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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:17:42 *
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Autor Thema: Krankenkasse der Kinder nach Scheidung  (Gelesen 720 mal)
tarek
_tarek
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 142


« am: 19. August 2011, 09:22:36 »

Hallo Alle,

die Scheidung steht bevor. Dabei stellt sich auch die Frage, bei wem die Kinder danach krankenversichert sind. Die Kinder werden im gerichtlich vereinbarten hälftigen Wechselmodell betreut. Das WM wird allerdings von der Mutter nur unfreiwillig mitgemacht und entsprechend konfliktiv gelebt. Der Erstwohnsitz der Kinder ist bei mir, sie sind wie DEF bisher bei mir mitversichert (gesetzlich). DEF hat bereits viele krumme Touren versucht: Einbehalten der Versicherungskarten; Ummelden der Kinder bei der Versicherung auf DEFs Wohnadresse trotz Erstwohnsitz der Kinder bei mir; erfolgreiche Beantragung eines mehrwöchigen Klinik-Aufenthaltes eines Kindes wegen angeblichen ADHS, ohne mich je darüber zu informieren, mit eifriger Kooperation von Jugendamt, Schule und Kinderärztin (den Aufenthalt selbst konnte ich verhindern); Erschleichung eines Arztschreibens, in dem die ADHS-Diagnose als gegeben dargestellt wird. Deshalb lege ich Wert darauf, dass die Kinder bei mir versichert bleiben, damit ich wenigstens durch die Krankenkasse informiert werde.

Meine Frage an Euch:
Wie kann ich es am besten erreichen, dass die Kinder auch nach der Scheidung bei mir versichert bleiben?

Vielen Dank
Gruss

Tarek

 
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midnightwish
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 19. August 2011, 09:31:01 »

Im Prinzip gar nicht. Nach der Scheidung kann die KM die Kinder in ihre Versicherung mitnehmen. Wenn du Glück hast bekommst du das zeitnah mit oder erst bei der jährlichen Überprüfung der Familienversicherung. Die KK hat da keine Mitteilungspflicht.

Die Mitversicherung ist weder an Erstwohnsitz, noch an den besserverdienenden gebunden.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 19. August 2011, 09:39:59 »

Moin.
Du kannst ja auf jeden Fall bei deiner KV schriftlich hinterlegen lassen, dass du eine Abmeldung der Kinder, Kraft deines Sorgerechts, ausdrücklich verweigerst.


Ob es was bringt, ist natürlich ne andere Frage aber einen Versuch scheint es mir wert.

Und den Arzt würde ich auffordern, dir die Untersuchungsmethoden und Ergebnisse auszuhändigen, anhand derer er zu seiner ADHS Diagnose gekommen ist und ihm bis dahin die Behandlung eures Kindes, außer in akuten Notfällen, ausdrücklich untersagen.
Falls er dieser Aufforderung nicht binnen 14 Tagen nachkommt, behältst du dir vor, den Fall der Ärztekammer vorzutragen und ggf. strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
tarek
_tarek
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Beiträge: 142


« Antwort #3 am: 19. August 2011, 10:31:53 »

Hallo Tina, hallo Beppo,

danke!

@ MNW: Die KM kann die Kinder mitnehmen - und ich kann sie dann auch wieder zurücknehmen, usw. hin und her? Oder gibt es etwa eine gesetzliche Grundlage, dass Kinder im Zweifel bei der KM versichert werden?

@Beppo: Ich bin damals sofort in die Praxis gegangen und habe mir das Schreiben mit dem ADHS, von dem ich nur mündlich wußte, in Kopie aushändigen lassen (nach Drohung mit Beschwerde bei der Ärztekammer bekam ich es sofort). Dann habe ich der Ärztin geschrieben, mit Aufforderung zur Stellungnahme. Es kam ein ausführlicher Entschuldigungsbrief, mit Eingeständnis, einen Fehler gemacht zu haben und Korrektur der Feststellung, es liege eine ADHS-Diagnose vor. Die Ärztin hatte auch nie selbst behauptet, ADHS diagnostiziert zu haben, sondern bezog sich auf eine angeblich vorliegende Diagnose, die ihr die KM suggeriert hatte.

Das Schreiben an die Krankenkasse werde ich schicken.

Aber hat jemand noch eine andere Idee? Hat es jemand bei der Scheidung festlegen lassen?

Gruss
Tarek


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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 19. August 2011, 10:40:06 »

@ MNW: Die KM kann die Kinder mitnehmen - und ich kann sie dann auch wieder zurücknehmen, usw. hin und her? Oder gibt es etwa eine gesetzliche Grundlage, dass Kinder im Zweifel bei der KM versichert werden?
Nein aber was bei Müttern ohne Probleme und Rückfragen funktioniert, funktioniert bei Vätern noch lange nicht.

Kinder gehören schließlich zur Mutter!
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
TotoHH
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Beiträge: 537


« Antwort #5 am: 19. August 2011, 11:51:04 »

moin.
Vielleicht ein wenig OT - aber es interessiert mich (und andere?) und ich hab es beim schnellen Suchen in Deinen älteren Beitragen nicht gefunden:

Die Kinder werden im gerichtlich vereinbarten hälftigen Wechselmodell betreut. Das WM wird allerdings von der Mutter nur unfreiwillig mitgemacht und entsprechend konfliktiv gelebt.

Was habt ihr wie und in welcher Form vereinbart? Habt ihr Euch bei Gericht zum WM verglichen?

Danke schon einmal für ein paar mehr Details - vielleicht macht es Sinn, hierzu einen neuen Thread aufzumachen, um das Krankenkassen-Thema hier nicht zu zerreißen.

Gruß Toto
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tarek
_tarek
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Beiträge: 142


« Antwort #6 am: 19. August 2011, 12:43:32 »

Hallo Toto,

gerne:
Das Wechselmodell geht auf meinen Kompromissvorschlag bei der Trennung 2008/2009 zurück. Die KM hatte das WM jedoch überhaupt nicht gewollt und bei der Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Obwohl der Richter nach anfänglicher Skepsis empfahl, das WM zu probieren, bestand KM auf einem ABR-Verfahren mit familienpsychologischen Gutachten. Zwischendurch zog sie aus (August 2009), in eine Wohnung in der Nähe und akzeptierte de facto ein halbwöchentliches WM, weil sie sonst nur Umgang bekommen hätte. Die Gutachterin führte eine Einigung zwischen uns auf das wöchentliche WM herbei, die im Mai 2010 gerichtlich protokolliert wurde. KM hat es aber nur akzeptiert, weil ihr klar wurde, dass sonst die Gutachterin wahrscheinlich die Kinder mir zuspricht. Leider ist KMs Einstellung zum WM entsprechend ablehnend, und sie vermittelt das auch den Kindern und allen anderen, die es hören wollen ("habe dem WM nicht freiwillig zugestimmt"). Leider hat auch das Gericht damals nicht zugelassen, dass eine ausführliche Vereinbarung protokolliert wird, in der das WM detailliert geregelt wird (Ferienaufteilung, Übergaben). Da die KM das WM lieber früher als später beenden würde, hat sie grosses Interesse daran, dass es immer wieder Konflikte um diese Dinge gibt, bis hin zu erneuten Gerichtsverfahren um Teilbereiche des Sorgerechts. Die Kinder (5 und 7) leiden darunter sehr.
Mediationsversuche vor, während und nach Trennung und Gericht sind mehrfach gescheitert, die Mediatoren waren allesamt stark überfordert.

Gruss
Tarek
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tarek
_tarek
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« Antwort #7 am: 19. August 2011, 12:48:39 »

P.S. In dem Gerichtsprotokoll vom Mai 2010 steht (leider) nur ein Satz, "Die Eltern einigen sich darauf, das WM wie gewohnt weiter zu praktizieren" (sinngemäss).
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TotoHH
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Beiträge: 537


« Antwort #8 am: 19. August 2011, 17:35:27 »

danke!
dann war das ein Vergleich, dem die KM widerwillig zugestimmt hat, da sie sonst schlechte Karten hat. Ich hatte schon gehofft, ein Gericht hat das WM ausgeurteilt.
Gruß Toto
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diskurso
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« Antwort #9 am: 19. August 2011, 18:12:14 »

Ich hatte schon gehofft, ein Gericht hat das WM ausgeurteilt.
Vergiss es  .
Ich kenne nur das hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2053.html
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