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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:21:47 *
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Autor Thema: Antrag GSR gestellt, jetzt Nachricht vom Gericht  (Gelesen 3133 mal)
bagger1975
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« Antwort #25 am: 28. August 2011, 14:14:05 »

Servus MDroid,

die Gesprächssituation beim JA (gemeinsam oder alleine) müste eigtl. in der Ladung vom JA stehen.
Auch wenn die KM eine Mediation bislang verweigert hat, schlage eine solche oder den Abschluss einer Mediationsvereinbarung beim JA trotzdem noch einmal vor. Damit belegst Du Deine bestehende Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und das wird in dem Bericht ans Gericht vermerkt und ist in jedem Fall positiv. Ansonsten klingst Du ja schon ganz gut vorbereitet...

Viel Erfolg von mir
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
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« Antwort #26 am: 28. August 2011, 19:30:25 »

*zusammengeführt*
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
mdroid
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« Antwort #27 am: 22. Oktober 2011, 13:51:54 »

Hallo Leute,

es ist jetzt fast 2 Monate her und es hat sich einiges getan. Zu allererst habe ich mir einen Fachanwalt für Familienrecht genommen, und ein 6 Seitiges Erwiderungsschreiben des Gegenantrags der KM eingereicht. Das erste Gespräch beim JA habe ich geführt, die KM auch. Durch Zufall habe ich auch erfahren das unser Kind mit der KM auch zu einem Gespräch erschienen waren. Ein gemeinsames Gespräch beim JA mit mir und KM steht bis heute aus. Erste Termin wurde von KM 1 Tag vorher abgesagt. 2. Termin wurde 3 Tage vorher abgesagt obwohl Ersatztermine vorhanden waren, falls ein Elternteil kurzfristig nicht könnte. Das perfide an der ganzen Sache ist, die Termine waren immer an dem Tag, wo ich den kleinen zum Umgang abgeholt hatte, die Termine waren immer jeweils ca: eine halbe Stunde vor der eigentlichen Abholung! Und die KM hatte immer wieder genug Zeit mit Diskussionen anzufangen, aber keine Zeit für ein gemeinsames Gespräch.
JA hat dann dem Gericht mitgeteilt das bis xyz kein Termin beider Elternteile zustande kommen wird. ( Ich hätte mir erhofft, das der JA Mitarbeiter wenigstens geschrieben hätte, warum das Gespräch nicht zustande kommt und wer hier nicht „will“!). Das Gericht hat dann den ersten Anhörungstermin bekanntgegeben welcher in den nächsten Tagen stattfindet. Ein letzter Versuch mit dem JA einen Termin mit der KM zu erreichen, scheiterten zum dritten mal. Obwohl ich dieses Mal dem JA Mitarbeiter gesagt hatte, die KM soll doch einfach einmal 2 Termine nennen wo sie definitiv könnte, da kam aber nichts, ausser keine Zeit. JA meint man kann keinen Elternteil zwingen.
Seit meinem Erwiderungsschreiben ist die KM sehr sehr aufgebracht, alles soll nur lügen sein usw. usw.

Der Umgang ist jetzt auch konfliktbehaftet.

KM hat jetzt auch einen RA. Es ist kein weiteres Schreiben beim Gericht eingegangen von der Gegenseite ( Gegendarstellung meines Erwiderungsschreibens).

Sie gibt auch nur an das es nur Streit und Diskussionen gibt, und das wir nicht fähig wären gemeinsam Lösungen welche dem Kindeswohl entsprechen würden treffen könnten!

Das soll das einzige Argument sein!? Damit will sie durchkommen!?

Hat von euch schon jemand Erfahrungen gemacht, wo durch diese Argumentation der KM das Gericht alleine es für besser befindet, dem GSR nicht zuzustimmen?

Gruss
MDroid
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Ariba
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« Antwort #28 am: 22. Oktober 2011, 14:21:42 »

Moin mdroid ,

Zu allererst habe ich mir einen Fachanwalt für Familienrecht genommen,
Gut!! Und zumeist auch notwendig!
Und die KM hatte immer wieder genug Zeit mit Diskussionen anzufangen, aber keine Zeit für ein gemeinsames Gespräch.
So sind sie...diese...KMs. Da scheinen so manche Boykotteusen, und die, die es noch werden wollen, offenbar alle gleich zu sein...
Zumindest zeigt es ihre Unfähigkeit gemeinsam die Angelegenheit zu "regeln". Sie will schlichtweg nicht.
JA hat dann dem Gericht mitgeteilt das bis xyz kein Termin beider Elternteile zustande kommen wird. ( Ich hätte mir erhofft, das der JA Mitarbeiter wenigstens geschrieben hätte, warum das Gespräch nicht zustande kommt und wer hier nicht „will“!).
Das liebe JA. Diese Vorgehensweise kenne ich ebenfalls: Mutti boykottiert die Umgänge, die Gespräche, weigert sich bei allem...und die MA des JA shreiebn das aber nicht. Wenn DU, der KV, aber nur pups machst, dann wird das dem Gericht sofort und umfänglich mitgeteilt. Darum gilt: Niemals pups machen...zumindest nicht bei Gericht und JA!
Das Gericht hat dann den ersten Anhörungstermin bekanntgegeben welcher in den nächsten Tagen stattfindet.
Immerhin nicht mehr lange warten!! Manch andere Väter warten auf ihre gerichtliche (etwaige NICHT-) Bestätigung zum GSR zig Monate!! Und mehr...
Ein letzter Versuch mit dem JA einen Termin mit der KM zu erreichen, scheiterten zum dritten mal.
Auch 5 weitere Versuche würden bei solche Mamas scheitern. Dein RA kann aber mal im Anhörungstermin fragen, warum die KM nicht gewillt ist, zu einem Gespräch zu erscheinen. Ist das doch noch die geringste Notwendigkeit wenn man ein Kind erziehen möchte, oder ? 
JA meint man kann keinen Elternteil zwingen.
Ne..richtig. Zwingen kann man nur die Väter! Und zwar zum KU und BU! Das aber mit allen Mitteln die die Justiz zur Verfügung hat. Und reichen diese nicht, dann denken sich eben die Richter irgendetwas aus, was passt...
Seit meinem Erwiderungsschreiben ist die KM sehr sehr aufgebracht, alles soll nur lügen sein usw. usw.
Klar ist sie aufgebracht. Du erinnerst sie gemeinsam am Wohlergehen EURES Kindes mitzuwirken. Und das will und kann sie offenbar nicht. Sie findet es "gemein", dass Du sie daran erinnerst. Sie will ihre Ruhe und kein Stress mit Dir.

Der Umgang ist jetzt auch konfliktbehaftet.
Da haben wirs: Nur weil es gesetzwidrige §§ in der BRD gibt, müssen die Vöäter vors Gerihct ziehen um auch iher selbstverständliches GSR zu erhalten. Aber gegen diese Selbstverständlichkeiten weigern sich Mamas, Politiker, Richter und JA-MA. Diese Väter....wollen auch ein GSR, wo bibbet denn sowas?  puzzled
Zahlen, Klappe halten, und wenn Mutti es "erlaubt", dann gibbet auch a bissl Umgang. Verhält man sich als Vater in etwa so, hat man keine Probleme mehr.
Und was wenn man sich daran nicht hält?  Hmmm...also ich habe mich daran auch nie gehalten und wollte auch unser Kind sehen und ein GSR. Seit über 4 Jahren befinde ich mich im K(r)ampf.

Sie gibt auch nur an das es nur Streit und Diskussionen gibt, und das wir nicht fähig wären gemeinsam Lösungen welche dem Kindeswohl entsprechen würden treffen könnten!
DAS sind die Standardargumente. Einfallslos und nicht am Kindeswohl orientiert. Aber solange solche "Argumente" ausreichen, braucht ne Mutti auch nicht mehr auffahren. Leichtes Spiel für Rechtsanwälte. Schnellverdienstes Geld.
Das soll das einzige Argument sein!? Damit will sie durchkommen!?
Ja!!! Das reicht schon! Erstanluích und unglaublich, oder?? Aber (bisher!) leider die absolute Regel.
Hat von euch schon jemand Erfahrungen gemacht, wo durch diese Argumentation der KM das Gericht alleine es für besser befindet, dem GSR nicht zuzustimmen?
Ja! Ja! Ja!! Selbst erlebt und einige andere User hier und anderswo ebenso. Selbst wenn es gar keinen Streit zwischen den Eltern gäbe, brauchen die KMs nur zu sagen, das sie "mir diesem Mann da...nicht reden wollen und können". Reicht das nicht aus, sagt Mutti einfach, sie hätte Ängste...

Grüße
Ariba

..der Dir aber ein positive Urteil wünscht. Nur allzu viele Hoffnungen sollte man nicht hegen. Solltest Du an einen guten Richter kommen, hast Du zumindest noch Chancen. Das beste was Du machen kannst in dieser Sache ist Dir nix zu Schulden kommen lassen und ein Profi-Anwalt. Viel mehr aber auch nicht.
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« Antwort #29 am: 22. Oktober 2011, 14:22:22 »

Moin mdroid,

Sie gibt auch nur an das es nur Streit und Diskussionen gibt, und das wir nicht fähig wären gemeinsam Lösungen welche dem Kindeswohl entsprechen würden treffen könnten!

Das soll das einzige Argument sein!? Damit will sie durchkommen!?
genau das ist der Zaubertrick, um das GSR zu verhindern: Man (bzw. "frau") torpediert die Kommunikation zwischen den Eltern, die als Voraussetzung für das GSR gilt - und wird dafür mit dem ASR belohnt. Die Gerichte nehmen (in vielen Fällen sicher nicht einmal zu Unrecht) an, dass die Eltern alle Nase lang zum Gericht rennen würden, um dort irgendetwas entscheiden zu lassen, worüber sie sich im Rahmen ihres GSR nicht einigen können - also ist es ökonomischer, das GSR nicht auszuurteilen und sich damit den ganzen Stress zu ersparen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #30 am: 22. Oktober 2011, 14:49:22 »

Hi,

danke für die kommentare. Es kann aber doch nicht sein, durch eine derartige Blockadehaltung seitens eines Elternteils, das dem Kindeswohl eher entspricht dem bisherigen Elternteil das ASR zu lassen.

Gehört es nicht vielmehr (auch) zur Erziehungsfähigleit eines Elternteils, jede Chance der Kommunikation (auch mit JA) zu nutzen, eine aussergerichtliche Entscheidung herbeizuführen bei Streitigkeiten? Das sind doch wenn "nur" Diskussionen welche auch in einer "intakten" Partnerschaft diskutiert würden. Es dient sicherlich nicht dem Kindeswohl, Streitigkeiten herbeizuführen ( durch unwahre Aussagen z.B.), sondern ist es nicht vielmehr so, das wenn ein Elternteil so handelt, eher die Psyche des Kindes schaden nimmt, bei z.B. austragen von Diskussionen  im beisein des Kindes?
Hmmm, ich habe mit meinem Anwalt ein gutes Gefühl, Erfahrung ist seit 30 Jahren vorhanden im Familienrecht als Fachanwalt. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, das der Richter Recht spricht. Eigentlich sollte es ja egal sein ob es ein Richter oder eine Richterin ist, oder?

Gruss
MDroid

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« Antwort #31 am: 22. Oktober 2011, 15:05:29 »

Moin mdroid,

alles richtig was Du schreibst und denkst, allerdings tickt das deutsche Familienrecht anders und hat mit Logik nicht immer viel gemein.

Es reicht meistens für die Richter aus, wenn die Mutter "Glaubhaft" macht, dass diese "Streit" und diese "Diskussionen" mit diesem Vater (aufgrund seines Verhaltens) sie aufwühlt, ängstigt, verunsichert, zu Milchstau führt, ihre Psyche verwirrt, ihr Sorgen bereitet, sie arbeitsunfähig macht und was weiß ich nicht alles  ....

Das ist dann das Signal für den Richter sich und allen etwaig noch kommenden Richtern dieses Gezeter bei Gericht zu ersparen. Mutti machts eben alleine,das Kind lebt ja noch. Für alle also einfacher. Was Du dazu denkst, und ob es tatsächlich zum Wohl des Kindes ist, spielt nicht die geringste Rolle!

Grüße
Ariba
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« Antwort #32 am: 22. Oktober 2011, 16:42:52 »

Moin,

danke für die kommentare. Es kann aber doch nicht sein, durch eine derartige Blockadehaltung seitens eines Elternteils, das dem Kindeswohl eher entspricht dem bisherigen Elternteil das ASR zu lassen.
doch, natürlich kann das sein; umso mehr, je erbitterter darum gestritten wird. In einem GSR-Verfahren wird nicht die Erziehungseignung der Eltern beurteilt und auch nicht die Frage, wer die Kommunikation torpediert. Und ja: Die jahrzehntealte Gewohnheit "das Kind gehört zur Mutter" spielt auch eine gewichtige Rolle. Es ist einfacher, alles zu lassen wie es ist als eine Veränderung zu begründen.

Wobei der Fairness halber gesagt werden muss: Schuld daran sind nicht "die Frauen", sondern die juristischen Rahmenbedingungen. Männer würden den Besitzstand "ASR im umgekehrten Fall genauso erbittert verteidigen, wenn sie diese Ausgangsposition hätten.

Grüssles
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Mux
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« Antwort #33 am: 22. Oktober 2011, 18:15:13 »

Hi mdroid,

um das bereits Gesagte zu untermauern, zitier ich einfach mal auszugsweise aus meinen Beschluss (Ablehnung des GSR, OLG Stuttgart vom 1.08.2011):

Highlights:

"Zwischen den Eltern fehlt es bereits an einer tragfähigen Beziehung, die das Vertrauen in ein einvernehmliches, ausschließlich am Wohl des Kindes orientierten Handeln rechtfertigen könnte."

"Eine Abstimmung über wesentliche Kindesbelange wurde bislang nicht eingeübt."

"Unter den gegebenen Umständen würde eine gemeinsame elterliche Sorge die konkrete Gefahr bergen, dass sich die stetigen Auseinandersetzungen der Eltern über das Umgangsrecht, die dem Sohn nach dem Ergebnis der richterlichen Anhörung am 23.03.2011 nicht verborgen geblieben sind, weitere Streitpunkte hinzugesellen werden und das Kind zwischen den Fronten zerrieben werden wird."

"Hinzu kommt, dass sich der Kampf der Eltern nunmehr auf den Kindesunterhalt ausgeweitet hat und die Mutter hierüber dem Amtsgericht XY ein streitiges Verfahren eingeleitet hat."

Und zum schönen Abschluss, einen haben sie noch:

" Von einer erneuten  Anhörung der Beteiligten wird abgesehen, nachdem das Familiengericht den Sachverhalt vollständig aufgeklärt hat und - angesichts der beibehaltenen Konfliktsituation - keine Einigung zu erwarten ist."

Viel Glück,
Mux


« Letzte Änderung: 22. Oktober 2011, 18:20:13 von Mux » Gespeichert
mdroid
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« Antwort #34 am: 22. Oktober 2011, 18:38:49 »

Hallo Mux,

das hört sich ja grausam an und zeigt zugleich meine Befürchtungen. Ich bin ja mal gerade auf Amtsgerichtsbene.

Und genau das ist es, was ich mir nicht gefallen lassen werde. Bekommt man eigentlich richtig Strafe, wenn man einem Richter oder Richterin nach verkündung von so etwas den Inhalt eines Glases gefüllt mit Wasser ins Gesicht kippt!? Die Frage ist ernst gemeint.

Und du hast jetzt garkeine Chance mehr irgendetwas zu machen?

Gruß
MDroid
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« Antwort #35 am: 22. Oktober 2011, 19:06:59 »

Moin mdroid,

das hört sich ja grausam an und zeigt zugleich meine Befürchtungen. Ich bin ja mal gerade auf Amtsgerichtsbene.
Justiz und persönliches Gerechtigskeitsempfinden haben nun einmal nichts miteinander zu tun. Die Justiz behauptet allerdings auch nirgends, dass es so wäre.

Und genau das ist es, was ich mir nicht gefallen lassen werde. Bekommt man eigentlich richtig Strafe, wenn man einem Richter oder Richterin nach verkündung von so etwas den Inhalt eines Glases gefüllt mit Wasser ins Gesicht kippt!? Die Frage ist ernst gemeint.
damit kannst Du rechnen (mal abgesehen davon, dass dort keine Wassergläser herumstehen - Du müsstest als "Munition" mitbringen und könntest Dich hinterher nicht einmal auf Affekt berufen). Überdies würdest Du dem Gericht - zusätzlich zur Strafe - nachträglich eine 1a-Begründung liefern, warum man einen unbeherrschten Menschen wie Dich - zum Wohl des Kindes - besser und dauerhaft vom GSR fernhält.

Abgesehen davon: Was sollte eine solche Attacke bringen? Ausser den Prozessbeteiligten gibt's da eh kein Publikum.

Grüssles
Martin
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« Antwort #36 am: 22. Oktober 2011, 19:44:45 »

Hi,

ja du hast ja Recht. Bringen würde es nichts. Es **tsts - ID 8** mich aber wirklich an, wenn z.B. ein Gutachten oder mehrere zum Ergebnis kommen, die KM ist an allen Konflikten "Schuld", das JA bestätigt dieses, der Richter oder die Richterin bestätigen dieses ebenfalls aber dem Kindeswohl entsprechend wäre es besser der KM das ASR zu lassen! Da gab es doch mal ein Urteil in Hamburg oder so !?

Also wenn sich die Gerichte am Kindeswohl orientieren, und alles deutet darauf, wie oben beschrieben (dieses HAmburger Urteil), dann kann es sich einfach nicht am Kindeswohl orientiert haben. Und der Gesetzgeber, wann endlich kommt den nun ein neues Gesetz? Wie lange soll man noch warten. Es kann ja nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders sein, das ein KV jetzt zu Gericht gehen kann um das Gericht entscheiden zu lassen, und das BVGUrteil wird mit der einfachen, teilweise vielleicht auch absichtlich, die Kommunikation stimmt nicht, aus die Maus. So kann keine Gerechtichkeit aussehen. Das Urteil würde ja Ad Absurdum führen, wenn es damit ausgehebelt wird.

Gruss
MDroid
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2011, 19:47:07 von mdroid » Gespeichert
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« Antwort #37 am: 22. Oktober 2011, 23:50:06 »

Moin mdroid,

Es **tsts - ID 8** mich aber wirklich an, wenn z.B. ein Gutachten oder mehrere zum Ergebnis kommen, die KM ist an allen Konflikten "Schuld", das JA bestätigt dieses, der Richter oder die Richterin bestätigen dieses ebenfalls aber dem Kindeswohl entsprechend wäre es besser der KM das ASR zu lassen!
So ist es bei 95 -99 % aller "entsorgten" Väter! Alle Beteiligten stellen irgendwann (was manchmal aber dauuuuuuert) fest, dass die KM "Schuld" ist. Aber das spielt letztlich selten bis nie(!) eine Rolle. Habe selbst schon Urteile gelesen, die der Mutter tiefste Loyalitätskoflikte beim Kind verursacht hat, alles verweigert und was weiß ich noch. Dennoch gibt es dann sogar noch Umgangsausschlüsse für den Vater mit dem Kinde!! Damit die Kinder zur "Ruhe" kommen.  c Das sind dann die dunkelsten Kapitel des Familienrechts...

Und der Gesetzgeber, wann endlich kommt den nun ein neues Gesetz?
Das erscheint mittlerwiele ganz egal... Wichtig ist WAS es für ein Gesetz wird. Also ich glaube das wird weniger als ne Nullnummer.
Wie lange soll man noch warten.
Vermutlich bis unsere Kinder erwachsen sind (und "mein" Kind ist noch keine 5).
Es kann ja nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders sein, das ein KV jetzt zu Gericht gehen kann um das Gericht entscheiden zu lassen, und das BVGUrteil wird mit der einfachen, teilweise vielleicht auch absichtlich, die Kommunikation stimmt nicht, aus die Maus.
Nicht im Sinne des Erfinders. Aber im Sinne "unserer" hohen und weisen Richter.
Also wenn es nach mir ginge, würde ich boykottierende Elternteile nach 2-3 Warnschüssen mindestens ne Woche in Beugehaft lassen, oder bspw. ne Boykott-Mutti ab in den BU alle 14 Tage eine Stunde - zur Besinnung. Und Kind solange zum Papa. Die etwaigen Traumata beim Kind habe ich dabei schon berücksichtigt. Sollte Mutti sich besinnen und danach vernünftig agieren, dann sind diese Traumata wohl weit geringer, als die, die noch kommen könnten (z.B. bei 10 Jahren Gerichtskampf!). Aber das System muss sich ja nähren... da lässt man lieber Papas gegen die Windmühlen der Justiz kämpfen.
Und wenn die KM sich nicht besinnt? Dann eben Umgangsausschluss für diese, oder eben Dauer-BU. So bleiben dem Kind dann "beide Eltern erhalten".

So kann keine Gerechtichkeit aussehen.
Davon habe ich im Familienrecht auch noch nie etwas gehört. Gerechtigkeit ist, wenn die KMs glücklich sind und ihre Ruhe hat.

Das Urteil würde ja Ad Absurdum führen, wenn es damit ausgehebelt wird.
In meiner GSR Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte ich, die Mutter würde ja sogar mit ihrer verweigernden Haltung gegen nahezu ALLES, sogar den Artikel 6 Abs 2 unseres GG aushebeln - das kann doch nicht Sinn der Sache sein.
Als Antwort erhielt des Gerichts ich ein Beschluss der Nicht-Gewährung zum GSR und die Auferlegung aller Kosten. Obwohl ich das Verfahren "KOSTENFREI" beantragt habe. Begründung:

Zitat
Anträge nichtverheirateter Väter zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Sorge gemäß Artikel 6 Grundgesetz, des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 03.12.2009 und des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 nehmen die Mitarbeiter/innen Ihres zuständigen Amtsgerichtes gerne entgegen und bemühen sich um schnellstmögliche Erledigung.

Antrag zur kostenlosen gerichtlichen Bestätigung der gemeinsamen Elterlichen Sorge
Gemäß Grundgesetz

Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
haben Mütter und Väter mit der Geburt ihres Kindes das Recht und die Pflicht ihr Kind zu pflegen und zu erziehen. Dieses Pflichtrecht ist unabhängig davon, ob die rechtliche Mutterschaft oder Vaterschaft anerkannt oder festgestellt ist.

Eine formalrechtliche Vaterschaft eines Mannes tritt ein:

1. wenn der Mann mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (dies betrifft auch sogenannte Scheinväter, die nicht biologischer Vater des Kindes sind).

2. wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt (auch hier kann der Fall einer Schweinvaterschaft vorliegen), so kann in der Deutschland etwa ein Chinese das schwarze Kind einer Afrikanerin als Vater anerkennen, obwohl er gar nicht der Vater ist.

3. durch Feststellung des Gerichtes in Folge einer Feststellungsklage.

Gemäß Grundgesetz Artikel 6 hat der biologische Vater das Pflichtrecht sein Kind zu pflegen und zu erziehen. Er muss daher gegebenfalls eine bestehende rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes (Scheinvater) anfechten.

Das Pflichtrecht sein Kind zu pflegen und zu erziehen, das durch Grundgesetz Artikel 6 festgelegt ist, beinhaltet auch den automatischen Eintritt des Vaters in die Elterlichen Sorge, die er gemeinsam mit der Mutter ausübt. Dem Amtsgericht (Familiengericht) kommt daher nur noch die Aufgabe zu, abzuklären, ob durch die Ausübung der elterliche Sorge durch die Mutter und dem Vater eine Kindeswohlgefährdung gegeben ist. Nur wenn dies der Fall ist und dieser Gefährdung gemäß §1666a BGB durch geeignete Mittel begegnet werden kann, ist zum Schutz des Kindes einem Elternteil oder auch beiden das Sorgerecht zu entziehen.

Von daher ist klar, dass das Gericht verpflichtet ist, die elterliche Sorge des Vaters auf dessen Antrag hin, zu bestätigen und formal festzustellen, wenn keine Gefährdung des Kindeswohls besteht. Wird eine Gefährdung des Kindeswohl festgestellt, ist vom Gericht zu prüfen, ob alternativ der Mutter oder auch beiden Eltern das Sorgerecht zu entziehen ist.
Die Antragstellung des Vaters auf Bestätigung seiner elterlichen Sorge hat auf Grund des Diskriminierungsverbotes gemäß Grundgesetz Artikel 6 generell kostenlos zu erfolgen. Etwaige anderslautende Gerichtsbeschlüsse sind verfassungswidrig.
...
Da der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen, muss dieses aus verfassungsrechtlichen Gründen gleichfalls auch für Väter gelten. Das Verfahren ist daher für den Vater kostenfrei zu halten.


Quelle >>> hier (und noch viel mehr) bei den "Nachbarn" <<<

Meine Gerichte ignorieren diese Gesetze. Wer ein Verfahren eröffnet muss eben zahlen. Und das sind ja nun mal die Väter... gezwungernermaßen.  crash
Ich selbst bin grad beim OLG. Bald erhalte ich da wohl meine zweite Klatsche.  Umgang hat das OLG mir aber gegeben! Obwohl sich zuvor das Amtsgericht und Mutti vehement dagegen weigerten! Die Richterin im Anhörungstermin in meinem GSR Antrags-Verfahren, nachdem sie mich vom Umgang ausgeschlossen hatte: "Lassen sie die Mutter endlich in RUHE! Die will mit ihnen nix mehr zu tun haben!!" Ich meinte, dass ich doch Umgang mit unserem Kind haben möchte, nicht mit der Mutter. Die Richterin: "Lassen sie die Mutter in Ruhe!!!"   c

Umgang weg, GSR abgelehnt. Und das, obwohl es zuvor zahlreiche Begleitete Umgänge gab - mit positivsten Beurteilungen - und den unbegleiteten Umgang befürworteten Sachverständigengutachten und zig POSITIVEN Aussagen von JA und Co.  puzzled
Noch Fragen - zum deutschen Familien"recht"? Wenn ein Richter oder eine Richterin nicht wollen, dann nützt es Dir vermutlich auch nicht, wenn die Mutter in der Verhandlung ohne Dein Verschulden plötzlich tot umkippt. Wenn Du als Vater nicht erwünscht bist, kommt das Kind eben in eine Pflegefamilie oder in ein Heim, und zu 99% nicht zum NICHT-sorgeberechtigten Vater. Das Du ja nie ien Möglichkeit hjattest überhaupt ein GSR zu erlangen, spielt dabei auch keine Rolle.

Du und Dein Kind haben (noch) Umgang.  Das sollte Dein Fokus sein. Und boykottiert hier die Mutter auch noch, dann wirds manchmal nicht nur sehr, sehr schwer, sondern dann hättest Du gar nix mehr, außer Deinem "Recht" [size60pt](ähmm PFLICHT!!!)[/size]  Unterhalt zu zahlen     Immerhin: Das nimmt Dir Niemand! 

Ariba
« Letzte Änderung: 23. Oktober 2011, 00:02:19 von Ariba » Gespeichert

Vom Amtsgericht entsorgt!
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Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
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« Antwort #38 am: 16. November 2011, 18:48:14 »

Hallo,

also wollte mal einen zwischenstand durchgeben:

Erster Gerichtstermin war vor ein paar Wochen. Gespräche beim Jugendamt wurden alle samt von der KM abgesagt (kurzfristig).

Gegenseite fing gleich an mit der Kommunikation usw. Wollte dann eine Einigung erzielen, mich unaufgefordert über alle Sorgerechtsrelevanten Dinge zu informieren.
Dem wurde nicht zugestimmt ( mit meinem RA). Es wurde sogar auf das ABR verzichtet, KM wollte trotzdem nicht.
Gericht ordnet an, Elterngespräche. Wenn keine Einigung dort erzielt werden kann oder die Termine nicht stattfinden, dann Beschluss.
Kind wurde nicht angehört, Gericht will erst Ergebnis Elterngespräche abwarten.

Also nichts neues oder? Ist das normal, das erst wieder Elterngespräche stattfinden sollen (die Termine vor dem Gerichtstermin wurden von KM auch nicht eingehalten)?

Gruß
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« Antwort #39 am: 16. November 2011, 19:46:26 »

Servus Mdroid,

normal ist in GSR-Verfahren wohl gar nichts.

Dies hier:

Erster Gerichtstermin war vor ein paar Wochen. Gespräche beim Jugendamt wurden alle samt von der KM abgesagt (kurzfristig).

spricht sicher nicht für KM, zumal anzunehmen ist, dass die Dokumentation der angeordneten Gespräche im gerichtlichen Auftrag durch das JA erfolgt. Im Gegenzug solltest Du Dich immer kommunikations- u. kooperationsbereit zeigen.

Viel Erfolg weiterhin
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« Antwort #40 am: 16. November 2011, 20:44:04 »

Hallo Bagger1975,

ich habe gerade den Bericht vom Jugendamt und Kita durchgelesen. Hier zeigt sich ganz deutlich, das nicht Neutral bewertet wird, ich könnte gerade durchdrehen. Wenn man überlegt, das Jugendamt hatte seit fast drei Monaten Zeit einen Bericht zu erstellen, beschreibt es nur die Situationen kurz vor dem Gerichtstermin, Umgang etc. . Chronologisch ist hier wirklich alles aus dem Kontext gerissen.
Ich schreibe gerade an meinen RA, ob man gegen den Bericht vorgehen kann und sollte. Hier werde ich aus dem Gespräch nur mit zwei Sätzen zitiert, der Rest nur die Befürchtungen der KM. Und Zeit vor dem Gerichtstermin diesen Bericht zu lesen gab es nicht, der wurde ein oder zwei Tage vorher erst dem Gericht zugestellt!!! Absicht?

Die Frage ist nur, ob es sich negativ auswirkt, dem Jugendamt vorzuwerfen, falsche Angaben gemacht zu haben bzw. wurden hier Situationen von damals mit heutigen in Sätzen durcheinandergewürfelt. Als Beispiel: Eltern lebten zusammen, Kind geboren, dann gab es "heftige" Auseinandersetzungen (auch mit körperlicherbeteiligung) und dann trennten sich die Eltern. Das stimmt so garnicht. Ich hatte ja hier irgendwo schon einmal beschrieben das es Anzeigen gab, die eingestellt worden sind usw. (war sowieso alles gelogen). Diese waren aber nicht schon in der Beziehung sondern erst 4 Jahre später. Aber im Bericht liesst es sich so, das aufgrund dieser Situation danach die Eltern sich trennten. Das stimmt so garnicht, Nachweisslich nicht.

Was soll man machen? Darüber hinwegsehen oder ...?

Gruß
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« Antwort #41 am: 17. November 2011, 10:08:45 »

Hi mdroid,

Als sich bei mir die zuständige MA des JA fachlich sehr inkompetent die KM zeigte (bezog z.B. sofort deutlich Stellung für die KM, ohne mich auch nur angehört zu haben), habe ich das entsprechend dokumentiert und meinem RA übergeben. Der hat sich dann an den Amtsleiter gewandt, der dann wiederum das Gespräch mit der MA suchte. Ihre Aussage: "Die Chemie scheint wohl nicht zu stimmen..." (!!!) Damit meinte sie die Chemie zwischen ihr und mir - sowas find´ ich einfach nur unglaublich. Egal - zur Verhandlung ist sie gar nicht erst erschienen, und jetzt hab ich eine neue zuständige MA. Mal sehen, ob es besser läuft.

Lesson learned - bei ungerechter Behandlung: WEHREN!!

Gruss Tabaluga
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« Antwort #42 am: 03. Mai 2012, 22:48:34 »

Hallo,

nachdem ja die erste Verhandlung war, wurde vom Richter angeordnet, bei einem Psychologen Elterngespräche zu führen, damit sich die Eltern über Sorgerechtsrelevante Themen auseinandersetzen. Wie sollte es auch anders sein, erster Termin abgesagt. Aber welch Wunder, der zweite Termin fand statt, also das erste gemeinsame Gespräch bei einer Behörde mit der KM. Das Gespräch dauerte ca 1 -1,5 Stunden. Dem Psychologen war es wichtig überhaupt mit einer Einigung das erste Gespräch zu beenden, das hatten wir dann auch, die Regelung Weihnachten und Neujahr. Weil die KM im Gespräch sich nicht über Sorgerechtsrelevante Dinge äußern wollte sondern vielmehr in der alten Paarbeziehung Rechnungen begleichen wollte. Der Psychologe konnte sie dann aber ein wenig bremsen. Der zweite Termin sollte noch vor Weihnachten stattfinden, na ratet Mal wer nicht mehr wollte?

Die KM hatte alle weiteren Gespräche abgelehnt, mit der Begründung, sie sehe keinen Sinn in solchen Gesprächen und es würde sowieso nichts bringen!!!

Das Gericht wollte dann Anfang diesen Jahres wissen wie der Stand der Dinge ist. Tja, Ihr Anwalt hat sehr Taktisch nur geschrieben: Es kam nur ein Termin zu stande. Das Jugendamt hatte sich dann erneut gemeldet und wollte von den Eltern wissen wie es denn so läuft. Beide hatten erklärt das der Umgang und die Kommunikation ohne Probleme sind! (Stimmt auch, es gab kaum Probleme) Mein RA hatte dann eine sagen wir mal etwas ausführlichere Stellungnahme zu den versagten Terminen und Situation geschrieben. Seitdem die KM dieses Schreiben bekommen hatte,  dreht sie wieder völlig am Rad. Nunja, der zweite Gerichtstermin war, Kind wurde angehört obwohl KM das nicht wollte. Herauskam das Kind hat Stress mit KM. Einigung vor Gericht nicht möglich, also Urteil. Auf genauere Einzelheiten möchte ich bis zum Urteil nichts sagen (Also was mein RA geschrieben hatte und was mir zum Schluß vorgeworfen wurde, um eine Übertragung auszuschließen, eins kann ich vorweg sagen, so etwas hätte ich nie erwartet!). Richtige Begründungen der Beklakten, warum es besser ist mir nicht die elterliche Sorge zu übertragen (GSR) gab es überhaupt nicht, nur die hier bekannten Standard Sachen wie wir können nicht reden, es werden in Zukunft nur wieder Gerichte bemüht werden usw.

Sobald ich das Urteil habe werde ich berichten, Gefühl ist garnicht einmal sooo schlecht, abwarten die paar Tage.

Gruß
MDroid

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« Antwort #43 am: 04. Mai 2012, 12:03:16 »

hi mdroid,

beklagte gibts im strafrecht. im familienrecht sind wir antragsteller oder antragsgegner.
unbescholtene bürger sind nicht gleich kriminelle weil sie ein familiengericht zur klärung ihrer streitigkeiten anrufen. 
am ende des verfahrens ist niemand vorbestraft. auch wenn einem nicht jeder beschluss/vergleich  c gefällt.

gruß horst
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« Antwort #44 am: 04. Mai 2012, 12:51:26 »

beklagte gibts im strafrecht

Nöö, im Strafrecht heissen die Viecher Betroffene, Beschuldigte und Angeklagte.
Beklagte gibt es im allgemeinen Zivilrecht und erst mit Einführung des FamFG (also 09/2009) kennt das Familienrecht andere Begrifflichkeiten.

Gruss von der Insel
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« Antwort #45 am: 04. Mai 2012, 12:56:30 »

hi mdroid,

beklagte gibts im strafrecht. im familienrecht sind wir antragsteller oder antragsgegner.
unbescholtene bürger sind nicht gleich kriminelle weil sie ein familiengericht zur klärung ihrer streitigkeiten anrufen. 
am ende des verfahrens ist niemand vorbestraft. auch wenn einem nicht jeder beschluss/vergleich  c gefällt.

gruß horst

Hallo,

ja ich hatte es erst später bemerkt mit der "Beklakten" konnte es aber nicht mehr editieren :-/

Gruß
MDroid
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« Antwort #46 am: 14. Mai 2012, 15:04:43 »

Hallo,

kurze Frage, bekommt man das Urteil nachhause geschickt oder geht das Urteil an den Anwalt? Ende letzte Woche war Verkündungstermin, aber immer noch keine Nachricht bekommen, mein Anwalt auch noch nicht.

Oder ist das eher ein schlechtes Zeichen?

Gruss
MDroid
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« Antwort #47 am: 14. Mai 2012, 15:18:31 »

hi mdroid,
auf eine entscheidung bei gericht ewig zu warten ist völlig normal. egal ob verkehrsrecht, arbeitsrecht oder familienrecht. gerichte sind chronisch überlastet und lausig organisiert.
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« Antwort #48 am: 14. Mai 2012, 15:20:03 »

... und zwischen "Ende letzter Woche" und heute liegen exakt ein Samstag und ein Sonntag.

Nein, es wird nicht sofort nach Urteilsverkündigung ein berittener Bote mit dem Papier auf den Weg geschickt der sich durch Wind, Wetter und sonstigen Unbill kämpft.
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« Antwort #49 am: 14. Mai 2012, 15:32:45 »

Hi mdroid,

wenn Du anwaltlich vertreten warst, geht alles ausser persönlichen Ladungen an den Anwalt.

Es geht übrigens auch schnell - ich bin Freitag geschieden worden und hatte am Dienstag oder Mittwoch (der Folgewoche :-)) die Beschlussausfertigung mitsamt Rechtskraftvermerk.

Gruss von der Insel
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