Wenn einem Vater das Recht, persönlich für sein Kind zu sorgen, vorenthalten wird, entspringt daraus keine Pflicht des Vaters, diesen vorsätzlich herbeigeführten Schaden mit Geld auszugleichen.
Meine Meinung
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Hallo Beppo,
da gebe ich Dir vollkommen recht.
Du hast ja auch schon ausdrücklich klargestellt, dass Du damit nicht meinen "Fall" meinst.
@ Nadda
So habe ich das noch gar nicht gesehen, sehr interessante Sichtweise mit der kleinen Ratenzahlung. Vielen Dank!
Und ganz besonderen Dank an Martin:
Ich kann jeder Zeile zustimmen. Du hast es auf den Punkt gebracht.
Viele Grüße
Bella