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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:08:59 *
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Autor Thema: Pass bei gemeinsamen Sorgerecht  (Gelesen 457 mal)
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« am: 15. August 2011, 20:15:03 »

Hi,

heute will ich euch mal mitteilen, wie das in Berlin seit einiger Zeit mit der Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind funktioniert, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht und die Eltern getrennt leben.

Beim letzten mal vor 6 Jahren musste der KV noch mit zum Amt, und sich ausweisen und die Zustimmung erteilen. Da für Sohn eine Neubeantragung bevorsteht, habe ich mal angerufen, um aus erster Bürgertelefon-Hand zu erfahren, was so alles notwendig ist. Und habe erfahren: inzwischen ist eine Vollmacht nur noch notwendig ist, wenn die Eltern dieselbe Adresse haben und nicht beide mitkommen. Hat der KV eine andere Adresse als die KM, kann sie allein den Reisepass beantragen, der KV braucht auch keine Vollmacht oder Zustimmung mitgeben. Also ich habe es so verstanden dass der Elternteil, der gemeinsam mit dem Kind gemeldet ist, den Pass beantragt und der Elternteil der nicht mit dem Kind lebt, dabei außen vor ist.

Grund ist dass es so viel Ärger gab (weil es so viele KV gab die das einfach nicht unterschrieben haben - O-Ton der Bürgertelefontante)...

OK in meinem Fall macht es das Ganze für mich einfacher, weil der KV und ich nur sehr schwerfällig einen gemeinsamen Termin hinbekommen, aber irgendwie finde ich es krass. Wie gesagt, es geht um den Reisepass, und nicht Kinderausweis.

Dass da das GSR so gar nicht mehr interessiert, finde ich schon ein wenig bedenklich. Ich werde dann zur Passbeantragung eben allein (mit Sohn) hingehen und euch gern auch berichten, ob die Bürgertelefonauskunft wirklich stimmt.

ligr ginnie
« Letzte Änderung: 15. August 2011, 20:17:29 von ginnie » Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.398



« Antwort #1 am: 15. August 2011, 20:30:04 »

Moin ginnie,

Grund ist dass es so viel Ärger gab (weil es so viele KV gab die das einfach nicht unterschrieben haben - O-Ton der Bürgertelefontante)...
das ist eben eine der Schattenseiten des GSR: Man kann den anderen Elternteil damit auch piesacken; auch ganz ohne den (in Einzelfällen sicher berechtigten) Vorbehalt eventueller Entführungsabsichten ins aussereuropäische Ausland.

Ich kann durchaus verstehen, dass eine Behörde da irgendwann eigene Durchführungsvorschriften erlässt und sich nicht ums GSR schert - Motto: "Eine Unterschrift genügt uns auch; alles andere macht vermeidbare Arbeit".

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Schattendad
Rege dabei
***
Beiträge: 133


« Antwort #2 am: 15. August 2011, 22:41:44 »

Rechtsbeugung und Gesetztesbruch ist doch traditionell verankert bei den regierenden Tigerentenclub in deren Politik und wenn dann soll man schön klagen dürfen durch alle instanzen und dafür blechen das dann erst die Gesetze  entsprechend geändert oder auch auch abgefasst werden
Gespeichert

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
luca
_Lausebackesmama
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 377


« Antwort #3 am: 16. August 2011, 09:53:55 »

Hallo Ginnie,

so ungewöhnlich ist das nicht und würde sogar geltendem Recht entsprechen, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bei dir ist, wovon ich ausgehe.

Siehe: Punkt 6.1.3.4 Passverwaltungsvorschriften des Bundes

lg Luca
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