich wohl doch etwas mehr Mühe geben, auch positive Gründe zu finden, die ein Richter nicht so leicht vom Tisch fegen kann.

Deswegen tendiere ich, bei aller Aversion gegen diese Sorte Mensch, doch dazu, bei GSR-Anträgen eine RAtte zu Hilfe zu nehmen.
Zumindest wenn man eine der wenigen kompetenten findet.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
mdroid
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« Antwort #10 am: 22. August 2011, 01:05:07 »

Hallo,

was mich ein wenig stutzig macht ist folgendes. Meine Ex rief mich vorhin an und teilte mir "voller Stolz" mit, das Gericht hätte ihr geschrieben das es keinen Handlungsbedarf sieht.
Ich könnte nicht bei Gericht ein geteiltes Sorgerecht beantragen!?!?!?!

Wenn ich mir die beiden letzten Sätze in ihrer Stellungnahme genauer betrachte, könnte man glauben, ich hätte sie nie daraufhin angesprochen, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Das hatte ich auch nie schriftlich gemacht. Damals nicht als wir noch zusammelebten noch danach, also schriftlich meine ich. Immer nur mündlich und Absage ihrerseits.

Deswegen wohl auch der Satz : Die gestellten Anträge( fremdes Amtshilfeersuchen) des Antragstellers sind daher vom Grunde her abzuweisen.

Will man etwa wirklich darauf hinaus, das ich es nie schriftlich gemacht habe!?!? Sie verneint ja auch nicht direkt das Sorgerecht, sondern gibt lediglich an, meinen Antrag abzulehnen und ein Mitsorgerecht nicht zuzusprechen.

Liege ich da evtl. richtig?

Gruß

Mdroid
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brille007
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« Antwort #11 am: 22. August 2011, 01:26:47 »

Moin mdroid,

sehr offensichtlich bist Du mit der Problematik nicht wirklich vertraut. Das GSR kann man aber nicht bestellen wie einen Döner, und Selbermachen geht mit Halbwissen vielleicht beim Reifenwechseln, aber nicht im Familienrecht, denn Welpenschutz für Amateure gibt es dort nicht. Sollte Dein Antrag scheitern, ist jedenfalls nicht Deine Ex daran schuld.

Ich schliesse mich dem Rat meiner Vorschreiber an: Such Dir bitte UMGEHEND einen tüchtigen Fachanwalt für Familienrecht; mit etwas Glück kann der das noch geradebiegen. Aber ohne fachkundige Hilfe wird das kaum klappen; es genügt nicht, ein paar aufgeschnappte Begriffe auf ein Stück Papier zu schreiben.

Grüssles
Martin
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mdroid
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« Antwort #12 am: 22. August 2011, 01:41:13 »

Hallo,

ja super. Den kurzen Antrag so wie ich ihn hier eingestellt hatte, kommt von einem RA :-/

Bei der Umgangsregelung, wurde auch nur ein knapper Antrag gestellt. Der Richter meinter damals, es ist alles nötige im Antrag. Umgangsrecht hatte ich bekommen.

Gruss

MDroid
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« Antwort #13 am: 22. August 2011, 02:03:09 »

ja super. Den kurzen Antrag so wie ich ihn hier eingestellt hatte, kommt von einem RA :-/
sicher nicht. Ein Anwalt würde nicht "höflichst beantragen" und auch nicht behaupten, dass Voraussetzungen "eigentlich vorliegen".

Bei der Umgangsregelung, wurde auch nur ein knapper Antrag gestellt. Der Richter meinter damals, es ist alles nötige im Antrag. Umgangsrecht hatte ich bekommen.
wenn Du Dich ein bisschen mit dem Thema befasst, stellst Du fest, dass eine Antrag auf Umgangsregelung eigentlich ein Selbstläufer ist, der nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung abgelehnt wird. Ein erfolgreicher GSR-Antrag ist dagegen noch die absolute Ausnahme, an die sich bislang kaum ein Richter traut. Insofern kann man das beim besten Willen nicht vergleichen.

Aber wir geben hier nur Erfahrungen weiter; die Entscheidung triffst Du selbst.

Grüssles
Martin

*** edit - PS: Zitat korrigiert
« Letzte Änderung: 22. August 2011, 08:34:24 von brille007 » Gespeichert

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« Antwort #14 am: 22. August 2011, 09:17:39 »

Hey Md,

...dann lass Dir bitte mal die Zulassung als Rechtsanwalt zeigen, bzw. frag mal bei der zuständigen Kammer nach. Oder hast Du nur einen Beratungsschein und der RA hat keine Lust zu arbeiten? Das was Du hier vorgelegt hast ist wie schon dargestellt ein Witz und ein Scheitern bei so einer komplexen Materie ist vorprogrammiert. Gruß Ingo
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« Antwort #15 am: 22. August 2011, 12:04:47 »

Hi Md

Ein Anwalt bittet/beantragt nicht höflichst, er stellt Forderungen.
Er vermutet nicht eigentlich irgend was, sondern er stellt fest und begründet das.

Ist das ein Bait?

meintest du eine DinA 4 Seite?

Was Elwu mit Bait meint, ist, das das Geschreibsel nicht von einem Anwalt kommt, such dir einen.

Gruss Wedi
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mdroid
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« Antwort #16 am: 22. August 2011, 18:36:20 »

Hallo,

also ich hatte heute beim zuständigen Gericht angerufen und gefragt ob es überhaupt Probleme gibt mit meinem Antrag. Hintergrund ist der, die KM hatte mir mitgeteilt sie hätte vom Gericht ein Schreiben bekommen, indem erklärt wird das Gericht sehe bei meinem Antrag überhaupt kein Handlungsbedarf ( also fühlt sich nicht zuständig).
Die Mitarbeiterin hat sich den Aktenordner geholt und teilte mir mit das mein Antrag alles enthalte was nötig ist! Ein Brief das Gericht sehe keinen Handlungsbedarf gibt es nicht. Es wird nur noch auf eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes gewartet.

Der Richter entscheidet dann ob schriftliches oder mündliches Verfahren. Ob man nun das Gericht Auffordert oder Höfflichst bittet macht doch keinen Unterschied. Man kann doch freundlich sein und nicht gleich fordern. Das Gericht ist sowieso angehalten die aktuelle Rechtslage auszuüben bzw. vorläufige Anordnungen wie vom Bundesverfassungsgericht erklärt folge zu leisten.

Mit dem Satz, Die Vorraussetzungen hierfür müssten eigentlich vorliegen, wird doch das Gericht aufgefordert die aktuelle Situation zu klären bzw. zu überprüfen.


Gruß
MDroid
« Letzte Änderung: 22. August 2011, 18:40:54 von mdroid » Gespeichert
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« Antwort #17 am: 22. August 2011, 19:22:49 »

Hi
also ich hatte heute beim zuständigen Gericht angerufen und gefragt ob es überhaupt Probleme gibt mit meinem Antrag. Hintergrund ist der, die KM hatte mir mitgeteilt sie hätte vom Gericht ein Schreiben bekommen, indem erklärt wird das Gericht sehe bei meinem Antrag überhaupt kein Handlungsbedarf ( also fühlt sich nicht zuständig).
Wenn EX ein angebliches Schreiben vom Gericht erhalten hat, hättest du es sicher auch bekommen.
Probleme mit dem Antrag gibt es nicht, denn er ist gestellt.

Der Richter entscheidet dann ob schriftliches oder mündliches Verfahren. Ob man nun das Gericht Auffordert oder Höfflichst bittet macht doch keinen Unterschied.
Wie und mit welcher Begründung ein Antrag gestellt wird ist egal, es muss und wird jeder Sch*** vom Gericht bearbeitet.

Das Gericht ist sowieso angehalten die aktuelle Rechtslage auszuüben bzw. vorläufige Anordnungen wie vom Bundesverfassungsgericht erklärt folge zu leisten.
Wenn dann aber Gegenargumente kommen, kann der Anwalt auch dann höflichst darum bitten, dieses zu unterlassen.

Der Ton macht die Musik

Gruss Wedi
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« Antwort #18 am: 22. August 2011, 19:32:30 »

Hallo,

ich hatte mir die ganze Nacht zeitgenommen ein bis jetzt dreiseitiges Schreiben aufzusetzen ( ggf. als Stellungnahme zum Gegenantrag). Diesen möchte ich aber nicht so öffentlich posten.

@ wedi- , hättest du evtl. Zeit dir das einmal durchzulesen und mir deine Meinung mitzuteilen?

Gruß
MDroid
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« Antwort #19 am: 22. August 2011, 19:50:24 »

@ wedi- , hättest du evtl. Zeit dir das einmal durchzulesen und mir deine Meinung mitzuteilen?
Zeit und auch die Lust hätte ich, nur denke ich ist es besser mehrere Meinungen von den Erfahrenen Usern einzuholen.

Du kannst Deep Thought eine PN schreiben und er eröffnet ggf. ein SFF.

Gruss Wedi
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« Antwort #20 am: 23. August 2011, 18:13:19 »

Moin,

deinen Antragsentwurf habe ich per Mail erhalten und finde ihn im Prinzip ok. Mit der Aufzählung von Unternehmungen und Differenzen würde ich deutlich sparsamer sein. Ferner ist der Zusatz "Die andeutungsweise gezeigte Verweigerungshaltung der Mutter kann nicht die Beibehaltung des Alleinigensorgerechts quasi als Belohnung zur Folge haben."

Die Notwendigkeit eines Sonderfallfroums sehe ich zum heutigen Zeitpunkt nicht.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
mdroid
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« Antwort #21 am: 23. August 2011, 23:59:36 »

Hallo,

danke das du dir die Mühe gemacht hast und dir meine Stellungnahme angesehen hast. Ich habe deine Ratschläge befolgt und auch den Zusatz mit aufgenommen. ;-)

Jetzt habe ich hier drei Din A4 Seiten für meine Stellungnahme des Schreibens der KM.

Ich möchte, und mein Gefühl hat mich nie im Stich gelassen, es vermeiden das die KM irgendwelche Sachen macht wie umziehen o.ä. ( War so bei der Umgangssache!)

Wie formuliere ich den richtigen Satz, wenn ich bis das Gericht eine Entscheidung in der Sorgerechtssache getroffen hat, das alle rechtlichen "Akte" des Kindes durch die Allein Sorgeberechtigte KM sozusagen "eingefroren" wird. Oder ist es generell so das wenn der Antrag angenommen wurde, sowieso keine Entscheidungen wie z.B. Namensänderung des Kindes getroffen werden dürfen.

Ich habe hier etwas formuliert, aber ich finde nicht so die richtigen Worte:

Bis eine endgültige Entscheidung in der Sorgerechtssache durch das Gericht beschlossen ist, beantrage ich zusätzlich, alle rechtlichen Entscheidungen unseres gemeinsamen Kindes xxxxxx, ruhen zu lassen.

Geht das so?

Gruß
MDroid

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mdroid
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« Antwort #22 am: 28. August 2011, 12:32:56 »

Hallo,

nach GSR Antrag habe ich nun eine Einladung vom Jugenamt zu einem Gespräch bekommen. Das Gericht bittet das Jugendamt einen Bericht für die anstehende Sorgerechtsregelung zu erstellen.

Es soll geklärt werden, wie die Verantwortung und gesetzliche Vertretung für das gemeinsame Kind geregelt werden kann und soll.
Eine einvernehmliche Regelung der elterlichen Verantwortung sowie eine Aufrechterhltung positiver Beziehungen des Kindes zu beiden Elternteilen wird dabei angestrebt.
Im Interesse ihres Kindes soll eine tragfähige Lösung gefunden werden.

--

Ich hatte ja schon letztes Jahr Kontakt mit dem Jugendamt wegen Umgang ( allerdings ist KM umgezogen, daher neues Jugendamt), und habe gemerkt das damals gleich wegen ein paar Problemen, Wörter wie "massiver Elternstreit" usw. benutzt worden sind.

Die Unterlagen sind dem neuen Jugendamt beim Umzug zugestellt worden. Damals hatte ich in 20 Minuten beim Gericht den Umgang wieder bekommen, seitdem hatte sich alles geändert, zum positiven. Kleinere Streitigkeiten, sind normal. aber nach und nach fing wieder die Blockade der KM wieder an, und zwar mit der Kommunikation.

Da ja anscheinend eine Lösung mit dem Jugendamt erarbeitet werden soll, sprich eine Einigung, muss ich doch sagen das es eine Lösung für das "Problem" der ungerechtigkeit" gibt, nämlich die gemeinsame elterliche Sorge.

Für mich steht eines fest, es gibt nur die Lösung GSR. Darin ist alles geregelt, also warum das Rad neu erfinden?
Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt, was für fragen vom Jugendamt kommen könnten und wie man sich am besten verhält oder wozu man sich lieber nicht äussern sollte bzw. muss?

Wird es negativ ausgelegt werden, wenn ich nur ein GSR anstrebe anstatt irgendwelcher "Angebote" seitens JA und KM einzugehen?
Immerhin geht es jetzt schon (seit der räumlichenTrennung) ca. 3,5 Jahre so, das ich frage und KM Nein sagt.

Bei der damaligen Umganssache vor Gericht, hatte (zum Glück) die im Jugendamt getroffene Elternvereinbarung der Richter im Vergleich 1:1 übernommen.

Ich möchte aber nicht ein GSR mit Einschränkungen! Da wäre wir wieder bei der Gleichstellung KM vs. KV. Also z.B. Auskunft Schule ja, aber Entscheidungen nein. Auskunft Arzt ja, aber keine Entscheidung bei der Wahl der Behandlung.

Wie soll ich mit der schriftliche Aussage der KM an mich vor dem Jugendamt bzw. Gericht umgehen:

- Manchmal wünsche ich mir für unser Kind einen besseren Vater als dich! So wie du dich seit seiner Geburt aufführst ....

- Wenn Du wieder vor Gericht gehst werde ich dir nie wieder mit irgendetwas unserem Kind betreffend entgegenkommen, keine zusätlichen Tage, längere Aufenthalte, ...

- lass uns vernünftig über alles reden, du musst mit mir kommunizieren. ( Das mach ich ja die ganze Zeit, nur gegen eine Wand reden nützt nichts mehr)

Soll ich soetwas äussern vor dem Jugendamt oder später vor Gericht? Das ist nicht wirklich meine Absicht, aber anscheinend hilft nichts anderes.
Nur mir geht es nicht darum auszuteilen bzw. nur einzustecken der KM gegenüber, sondern um ein GSR für unser gemeinsames Kind. Nur habe ich befürchtungen, es wird mir so ausgelegt, das ich keine Lösung anstrebe, die akzeptabel wäre für das Kind, im endeffekt. Aber wenn es eine Lösung gibt, nämlich gleichberechtigung in form von GSR (was das rechtliche angeht) dann ist das eine Lösung. Nämlich auch die Lösung für diejenigen, die Ehe geschlossen haben oder einen Partnerschaftsvertrag geschlossen hatten (mit dem Partnerschaftsvertrag bin ich gestern von jemanden Aufmerksam gemacht worden).


Grüße
MDroid
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« Antwort #23 am: 28. August 2011, 13:07:48 »

Servus MDroid,

bei dem anstehenden Gespräch solltest Du keinesfalls die Konfliktschiene mit Vorhaltungen ggü KM fahren, sondern ausschließlich die Gemeinsamkeiten(!) betreffend das Kind hervorheben. V.a. solltest Du ruhig und sachlich bleiben und Dich keinesfalls provozieren lassen.

Sollte die KM mit allgemeinen Zwistigkeiten betreffend Alltagsangelegenheiten ankommen, nicht weiter darauf eingehen und betonen, dass das GSR ja nur die "großen" Entscheidungen betrifft und es in der Vergangenheit hier wohl noch keine Nagelprobe gab, weswegen es sich allein um grundlose Befürchtungen des anderen Elternteils handelt, für die es keine tragfähigen Anknüpfungstatsachen gibt. Sollten unterschiedliche Erziehungsstile angeführt werden solltest Du betonen, dass jeder Mensch von seiner Entwicklung, Prägung und Erfahrung natürlich unterschielich ist und es von daher auch keinen einheitlichen Erziehungsstil geben kann, i.Ü. auch nicht bei verheirateten.

Nochmals: Immer die Gemeinsamkeiten für das Kind betonen, d.h. ihr wollt als Eltern gemeinsam, dass Euer Kind behütet und geborgen aufwachsen kann und in diesem Sinne gemeinsam die besten Entscheidungen für das Kind treffen und seid Euch im Grunde einig.

Vorsorglich, d.h. für den Fall einer allenfallsigen Uneinigkeit, hatten KM und ich bereits eine sog. Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das hat dem Herrn vom JA natürlich sehr gefallen.

Ein allgemeines Patentrezept wird man Dir kaum geben können, denn dafür sind die Sachverhalte und v.a. die Elternpersönlichkeiten wohl zu unterschiedlich und kommt es immer auf den Einzelfall an. Meine KM war zudem bei dem damaligen Gespräch taktisch schon etwas waidwund geschossen, denn in der Antragserwiderung ihrer Anwältin waren echte Lügen enthalten, die meine Anwältin bereits als unwahr entlarvt hatte und dem JA lag der gerichtliche Schriftverkehr vor.

Ich hoffe vorstehendes hilft Dir ein bißchen...

Viele Grüsse

PS: Zur aktuelle Situation darf ich berichten, dass das GSR seit November 2010 auch sehr die Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft meiner KM gefördert hat, die davor Dinge immer alleine und meist ohne irgendeine Info entschieden hat. Das kann man als allgemeinen Erfahrungswert evtl. ebenfalls argumentativ heranziehen.   

   
« Letzte Änderung: 28. August 2011, 13:10:45 von bagger1975 » Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

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mdroid
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« Antwort #24 am: 28. August 2011, 13:50:39 »

Hallo Bagger1975,

danke für deine Erfahrungswerte. Die Konfliktschiene habe ich auch nicht vor, bringt ja sowieso nichts sich mit solchen "Nebensächlichkeiten" aufzuhalten, das dient der Sache auch im Grunde nicht wirklich. Allerdings wird von der KM wie schon damals in der Umgangssache nur dieses Ihr Thema sein. Ich glaube der erste Termin wird auch nicht mit KM sondern nur unter vier Augen und später evtl. unter 6 oder 8 Augen stattfinden.

Mit der Nagelprobe hast du vollkommen Recht! Die gab es noch nie, und so habe ich es auch in meiner Stellungnahme an das Gericht entworfen. ( Ich hatte kurzen GSR Antrag gestellt, KM hat dem widersprochen, dann habe ich ein ausführliche Stellungnahme geschrieben, aber noch nicht abgesendet.)

Mit der Mediation, das habe ich auch schon kurz nach unserer Trennung angesprochen, auch vom Jugendamt später kam so eine Äusserung, auch vor Gericht. Aber die KM stimmte dem nicht zu. Allerdings hat dmals das Jugendamt auch vor Gericht geäussert, das die "Konflikte" der Eltern nichts mit der Elternebene zu tun haben.

Ich werde im ersten Anlauf (ich hoffe der reicht) ohne Anwaltliche Hilfe mich der Sache stellen.
Ich freue mich zu lesen, das es bei dir geklappt hat und  das es auch der Kommunikations - und Kooperationsbereitschaft geholfen hat.
Das habe ich in meiner Stellungnahme auch formuliert, das ein GSR auch diese Bereitschaft fördern kann

Grüsse
MDroid
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