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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:15:58 *
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Autor Thema: Wie unterbricht man die Verjährungsfrist von Zahlungsrückständen?  (Gelesen 1071 mal)
KM Bella
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 144



« Antwort #25 am: 19. August 2011, 15:42:57 »


Wenn einem Vater das Recht, persönlich für sein Kind zu sorgen, vorenthalten wird, entspringt daraus keine Pflicht des Vaters, diesen vorsätzlich herbeigeführten Schaden mit  Geld auszugleichen.

Meine Meinung
[/off Topic]

Hallo Beppo,

da gebe ich Dir vollkommen recht.
Du hast ja auch schon ausdrücklich klargestellt, dass Du damit nicht meinen "Fall" meinst.

@ Nadda

So habe ich das noch gar nicht gesehen, sehr interessante Sichtweise mit der kleinen Ratenzahlung. Vielen Dank!

Und ganz besonderen Dank an Martin:
Ich kann jeder Zeile zustimmen. Du hast es auf den Punkt gebracht.


Viele Grüße
Bella
Gespeichert

Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)

Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)
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