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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:02:36 *
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Autor Thema: Welche Rechte habe ich?  (Gelesen 727 mal)
Teufelchen
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 11. August 2011, 00:22:21 »

Meine Ex Freundin wollen sie unseren Sohn wegnehmen!Das JA sagt sie sei erziehungs untauglich!
Leider haben wir noch kein gemeinsammes Srgerecht (Kleine ost erst 3 Tage alt)
Dürfe die den kleinen einfach in eine Pflegfamieleie stecken?
Wir wollten uns gemeinsam um den kleinen kümmern (Sie ,Ich und die Großeltern von dem kleinen)
Gespeichert
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 11. August 2011, 00:52:15 »

Hi teufelchen
Herzlich Willkommen

SOFORT zum Standesamt oder zum Notar oder einem beliebigen Jugendamt gehen und das gemeinsame Sorgerecht erklären. Das wird augenblicklich rechtskräftig. Und mit SOFORT meine ich morgen, zur Öffnungszeit bei einem Amt eurer Wahl, also in wenigen Stunden. Oder wurde bereits das Sorgerecht entzogen? Und von Dir, der Ex-Freundin und dem Kind die Geburtsurkunden mitnehmen. Das ist wichtig.

Gruss oldie

PS: Dennoch, sei trotz der angespannten Situation höflich und sage "Tach" und "Tschüss". Das wirkt immer, vor allem bei Ämtern. Und da müsst ihr hin.

Edit: Ist die Ex-Freundin volljährig?
« Letzte Änderung: 11. August 2011, 00:56:05 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #2 am: 11. August 2011, 14:30:52 »

Hi Teufelchen!

Wie kann das JA bei einem 3 Tage alten Kind schon zu der Erkenntnis gelangen, dass die Mutter erziehungsunfähig ist? Gibt es schon andere Kinder? Sind die ggf. auch in anderen Familien untergebracht? Gibt es eine Vorgeschichte?

Um Oldie´s Rat nochmal zu unterstreichen:

Wenn Ihr nicht SOFORT das GSR beantragt, ist der Kleine futsch und verschwindet in irgendeiner Pflegefamilie. Wenn Ihr GSR habt und die Mutter als erziehungsunfähig gilt, würde der Kleine umgehend in Deine Obhut kommen. Hast Du kein GSR, dann kommt er in eine Pflegefamilie und dort bekommst Du ihn -ohne GSR- nie wieder raus.

Greetz,
Milan
Gespeichert

Teufelchen
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 21. August 2011, 16:52:13 »

Das gemeinsame Sorgerecht hat meine Anwältin bei Gericht beantragt!Leider ist der Termin erst im Oktober!

Ja es gibt eine vorgeschichte Meine EX hat einen18 monate alten  Sohn der in einer Pflegefamilie lebt weil sie nicht mit ihm in einer muter kind einrichtung leben wollte Bzw. konnte :Darauf hin hat man ihr das sorgerecht entzogen und über sie ein Gutachten erstellt was super schlecht aussieht!

Nun hat das Jugend amt uns beiden das vorläufige Sorgerecht entzogen da ich mit der Oma des kleinen zusammen lebe!
Was kann ich machen
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Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #4 am: 21. August 2011, 17:26:36 »

Zitat
da ich mit der Oma des kleinen zusammen lebe!

Hi,

könnte es unter diesen Umständen nicht sogar so sein, dass sich das JA hier berechtigt Sorgen macht? Jedem wie er mag... aber so eine Konstellation habe ich auch noch nicht gehört. Gruß Ingo
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brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.398



« Antwort #5 am: 21. August 2011, 18:22:01 »

Moin,

Nun hat das Jugend amt uns beiden das vorläufige Sorgerecht entzogen da ich mit der Oma des kleinen zusammen lebe!
ein "vorläufiges Sorgerecht" gibt es nicht.

@ Ingo,
könnte es unter diesen Umständen nicht sogar so sein, dass sich das JA hier berechtigt Sorgen macht? Jedem wie er mag... aber so eine Konstellation habe ich auch noch nicht gehört.
man kann diese Aussage auch verstehen als "ich lebe mit meiner Mutter zusammen..." Und selbst wenn nicht: Die Partnerwahl eines Elternteils ist per se kein Kriterium für Erziehungseignung.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #6 am: 21. August 2011, 18:28:15 »

Hi Martin,

sicher...aber ich versteh hier "Oma" als die Mutter der KM. Und das als Liebesbeziehung. Wie gesagt, steht sicher jedem frei... möchte ich auch nicht entscheiden, sowas. Gruß Ingo
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