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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:07:55 *
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Autor Thema: Attest mit Falschbehauptungen zu Ehewohnung - Wie dagegen vorgehen?  (Gelesen 2171 mal)
tarek
_tarek
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 142


« Antwort #25 am: 19. August 2011, 09:04:22 »

Hallo Diskurso,

danke für den Hinweis! Allerdings gibt es, wie ich sehe, in der Vorschrift auch Ausnahmeregelungen für Behinderte und Alleinerziehende (bei WM können beide diesen Status beanspruchen). Aber DEFs Chancen sind dennoch sehr gering, zumal die Behinderung auch noch nicht anerkannt ist.

Gruss
Tarek




 
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tarek
_tarek
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 142


« Antwort #26 am: 13. Dezember 2011, 11:59:55 »

Liebe Gemeinde,

heute kann ich über den erfreulichen Ausgang der Angelegenheit berichten: Letzte Woche erging das Scheidungsurteil und dabei wurde der Antrag von Ex auf Zuweisung der Ehewohnung vom Richter abgelehnt.

Begründung: Ex sei weder auf die Wohnung angewiesen noch würden Billigkeitsgründe für die Zuweisung sprechen.
Die Argumentation von Ex, sie sei wegen gesundheitl. Beeinträchtigung auf die Ehewhg. angewiesen, verfing nicht, sondern schlug sogar zu ihrem Nachteil aus, da ich darlegen konnte, dass sie im gleichen Wohnhaus eine andere Whg. zur Verfügung hat, die wesentlich behindertengerechter ausgestattet ist. Das von Ex dem Gericht vorgelegte ärztliche Attest über die angebliche besondere Behindertengerechtheit der Ehewohnung, ausgestellt von einer Ärztin, die diese Whg. nie betreten hat, stellte sich dabei, wie von Euch vorhergesagt, als Bumerang heraus. Ich konnte mit Fotos der zahlreichen Schwellen etc. in der Ehewohnung klar zeigen, dass das offensichtlich ein reines Gefälligkeitsattest war. Der Richter sagte dazu in der mündlichen Verhandlung, dass er aus Erfahrung ärztlichen Attesten ohnehin nicht mehr Wahrheitsgehalt beimesse als Anwaltsschreiben einer Partei.

Zweieinhalb Jahre nachdem ich die Scheidung eingereicht habe und Ex aus der Ehewohnung ausgezogen ist kommt diese leidige Sache damit zu einem guten Abschluss, übrigens genauso wie die andere gerichtliche Auseinandersetzung um die Steuern (siehe im entsprechenden Unterforum).

Ich möchte allen herzlich danken, die mir hier gute Hinweise dazu gegeben haben und wünsche Euch bei Euren Anliegen ebensoviel Erleichterung wie mir dieses Urteil gebracht hat.

Gruss

Tarek
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midnightwish
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #27 am: 13. Dezember 2011, 12:03:49 »

 thumbup Glückwunsch
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #28 am: 13. Dezember 2011, 12:05:07 »

 thumbup Gratulat! thumbup

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wolkenhimmel
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Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #29 am: 13. Dezember 2011, 12:12:08 »

Das freut uns auch!  thumbup 
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
diskurso
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #30 am: 13. Dezember 2011, 13:58:58 »

Schön zu lesen, wenn die rechtsbeugenden Aktionen einer Ex erfolglos blieben und sogar zu deren Nachteil gereichen.

Auch wenn Du nun wieder ruhig schlafen kannst, würde ich dieser dreisten Fälscherin im weißen Kittel ihren ruhigen Schlaf nicht tatenlos gönnen.
Im Interesse aller sollte jetzt tatsächlich die Ärztekammer über dieses Gefälligkeitsattest informiert werden.
Wenn jeder solche Unverschämtheiten und Rechtsverletzungen wie dem falschen Attest hinnehmen würde, würde noch hemmungsloser zu Gunsten der armen Mütter manipuliert und gelogen.
Wie auch PaulPeter schon schrieb, hat sich die Ärztin mit dem falschen Gesundheitszeugniss strafbar gemacht (§ 278 StGB) sowie gegen die Berufsordnung für Ärzte (hier v.a. 325 der Berufsordnung) verstossen.
Es muss ja nicht unbedingt eine Strafanzeige sein (die ich persönlich durchaus stellen würde), eine Information der Ärztekammer sollte es aber schon wert sein.

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tarek
_tarek
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 142


« Antwort #31 am: 13. Dezember 2011, 14:25:16 »

Hallo Diskurso,

bin ganz Deiner Meinung, und habe deshalb längt Beschwerde eingereicht (vor Monaten), nachdem die Ärztin selbst nicht reagiert hatte. Von der Ärztekammer kam allerdings, wie Paul Peter richtig vorhersagte, nichts ausser eine Eingangsbestätigung und der Ankündigung, dass alles weitere aus Datenschutzgründen geheim bleibt.

Gruss
Tarek








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