Habe eine Sorgerechtsklage am laufen.
Meine Ex möchte alleiniges SR.
Verfahrensbeiständin von meinem Kind, halte ich für befangen.
Ich weiß nicht ob man hier Namen nenne darf?

Ich weiß nicht, wie ich vorgehen soll.
Meine RA meint, wir müssen abwarten, was die Verfahrensbeiständin sagt, bzw. schreibt, und dann erst können wir aggieren
Sie ist verpflichtet, steht zumindest im Beschluß, mit den Eltern dem Kind und weiteren Bezugspersonen zu sprechen. Bei meiner Ex und meinem Kind war sie persönlich. Hat wohl auch länger mit denen gesprochen.
Mich hat sie gestern Abend "nur" angerufen. 40 Minuten Gespräch, in dem ich fünf Minuten vielleicht auf irgendwelche Dinge geantwortet hatte. Und zum schluß meinte sie, es sähe schlecht für mich aus.