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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:00:45 *
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Autor Thema: Wann ist Scheidung rechtskräftig?  (Gelesen 739 mal)
Childless
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« am: 10. August 2011, 15:07:26 »

Hallo,

am 14.07. hatte ich meinen Scheidungstermin.

Ich verzichtete auf Rechtsmittel, meine EX nicht. Zugestellt wurde das Urteil am 26.07.

Die Frist, Rechtsmittel einzulegen, endet somit am 26.08.

Meine Ex verzcihtete natürlich nur deshalb nicht auf Rechtsmittel, damit sie noch im August TU bekommt :-)

Heute sprachen wir zusammen am Telefon und sie sagte, dass sie keine Rechtsmittel einlegen wird ... glaube ich mal so.

Trotzdem will sie auch für September noch TU, da ihre RAin ihr sagte, dass man auch nach Ablauf der Frist nicht rechtskräftig geschieden sei, sondern erst, wenn der Bescheid vom Gericht käme.

Wann bin ich denn nun geschieden?

lg
childless
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82Marco
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« Antwort #1 am: 10. August 2011, 15:13:41 »

Servus childless!
Spätestens zum 26.08.2011, wenn die Frist verstrichen ist...ab dann ist die Scheidung rechtskräftig.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Childless
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« Antwort #2 am: 10. August 2011, 15:39:19 »

aha ... meine ex meint nämlich, dass das urteil erst rechtsgültig ist, wenn die scheidungsurkunde vom olg vorliegt ...
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 10. August 2011, 15:52:20 »

Moin,

die Scheidungsurkunde ist das Scheidungsurteil.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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brille007
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« Antwort #4 am: 10. August 2011, 15:59:49 »

Moin childless,

wer oder was hindert Dich daran, Dich mal ein bisschen unwissend und dumm zu stellen nach dem Motto "nach dem Urteilsspruch des Richters bin ich geschieden, und was Rechtsmittel sind und was sie im Detail bedeuten, weiss ich eigentlich gar nicht so genau..."? - und in Folge einfach KEINEN TU mehr zu überweisen?

Dann lass Madame doch notfalls ihren TU-"Anspruch" einklagen, wenn sie glaubt, sie hätte noch einen - und wenn sie das begründen kann.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Childless
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« Antwort #5 am: 10. August 2011, 16:14:44 »

Moin childless,

wer oder was hindert Dich daran, Dich mal ein bisschen unwissend und dumm zu stellen nach dem Motto "nach dem Urteilsspruch des Richters bin ich geschieden, und was Rechtsmittel sind und was sie im Detail bedeuten, weiss ich eigentlich gar nicht so genau..."? - und in Folge einfach KEINEN TU mehr zu überweisen?

Dann lass Madame doch notfalls ihren TU-"Anspruch" einklagen, wenn sie glaubt, sie hätte noch einen - und wenn sie das begründen kann.

Grüssles
Martin
hallo martin,

prinzipiell hast du ja recht ... sie hat aber ein vollstreckbares urteil bzgl. TU ... von daher würde ich das gerne wissen.

welches datum trägt denn die scheidungsurkunde? nicht das des termins, sondern 4 wochen später nachdem die rechtsmittelfristabgelaufen ist?

lg
childless
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Childless
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« Antwort #6 am: 10. August 2011, 16:17:46 »

Moin,

die Scheidungsurkunde ist das Scheidungsurteil.

DeepThought
dahingehend orientiert sich ja meine frage :-)

datum des urteils 14.07 ...
zugestellt am 26.07.

somit rechtskräftig am 26.08.

damit keinen TU mehr ab september.

oder ?
**Quoting korrigiert
« Letzte Änderung: 10. August 2011, 16:31:31 von 82Marco » Gespeichert
brille007
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« Antwort #7 am: 10. August 2011, 17:02:44 »

Moin,

damit keinen TU mehr ab september.
wenn nicht expressis verbis was anderes drin stünde, hätte ich schon für August keinen TU mehr bezahlt...

Grüssles
Martin
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« Antwort #8 am: 10. August 2011, 17:10:29 »

Moin,
wenn nicht expressis verbis was anderes drin stünde, hätte ich schon für August keinen TU mehr bezahlt...

Grüssles
Martin
wenn ich bzgl. des hausverkaufes beim notar nicht noch eine unterschrift meiner ex benötigen würde, wäre das eine gute handlungsalternative gewesen ...

also verstehe ich richtig ... legt sie keine rechtsmittel ein, wird das urteil rechtskräftig ... vollkommen egal wann dann der bescheid des olg kommt ...
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ginnie
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« Antwort #9 am: 10. August 2011, 17:18:51 »

Hallo,

ja so ist es, es kommt allerdings kein Bescheid vom OLG, wenn keiner Rechtmittel einlegt. Das Urteil vom 14.07.2011 wird 4 Wochen nach Zustellung von ganz allein rechtskräftig, außer wenn einer Rechtsmittel einlegt (da kommt ja nur deine Ex in Frage). Müsste auch so im Urteil (Rechtsbehelf) stehen. Und somit würde ich an deiner Stelle keinen TU mehr für September zahlen sondern nur noch was im Scheidungsurteil steht.

ligr ginnie
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« Antwort #10 am: 10. August 2011, 17:23:17 »

Hallo,

ja so ist es, es kommt allerdings kein Bescheid vom OLG, wenn keiner Rechtmittel einlegt. Das Urteil vom 14.07.2011 wird 4 Wochen nach Zustellung von ganz allein rechtskräftig, außer wenn einer Rechtsmittel einlegt (da kommt ja nur deine Ex in Frage). Müsste auch so im Urteil (Rechtsbehelf) stehen. Und somit würde ich an deiner Stelle keinen TU mehr für September zahlen sondern nur noch was im Scheidungsurteil steht.

ligr ginnie

OK ... soweit verstanden :-) Danke mal wieder ... was trinkt ihr?

Hätte auch meinen RA ansprechen können ... aber hier ist man schneller ...

Jetzt sagte mir ein Freund, ich müsse mit dem Urteil in vier Wochen wieder zum Gericht und dort würde es dann rechtskräftig gestempelt.

LG
Childless
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« Antwort #11 am: 10. August 2011, 17:29:06 »

Unnötig. Wann ist dein Freund geschieden worden ? 1953?

Nochmal, langsam, zum laut vorlesen:

1. Die Scheidungsverhandlung fand vor dem Amtsgericht statt.
2. Du hast auf Rechtsmittel verzichtet.
3. Die Ex hat nicht auf Rechtsmittel verzichtet.
4. Somit Rechtskraft der Scheidung vier Wochen nach Zustellung des Scheidungsurteils.
5. Rechtskraft der Scheidung kann ruhen, weil eine Prozesspartei vor das OLG zieht.
6. Macht das keiner, gehe zu 4.
7. Nein, es gibt keine Scheidungsurkunde. Es gibt ein Scheidungsurteil. Mehr nicht. Weniger auch nicht.
8. Das OLG ist nur im Boot, wenn es jemand zu dieser Reise aufgefordert hat.

Die Zahlung des TU für 08 war angesichts eines bestehenden Titels richtig und hätte bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung zur Folge haben können.
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Bonnie 2


« Antwort #12 am: 10. August 2011, 17:36:23 »

Hi

So wie ich gelesen habe gibt es zwei mögliche Varianten, wenn min. eine Partei keinen Rechtsmittelverzicht erklärt hat

a) Der Scheidungsbeschluss erhält bereits bei seiner Ausstellung einen Rechtskraftvermerk (Stempel)
b) falls nicht a) zutrifft, holt man sich den nach den 4 Wochen ab Zustellung bei irgend einem Amstsgericht


Das Scheidungsverfahren ist erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beendet. Danach muss man sich einen Rechtskraftvermerk holen.

So lese ich es auf dieser Seite heraus.

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 10. August 2011, 17:42:36 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ginnie
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« Antwort #13 am: 10. August 2011, 17:36:54 »

naja das kannt du sicher machen, damit du eine "rechtskräftige Ausfertigung" in den Händen hältst, ich weiß aber nicht ob man das machen MUSS.  
Da die Ex theoretisch auch am letzten Tag der Frist Berufung einlegen kann, und es sicher dann ein paar Tage dauert bis dir diese Info zugeht, würde ich das aber erst nach ca. 5-6 Wochen machen. Schließlich weißt du ja auch nicht ob ihr das Urteil am selben Tag wie dir zugestellt wurde.

ligr ginnie

PS: sollte sie tatsächlich Berufung einlegen, dann besprich das weitere Vorgehen mit deinem RA: ich denke da das Urteil viel weniger (oder keinen?) Unterhalt als TU festgestellt hat, muss dein RA dir erklären was du weiterhin zahlen musst, jedenfalls aus meienr Sicht nicht den bisherigen TU. Der wurde nun abgelöst durch das Scheidungsurteil. Und Berufungen haben ja normalerweise keine aufschiebene Wirkung, das heißt, das Urteil wird umgesetzt bis es zu einer neuen Entscheidung kommt   Aber darüber machst du dir bitte jetzt erstmal gar keine Gedanken. Die ex wollte vielleicht nur auf Nr. Sicher gehen um alles nochmal zu durchdenken. Vielleicht  nein - ganz sicher!!!!!   wird das Urteil rechtskräftig und alle Gedanken "was wäre wenn" sind völlig kontraproduktiv.
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #14 am: 10. August 2011, 20:06:53 »

Der Rechtskraftvermerk ist für mich so etwas wie der Eingangsstempel auf der Überweisungskopie.

Die Überweisung wird auch ohne diesen Stempel ausgeführt.
Wenn aber jemand einen Nachweis sehen möchte, muss der Stempel drauf sein.

Der ungestempelte Beschluss ist aber keinesfalls weniger rechtskräftig.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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