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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:01:31 *
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Autor Thema: angeblicher Alkoholmisbrauch  (Gelesen 1834 mal)
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.398



« Antwort #25 am: 15. August 2011, 19:16:47 »

Moin Loge,

Gegen Vorwürfe jeglicher Art kann man sich überhaupt nicht schützen. Man muss in geeigneter Art und Weise mit diesen umgehen können. Ein Gericht kümmert sich um die juristischen Belange und wird sich zu jeglichen Vorwürfen Gutachten einholen und auf Basis dieser Ergebnisse urteilen.
eben. Und wenn dazu (was ich noch nie gehört habe) die Vorlage von Leberwerten gehören würde, muss man die nicht im gleichen Moment aus der Tasche ziehen können; es würde vollauf genügen, ein entsprechendes Gutachten erst dann in Auftrag zu geben (zumal sowieso kein Gericht ein Privatgutachten eines beliebigen Arztes als "wahr" akzeptieren muss).

Alles andere erinnert an den Dieb, der seine Taschen bereits nach aussen dreht, bevor er überhaupt des Diebstahls beschuldigt wurde.

Niemand verbessert seine juristische Position dadurch, dass er für jede nur denkbare Beschuldigung aus dem Stand einen Persilschein vorlegen kann. Aber wie ich unter #16 bereits schrieb, verliert man leicht die wirklich wichtigen Dinge aus den Augen, wenn man ständig über die Stöckchen der Gegenseite springt - noch bevor sie einem überhaupt hingehalten werden.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
elwu
Gast
« Antwort #26 am: 15. August 2011, 21:46:43 »

Gegen Vorwürfe jeglicher Art kann man sich überhaupt nicht schützen. Man muss in geeigneter Art und Weise mit diesen umgehen können.

Genau. Und das ist, vorauseilend gehorsam Leberwerte zu testieren? Und: wo soll das enden? Was würdest du empfehlen als geeigneten Umgang mit Vorwürfen, wenn diese z.B. lauten, du wärest ein rechtsfaschistoider Staatsfeind, ein ultralinker Autoanzünder, ein Vergewaltiger deiner Kinder? Dier attestieren lassen, dass das nicht stimmt? Vom wem, und mit welcher Relevanz?

Nein.

So etwas muss von vornherein mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden. Hier: gar nicht darauf eingehen, sondern sofort Strafanzeige und/oder Unterlassungsklage. Keinesfalls aber das sammeln von Leberwerten.

Man muss dem Wahnsinn so früh und hart wie möglich entgegentreten. Niemals einknicken, nie. Nicht zuletzt, weil die Kids daraus lernen, welche Strategien den Erfolg zeitigen. Und das soll ja wohl nicht sein: behaupte irgendwas, diskreditiere den anderen, dann springt der schon.

/elwu
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Loge
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Beiträge: 186

aka Clochard


« Antwort #27 am: 15. August 2011, 23:19:01 »

n'abend,

damit habe ich nicht gerechnet und kann es auch kaum begreifen. Das geht einfach zu weit.

Mag sein dass ich falsch liege wenn ich nicht auf den starken Max mache. Vielleciht hast du auch deswegen mehr Glück bei den Frauen. Und ich gönne es dir wenn ich dich mit deiner Blodine im Arm sehe wenn ich mit meinen Kindern spazieren laufe.

Wie ist das für dich?

Grüße
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #28 am: 15. August 2011, 23:42:26 »

Genau. Und das ist, vorauseilend gehorsam Leberwerte zu testieren?
Wenn es dem dem Kindeswohl entsprechent dient, festzustellen ob an der Behauptung was drann ist.
Und: wo soll das enden?
In dem Wahnsinn, in dem wir uns befinden.
Was würdest du empfehlen als geeigneten Umgang mit Vorwürfen, wenn diese z.B. lauten, du wärest ein rechtsfaschistoider Staatsfeind, ein ultralinker Autoanzünder, ein Vergewaltiger deiner Kinder? Dier attestieren lassen, dass das nicht stimmt?
Ach elwu, sind wir das nicht alle?
  Dier attestieren lassen, dass das nicht stimmt? Vom wem, und mit welcher Relevanz?
Ach Gott,... die Relevanz, das er kein Alki ist.

Nein.
Was?
So etwas muss von vornherein mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden. Hier: gar nicht darauf eingehen, sondern sofort Strafanzeige und/oder Unterlassungsklage. Keinesfalls aber das sammeln von Leberwerten.
Unterlassensklage, gegen was?
Gegen die Behauptung des Alkoholkonsums in grösseren Mengen?
Was ist denn die Strafanzeige?, eine Bestätigung?, nein, Blödsinn.
Um der ''Srafanzeige '' gerecht zu werden, musst du doch erst mal beweisen, das sie ungerechfertigt war.

Man muss dem Wahnsinn so früh und hart wie möglich entgegentreten. Niemals einknicken, nie. Nicht zuletzt, weil die Kids daraus lernen, welche Strategien den Erfolg zeitigen. Und das soll ja wohl nicht sein: behaupte irgendwas, diskreditiere den anderen, dann springt der schon.
Wenn man aber beweisen kann, das alles Lügen sind, warum sollte man sich der Gefahr aussetzen, das doch ein Fünktchen Wahrheit hinter dem ganzen steckt.

Ich habs gatan und nur so konnte ich das beweisen.

Gruss Wedi
Gespeichert
Milan
_Milan
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #29 am: 16. August 2011, 01:34:57 »

Moin!

Wenn einer der beiden ET das Kind entführt und dafür vom anderen ET angezeigt wird - stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Wenn einer der beiden ET gewaltsam in die ehemals gemeinsame Wohnung einbricht und sie leer räumt - stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Wenn einer der beiden ET den anderen falscher Dinge beschuldigt - stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Im angewandten Familienrecht gibt es so gut wie keine Taten, die strafrechtlich geahndet werden. Aus einem einfachen Grund - um den streitlustigen Eheleuten nicht zu ermöglichen Familienstreitigkeiten über die Staatsanwaltschaft zu führen. Solcherart Anzeigen werden i.d.R. mit Verweis auf das zivilrechtliche Familiengericht eingestellt.

Und der Familienrichter wird konkret danach fragen, wenn er es für das Verfahren für wichtig erachtet. Meiner Erfahrung nach werden Drogenvorwürfe i.d.R. als nicht relevant betrachtet durch die Familiengerichte.

Solche Vorwürfe gehören erst belächelt und dann abgeheftet. Vielleicht weil nicht wenige der Schwarzkittel selbst Alkoholiker sind oder in der Kantine koksen...

Greetz,
Milan
« Letzte Änderung: 16. August 2011, 01:36:48 von Milan » Gespeichert

elwu
Gast
« Antwort #30 am: 16. August 2011, 07:15:09 »

Mag sein dass ich falsch liege wenn ich nicht auf den starken Max mache. Vielleciht hast du auch deswegen mehr Glück bei den Frauen. Und ich gönne es dir wenn ich dich mit deiner Blodine im Arm sehe wenn ich mit meinen Kindern spazieren laufe.

Sprichst du mit mir? Ich kann dir nicht folgen. Was haben deine Vermutungen über anderer Leute Glück bei Frauen, deren Haarfarbe, sowie dein spazierengehen mit deinen Kindern damit zu tun, wie man mit Übler Nachrede umgeht? Bleib' bei der Sache statt irgendwelche abstruse Dinge zu konstruieren.

/elwu
« Letzte Änderung: 16. August 2011, 07:17:34 von elwu » Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #31 am: 16. August 2011, 07:16:36 »

Was? Unterlassensklage, gegen was?
Gegen die Behauptung des Alkoholkonsums in grösseren Mengen?

Allerdings. Siehe da.
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #32 am: 16. August 2011, 09:04:16 »

Hi

Allerdings. Siehe da.
Das, verläuft sich im Sande.
Um aber diesen Behauptungen entgegen zu treten ist es m.M.n sinnvoll diesen Gammatest zu machen, es sei denn man hat etwas zu verbergen.

Ein kleiner Pieks und schon ist alles in Butter.
Ich habe das damals im Zuge einer Routineuntersuchung beim Hausarzt machen lassen und es kostete nichts.
Danach kann man soviel wegen übler Nachrede anzeigen, wie man will.

Mir hat das damals geholfen, diesen Vorwurf sofort aus der Welt zu schaffen.

Gruss Wedi
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volleyballer
Schon was gesagt
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Beiträge: 6


« Antwort #33 am: 16. August 2011, 09:28:48 »

Hallo,

ich hätte ja nicht gedacht das sich so viele zu diesem Thema äußern. Vielen Dank dafür. Ich habe jetzt meine Hausärztin angerufen, bei der ich mich alle zwei Jahre untersuchen lasse, ( mein TÜV ) und natürlich auch die Leberwerte geprüft werden. Für die letzten 15 Jahre kann ich also belegen das es keine Aufälligkeiten gibt. Mein Anwalt sagt zwar ich brauche es nicht, aber ich kann es notfalls bei Gericht vorlegen.

Dem Jugendamt habe ich die Äußerung meiner Ex auch zur Verfügung gestellt. Da sie darin auch das Jugenamt angreift macht sie sich nicht unbedingt Freunde.

Viele Grüße und vielen Dank

vom Volleyballer
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Loge
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 186

aka Clochard


« Antwort #34 am: 24. August 2011, 21:47:33 »

Hallo /elwu,

hatte wenig Zeit und musste mir auch meine Antort überlegen und kann dir über PN nicht schreiben.

Ich möchte mich bei dir entschuldigen. Meine Verhalten dir gegenüber war unangemessen und ich hätte nie so reagieren dürfen.

Ich bitte dich also um Entschuldigung.

Du / ihr betrachtet eine Unterstellung oder üble Nachrede als Sache als solches unabhängig des Inhaltes. Ich aber mache einen Unterschied bei den Inhalten. Ich unterscheide zwischen direktem und indirektem Einfluß auf die Kinder welches das angezeigte Verhalten eines Elternteils hat. Ein an Tourettesyndrom erkrankter Mensch oder Terrorist jederzeit in der Lage ist fürsorglich sein Kind zu betreuen während ein an Epilepsie erkrankter Mensch, mit entsprechendem Krankheitsbild, nicht unbedingt dazu in der Lage ist.

Wenn ich zu einer Behörde gehe habe ich persönlich den Focus auf das Kindswohl gelegt und bin überzeugt einen Missstand anzuzeigen um die Kinder, auch mit behördlicher Unterstützung und sehr zeitnah, aus der Situation zu retten.

Direkten Einfluss auf die Kinder sehe ich bei Misshandlung, Missbrauch, Drogen- und Alkoholkrank, die Krankheitsbilder sehr unterschiedlich sein können und man verbindet damit Verlust der Selbstkontrolle und dieser Mensch ist gar nicht in der Lage Verantwortung zu übernehmen.

Indirekten Einfluss sehe ich bei Terroristen, Fanatismus......

Also wenn ich meine Kinder bei einem Menschen sehe, der diese jeglichem Missbrauch aussetzt oder nicht in der Lage ist diese angemessen zu betreuen und ich die Kinder nicht aus dieser Situation holen kann suche ich die Hilfe der Behördenund erwarte, dass diese schnell handeln. Das bedeutet, dass die Kinder noch um 19:00 bei dem anderen Elternteil sind und um 19:30 bei mir. Viel zu oft wird genau jegliche Verzögerung der Behörden kritisiert.

Sollte ich aber falsch beschuldigt worden sein und die Behörden schreiten ein, dann kann ich  mit gutem Gewissen nicht nur mich persönlich vorstellen, das reine Gewissen zeigen sondern auch noch einen Nachweis erbringen.

Ich habe es genauso getan, habe dem JA berichtet, dem Kinderarzt, dem Hausarzt. Alle haben Hilfe angeboten und gefragt woher dieser Hass der Ex kommt? Ich habe mich sehr über geärgert und in einem nachfolgenden Gespräch dargelegt, dass man bestimmte Dinge einfach nicht tut egal was war oder auch nicht. Aber alle haben auch die Bereitschaft angeboten mit Ex zu reden. Das war toll.

Ich weiß nicht welchen Situationen ihr ausgesetzt wart und welche Erfahrungen ihr gemacht habt. Aber mich haben manche Anfeindungen sehr mitgenommen. Und auch hierkam die Unterstützung, nämlich dass einem Irrläufer nicht geglaubt wird.

Ich setze also eine üble Nachrede mit einer üblen Nachrede nicht gleich.

Und ich bin juristische Laie.

Ich hoffe dieser Beitrag hilft und du kannst meine Entschuldigung annehmen.

Grüße

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