Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 19:00:20 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Betreiber von Vaeternotruf.de verurteilt  (Gelesen 1641 mal)
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.159


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« am: 10. August 2011, 10:59:12 »

Der Betreiber von www.Vaeternotruf.de wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs an seiner 12 jährigen Stieftochter zu 7,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
http://www.bild.de/regional/koeln/sexueller-missbrauch/hat-der-chef-vom-vaeter-notruf-seine-stieftochter-missbraucht-17966826.bild.html

Die Beweislast ist offenbar erdrückend:
Zitat
M. ist laut Gutachten absolut glaubwürdig
.

Entscheidend dürfte aber dieser "Beweis" gewesen sein:
Zitat
Auf dem Handy der Gymnasiastin stellte die Polizei eine SMS von Paul H. sicher: „Meine liebste...​ Ich liebe Dich ganz toll! Paul“. „So schreibt doch kein Vater seiner Tochter“, stellte der Richter verwundert fest.

Weiteres gibt es hier
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.398



« Antwort #1 am: 10. August 2011, 11:45:25 »

Moin,

wie man am Fall Kachelmann gesehen hat, ist das Erheben eines Vergewaltigungsvorwurfs per se noch kein Beweis für irgendwas; da können bekanntlich auch ganz andere Motive dahinterstecken. Ich persönlich bin auch weit davon entfernt, irgendwelche Platitüden wie "keine Frau denkt sich sowas aus" oder "wo Rauch ist, ist auch Feuer" bereits als Quasi-Beweis dafür anzuerkennen, dass eine Vergewaltigung stattgefunden hat.

Im vorliegenden Fall war die Beweislast aber offenbar mehr als ausreichend für eine Verurteilung. Und der Umstand, dass jemand Politiker ist oder sich als "Väter-Aktivist" profiliert, macht aus ihm genauso wenig einen Heiligen, dem eine solche Tat schon allein aufgrund seiner Ehrenämter nicht zuzutrauen wäre. Was bei "Ehrenmännern" und "Respektspersonen" alles möglich ist, hat man ja an den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gesehen. Oder besser: An der Spitze des Eisbergs, die man in diesem Kontext zu sehen bekommen hat.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.159


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 10. August 2011, 12:17:48 »

Martin, ich weiß nicht ob du die "Beweise" kennst, die zur Verurteilung geführt haben.

Ich kenne nur die, die ich dem heiligen Gral des Qualitätsjournalismus entnommen habe und die sind für meinen Geschmack doch etwas dünn.
Gerade der Fall Kachelmann zeigt mir, dass eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht keineswegs als Beleg für eine wasserdichte Beweisführung dienen kann.

In Fällen von sexuellen Delikten hat sich nämlich der Begriff der Glaubwürdigkeit als Beweiskriterium etabliert.

Heute muss dem Verdächtigen anscheinend nicht mehr lückenlos nachgewiesen werden, dass er die Tat begangen haben muss, sondern es reicht die Beschuldigung einer einzigen Person, sofern der Richter bereit ist, ihr Glauben zu schenken.

Und die besondere Würdigung dieser SMS zeigt mir die Qualität der Beweisführung, ähnlich wie im Fall Kachelmann, wo auch versucht wurde, ihn mit Hilfe von Leumundszeugen zu verurteilen, die zum Tathergang absolut nichts beitragen konnten.

Ich bin sicher, dass jeder normale Herr Niemand, der sich keinen Herrn Schwenn leisten kann im Falle K. sang und klanglos verurteilt worden wäre.

Ich halte daher eine Verurteilung durch solch ein Gericht nicht mehr für einen Schuldnachweis.
Mir reicht die Aussage des "Opfers" und die SMS nicht aus.
Deswegen halte ich auch diesen Menschen erstmal für unschuldig.

Den Umkehrschluss, "er wurde verurteilt, also muss er schuldig sein", halte ich seit einiger Zeit für falsch.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.398



« Antwort #3 am: 10. August 2011, 12:35:18 »

Moin Beppo,

nein, ich kenne die Beweise nicht; ich kannte den ganzen Fall bisher nicht. Und ich bin weit entfernt von der Ansicht, dass eine Verurteilung ein Beweis für Schuld ist; sie beweist nur, dass das erkennende Gericht "ohne vernünftigen Zweifel" von der Schuld des Angeklagten und später Verurteilten überzeugt war, mehr nicht.

Mich störte nur, dass dem Angeklagten und Verurteilten wegen seines Engagements als "Väter-Aktivist" von manchen Leuten wohl ein Heiligenschein aufgesetzt und ein Persilschein ausgestellt werden sollte. Väter-Aktivist (oder Pfarrer, Arzt, Lehrer, Astronaut, whatever) zu sein beweist weder, dass jemand keine Banken ausraubt noch dass er keine kleinen Mädchen vergewaltigt.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.159


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 10. August 2011, 14:08:13 »

Das ist zwar zweifellos richtig, ich sehe es nur in dem Kontext, dass solche Vorwürfe zunehmend im Zusammenhang paralleler Interessen auftauchen
Ob es nun Assange, Strauss-Kahn, Kachelmann oder der überflüssige Trennungsvater ist.

Und das dann zufällig immer mit den, zwar schwer zu belegenden, aber dennoch mit einiger Erfolgsaussicht vorzubringender Anschuldigungen.
Entsprechend dem "Rücken" der Mutter oder dem ADHS des Kindes.

In Österreich werden seit einigen Monaten Väteraktivisten vorzugsweise mit Hilfe des Terrorismusverdachts zu langen Haftstrafen verdonnert.

Vor diesem Hintergrund werden meine Zweifel an der Korrektheit solcher Urteile von der Ausnahme zur Regel.

Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #5 am: 10. August 2011, 16:57:10 »

Moin,

eine mehr als zweifelhafte Beweisführung und für mich der Hinweis, den SMS-Speicher aller greifbaren Mobiltelefone hier im Haushlt auf ähnliche Gefühlsbekundungen hin zu überprüfen (Meine Fresse, wie weltfremd sind Richter eigentlich? Der Typ kann doch nur kinderlos sein oder eine echt miese eigene Kindheit mit entsprechenden Nachwirkungen verlebt zu haben.).

Irritiert bin ich, dass bei unseren Nachbarn nicht von vaeternotruf.de gesprochen wird, sondern auch von vaternotruf.de. Letztere Domain befindet sich in den Fängen von Domain-Grabbern, die hoffen, das Teil für lecker Geld verticken zu können.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.159


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 10. August 2011, 17:00:50 »

Irritiert bin ich, dass bei unseren Nachbarn nicht von vaeternotruf.de gesprochen wird, sondern auch von vaternotruf.de.
Wo denn?
Denkst du nicht, dass das ein Schriepveler ist?
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ariba
_Ariba
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 747



« Antwort #7 am: 10. August 2011, 17:28:33 »

Moin,

zumindest ist die Website wieder online - die war nämlich ein paar Tage off...
Interessante Website auf jeden Fall. Informativ und umfangreich, sehr viele Themen abdeckend. Hat mir immer mal wieder - neben VATERSEIN - oft und gut in schwierigen Situationen geholfen.

Hoffe, die Site bleibt nun auch wieder online.

Ariba

PS: Als ich vor ein paar Tagen nach Gründen für die vorübergehende "Stilllegung" von väternotruf gegoooooogelt habe, fand ich nix. Das fand ich echt schon komisch. In den anderen Väterforen - und auch hier - war auch nix zu finden. Lediglich irgendwo ein Zeitungsartikel, dass der Betreiber sein Kind etwaig missbraucht haben könnte.
Gespeichert

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #8 am: 10. August 2011, 18:51:42 »

Hi

Eine Verurteilung zu 7,5 Jahren Haft kommt doch sicher nicht nur von der SMS, die ich meinen Kindern im übrigen auch regelmässig geschrieben habe, nur umformuliert in:
''Ich hab dich lieb''

Die Aussage ''Ich liebe dich'' hat dann wohl etwas sexuelles.  questionpuzzled

Für eine Verurteilung reicht das aber nicht aus.

Gruss Wedi

Gespeichert
diskurso
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #9 am: 10. August 2011, 19:54:30 »

Eine Verurteilung zu 7,5 Jahren Haft kommt doch sicher nicht nur von der SMS, die ich meinen Kindern im übrigen auch regelmässig geschrieben habe,
Vergesst doch mal diese absurde SMS, die BILD zitiert hatte.
Das kann ja wohl kaum als Beweis herhalten.
Der Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs (§176a StGB) und Vergewaltigung verurteilt.
Offenbar gab es ein Glaubwürdigkeitsgutachten der Tochter, die Staatsanwaltschaft hat 2 Jahre ermittelt.
Mehr ist aus den dürftigen Pressemitteilungen nicht zu entnehmen.
Es ist nicht einmal bekannt, ob es mehrere Gutachten gab.
Bei trennungsfaq gibt es auch einen Thead dazu:
http://trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=4915
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #10 am: 10. August 2011, 20:52:51 »

Nix anderes wollte ich damit sagen.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #11 am: 11. August 2011, 19:22:43 »

vaeternotruf nimmt Stellung:



von uns sitzt niemand im Gefängnis, wäre ja noch schöner.

Unsere Seite ist auch wieder online. Die Abschaltung erfolgte auf Grund einer terroristischen Attacke von Osama Bin Laden, der sich dafür der Hilfe einer willfährigen Person, die im Bereich des Amtsgerichtsbezirks Zeven ihr Unwesen treibt, bediente.

Unser Spezialeinsatzkommando hat den Top-Terroristen Osama Bin Laden aber überwältigen können. Er hat dann zugegeben im Auftrag radikalfeministisch-fundamentalistisch-väterphobischer Kreise gehandelt zu haben, denen es ein Anliegen ist, die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv einzuschränken. Auf Grund seines ehrliches Geständnis wurde Osama Bin Laden von uns aber wieder auf freien Fuß gesetzt, nicht ohne unsere inständige Ermahnung nun endlich ein besserer Mensch zu werden und die Rechte der Väter in Deutschland zukünftig endlich vollumfänglich zu respektieren, so wie es ja auch im Grundgesetz steht. Er hat uns dies versprochen. Na ja, glauben tun wir ihm natürlich nicht, aber so ist das nun mal im Rechtsstaat, den wir mit Händen und Füßen verteidigen. Hier gilt das Prinzip, glaube an das Gute im Menschen, sonst bist du verloren.

Im übrigen haben wir nichts mit dem verurteilten Monschauer FDP-Politiker Paul H. zu tun. Ebenso wenig wie wir mit dem nichtverurteilten Karl Dall und dem nichtverurteilten Dieter Bohlen etwas zu tun haben. Auch werden wir weder vom Bundesverfassungsgericht gesponsert, noch von der Hannelore-Kohl Stiftung, auch wenn wir da nicht nein sagen würden, wenn diese beiden ehrwürdigen und nun auch schon in die Jahre gekommenen Institutioen, die fast jeder anständige Bürger kennt, uns unterstützen würden.

Die Bildzeitung hatte da wohl mal wieder was durcheinandergebracht, ist halt keine Zeitung, die wir empfehlen würden. Wir würden auch keinem Vater das Bundesverfassungsgericht empfehlen, da stößt man mit seinen Anliegen als sorgerechtlich diskriminierter Vater in der Regel auf taube Ohren. Wir wollten neulich schon Hörgeräte sammeln gehen, aber dann sagte uns jemand, dass das vielleicht an der schlechten Karlsruher Büroluft liegt, diese wird nämlich nicht regelmäßig gereinigt, so dass sich niemand wundern muss, wenn es in den Fluren des Bundesverfassungsgerichtes mitunter so nach den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts riecht.

Oder wie es die Studentenbewegung 1968 so schön ausgedrückt hat:

Unter den Talaren, Muff von Tausend Jahren.

Na ja, ist schon lange her die Studentenbewegung.

Mit freundlichen Grüßen

Anton


Man muss die Szene und Personen schon über Jahre kennen um zu wissen, was damit eigentlich gesagt/geschrieben ist. Für Neulinge mag es wirr und nichtssagend wirken - ist es aber nicht.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Politik & Gesellschaft, Soziales  |  Politik, Gesellschaft, Soziales (Moderator: Beppo)  |  Thema: Betreiber von Vaeternotruf.de verurteilt
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team