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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:02:13 *
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Autor Thema: angeblicher Alkoholmisbrauch  (Gelesen 1834 mal)
volleyballer
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 10. August 2011, 16:05:57 »

Hallo,

ich lese seit langer Zeit in diesem Forum und bin überrascht wie viel Hilfe ich hier bereits erhalten konnte.
Ich bin ein alleinerziehender Vater mit einer 7 Jahre alten Tochter. Ich hatte das große Glück an eine gute Richterin zu geraten die sich immer auf die Seite des Kindes geschlagen hat. Eigentlich dachte ich mit der jetzigen Entscheidung des Gerichts, Umgang der Mutter alle 14 Tage am WE habe ich nach fast vier Jahren ständiger Anfeindungen Seitens der Mutter endlich einmal Ruhe. Leider war der erste Brief den ich nach meinem Urlaub erhalten habe ein neuerliches Schreiben vom Gericht. Diesmal will meine EX durchsetzten das ich mein Kind zu einer psychologischen Untersuchung bringe. Da ich privat versichert bin muß ich dem zustimmen. Also hat sie keine Chance möchte es jetzt aber gerichtlich durchsetzen.
Darufhin habe ich über meinen Anwalt nun das alleinige Sorgerecht beantragt und bin gespannt was das Gericht dazu sagt.
Aber um mir weiter zu Schaden hat meine Ex an diverse Bekannte, Freunde und meinen Geschäftspartner einen Brief gesand der mich aufs äußerste Beleidigt und in den Dreck zieht. Diesen Brief hat mein Anwalt und wird entsprechend reagieren. In diesem Forum habe ich schon viel über Frauen gelesen die ihren Exmännern sexuellen Miss
brauch andichten. Bei mir ist es jetzt so, dass meine Ex mir in dem Brief(der auch an die Richterin ging) vorwirft das ich ständig betrunken bin. Jedesmal wenn sie mir das Kind bringt hätte sie es am liebsten wieder mitgenommen weil ich gar nicht mehr in der Lage war normal zu reagieren. Nichts von dem stimmt natürlich. Ich trinke in der Woche gar nicht, am WE schon mal wenn ich im Garten arbeite mein Bier und natürlich auf Feiern.
Hat von Euch jemand Erfahrungen damit wie man sich da am Besten wehren kann ?

Für jede Anregung bin ich Dankbar
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Uli
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #1 am: 10. August 2011, 16:11:56 »

Hat von Euch jemand Erfahrungen damit wie man sich da am Besten wehren kann ?

Für jede Anregung bin ich Dankbar

Hallo Volleyballer,

ich würde es einfach bestreiten und gut ist.  Wenn die Richterin hier wirklich nachaken möchhte, was ich eher nicht glaube, lässt Du über Deinen Hausarzt Deinen GAMMA-GT-Wert bestimmen. Wenn der normwertig ist, sollte es ausgestanen sein.
Der Exe könnte man noch klarmachen, dass Rufschädigung auch ein Straftatbestand ist!

LG, Uli
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volleyballer
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #2 am: 10. August 2011, 16:17:50 »

Hallo Uli,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das mit der Rufschädigung ist schon am laufen. Da kümmert sich schon mein Anwalt drum.
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Milan
_Milan
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Beiträge: 3.380



« Antwort #3 am: 10. August 2011, 16:29:04 »

Moin Volleyballer!

Verleumdung und falsche Behauptungen gehören zu dem bösen Spiel einfach dazu. Traurig ist, dass es offenbar überwiegend die Frauen sind, die diese "Werkzeuge" einsetzen.

Ratsam ist dabei ein entspanntes Reagieren. Wenn das, was Deine Exe schreibt, ohnehin nicht stimmt, dann kannst Du dem doch ganz gelassen entgegen sehen.

Die Richterin wird Dir, so sie Deine Meinung dazu hören will, eine Aufforderung zur Stellungnahme schicken. Kommt keine Aufforderung, würde ich auch nicht drauf reagieren und auch dann nur mit diesen 2 Sätzen:
"Hiermit widerspreche ich den Anschuldigungen vollumfänglich. Sollte das Gericht eine konkretere Stellungnahme wünschen, bitte ich um Mitteilung."

Den Brief an den Chef sehe ich etwas kniffliger. Ich glaube, dass das schon das Strafrecht berührt, bin aber nicht sicher. Kommt sicher auch drauf an, was genau sie geschrieben hat. Aber auch hier wäre es das Sinnvollste einen guten Draht zum Chef zu haben und das Schreiben intern zu besprechen und aufzuklären.

Zitat
Hat von Euch jemand Erfahrungen damit wie man sich da am Besten wehren kann ?
Hab so meine Erfahrungen damit - mir wurde von meiner Exe im Laufe des ABR-Verfahren heftiger Drogenkonsum unterstellt. Das Gericht und die Jugendämter reagierten darauf gar nicht. Dennoch ging ich los und machte einen umfangreichen Drogentest auf alle gängigen Drogen. Mit diesem Test rannte ich dann allen hinterher aber niemand wollte ihn sehen.

Insofern würde ich, nach meiner persönlichen Erfahrung sagen - sitz das einfach aus und geniesse Dein WE-Gartenbier.

Greetz,
Milan
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elwu
Gast
« Antwort #4 am: 10. August 2011, 16:34:19 »

Aber um mir weiter zu Schaden hat meine Ex an diverse Bekannte, Freunde und meinen Geschäftspartner einen Brief gesand der mich aufs äußerste Beleidigt und in den Dreck zieht. Diesen Brief hat mein Anwalt und wird entsprechend reagieren.

Hallo,

wozu Anwalt, der kostet doch nur, und was soll der machen? Deine Ex anschreiben und auffordern, das zu unterlassen? Völliger Unsinn, IMO. Da hättest du einfach direkt zur Polizei marschieren sollen, Strafnzeige erstatten.

Die Beweislast, dass ihre Behauptungen wahr sind, liegt übrigens bei der KM. Nicht du musst beweisen, dass sie nicht stimmen. Du musst nicht mal mitmachen bei der Beweisfindung, also etwa einer ärztlichen Untersuchung zustimmen. Und diese Verweigerung darf auch nicht als impliziter Beweis gesehen werden, dass du ein Alkoholproblem hast, von wegen du hättest was zu verbergen oder so.

Die Adressaten des Briefes solltest du anschließend nur kurz und gelassen davon informieren, dass du gegen die Ex wegen der Sache Strafanzeige gestellt hast. Zu den Behauptungen an sich würde ich gar nichts sagen.

/elwu
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midnightwish
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« Antwort #5 am: 10. August 2011, 16:35:15 »

Hi,

Zitat
Diesmal will meine EX durchsetzten das ich mein Kind zu einer psychologischen Untersuchung bringe. Da ich privat versichert bin muß ich dem zustimmen. Also hat sie keine Chance möchte es jetzt aber gerichtlich durchsetzen.
Darufhin habe ich über meinen Anwalt nun das alleinige Sorgerecht beantragt und bin gespannt was das Gericht dazu sagt.

Aus welchem Grund möchte denn dein Ex, das das Kind zu einem Psychologen geht und warum bist du so dagegen?

Auf so eine Anfrage gleich mit einem ASR-Antrag zu reagieren halte ich für überzogen. Damit dürftest du kaum durchkommen und je nach Richteransicht und Argumentation könnte dir die Verweigerung einer psychologischen Untersuchung schmerzhaft auf die Füße fallen.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
volleyballer
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« Antwort #6 am: 10. August 2011, 17:06:26 »

Hallo Tina,

es geht eigentlich darum das meine Ex mit allen Mitteln versucht über mein Kind mir zu schaden. Bis jetzt hat jeder Gutachter, Verfahrensbeistand, Lehrer und auch die Richterin gesagt das mein Kind volkommen gesund und normal entwickelt ist. Nur meine Ex möchte das nicht glauben. Es ist ihre letzte Hoffnung doch noch etwas gegen mich ausrichten zu können. Das alleinige Sorgerecht möchte ich weil wir, trotz vieler Angebote meinerseits, seit der Trennung nicht mehr miteinander reden. Nichts gemeinsam entscheiden können.

Noch eine Bemerkung zum Anwalt. Sicher hätte ich den in dieser Angelegenheit nicht gebraucht, aber da er sowieso auf die Klage reagieren muß kann er es gleich mitmachen.

Das Schreiben ging nicht an meinem Chef sondern an meinen Geschäftspartner und besten Freund also kein Problem.

Gruß Volleyballer
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Agent_Zero
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« Antwort #7 am: 13. August 2011, 21:07:35 »

Moin,

eventuelle Anschreiben der Ex, bzw. ihres Anwaltes würde ich als unsubstantiiert zurückweisen und überhaupt nicht drauf eingehen.

Denn, wer sich verteidigt, klagt sich selbst an.

Sollte sie sich noch einmal muckieren, Strafanzeige (wie elwu schon erwähnt hat) und Butter bei die Fische. Rufschädigung und Verleumdung
sind schließlich keine Kavaliersdelikte.

Wenn sie die Klappe eben NICHT hält, dann muss man ihr zeigen, dass man Kontert, ohne sich zu verteidigen und die werte Dame eben mal
in die Schranken gewiesen wird.

Manche Menschen brauchen das.

LG
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Loge
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aka Clochard


« Antwort #8 am: 13. August 2011, 23:22:43 »

Hallo,

ich halte es für gut, offensiv mit den Vorwürfen umzugehen. Also gehe zum Hausarzt und wie Ulli bereits geschrieben hat

Zitat  Ulli

« Antwort #1 am: 10. August 2011, 16:11:56 »
Deinen Hausarzt Deinen GAMMA-GT-Wert bestimmen

Zitat Ende

allerdings ist dies nicht ebenmal ein Gefallen des Arztes, nicht notwendig und deshalb Privatvergnügen. Außerdem zeigt dieser Wert die Vergangheit. Dieser Wert sollte, zur Vorbeugung, Absicherung, in regelmäßigen Abständen bis zur Lösungsfindung geprüft werden und  ist unter Umständen verfälscht.

Unser Kinderarzt bietet aktiv Gespräche rund um das Kind an. <Eine wirklich ehrenvolle und kaum anerkannte Arbeit in unserer "mir-steht-das-zu-Gesellschaft">. Vielleicht kannst du dort mit ihm diesen Punkt besprechen. Trotz allen Unkenrufen zum Trotz würde ich zum JA gehen und darüber berichten.

Weil ich reinen Gewissens war und keinerlei Bedenken hatte konnte ich alles dies tun.

Tatsachen transparent machen.

Grüße
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Agent_Zero
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« Antwort #9 am: 13. August 2011, 23:25:44 »

Moin,

ich halte es für falsch, denn sie muss deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld!

Nochmal, wer sich verteidigt, klagt sich indirekt selbst an.

Ich würde hier gar nichts einfach so machen, nur um meine Unschuld zu beweisen.

LG
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Loge
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aka Clochard


« Antwort #10 am: 13. August 2011, 23:55:07 »

Hallo,

ja, ich habe von Verteidigung geschrieben. Ich habe davon geschrieben allen Instanzen aufzuzeigen, dass ein Elternteil den anderen denunziert aber selbst keine Probleme damit habe und dass ich solch ein Vorgehen nicht dulden werde und schon gar nicht zum Schaden der Kinder.

Eine Anzeige auf Strafverfolgung bringt selbst bei schlimmeren Vorwürfen nichts wenn sie nicht beweisbar sind, und selbst wenn sie beweisbar wären, muss die, aus Ärgerniss ausnahmsweise gefallene, Äusserung von Dritten ernst genommen werden.

Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber es gibt kaum wirklich objektive Menschen, die sich Unterstellungen grundsätzlich entziehen können oder von ihrer Berufung dürfen. Kann ich aber im richtigen Moment mich auf Aussagen von Fachkräften berufen, so denke ich, habe ich nicht nur Vorteile.

Es gilt proaktiv zu Handeln.

Liebe Grüße
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #11 am: 14. August 2011, 00:20:03 »

Moin,

vielleicht ist es aber keine blöde Idee alle Vierteljahre mal eine Blutuntersuchung machen zu lassen und die Ergebnisse erst mal abzuheften. Sollte irgendwann das Thema richtig übel hochkochen, kannst Du stabile Blutwerte über die Zeit X vorlegen. Das dokumentiert langfristig Gesundheit und suchtfreies Verhalten.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
elwu
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« Antwort #12 am: 14. August 2011, 00:34:45 »

Hallo.

IMO gilt in diesem konkreten Einzelfall NICHT, proaktiv zu handeln und irgendwelche Blutwerte abzliefern. Sondern im Gegenteil: aus diversen taktischen und fachlichen Gründen. Ich halte es für kontraproduktiv und sogar potentiell höchst gefährlich, über das Stöckchen zu springen, das die Gegenseite hinhält. Schon gar nicht vorauseilend seriell, also immer mal wieder die Werte festhalten lassen, gehts eigentlich noch? Daher bleibt es von mir dabei, was ich weiter oben bereits geraten habe.

/elwu,

mal wieder abweichende Einzelmeionung vs. LBM, Loge, Uli...
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Loge
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aka Clochard


« Antwort #13 am: 14. August 2011, 00:40:36 »

Servus,

@elwu
klar bin ich deiner Meinung wenn grundsätzlich in allen Köpfen die Unschukdsvermutung heftet. Ist aber nicht so und deswegen schaffe ich mir den Rückhalt den ich vielleich mal nutzen kann. Soll der andere doch seinem Schmäh streuen...... im entscheidenden Moment wird er vor die Wand laufen.

Nun genug. Das juristische System ist leider nicht soweit, dass ich Recht bekomme wenn ich Recht habe. Solange versuche ich Mein Bestes. Das alleine habe ich versucht zu sagen. Möge jeder das tun was er für richtig erachtet

Gruß
 
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #14 am: 14. August 2011, 10:01:43 »

Moin,

wieso Elwu, unsere Meinungen weichen gar nicht wirklich ab. Ich sprach von einer Versicherung im Hintergrund. Nichts anderes, als Unterhalt zurückzulegen ab Inverzugsetzung, für den Fall, dass man tatsächlich dazu verdonnert wird. Wenn man die "Rücklage" braucht, hat man sie, wenn nicht, dann ist es auch okay.

LG LBM
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elwu
Gast
« Antwort #15 am: 14. August 2011, 13:44:54 »

Ahem,

mein Rat bestand aus zwei Elementen. Zum einen nicht über Stöckhen hüpfen. Etwa auf Vorrat Atteste zu sammeln. Soweit kommts noch. es gilt nämlich nicht nur die Unschuldsvermutung sondern auch, dass die Beweislast für eine Alkoholsucht bei der Exe liegt, nicht aber beim Volleyballer, dass keine solche besteht! Das andere Element war: Strafanzeige, sofort. Genauso wichtig.

/elwu
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brille007
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« Antwort #16 am: 14. August 2011, 14:15:17 »

Moin,

mein Rat bestand aus zwei Elementen. Zum einen nicht über Stöckhen hüpfen.
der Grund für irgendwelche haltlosen Anschuldigungen liegt oft nicht nur in der bewussten Diskreditierung des Ex-Partners, sondern auch in der Absicht, ihn durch Entrüstung zu lähmen: Wer Zeit, Geld und Nerven investieren muss, um Unsinn aus der Welt zu schaffen, dem fehlen Zeit, Geld und Nerven zur Lösung der tatsächlich anstehenden Probleme. Diese Form des "Blackmailings" setzen Anwälte mit schlechten Absichten durchaus als taktisches Mittel ein.

Insofern würde auch ich dazu raten, solche Nebelkerzen als das zu behandeln, was sie sind - und keine "Gegenbeweise" aufzufahren, sondern sie an passender Stelle in einem einzigen Satz schlicht als durchsichtigen Versuch bezeichnen, ohne jeglichen Beweis in Ermangelung echter Sachargumente die Gegenpartei zu verleumden.

Grüssles
Martin
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« Antwort #17 am: 14. August 2011, 20:06:21 »

Moin!

Leute - kein Richter interessiert sich für Alkohol- oder Drogenvorwürfe in einem Kindschaftsrechtsstreit. Insofern ist jede Verteidigung völlig sinnlos verschenkte Kraft und Energie. Jede 2te Exe kommt mit diesem Mist an. Trotz jahrelangem VS habe ich nicht einen einzigen KV erlebt, der vom Richter zum Drogen- oder Alkoholtest geschickt wurde.

Ratsam wäre den Käse abzuheften und keinen Gedanken mehr dran zu verschwenden. Es sei denn, man hat etwas zu verbergen...

Greetz,
Milan
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midnightwish
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« Antwort #18 am: 14. August 2011, 20:42:25 »

Hi milan,

grundsätzlich stimme ich dir zu. Nur da hier die Situation so ist, das das Kind beim TO lebt, würde ich mir in der Hinterhand doch eine Trumpfkarte in Form eines Blutbildes oder weis der Kuckuck behalten.

Richter nehmen ja gern jeden Strohalm, wenn es darum geht eienr KM das Kind evtl. wieder zuzuschanzen.

LG Tina
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #19 am: 14. August 2011, 20:47:22 »

Sehe ich auch so.

Man kann als Vater nie genug Asse im Ärmel haben.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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Milan
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« Antwort #20 am: 14. August 2011, 21:53:35 »

Moin!

Hm, ich weiss nicht recht.

Angenommen die Exe wirft vor, dass KV eine Bank überfallen und das Geld im Keller versteckt hat. Vorausgesetzt er hat KEINE Bank überfallen - was soll er tun? Das SEK bitten mal auf nen Kaffee vorbei zu kommen und in den Keller zu gehen? Sich von der betreffenden Bank eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass er die Bank nicht überfiel?

Oder sollte er darüber besser kopfschüttelnd grinsen und die Sache unter "Nonsens" abheften?

Egal, so´n Test schadet dem TO ja nix. Aber ich bin sicher, dass ihn nie jemand danach fragen wird...!?

Greetz,
Milan
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volleyballer
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« Antwort #21 am: 15. August 2011, 07:57:30 »

Guten Morgen,

erst einmal vielen Dank für die rege Teilnahme und die vielen Tipps. Mein Anwalt sagt ganz klar ich soll nichts tun. Wie schon erwähnt wäre es aus seiner Sicht ein Schuldeingeständnis.Die Unterlassungsklage ist raus und hat sie bereits bekommen. Mal sehen ob sie dfie Unterlassung unterschreibt oder ob sie es auf einen Gerichtstermin ankommen lässt. Aber da sie all dies bezahlen muß ist es mir egal.
Da ich mich nun schon vier Jahre mit dieser Frau rumärgere und ich denke es auch erst aufhören wird wenn mein Kind klar äußern kann das sie nicht bei der Mutter leben will mache ich mich nicht mehr fertig. Der zweite Ordner mit Prozessunterlagen ist voll also legen wir den dritten an.
Die Idee mit dem Jugendamt ist aber eine gute. Werde ich heute gleich ein Schreiben mit der Anlage senden. Zumal sie in diesem Schreiben das Jugendamt und die Richterein in den Dreck zieht.

Vielen Dank für Eure Hilfe, ich werde berichten sobald der Prozess war.

Gruß Volleyballer
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Loge
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aka Clochard


« Antwort #22 am: 15. August 2011, 11:27:18 »

Hallo,

ihr habt ja alle Recht. Warum sich wegen Falschanschuldigungen rechtfertigen? Trotzdem habe ich lieber Sicherheiten und bin auf alles vorbereitet. Zudem gibt es positive Nebenaspekte. Von amtlicher Seite, JA, oder ärztlicher Seite kann es durchaus noch hilfreiche Ratschläge geben. Dies kann bei wesentlich übleren Vorwürfen sehr nützlich sein.

Und so einfach mache ich es euch nicht. Erlaubt mir eine kleine Erklärung dazu.
Die Kinder waren bei mir gemeldet. Die Kinder waren mehr bei mir als bei ihr. Es gab keinerlei Urteile über KU/EU, ABR oder SGR. Es gab keinerlei Veranlassung Unterhalt zu leisten. Trotzdem zahlte ich viel mehr als ich hätte müssen wenn die Kinder bei ihr gewesen wären. Sie weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung den Kindern neue Schuhe zu kaufen. Die Kinder benötigten neue Sommerschuhe. Schliesslich kaufte ich die komplette Ausstattung. Ich teilte Ex mit, dass sie Unterhalt erhält um die Kinder angemessen auszustatten und ich eben die Zahlungen entsprechend kürze. Dann kam es es zu einer Unterhaltsverhandlung. Ich bestätigte, das ich die Zahlungen gekürzt hatte und meine Ex äußerte so dreist und unverschämte die Lügen, "...wenn er einmal 2 paar Stiefel kauft..". Ohne weitere Infos einzuholen gab das Gericht nur kurz zurück, dass ich das nicht dürfe und der Titel war gestrickt obwohl ich immer mehr gezahlt hatte, den Kindern immer Kleidung gekauft hatte und aus der bestehenden Situation gar nicht hätte zahlen brauchen sondern Unterhaltsempfänger gewesen wäre. Ich war einfach sprachlos. Aber warum sollte ich mich deswegen groß wehren? Ich hatte ja sowieso immer mehr geleistet, merken die es eigentlich noch?

Meine Ex sprach sich in einer anderen Verhandlung in Rage und brachte eine Lüge nach der anderen, auch Alkoholmissbrauch. Hätte ich dies nicht zuvor bereits beim JA und RA erwähnt hätte das Gericht wahrscheinlich wie beim Titel gehandelt. Nach den üblen Äusserungen der EX für die sie in der Verhandlung sehr viel Raum erhielt fragte sie das JA ob dieses von den Anschuldigungen weiß. Da kam aber die Überraschung denn das JA erklärte, dies zu wissen, erwiderter zu meiner Ex, selbst wenn alles zutreffen würde hätten der Vater und die Kinder Recht auf Umgang und erklärte dem Gericht, dass weniger Umgang, Mittwochs und Freitags bis Montag früh jede Woche, schlecht für die Kinder sei. Schliesslich meinte das Gericht zu meiner Ex, dass auch das Gericht die Probleme bei Ex sieht.

Ich habe wahrscheinlich grundsätzlich viele Fehler gemacht. In diesen Situationen denke ich eher nicht.

Die Aussagen, dass solche freiwilligen Untersuchungen ein Schuldeingeständnis sei, finde ich absurd und äußerst gefährlich. Erstens kann ich wann immer ich möchte mich in jeder Hinsicht untersuchen lassen. Wenn jemand daraus und ohne Ergebnis ableitet, dass deswegen eine Krankheit vorliegt, ist dies einfach falsch. Wird dies auch noch weiter verbreitet so ist dies zumindest eine Unterstellung vielleicht sogar Verleumdung.

Bei einem Unfall wenn einem die Vorfahrt genommen aber trotz Vollbremsung nicht vermieden werden konnte hat derjenige Schuld, der die Vorfahrt genommen hat. Es sei denn der Vorfahrtberechtigte fuhr zu schnell. Dies lässt sich aber an der Bremsspur nachweisen die von der Polizei bei der Unfallaufnahme vermessen wird. Wenn ich ganz sicher gehen möchte und später zur Unfallstelle gehe um die Bremsspur selbst zu vermessen wird mir sicher keiner dies als Schuldeingeständnis werten.

Warum ist aber das allgemeine Empfinden in Trennungsfällen anders?

Gruß

PS (wurde lang, verzeiht mir. Aber wie kann ich mich sonst verständlich ausdrücken?)
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brille007
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« Antwort #23 am: 15. August 2011, 12:05:55 »

Moin Loge,

Wenn ich ganz sicher gehen möchte und später zur Unfallstelle gehe um die Bremsspur selbst zu vermessen wird mir sicher keiner dies als Schuldeingeständnis werten.

Warum ist aber das allgemeine Empfinden in Trennungsfällen anders?
weil es bei der juristischen Aufarbeitung von Trennungen nicht um Schuldfragen und Schadenersatz geht - was nichts daran ändert, dass die Familienrechtsreform von 1977 in vielen Köpfen noch nicht angekommen ist, weshalb viele Menschen noch immer in Schuld- und Sühnekategorien denken und leben. Und dass ihnen just (und erst) zum Zeitpunkt der Trennung aufgefallen sein will, was der andere doch für ein schlechter Mensch sei.

Man muss sich nicht sicherheitshalber gegen jeden Vorwurf wappnen, den irgendwer aus schlechten Absichten erheben könnte; dann landet man tatsächlich leicht in der Schublade "wer sich verteidigt, klagt sich an." Davon abgesehen: Wie wappnet man sich gegen den ebenfalls möglichen und gerne erhobenen Vorwurf, pädophil zu sein?

Wer etwas behauptet (inklusive der möglichen negativen Folgen für die beteiligten Kinder), muss es auch belegen. Ein guter Anwalt arbeitet das heraus; ebenso, dass jeder nicht belegte Vorwurf nur eine Latrinenparole zur Stimmungsmache gegen den Ex-Partner ist. Aber in "vorauseilender Resignation" muss man da sicher nicht tätig werden.

Grüssles
Martin
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Loge
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aka Clochard


« Antwort #24 am: 15. August 2011, 18:50:10 »

Hallo Brille,

Was für ein schwieriges Thema.

Gegen Vorwürfe jeglicher Art kann man sich überhaupt nicht schützen. Man muss in geeigneter Art und Weise mit diesen umgehen können. Ein Gericht kümmert sich um die juristischen Belange und wird sich zu jeglichen Vorwürfen Gutachten einholen und auf Basis dieser Ergebnisse urteilen.

Wenn solche Vorwürfe erhoben werden, werden diese nicht nur öffentlich gegen die Person gerichtet? Vermute ich mal. Es wird auch intregiert. Deswegen halte ich es für sinnvoll die ersten Möglichkeiten zu nutzen dem allem Einhalt zu bieten. Das Gericht ist eine Instanz, es gibt aber mehrere wenn man sie denn wahrnimmt.

Das Gericht zieht, soweit ich weiß, zunächst das JA zu Hilfe. Wenn das JA meine Position stärkt habe ich doch schon fast mein Ziel erreicht.

Der Kinderarzt kennt die Kinder. Unser Kinderarzt ist beispielsweise sehr engagiert und bietet Beratungssgespräche rund ums Kind an. Warum sollte man diese Möglichkeit nicht nutzen? Evtl kennt er ja KM, KV und die Kinder und kann sich schon ein Urteil erlauben oder Verhaltensauffälligkeiten bemerken? Im Zweifelsfall kann er sogar moderierend und beschwichtigend eingreifen. Zudem ist er zum Schweigen verpflichtet. Warum also nicht diese Möglichkeit nutzen? Es geht doch um die Kinder. Darum, dass sie merken dass sie beide Eltern behalten und diese zusammen eine gute Lösung suchen. Eine ähnliche Rolle kann auch der Hausarzt übernehmen.

Ein weiterer positiver Aspekt könnte sein, zu merken dass man nicht alleine ohne Hilfe da steht. Ich weiß nicht wie sich die Personen einer solchen Situation fühlen. Evtl. kann ein Gespräch auch in psychologischer Sicht stärkend wirken.

Ich wüßte nicht was dagegen spricht diese Möglichkeiten auszuschöpfen.

Natürlich sollte man sich nicht unschuldig schuldig fühlen.

Letzlich sind dies nur gute gemeinte Ansätze und soll niemanden überzeugen.


Grüsse
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