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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Sorgerecht entzogen
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Autor Thema: Sorgerecht entzogen  (Gelesen 904 mal)
bigdad20000
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 14


« am: 17. August 2011, 20:48:39 »

Ganz wichtig. Wir sind total verzweifelt.
Ich Vater von einem Sohn, zehn Jahre alt. Mit der Kindesmutter getrennt seid 6 Jahren ca..... habe seid 4 Jahren eine neue Freundin und seid diesem Jahr auch verheiratet.
Sie hat auch Kinder mit in die Ehe gebracht!

Ich möchte nicht zu lang werden, und versuche mich kurz zu halten!
Anfangs habe ich, wenn meine Ex mich anrief, immer gleich alles getan. Bin Rentner bedingt einer Krankheit und hatte somit auch immer Zeit. Wollte sie, das ich komme, bin ich hin.
Nun mit meiner neuen Beziehung, bzw. jetzigen Ehe......mache ich das nicht mehr.

Das stört sie sehr.

Kurz gehalten,......sie (meine Ex) kommt nicht mehr an mich ran. Und an meine Frau auch nicht mehr,...da hat sie es auch probiert. Und seid dem schießt sie Quer.
Ich bekomme mein Kind kaum noch, angeblich weil er nicht wollen würde. Statt dessen, schickt sie ihn an meinen WE zu meiner Mutter. Ferien, nimmt sie mir schon immer. Immer so wie sie will etc...pp.
Wir hatten ein Gespräch beim JA, was völlig für den A**** war. Das JA hat mich gar nicht wirklich verstanden.

Meine Ex ist sehr manupilativ.
Ich ging also zum Anwalt, für geregelten Umgang.
Sie im Gegenzug, Klage eingereicht, für alleiniges SR.
Jetzt hat mein Kind einen eigenen Anwalt.
Dieser Mensch (so nenn ich ihn jetzt mal).
War bei meinem Kind, hat mit der Kindesmutter gesprochen, mit meinem Kind.
MICH rief dieser Mensch nur an. Ein 40 Minuten Gespräch, von denen ich nur 5 Minuten Zeit hatte mal was zu antworten.
In diesem Gespräch ging hervor, ich würde mich nicht um mein Kind kümmern. Ich würde alles falsch machen
Wie kann ein Mensch, nach SO EINEM Gespräch sowas beurteilen?Huch

Mich nie gesehen, mir keine Möglichkeit gegeben um mal zu sprechen wie ich das ganze sehe,....erlebe. Nichts!
Und sie sagte, das ich das gemeinsame SR wohl verliere,......weil.....
die Kindesmutter und ich nicht aufeinander zugehen.
So hat die Kindesmutter leichtes Spiel, das alleinige SR zu bekommen
Hallo? Bin ich im falschem Film?Huch?
Bitte, ich brauche dringend Rat....
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brille007
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Beiträge: 10.398



« Antwort #1 am: 17. August 2011, 20:59:21 »

Moin Bigdad,

vorweg: Einen Sorgerechtsentzug bestellt man nicht mal eben so wie eine Familienpizza; daran hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen geknüpft. Ein Rechtsanwalt (und auch ein "Anwalt des Kindes" - meist Verfahrensbeistand genannt) hat dabei nichts zu entscheiden.

Wenn Deine Ex möchte, kann sie natürlich ein Gerichtsverfahren zum Sorgerechtsentzug anleiern. Wenn Du in Deiner Schilderung keine kindeswohlgefährdenden Dinge verschwiegen hast, wird sie damit auf die Nase fallen.

Parallel dazu solltest Du den Umgang zu Deinem Sohn nicht von Madames Gunst abhängig machen, sondern ein Umgangsverfahren anleiern. Am besten möglichst schnell - denn wenn das SR-Verfahren Deiner Ex für das Familiengericht aussieht wie eine Retourkutsche auf Dein Umgangsverfahren - nun, dann ist das eben so.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
bigdad20000
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Beiträge: 14


« Antwort #2 am: 17. August 2011, 21:08:27 »

Erstmal vielen Dank für schnelle Antwort.

Ich bin ja zum Anwalt, und dachte außergerichtlich, mit Anwalt, weil über das JA hat es ja nicht geklappt.....könne man den Umgang regeln. Weil sie Ihn mir ja im Moment ziemlich verwehrt. (Wie gesagt, angeblich will mein Sohn ja nicht).

Und nun?Huch?? Strebt sie das alleinige SR an.
Meine Anwältin meint, dieser Verfahrensbeistand wäre schon wichtig!
Also glaubst Du, vor Gericht, wird das nicht viel von Bedeutung haben?Huch?

Dieser Verfahrensbeistand meines Kindes, hat mich HEUTE hier angerufen, bei meiner Ex war sie persönlich. Schon komisch, oder?Huch Und das ich mich nicht äußern konnte?Huch Ist das so bei denen?

Sie nahm mir auf jedenfall alle Hoffnung, das SR behalten zu können. Obwohl meine Anwältin mir genau die Dinge gesagt hat, die Du mir hier schreibst. Bin total verwirrt :-(
Das Umgangsverfahren habe ich schon angeleiert.
Wie denkst Du wird es denn nun weiter verfahren?Huch??

Gericht? Wie lange dauert sowas?Huch
Und nehmen die mir das SR weg,....weil die Verfahrensbeiständin meinte, wenn mein Kind mir ja so wichtig wäre, wäre ich schon längst mal in der Schule gewesen, oder Ihm bei seinem Hobby besucht.....
Aber nochmal, ich bin 100% Schwerbehindert.
Ich kann nicht. Ich bin IMMER auf Hilfe meiner Frau angewiesen.

Meint Ihr denn,.....der Richter könnte uns auch eine Familientherapie (oder Elternterapie) anordnen?Huch
Denn das möchte ich überhaubt nicht.
Ich hab ja gesehen, was das ganze Reden bringt.
Sie ist die Mutter meines Kindes, nicht mehr und nicht weniger.
Ich will mit Ihr nichts mehr zu tun haben.
Sollte bezüglich des Kindes was sein,....bin ich natürlich da. Alles was darüber hinaus geht,....no way!
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Biggi62
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 231


« Antwort #3 am: 17. August 2011, 21:52:56 »

In diesem Gespräch ging hervor, ich würde mich nicht um mein Kind kümmern. Ich würde alles falsch machen
...
Bitte, ich brauche dringend Rat....

Hallo Bigdad20000,

was genau wolltest du dem JA mitteilen?
Was genau wirft deine Ex dir vor?

Wie lange hast du die Umgangsverweigerung tatenlos hingenommen?
Was war der Anlass, dich neuerdings dagegen zu wehren?
Was hast du konkret getan, um den Umgang wieder regelmäßig durchzuführen?

Was hast du konkret getan, um mit der Mutter deines Kindes eine tragfähige Arbeitsbeziehung zu schaffen?

Ein gemeinsamer Termin beim JA kann ja nur der vorletzte Schritt sein - unmittelbar gefolgt von deinem Antrag auf einstweilige Anordnung des Umgangs beim Familiengericht. Wozu man noch nicht einmal einen Anwalt benötigt. Und was nach FamFG als Eilsache zum Wohle des Kindes binnen 4 Wochen entschieden werden muss. 

Was genau wirft der Verfahrenspfleger als Fürsprecher deines Kindes dir vor?

Das zu wissen ist seeehr wichtig für deine künftige Strategie im Umgangsverfahren.

Die Aussage "Ich bin 100% schwerbehindert und außerdem wiederverheiratet." ist als Grund, dir das Sorgerecht zu entziehen definitiv nicht ausreichend. Was ist da noch bei euch "im Busch"?

Gab es Auseinandersetzungen zwischen deiner Next und deinem Kind?
Zwischen den Kindern deiner aktuellen Ehefrau und deinem Kind aus erster Ehe?
Oder Auseinandersetzungen zwischen dir und deinem Kind?

Was hast du getan, um in diesen Auseinandersetzungen liebevoll zu vermitteln?

Ich hatte jahrelang den Sohn meines früheren LG alle 14 Tage als Besuchskind.
Der Junge hat sich bei uns wohlgefühlt und sein Besuchsrecht auch gegen den Willen seiner Mutter ertrotzt.
Nach unserer Trennung blieb es dabei - der Junge kam alle 14 Tage zu seinem Papa. Immer noch sehr, sehr gerne.

Nach dessen Wiederverheiratung kam er noch ein halbes Jahr ... und dann nie wieder.

Die Mutter des Kleinen hat mich als Scheidungsgrund übrigens bis auf Blut gehasst und kein gutes Haar an ihrem Ex und mir gelassen. War dem Knaben ziemlich gleichgültig, solange er sich bei uns willkommen und wohl gefühlt hat. Mit der zweiten Ehefrau ihres Ex kam die KM deutlich besser zurecht. Dennoch war der Sohn nicht mehr bereit, seinen Vater, dessen Ehefrau und deren Kinder zu besuchen.

Stattdessen war er (nachdem er als Volljähriger eine Wohnung hatte und seine Halbschwester (=meine Tochter) auf Facebook gefunden hatte) schon öfter bei mir und meinem Next. Mein früherer Ziehsohn hat mir unendlich traurige Geschichten darüber erzählt, mit welch subtilen Methoden die Next meines Ex ihn ausgegrenzt habe.

Sein Vater habe davon nie etwas bemerkt oder ihm nicht geglaubt ... 
Derselbe Vater hatte wie ein Löwe durch alle möglichen Instanzen gekämpft und ein kleines Vermögen für Anwälte, Gutachter und Gerichte ausgegeben, damit dieses Kind entgegen dem erklärten Willen seiner Mutter regelmäßig zu uns kommen durfte.

Böse Stiefmütter und -väter gibt es leider nicht nur im Märchen.

Ist nur so eine Vermutung von mir ... muss mit deinem Problem gar nichts zu tun haben.

Wenn du ein Ziel erreichen willst, musst du unerschrocken hinschauen, wo deine Schwächen in dieser Auseinandersetzung sind und diese Schwächen mit Hilfe deiner Anwältin bis zum Gerichtsverfahren möglichst minimieren.

Die besten Wünsche von

  Biggi
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
bigdad20000
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« Antwort #4 am: 17. August 2011, 22:27:47 »

Gut, dann wird das hier ein bißchen länger!
 

Meine Ehefrau und ich kamen zusammen vor ca. 4 Jahren. Meine Ex, kontaktierte meine Ehefrau irgendwann,vor neugierde, schon aber unser gemeinsames Kind davor und meinte, sie müsse ja wissen,...wo Ihr Kind sich in den Ferien befindet.
So hatte Kontakt zwischen meiner Ex und meiner Frau geherrscht. Die beiden verstanden sich anfangs auch sehr gut, für mich überhaubt nicht verständlich. Und ich wollte das auch nie.

Denn ich kenne meine Ex. Sie ist ein sehr Manipulierender Mensch!
Meine Frau, hat wie oft mit mir krach gehabt,....auch mit meiner Familie, denn keiner aus meiner Familie mochte was mit meiner Ex zu tun haben,....weil sie so ist wie sie ist. Und mir immer wieder, auch vor meiner Beziehung, meine Frau ist ja nicht die erste Beziehung, nach der Trennung der Kindesmutter,....sie mir immer wieder drohte, mit meinem Kind! Ich hab Jahrelang gehandelt wie Ex es wollte.
Nun nicht mehr!

Meine Frau nahm meine Ex so oft in Schutz. Zum Wohle des Kindes, sagte meine Frau immer. Und weil sie meine Ex anfangs mochte. Doch je länger wir zusammen waren, und dann auch zusammen lebten....bekam meine Frau immer mehr Details mit,......und sie fing an mir zu glauben,.....und zu verstehen, warum ich keinen Kontakt zu meiner Ex haben will.

Meine Ex versuchte sogar meine Frau unter Druck zu setzen, mit meinem Kind. Hallo?Huch
Bestes Beispiel: Ich 100% schwerbehindert, konnte nicht pünktlich zum abholen meines Kindes kommen, da meine Frau arbeitet. Vollzeit. Ich rief bei meiner Ex an, und sie machte einen rießen Affen.
Wir dann, nachdem meine Frau von der arbeit kam,...hingefahren.
Ex und Kind nicht da. (Ex und Kind, wohnen bei Ihren Eltern).
Wir also wieder heim gefahren.
Kaum waren wir die Haustür drinnen, kam eine sms von meiner Ex, wir sollen das Kind nun holen.

Wir haben ihn dann Abends noch abgeholt, sie hat uns doppelt fahren lassen,....und mein Kind erzählt beim Abendessen als ich ihn fragte, warum er mittag nicht zuhause war......die Mama wäre mit ihm durch den Ort gefahren,.....und hat Ihm eigentlich MCDonals versprochen, bis Oma angerufen hat, das meine Frau und Ich wieder weg wären......und fuhr mit meinem Kind dann wieder heim.
Ist nur eines Ihrer Schickanen Spielchen.....
DAS wollte ich übers JA klären lassen, weil sie auch 2 Jahre hintereinander uns immer die Sommerferien versaut hat, indem sie sie verschoben hat,....etc...pp.

Meine Ex wirft mir vor, das ich ein **tsts - ID 7** bin, und mich eh nicht um mein Kind kümmere.
- Umgangsverweigerung habe ich überhaubt nicht hingenommen, sondern wandte mich ohne Erfolg ans JA und dann an den Anwalt.
- Anlass gegen die Wehrung,...ich möchte gerne mein Kind regelmäßig bei mir haben. Es soll nicht entfremdet werden.
- Konkret getan war,......der Schritt zum Anwalt.
Erstmal außergerichtlich, führte aber zu keinem Erfolg.

Eine Arbeitsbeziehung zu der Kindesmutter?Huch
Da gibt es nichts mehr.
Sollte was schwerwiegendes sein, Schulisch, Krankheit,....kann sie mich kontaktieren,....alles andere bitte nicht.

Das man auch ohne Anwalt Umgang beim Familiengericht holen kann,...wußte ich nicht.
Und Eilantrag?Huch
tz..... Sommerferien letztes Jahr. Die ersten drei Wochen, waren meine. (so nenn ich das jetzt mal) Ihr fiel drei Tage vorher ein, das sie auf eine Hochzeit geht und das gemeinsame Kind mit nimmt. Wir saßen aufm Gericht,.....und wollten einen Eilantrag, damit wir das Kind in den Ferien bekommen,....erreichten aber nichts.

Verfahrenspfleger wirft mir vor
- ich hätte mich ja nicht in der Schule meines Sohnes gemeldet.
- würde Desinteresse zeigen
- gehe nicht zu den Hobby meines Sohnes

mehr nicht.

Noch im Busch ist,....das meine Ex behaubtet meine jetzige Frau hätte mein Kind geschlagen.
Sie kontaktierte uns nie, um uns danach zu fragen,....was da dran ist.
Ich bekam dieses Gerücht über meine Familie mit,....Wochen später.
Meine Frau rief bei meiner Ex an, heulend, und fragte was die **tsts - ID 35** solle. Meine Ex war nicht bereit mit meiner Frau zu sprechen. Meine Frau wollte wissen,...warum, wann,....und wenn das Kind das wirklich gesagt haben sollte,....warum sie nie den Kontakt gesucht hat, um das aufzuklären?Huch Und warum das Kind dann trotzdem immer weiter, zwar unregelmäßig,....aber einige Male noch kommen durfte?Huch
Meine Ex hatte keine Antwort darauf
Meine Frau ging zur Polizei, und erstattete Anzeige.

Verfahrenspflegerin sprach mit meinem Sohn, wo er sagte,....das wäre passiert,....aber wann und warum könne er nicht sagen. Er ist 10 Jahre alt.
Uns allerdings sagt er, er hätte sowas nie gesagt.
Häääää?Huch??

Außeinandersetzungen habe ich mit meinem Sohn, so wie jedes Kind mit seinen Eltern.
Er hat sich hier genauso an Regeln zu halten wie jeder andere auch.

Die Kinder meiner Frau, davon ist alle 14 Tage wenn mein Sohn kommt nur eines da.....denn das eine ist ja auch alle !4 Tage beim Papa,.........aber die Kids verstehen sich soweit. Es gibt immer mal stress.....aber die verstehen sich.

Meine Frau ist mit Sicherheit keine böse Stiefmutter. Denn ist meine Frau arbeiten wenn mein Sohn da ist,...fragt er ständig wann sie endlich heim kommt. Mit Ihr will er spiele spielen. Oder bestes Beispiel,....er unter der Dusche ruft sie. Sie kann aber gerade nicht, ich geh ins bad, und er sagt, er will aber das sie kommt.

Und nochmal diese Verfahrensbeiständin hat mich überhaubt nicht angehört. Die hat mir zwei drei Fragen gestellt ansonsten nur erzählt, was meine Ex sagte, und mein Sohn,  und was sie von alledem hält.
ICH bin gar nicht angehört worden.
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« Antwort #5 am: 18. August 2011, 10:59:07 »

Moin,

eine typische Geschichte wie sie oft passiert in diesem Land.

Wichtig ist, und das hast du auch schon angedeutet: Die Ex ist "nur" die Mutter des gemeinsamen Kindes. Nicht mehr, nicht weniger.

Der Antrag aus ASR hat für mich nach deinen Schilderungen wenig Aussicht auf Erfolg. Nun, ein VerfPfl. ist bestellt. Damit ist die Stufe VKH-Prüfung schon genommen und das Verfahren läuft. Bevor du nun wie ein waidwundes Reh rumrennst, warte ab, was seitens der VerfPfl dem Gericht mitgeteilt wird. Denn nur das zählt. Das Verhalten am Tel. kann auch pure Provokation gewesen sein. Es geht ja nicht um die Klärung, welches Besteck zu welchem Essen passt - also keine reine Sachebene. Und da sind Psychospielchen gern mal eingesetzt.

Beschäftige dich bitte mit der Rolle und den Aufgaben eines VerfPfl. Schreibe hier bitte auch den Beschluss des Gerichts bzgl. der Bestellung des VerfPfl rein. Daraus lässt sich einiges ableiten.

Bemühe Tante google bitte mit dem Namen der VerfPfl. Finde heraus, ob andere bereits Erfahrungen mit ihr sammeln durften und versuche ggf. mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
bigdad20000
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« Antwort #6 am: 18. August 2011, 14:12:36 »

Beschluss

In der Familiensache
betreffend die elterliche Sorge für
.........

Beteiligte:
1.......                                       Antragsstellerin

Verfahrensbevollmächtigter:
...........

2.......                                       Antragsgegner

hat das Amtsgericht- Familiengericht- Gießen durch die Richterin am Amtsgericht beschlossen.....

Frau.................... (darf ich den Namen hier rein schreiben)Huch?

wird für das minderjährige Kind
...........
zur Verfahrensbeiständin bestellt.

Die Verfahrensbeiständin hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Sie hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.

Die Verfahrensbeiständin soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.

Die Verfahrensbeiständin übt das Amt berufsmäßig aus.

Gründe:
Zur Wahrung der Interessen des minderjährigen Kides war die Bestellung des Verfahrensbeistandes §158 FamFG erforderlich
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« Antwort #7 am: 18. August 2011, 14:29:59 »

wie ist es mit Mediation?
Familientherapie?Huch

Bin nun schon sooo lange getrennt,......sowas will ich auf gar keinen fall.
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« Antwort #8 am: 18. August 2011, 15:02:23 »

Moin Bigdad,

bist Du sicher, dass es in diesem Verfahren nur um das alleinige Sorgerecht gehen soll? Auch wenn Gerichte - natürlich - mit Textbausteinen arbeiten, passt zumindest der Passus
Die Verfahrensbeiständin soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.
nicht zu einem Sorgerechtsverfahren, denn an diesem ist üblicherweise nichts "einvernehmlich" (sonst bräuchte man es ja nicht zu führen).

Bin nun schon sooo lange getrennt,......sowas will ich auf gar keinen fall.
naja, die Methode "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" funktioniert in diesem Zusammenhang nicht. Gemeinsames Sorgerecht braucht nun mal ein Mindestmass an Kommunikation über Kindesbelange; das ist der Sinn einer Mediation: Die Eltern können auf einer sachlichen Basis miteinander umgehen. Ein bockiges "will ich aber nicht" verbessert Deine Rechtsposition ganz sicher nicht. Und irgendwelche Kamellen aus Ehezeiten sollten Jahre nach der Trennung nun wirklich keine Rolle mehr spielen.

Grüssles
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« Antwort #9 am: 18. August 2011, 15:12:29 »

Moin Bigdad,

bist Du sicher, dass es in diesem Verfahren nur um das alleinige Sorgerecht gehen soll? Auch wenn Gerichte - natürlich - mit Textbausteinen arbeiten, passt zumindest der Passusnicht zu einem Sorgerechtsverfahren, denn an diesem ist üblicherweise nichts "einvernehmlich" (sonst bräuchte man es ja nicht zu führen). Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge für ein gemeinsames minderjähriges Kind. So heißt der Antrag den sie mit Ihrem Anwalt bei Gericht gestellt hat.
naja, die Methode "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" funktioniert in diesem Zusammenhang nicht. Gemeinsames Sorgerecht braucht nun mal ein Mindestmass an Kommunikation über Kindesbelange; das ist der Sinn einer Mediation: Die Eltern können auf einer sachlichen Basis miteinander umgehen. Ein bockiges "will ich aber nicht" verbessert Deine Rechtsposition ganz sicher nicht. Und irgendwelche Kamellen aus Ehezeiten sollten Jahre nach der Trennung nun wirklich keine Rolle mehr spielen.Ich stelle mich nicht bockig......eben wie Du schreibst das alles sollte nach der Trennung wirklich keine Rolle mehr spielen. Ihr geht es doch gar nicht um das Kind. Und um sein Wohlergehen,.....sondern Ihrerseits sind es nur Machtspielchen. Wir saßen schon gemeinsam beim JA, das ging nicht. Und ausdiskutieren mit Ihr, warum wir uns nicht vertragen möchte ich einfach nicht. Normale Kommunikation, wegen des Kindes....JA! Alles darüber hinaus....NEIN!

Grüssles
Martin

oder findest Du ich sehe da nun was falsch??? Alles was ich möchte, ist mein Kind regelmäßig sehen, das es mir nicht entfremdet wird. Und das sie mich und mein Leben völlig in Ruhe lässt. Sie ist dabei meine Ehe zu zerstören. Ich möchte nicht mehr, wie Rechte und Pflichten an meinem Kind. Ich will nicht sie,......und keinen Kontakt mehr, wie angebracht er ist.
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« Antwort #10 am: 18. August 2011, 15:32:08 »

Moin Bigdad,

Familienrecht ist kein Wunschkonzert - wenn Du schon so vehement darauf bestehst, mit Deiner Ex keinen Kontakt zu haben und nicht einmal zu versuchen, die Sache durch eine Mediation zu befrieden: Warum willst Du dann das gemeinsame Sorgerecht um jeden Preis erhalten? Umgang funktioniert auch ohne, und wenn sie Dich wegen bestimmter Dinge nicht mehr fragen muss, sondern diese Dinge allein entscheiden kann, reduziert das die notwendigen Kontakte auf Null.

Sie ist dabei meine Ehe zu zerstören. Ich möchte nicht mehr, wie Rechte und Pflichten an meinem Kind. Ich will nicht sie,......und keinen Kontakt mehr, wie angebracht er ist.
1. Ob Deine Ehe "zerstört" wird, hast Du in erster Linie selbst in der Hand und nicht etwa ein aussenstehender Dritter.
2. Zu den "Rechten und Pflichten", die Du einforderst, gehört auch eine Minimalkommunikation mit der Mutter.
3. Über diesen Sorgerechtsantrag wird nicht hier entschieden, sondern vor einem deutschen Familiengericht. Und dieses wird Deine Argumentation anders beurteilen als Du selbst (auch wenn Dir Deine Gründe noch so einleuchtend erscheinen). Deine offensichtliche Verweigerungshaltung wird dort jedenfalls ein starkes Argument sein, dem Antrag Deiner Ex stattzugeben.

Grüssles
Martin

PS: Bitte befasse Dich im Interesse der Lesbarkeit Deiner Beiträge mit der Zitatfunktion; schon aus Respekt vor den Menschen, die Dir hier freiwillig und unentgeltlich antworten.
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« Antwort #11 am: 18. August 2011, 15:53:54 »

Respekt habe ich, und dankbar bin ich allemal!
Ich bin 100% Schwerbehindert , Sehbehindert, verzeih bitte, wenn ich nicht alles hier richtig mache. Da der Pc mich sprachtechnisch führt, und ich allenfalls von meiner Frau anweisungen bekomme, wie ich hier Farbe etc,...ändern kann. Oder das ich nen Smily drücke 

Gemeinsame Sorge, heißt NICHT, Kontakt in allen Lebensbelangen zu haben. Oder?
Für mich bedeutet gemeinsame Sorge,
das jeder Maßnahmen und Pflege der Erziehung selbst entscheiden kann.
Schulwechsel, oder Antrag auf Reisepass,....dazu hat sie meine Zustimmung nie gebraucht.
Das wir bisher Probleme hatten, wegen nicht gegebener Unterschrift oder ähnliches,.....gab es nie!
Das kann sie mir nicht zum Vorwurf machen!

Wie ist das mit der beschränkten Obsorge?Huch??


@Brille, es tut mir leid, wenn ich im Moment so rüber komme....als wäre ich Bockig.......es ist alles sehr emotional hier bei mir.

Und es ist viel vorgefallen

- wir hatten uns zum Beispiel über die Ferienregelung selbst geeinigt. (Man siehe, bezugnehmend des Kindes, kann ich mit Ihr umgehen)...... sie verwarf halt alles drei Tage vorher. Und das zwei Jahre hintereinander.

- wir einigen uns auch alleine, über die Wochenenden. Doch sie schmeisst kurz vorher immer alles um. Bin ich mal zu spät, bekomme ich ihn gar nicht.

- sie ruft auch hier an, wenn mein Kind mal was vergessen hat hier.......(komisch, aber sie will alleinige SR) Warum? Wofür?

Ich verstehe es einfach nicht.

Alles ist gut, solange das passiert wie sie es möchte.
Geht es einmal nicht, dann gibt es Ärger, sie erzählt alles dem gemeinsamen Kind, und sagt meinem Kind, er wäre bei mir nicht gewollt.

@ Brille, zu Deinen Punkten würde ich gerne nochwas sagen
1. wegen meiner Ehe. Das ist leichter gesagt, wie Du es schreibst. Meine Ex hat schon einiges zerstört. Mich immer mit Kind unter Druck gesetzt, das ich auch ja so Handel wie sie es mag. Natürlich belastet das die Ehe, unser Familienleben.

2. Rechte und Pflichten an meinem Kind, haben mit meiner EX ganz und gar nix zu tun. Aber wie ich oben schon geschrieben habe, Kommunikation ist ja "eigentlich" da.

3. Mit Sicherheit, sieht das Gericht die Dinge eventuell anders wie ich, eventuell auch anders wie sie!
Ich habe hier auf Hilfe gehofft, im Bezug auf meine Fragen.....

wie das alles nun weiter gehen wird? Falls jemand Erfahrunge gemacht hat
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midnightwish
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« Antwort #12 am: 18. August 2011, 16:36:28 »

Hi,

Zitat
Gemeinsame Sorge, heißt NICHT, Kontakt in allen Lebensbelangen zu haben. Oder?
Für mich bedeutet gemeinsame Sorge,
das jeder Maßnahmen und Pflege der Erziehung selbst entscheiden kann.
Schulwechsel, oder Antrag auf Reisepass,....dazu hat sie meine Zustimmung nie gebraucht.

Zur gemeinsamen Sorge gehört  (auch wenn es oft anders gehandhabt wird) eben sehr wohl die gemeinsame Unterschrift bei Schulwechsel oder bei ärztlichen Behandlungen, die über eine Notfallversorgung hinausgehen.

Die normalen alltäglichen Entscheidungen obliegen dem Elternteil bei dem das Kind dann eben grade ist.

Ich verstehe noch nicht ganz warum du das GSR weiter haben willst, wenn du bisher anscheindend an Entscheidungen nicht beteiligt warst. Ob gewollt oder nicht sein mal dahingestellt. Nur, wenn du mit der KM keinen Kontakt möchtest, wird ein GSR nicht praktikabel sein. Denn du kannst in die Verlegenheit kommen, das ein Arzt eine OP empfiehlt. Dieser wird das aber nicht bereit sein dir und der KM getrennt die Behandlung zu erklären und die Zustimmung einzufordern, sondern davon ausgehen, dass er beide Eltern in einem gemeinsamen Termin aufklärt und dann eben die Zustimmung bekommt. Ebenso kann es bei Elterngesprächen in der Schule sein.
Wie definierst du denn die Lebensbereiche wo deine Ex dich kontaktieren/fragen darf und wo du nichts wissen willst?

Zwischen GSR und ASR gibt es noch Zwischenstufen. Es können auch nur Teile des SR übertragen werden, z.B: Vermögenssorge, Gesundheitssorge...

Aber GSR ohne sich auch mit der KM auseinanderzusetzen und mit ihr zu reden geht schlicht und einfach nicht. Wenn die KM nachweisen kann ,das sie kein vernünftiges Gespräch mit dir führen kann, weil du den Kontakt zu ihr ablehnst wird sie mit dem ASR-Antrag sogar durchkommen können.

Gruß Tina
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« Antwort #13 am: 18. August 2011, 17:14:20 »

Sollte sie mir das gemeinsame SR weg nehmen,.....dann fallen Lebenswichtige Entscheidungen für mein Kind ja wohl weg,....wo ich kein Mitspracherecht habe. Das sie entscheidet auf welche Schule er kennt, das gestehe ich Ihr zu. Da sie, da er bei Ihr lebt,....es wohl besser entscheiden kann.
Aber gerade, wenn was wichtiges ist....er wäre hier, es passiert was........ich müßte zum Arzt....etc...pp. Die Liste lässt sich endlich fort führen!

Meine Ex kann mich jederzeit Kontaktieren, wenn es um die Belange meines Kindes geht. Da war ich bisher IMMER Gesprächsbereit. Wie ich schon schrieb,....konnten wir bisher Regelungen alleine treffen,..... Alles andere,.......möchte ich mit Ihr nicht mehr ausdiskutieren. Warum wir uns getrennt haben, warum wir uns nicht mehr verstehen,....warum wir nichts gemeinsam mit unserem Kind machen wollen...... Es wird immer Mama und Papa für unser Kind geben. Aber niemals wieder gemeinsam!!!!

SIE aber Boykotiert den Umgang,....darum habe ich den Gang zum Anwalt gewählt. Und sie dann das alleinige SR beantragt.

Die Mutter kann nicht Nachweisen,....das kein Gespräch geführt werden kann. Da wir bisher Regelungen alleine treffen konnten.
Und bisher, hat sie mich niemals informiert über irgendwas. Und genau das wäre doch fatal,.....wenn sie mir das noch das SR weg nehmen würden. Dann muß sie das alles ja auch nicht. Aber ich wollte das doch mit meiNEM Gang zum Anwalt nun endlich klären lassen.

Ich lehne den Kontakt zu Ihr nicht ab. Aber ich will Ihn nur haben, was die Belange meines Kindes betreffen. Mehr nicht!
Nichts privates.
Geht sie nichts an, und ich will von Ihr auch nichts wissen......
Ihr wisst leider sovieles nicht, was noch vorgefallen ist. Was sie sich alles erlaubt hat.
Schade!
Irgendwie stehe ich hier im falschem Licht.

Elterngespräch hatte ich sehr wohl schon ALLEINE in der Schule, gemeinsam mit meiner Frau. Meine Ex gibt mir ja keine Auskunft.
Sollte sie das SR alleine bekommen, kann ich mich ja überhaubt nicht über mein Kind informieren.

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« Antwort #14 am: 18. August 2011, 17:20:13 »

Zitat

Aber GSR ohne sich auch mit der KM auseinanderzusetzen und mit ihr zu reden geht schlicht und einfach nicht. Wenn die KM nachweisen kann ,das sie kein vernünftiges Gespräch mit dir führen kann, weil du den Kontakt zu ihr ablehnst wird sie mit dem ASR-Antrag sogar durchkommen können.

Sie KANN vernünftig mit mir kommunizieren, ich lehne den Kontakt NICHT ab, wenn es grundlegende Dinge sind, was es über mein Kind zu sprechen gibt. Ich lehne privaten Kontakt mit Ihr ab.
Und auch Mediation oder noch ein Gespräch beim JA. Denn das hatte ich schon und weiß wie es leider gelaufen ist.

Ich möchte nur Ruhe.
Und geregelten Umgang.
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